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Strafrecht

(4,286 words)

Author(s): Jörg Eisele | Heribert Hallermann | Eva Synek | Admiel Kosman | Ronen Pinkas | Et al.
Strafrecht - Staatlich Das S. ist ein Teilgebiet des Öffentlichen Rechts, das wiederum vom Privatrecht zu unterscheiden ist. In seinem Kernbereich ist das Öff. Recht u. damit das S. dadurch gekennzeichnet, dass der Staat dem Bürger hoheitlich gegenübertritt. Es geht letztlich um den im Verhältnis Staat-Täter entstandenen Strafanspruch, der regelmäßig eine Bestrafung des Täters nach sich zieht. Unter dem Begriff S. – früher Kriminalrecht – wird regelmäßig das materielle S. verstanden. Es meint die S…

Teilhabe

(737 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Teilhabe - Katholisch Die T. (lat. participatio bzw. participare, partem habere od. particeps) od. Partizipation ist nicht nur eine zentrale sozialethische Idee, sondern auch ein ekklesiologischer Leitbegriff: T. ist nämlich Ausdruck der Struktur einer Kirche, die sich selbst wesentlich als Communio begreift. „Diese Struktur gründet in der Erkenntnis, dass alle Glieder des Volkes Gottes in der Kirche eine Subjektstellung haben und auf allen kirchlichen Ebenen ein Zusammenwirken (cooperatio)“ (Riedel-Spangenberger, 665) der Gläubigen gefordert ist. Das Vat II handelt v…

Sollicitatio

(362 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Sollicitatio - Katholisch Die S. gehört gem. SST/2010 Art. 4 § 1, 4° (Sacramentorum Sanctitatis Tutela) zu den der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen Delicta graviora gegen die Heiligkeit des Bußsakraments. Sie besteht gem. c. 1387 u. c. 1458 CCEO im Missbrauch der Beichte durch einen Priester, der einen Pönitenten zu einer Sünde gegen das sechste Gebot anstiftet, die alleine od. m. dem Beichtvater od. m. einer dritten Person verwirklicht wird. Möglicher Straftäter kann nur ein Priest…

Versprechen

(674 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Versprechen - Katholisch Der Begriff V. (promissio) kommt in den kirchl. Gesetzbüchern in versch. Zusammenhängen vor; er muss von ähnlichen Begriffen wie Gelübde (votum, professio) u. Eid (iusiurandum) unterschieden werden. Zwar verweist das Sachverzeichnis des CIC/1983 lat./dt. unter dem Lemma V. auf Gelübde, dennoch müssen beide Sachverhalte unterschieden werden, wie aus c. 1191 § 1 u. c. 889 § 1 CCEO ersichtlich wird. Ein Gelübde (votum) ist demnach ein menschliches V., das Gott gegeben wird u. …

Weihebandverteidiger

(354 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihebandverteidiger - Katholisch Bei Verfahren zur Feststellung der Weihenichtigkeit gem. c. 1710 u. c. 1386 § 2 CCEO kommt aufgrund der dortigen allg. Verweisung auf die Normen über das Gerichtswesen im Allgemeinen sowie über das ordentliche Streitverfahren dem W. eine unverzichtbare Rolle zu. Gem. c. 1432 u. c. 1096 CCEO ist bei solchen Verfahren die Mitwirkung des W. zwingend gefordert, der all das vorzutragen hat, was vernünftigerweise gegen die Nichtigkeit der hl. Weihe (Ordination, Weihe) sp…

Versetzung

(1,476 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Rainer Obrock
Versetzung - Katholisch Die V. (translatio) wird in allg. Form in cc. 190-191 u. cc. 972-973 CCEO normiert. Beide Regelungen sind in der Sache weitgehend identisch u. unterschieden sich nur in wenigen Einzelheiten. 1. Eine V. setzt gem. c. 190 § 1 (c. 972 § 1 CCEO) voraus, dass eine bestimmte kirchl. Autorität sowohl das Übertragungsrecht für das bislang innegehabte Amt als auch für das neu zu übertragende Amt u. somit im Blick auf beide das Recht der freien Amtsverleihung (collatio libera) besitzt. Damit werden z. B. der Papst…

Vereinsrecht

(2,616 words)

Author(s): Monika Dinges-Król | Heribert Hallermann | Hendrik Munsonius
Vereinsrecht - Staatlich 1. Begriff: a) Die Rechtsstruktur des bürgerlich-rechtlichen Vereins ergibt sich aus §§ 21 ff. BGB; mangels Definition hat die Rspr. Merkmale entwickelt: Mehrere Personen schließen sich freiwillig m. einem gemeinsamen Ziel u. Zweck zusammen; ein Wechsel im Mitgliederbestand muss möglich sein, die Mitglieder beschließen durch Festlegung in der Satzung, ob es sich um einen rechtsfähigen od. nicht rechtsfähigen Verein handeln soll. Rechtsfähigkeit entsteht durch die Eintragung…

Unkenntnis

(383 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Unkenntnis - Katholisch Die U., bei der Kenntnis u. Beurteilung eines Sachverhaltes fehlen, unterscheidet sich vom Irrtum, bei dem ein objektiv falsches Urteil vorliegt, das subjektiv aber für richtig gehalten wird. U. kann m. Nichtwissen bzw. Unwissenheit gleichgesetzt werden. Der CIC kennt m. c. 1325 aber auch die grobe U. (ignorantia crassa), die grob fahrlässig od. absichtlich sein kann. Eine U. des Rechts (ignorantia iuris) kann also auch die wissentliche U. umfassen, die geltendes Recht bewus…

Versammlung

(256 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Versammlung - Katholisch Eine V. (conventus) ist eine zeitweilige Zusammenkunft von Personen, die damit bestimmte Ziele gemeinsam verfolgen. Mit der Vereinigung (Vereinigung von Gläubigen) hat die V. gemeinsam, dass sie ein Instrument zur gemeinsamen Ausübung des eigenen Apostolats der Gläubigen ist. Die V. unterscheidet sich von der Vereinigung dadurch, dass sie ein zeitlich befristetes Ereignis darstellt u. nicht auf Dauer angelegt ist. Weil die V. immer ereignishaft bleibt u. sich nicht institut…

Weihespendung

(1,130 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihespendung - Katholisch Die W. soll gem. c. 1010 i. d. R. innerhalb der Eucharistiefeier an einem Sonntag od. an einem gebotenen Feiertag erfolgen; aus seelsorglichen Gründen kann sie aber auch an jedem anderen Tag stattfinden. C. 773 CCEO empfiehlt die W. an einem Sonn- od. Feiertag, lässt aus einem gerechten Grund (Grund, gerechter) aber auch die W. an anderen Tagen zu. Der Ort der W. ist gem. c. 1011 die Bischofskirche des eigenen Bischofs (vgl. c. 1016) od. der eigenen Diözese, für die ein B…

Seelsorge

(4,453 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Claus Gienke | Vladimir Khulap | Walter Homolka | Naime Cakir-Mattner
Seelsorge - Katholisch 1. Der dt. allg. Begriff S. umfasst zwei versch. rechtliche Sachverhalte, die im CIC m. den Begriffen cura animarum (S.) u. cura pastoralis (Hirtensorge) voneinander unterschieden werden. Für S. wird in cc. 447 u. 550 § 1 die Bez. munera pastoralia verwendet. Gegenüber dem speziellen Begriff Hirtensorge, die stets an das Amt eines pastor animarum u. so an die Verfassungsstrukturen der Kirche (Kirchenverfassung) gebunden ist, ist S. der allgemeinere Begriff. Er bez. wesentlich…

Seelsorger/-in

(767 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Matthias Pulte
Seelsorger/-in - Katholisch Ausgehend von der Wahrnehmung seelsorglicher Aufgaben kann der Begriff S. in einem weiten Sinn verstanden werden. So weisen etwa cc. 774 § 2, 793 u. 914 (vgl. cc. 618 u. 627 CCEO) chr. Eltern als S. ihrer Kinder aus, wenn sie auf deren bes. Aufgaben im Bereich der Katechese, der chr. Erziehung (Kindererziehung) u. der Vorbereitung zur Erstkommunion verweisen. Mit cc. 1063 u. 1064 werden allen Gliedern chr. Gemeinden, bes. aber sachkundigen u. bewährten Frauen u. Männern,…

Verfassungsrecht

(5,370 words)

Author(s): Hans Markus Heimann | Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner | Richard Potz | Daniel Botmann | Et al.
Verfassungsrecht - Staatlich V. bez. die in einer Verfassungsurkunde niedergelegten Rechtsnormen. Es ist das positivierte höchstrangige Recht eines Staates. In Deutschland findet sich das V. im Grundgesetz u. in den Verf. der Länder. In einem weiteren Sinn kann auch das Primärrecht der EU als Teil des nationalen V. angesehen werden. Eng verwandt m. dem Begriff des V. ist der des Staatsrechts: Das V. wird üblicherweise als Teilmenge des Staatsrechts verstanden, das seinerseits weitere – außerhalb de…

Seelsorgeeinheit

(368 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Seelsorgeeinheit - Katholisch Die S. gehört ebenso zu den Neologismen diözesaner Umstrukturierungen im Bereich der DBK wie die Bez. Pastoraler Raum, Pfarreiengemeinschaft, Pfarreienverbund u. Pfarrverband. S. ist weder Rechts- noch Strukturbegriff, sondern ein allg. Hilfsbegriff für versch. Strukturen der pfarrlichen Hirtensorge, denen gemeinsam ist, dass sie aus mehreren bislang selbständigen Pfarreien zusammengefügt werden. Die Vermutung, dass c. 374 § 2 die Bildung von S. vorsehe (Sekretariat de…

Taufe

(2,811 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Sebastian Schwab
Taufe - Katholisch Die T. ist das erste der der Kirche anvertrauten Sakramente des Neuen Bundes (c. 840; c. 667 CCEO) u. – in Rezeption von LG 14, 1 – die Eingangspforte zu allen übrigen Sakramenten (c. 849); niemand kann gültig zu den übrigen Sakramenten zugelassen werden, der nicht getauft ist (c. 842 § 1; c. 675 § 2 CCEO). Mit der T. beginnt der Weg der chr. Initiation, der über die Firmung bzw. die Myronsalbung zum Empfang der Eucharistie (Abendmahl, Eucharistie) u. so zur vollen Eingliederung …

Taufzeuge

(424 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Taufzeuge - Katholisch Der CIC verwendet den Begriff T. 1. in c. 874 § 2 i. S. eines abgestuften Patendienstes u. 2. in den cc. 875 u. 876 (cc. 688 u. 689 § 1 CCEO) i. S. eines Beweiszeugen. 1. Gem. c. 874 § 1, 3° muss der Pate kath. sein u. die volle sakramentale Initiation durchlaufen haben. Nichtkatholische Christen u. Nichtgetaufte (Ungetaufte) können demnach nicht Paten sein. C. 874 § 2 berücksichtigt, dass nichtkatholische Christen nicht außerhalb der Communio der katholischen Kirche stehen, sondern diese gem. cc. 204 § 1 u.…

Weihenichtigkeitserklärung

(774 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihenichtigkeitserklärung - Katholisch Eine W. als Feststellung der Ungültigkeit einer gem. c. 124 § 2 u. c. 931 § 2 CCEO dem äußeren Anschein nach gültig empfangenen hl. Weihe (Weiheempfang) kann gem. c. 290 n. 1 u. c. 394 n. 1 CCEO nur in Form eines richterlichen Urteils od. eines Verwaltungsdekrets erfolgen. Dies setzt stets die Anfechtung der Gültigkeit der betr. hl. Weihe sowie die Durchführung eines Weihenichtigkeitsverfahrens voraus, das als eine der bes. Arten von Verfahren in cc. 1708-171…

Verjährung

(248 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Verjährung - Katholisch Die V. (praescriptio exstinctiva seu liberativa) führt nach einer gewissen Zeit zum Verlust von subjektiven Rechten od. zur Befreiung von Verpflichtungen. Sie wird gemeinsam m. der Ersitzung (praescriptio acquisitiva) unter den kan. Begriff „praescriptio“ (vgl. cc. 197-199; cc. 1540-1542 CCEO) gefasst. Die V. hat zur Folge, dass nicht ausgeübte Rechte u. nicht eingeforderte Pflichten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erlöschen u. gem. c. 1492 § 1 bzw. c. 1150 CCEO m. Ausnahme von Personenstandsklagen (Personenstan…

Voruntersuchung, kanonische

(485 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Voruntersuchung, kanonische - Katholisch Eine k. V. ist gem. c. 1717 § 1 u. c. 1468 § 1 CCEO i. d. R. immer dann vorgesehen, wenn der Ordinarius eine wenigstens wahrscheinliche Kenntnis davon erhält, dass eine kan. Straftat begangen worden ist. Vorausgesetzt wird für die V. eine Plausibilitätsprüfung der Anzeige. Zuständig für die V. ist gem. cc. 1408, 1409 u. 1412 (cc. 1074, 1075 u. 1078 CCEO) der Ordinarius des Wohnsitzes, des Aufenthaltsortes (Aufenthalt) od. des Tatortes. Die Leitlinien der DBK …

Weihenichtigkeit

(364 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihenichtigkeit - Katholisch Gem. c. 290 u. c. 394 CCEO wird die einmal gültig empfangene Weihe (Ordination, Weihe) niemals ungültig, allerdings kann durch richterliches Urteil od. Verwaltungsdekret die Ungültigkeit der Weihe, die auch als W. bez. wird, festgestellt werden. Die W. berührt das Zentrum des sakramentalen Handelns der Kirche, weil alle trotz W. gesetzten, zu ihrer Gültigkeit auf dem Weihesakrament beruhenden sakramentalen Akte ex tunc ungültig sind. Die W. berührt damit nicht nur den …

Territorialgemeinde

(396 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner
Territorialgemeinde - Katholisch Die Bez. T., auch Lokalgemeinde, die sich häufig in pastoraltheologischer Lit. u. in Überlegungen zu laufenden Umstrukturierungen von Bistümern (Diözese) findet, ist kein Struktur- od. Rechtsbegriff des geltenden universalkirchlichen KR. T. wird i. d. R. als Synonym für die kan. Pfarrei verwendet, weil fälschlicherweise angenommen wird, dass das Territorium zu den Konstitutivelementen der Pfarrei zählt (so Arbeitshilfen 213, 25-27); dies gilt aber nur für die nicht …

Vollmacht

(1,361 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Vollmacht - Katholisch 1. Als V. (potestas) wird die von Jesus Chr. der Kirche anvertraute apost. Ermächtigung bez., die der universalen Heilssendung der Kirche in der Welt die erforderliche Autorität, Legitimität u. Verbindlichkeit verleiht. Die den Aposteln übertragene V., alle Völker zu Jüngern Christi zu machen, sie zu heiligen u. zu leiten u. so die Kirche auf der ganzen Erde auszubreiten (vgl. Mt 28, 16-20; Mk 16, 15; Lk 24, 45-48; Joh 20, 21-23) ist Teilhabe an der V. u. Sendung Jesu Christi…

Vorbeugende Maßnahmen

(615 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Vorbeugende Maßnahmen - Katholisch 1. Das kirchl. Prozessrecht sieht m. c. 1722 (c. 1473 CCEO) die Möglichkeit vor, dass der zuständige Ordinarius, nicht der Richter, gegen einen Angeklagten V. M. verhängt. Damit sind Maßnahmen gemeint, die helfen, Ärgernisse bei den Gläubigen zu vermeiden, die Freiheit von Zeugen zu schützen od. den ordnungsgemäßen Prozesslauf zu sichern; V. M. sind keine Strafen. Als mögliche V. M. werden genannt: Verbot der Ausübung des geistl. Dienstes od. eines kirchl. Amtes od…

Vorsitzender der Bischofskonferenz

(610 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Vorsitzender der Bischofskonferenz - Katholisch 1. Gem. c. 452 muss jede Bischofskonferenz entspr. ihrer eigenen Statuten einen V. wählen, der bei Verhinderung vom stellvertretenden V. vertreten wird. Der Generalsekretär der Bischofskonferenz ist nicht Stellvertreter des V., sondern eine Art Geschäftsführer u. Leiter des Generalsekretariats der Bischofskonferenz. Der V. steht der BK vor, d. h., dass er die Vollversammlungen u. den Ständigen Rat der Bischofskonferenz leitet u. die Konferenz nach außen…

Satzungsautonomie

(380 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Satzungsautonomie - Katholisch 1. Der Begriff S. bez. die Freiheit u. das Recht einer Vereinigung (Vereinigung von Gläubigen), sich selbst u. o. Mitwirkungsrechte Dritter eine Satzung zu geben, m. der die Struktur, das Leben u. das Handeln der Vereinigung geregelt wird. Die S. ist an die Vorgaben des Rechts gebunden. Dies gilt ggf. auch bzgl. des staatl. Vereinsrechts, wenn die Vereinigung neben der kirchl. auch eine staatl. Rechtsform annehmen will. 2. Das kirchl. Vereinsrecht unterscheidet zwischen Statuten (statuta) u. Satzungen (normae peculiares) u. schreibt …

Vereinsaufsicht

(1,881 words)

Author(s): Monika Dinges-Król | Heribert Hallermann | Jörg Antoine
Vereinsaufsicht - Staatlich 1. Im Vereinsregister des AmtsG eingetragene Vereine werden geprüft u. überwacht m. dem Ziel, dass gesetzlich vorgeschriebene Eintragungen erfolgen. Geprüft wird der Zweck gem. § 57 Abs. 1 BGB bei der Ersteintragung des Vereins. Die Prüfung bei Anmeldung einer Vorstands- od. Satzungsänderungen bezieht sich auf die Übereinstimmung m. der Satzung u. den grundlegenden Regelungen des BGB u. des Grundgesetzes. Die Eintragung des Vereins wird von Amts wegen gelöscht, wenn der …

Sexueller Missbrauch

(2,529 words)

Author(s): Jörg Eisele | Heribert Hallermann | Christoph Thiele
Sexueller Missbrauch - Staatlich Der Begriff des s. M. findet sich in den amtl. Überschriften zentraler Straftatbestände des 13. Abschnitts des StGB. Dabei geht es um sexuelle Handlungen gegenüber Personen, die aus bestimmten Gründen bes. schutzwürdig sind u. die in die sexuellen Handlungen nicht od. nur eingeschränkt einwilligen können. Beim s. M. von Schutzbefohlenen nach § 174 StGB sind dies Minderjährige, die dem Täter anvertraut sind u. in einem Abhängigkeitsverhältnis stehen. Für Priester bzw.…

Weihespender

(727 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihespender - Katholisch Rechtlich u. sakramental befähigt zur Spendung des Weihesakraments ist gem. c. 1012 bzw. c. 744 CCEO ausschließlich der geweihte Bischof, der m. der Bischofsweihe die Fülle des Weihesakraments empfangen hat. Neben der rechtlichen u. sakramentalen Befähigung des W. muss dieser auch die rechte Intention besitzen u. den in den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Ritus beachten (vgl. cc. 846 u. 1009 § 2; cc. 674 u. 744 CCEO). Entgegen dem can. 953 ist die Weihe eines Bf. nicht mehr ein dem Papst vorbehaltenes Recht, sondern wird rechtmä…

Vereinigung von Gläubigen

(312 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Vereinigung von Gläubigen - Katholisch 1. Die V. wurde im CIC/1917 m. dem Gattungsbegriff associatio bez. (vgl. cann. 700 u. 701). Sie war eine Personengesamtheit, unterschied sich aber von anderen Gemeinschaften von Gläubigen wie den Orden u. Kongr., die m. diesem Begriff nicht erfasst wurden (vgl. can. 685). V. konnten als kirchl. V. nur durch Errichtung od. wenigstens durch approbatio seitens der zuständigen kirchl. Autorität entstehen (can. 686 § 1). 2. Seit Mitte des 19. Jh. waren in Deutschland sog. katholische Vereine entstanden, die ihre Rechtsgrundlage i…

Umkardination

(518 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Umkardination - Katholisch Als U. wird der dauerhafte Wechsel eines Klerikers aus seinem urspr. in einen anderen geistl. Heimatverband bez. Die U. besteht folglich aus den unmittelbar aufeinander folgenden u. miteinander verbundenen Akten der Exkardination u. der neuen Inkardination (c. 267 § 2; c. 359 CCEO) u. kann, muss aber nicht, eine Phase der Transmigration, d. h. des zeitlich befristeten Wechsels zur Dienstleistung in einem anderen Heimatverband gem. c. 268 § 1 bzw. c. 360 § 1 CCEO umfassen.…

Weihesakrament

(1,098 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihesakrament - Katholisch Die cc. 1008 u. 1009 u. c. 743 CCEO über das W. schließen eng an die theol. Lehre des Zweiten Vatikanischen Konzils v. a. in LG 21, 28 u. 29 über den ordo an. Demnach beruht das W. auf göttlicher Einsetzung (Ius divinum) u. entfaltet sich in den drei Stufen Episkopat, Presbyterat u. Diakonat. Nur die Bischofsweihe überträgt die Fülle des W., während Priester u. Diakone in mehrfacher Abstufung Anteil am W. haben. Gem. LG 21 werden durch die Bischofsweihe die tria munera d…

Sacramentorum sanctitatis tutela

(1,228 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Sacramentorum sanctitatis tutela - Katholisch 1. „Der Schutz der Heiligkeit der Sakramente, besonders der allerheiligsten Eucharistie [Abendmahl, Eucharistie] und der Buße [Beichte], und der Schutz der zur Nachfolge des Herrn Berufenen in der Befolgung des sechsten Gebots des Dekalogs erfordern, dass die Kirche … in ihrer pastoralen Sorge einschreitet, um den Gefahren eines Verstoßes vorzubeugen.“ (SST/2001). Nicht erst seit dem Aufkommen zahlreicher Fälle von sexuellem Missbrauch Jugendlicher durch …

Voruntersuchungsführer

(403 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Voruntersuchungsführer - Katholisch Der V. wird im Rahmen einer kan. Voruntersuchung (Voruntersuchung, kanonische) im Auftrag u. in Vertretung des zuständigen Ordinarius tätig (c. 1717 § 1 u. c. 1468 § 1 CCEO). Dabei hat er dies. Vollmachten u. Pflichten wie der Vernehmungsrichter gem. c. 1428 § 3 u. c. 1093 § 3 CCEO, d. h., dass der V. entspr. Beweise zu erheben u. bzgl. des Tatbestands, der näheren Umstände u. der strafrechtlichen Zurechenbarkeit ermitteln muss. Dabei ist der V. verpflichtet, sow…

Veränderung

(286 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Veränderung - Katholisch Die beiden Codices behandeln die V. entweder i. S. eines (absoluten) Veränderungsverbots od. i. S. der Bez. derjenigen Autorität (Autorität, religiöse), die zur V. bestimmter Ämter od. Einrichtungen zuständig u. befugt ist. Rechtssprachlich wird die V. i. d. R. m. dem Verb innovare, einmal m. dem Substantiv innovatio (c. 504), im CCEO auch m. dem Verb immutare (cc. 280 § 2 u. 936 § 3 CCEO) zum Ausdruck gebracht. Veränderungsverbote werden v. a. für die Zeit einer bfl. Vakanz ausgesprochen: So darf während der Vakanz des röm. Bischofsst…

Suspendierung

(810 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Heribert Hallermann
Suspendierung - Staatlich Die S. ist eine vorläufige Maßnahme im Disziplinarrecht, die i. d. R. einer Amtsenthebung nach § 23 Abs. 3 BeamtStG, § 10 BDG vorausgeht; sie ist selbst keine Disziplinarmaßnahme. Zuständig ist die für die Erhebung der Disziplinarklage zuständige Behörde (i. d. R. die Landesanwaltschaft). Voraussetzung ist, dass ein Disziplinarverfahren voraussichtlich (d. h. m. überwiegender Wahrscheinlichkeit, OVG Münster: DVBl 2008; VGH Mannheim: NVwZ-RR 2011, 484) m. einer Entfernung a…

Versammlungsfreiheit

(1,008 words)

Author(s): Bernd J. Hartmann | Heribert Hallermann
Versammlungsfreiheit - Staatlich 1. In Deutschland wird die V. gegenüber dem Staat v. a. im Grundgesetz gewährleistet. Hinzu kommen das Europarecht, die Landesverfassungen, das Versammlungsgesetz des Bundes u. Versammlungsgesetze mancher Länder. Dabei schützt das Europarecht die V. gem. Art. 11 EMRK sowie als EU-Grundrecht gem. Art. 6 Abs. 3 EUV u. gem. Art. 12 i. V. m. Art. 51 Abs. 1 GRCh. Von der Möglichkeit, die V. als Landesgrundrecht zu gewährleisten, haben alle Länder Gebrauch gemacht außer d…

Schwangerenberatung

(1,842 words)

Author(s): Gunnar Duttge | Heribert Hallermann
Schwangerenberatung - Staatlich 1. Die geltende Rechtslage ist maßgeblich durch das zweite Abtreibungsurteil des BVerfG geprägt: Danach erfordert die staatl. Pflicht zum Schutz des ungeborenen Lebens auch gegenüber der Mutter ein grundsätzliches Verbot des Schwangerschaftsabbruchs ungeachtet der bestehenden „Zweiheit in Einheit“. Deren Grundrechtsposition legt jedoch zugl. die Anerkennung von Ausnahmelagen nahe, in denen die grundsätzliche Rechtspflicht zum Austragen des Kindes suspendiert ist. Die…

Pastoralreferent(in)

(1,066 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pastoralreferent(in) - Katholisch 1. Seit der Gemeinsamen Synode bez. P. im Bereich der DBK einen pastoralen Beruf in der Kirche, der von Frauen u. Männern ausgeübt werden kann. Der Beruf P. gründet theol. in der Lehre des Vat II über die aus Taufe u. Firmung erwachsende Berufung der Laien zur Beteiligung an der Ausübung der Sendung der Kirche (LG 30-38; AA 2-3) sowie der daraus resultierenden Möglichkeit, dass Laien sowohl zur Mitarbeit am Apostolat der Hierarchie als auch zu gewissen kirchl. Ämte…

Personalitätsprinzip

(557 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Personalitätsprinzip - Katholisch 1. Das P. ist in der geltenden Rechtsordnung das grundlegende Strukturierungsprinzip der Gesamtkirche sowie der einzelnen Teilkirchen u. relativiert das bis zum Vat II beinahe ausschließlich geltende Territorialprinzip, wonach die einzelnen Diözesen wie auch die Pfarreien als territoriale Gebiete bzw. als Teile ders. definiert waren (can. 216 §§ 1 u. 3); die Errichtung od. Veränderung von Personalpfarreien war demgegenüber als absolute Ausnahme bestimmt u. an ein bes. Apost. Indult gebunden (can. 216 § 4). 2. Das Vat II hat die Kirche…

Pornographie

(598 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pornographie - Katholisch 1. Die P. als solche ist kein Straftatbestand kirchl. Rechts. Gem. SST/2010 Art. 6 § 1, 2° gehört zu den Delicta graviora „der Erwerb, die Aufbewahrung und Verbreitung pornographischer Bilder von Minderjährigen unter vierzehn Jahren in jedweder Form und mit jedwedem Mittel durch einen Kleriker in übler Absicht.“ Dieser für das KR neue Straftatbestand stellt wohl eine Annäherung an weltliches Recht dar (Rees, 2013, 495), was dann auch für das Verständnis der P. etwa i. S. v. § 184 StGB gelten würde. 2. Strafttäter können nur Kleriker sein, d. h. Männe…

Ordensprofess

(1,177 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Ordensprofess - Katholisch Die O. wird insb. in den cc. 654-658 des Art. 2 des 3. Kap. über die Zulassung der Kandidaten u. die Ausbildung der Mitglieder des Titels II Ordensinstitute innerhalb der Sekt. I Inst. des geweihten Lebens des Teils III des kirchl. Verfassungsrechts (Buch II CIC) normiert. Sie wird als „professio“ (z. B. cc. 573 § 1, 655-658) od. als „professio religiosa“ (c. 654) bez. u. als „professio temporaria“ (z. B. cc. 655, 656, 657 § 2) bzw. „professio perpetua“ (z. B. cc. 657 §§ …

Pastor animarum

(686 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pastor animarum - Katholisch 1. Die Bez. P. a. findet sich ausschließlich in Buch III (Verkündigungsdienst) u. Buch IV (Heiligungsdienst) des CIC/1983. So besteht ein sachlicher Zusammenhang m. c. 213, dem gem. die Gläubigen das Recht haben, aus den geistl. Gütern der Kirche, insb. aus der Verkündigung des Wortes Gottes u. aus dem Empfang der Sakramente Hilfe von den geistl. Hirten zu empfangen. P. a. ist also ein relationaler Begriff, insofern er die dienende Beziehung zwischen bestimmten Klerikern…

Lebensunterhalt

(1,044 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Jörn Thielmann
Lebensunterhalt - Katholisch 1. Als L. (sustentatio) bez. der CIC/1983 eine Art Grundversorgung, zu der auch die finanzielle Absicherung der betr. Person bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit u. im Alter gehört. Diese Grundversorgung meint mehr als nur die Sicherung des Existenzminimums; sie wird deshalb näher als congrua, congrua et digna, decora, debita od. honesta sustentatio charakterisiert. Mit Rücksicht auf die universale Geltung des CIC bleibt die genauere Bestimmung dessen, was zum L. zählt, de…

Laientheologie

(961 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Laientheologie - Katholisch Mit dem kirchenrechtlich unspezifischen Begriff L. kann 1. die theol. Reflexion über die Laien bez. werden wie 2. die Theologie für Laien als auch 3. die von Laien betriebene wiss. Theologie. 1. Das Vat II hat m. LG 30-31 die in can. 107 kodifizierte grundsätzliche Trennung zwischen den Klerikern als Rechtssubjekten u. den Laien als Rechtsobjekten theol. u. rechtlich überwunden. Laien sind demnach vollberechtigte Glieder der Kirche u. Träger einer eigenständigen Sendung, d. h. Gläubige, „die, durch d…

Predigtbefugnis

(1,042 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Jens Reisgies
Predigtbefugnis - Katholisch 1. Erteilung, Einschränkung u. Entzug der P. waren in cann. 1337-1342 umfassend geregelt. Mit can. 1340 wird ersichtlich, dass die Normen über die P. insb. m. dem Aspekt der Qualitätssicherung verbunden waren. So waren die Ordinarien streng verpflichtet, die Lebensführung u. die rechte Lehre derer, denen die P. verliehen werden sollte, in einem formellen Examen gem. can. 877 § 1 zu prüfen. Ebenso sollten sie die P. entziehen, wenn sich herausstellte, dass es dem Predige…

Pastor proprius

(727 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pastor proprius - Katholisch 1. Der Begriff P. p. steht in einer rechtsgeschichtlichen Tradition, die einen engen Zusammenhang m. der Herausbildung des Pfarrzwangs aufweist. In der Const. 21 des 4. Laterankonzils (1215) Omnis utriusque sexus (CoD3 245), die einen jurisdiktionellen Pfarrzwang betont, wird der Begriff sacerdos proprius verwendet, der noch die terminologischen Unsicherheiten bzgl. der Bez. des Pfarrseelsorgers spiegelt. Das Adjektiv proprius weist auf das bes. rechtliche Beziehungsverhältnis zwischen dem Pfarrer u.…

Ökumene und Kirchenrecht

(2,207 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Michael Plathow
Ökumene und Kirchenrecht - Katholisch 1. Für die kath. Kirche der Vorkonzilszeit waren Ökumene u. Kirchenrecht unvereinbar: Gem. can. 1325 § 3 war es Katholiken verboten, o. ausdrückliche Erlaubnis des Apostolischen Stuhls od. des Bischofs an öff. Diskussionen od. Konferenzen m. Nichtkatholiken teilzunehmen. Ebenso war es Katholiken gem. can. 1258 § 1 verboten, aktiv einen nichtkatholischen Gottesdienst mitzufeiern; lediglich die passive Teilnahme an nichtkatholischen Bestattungsfeiern, Hochzeiten u.…

Person

(1,324 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Renate Penßel
Person - Katholisch Etymologisch entstammt der Begriff P. (persona) wahrscheinlich der antiken Theaterwelt (personare = hindurchtönen) u. bez. die Maske, m. der die genaue Eigenart eines Schauspielers gekennzeichnet wurde. Als anthropologischer u. phil. Begriff bez. P. die m. der Natur des Menschen gegebene Würde. Für Thomas von Aquin ist die P. durch ihre einzigartige Existenzweise m. Selbstbesitz, Erkenntnisvermögen des Unendlichen, Bewusstsein, Freiheit u. Berufung zum übernatürlichen Ziel geken…

Pfarrexamen

(669 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pfarrexamen - Katholisch 1. Das P., auch als Pfarrkonkurs bez., ist eine Prüfung in theoretischen u. praktischen theol. Disziplinen, m. der die Geistlichen ihre allg. od. ihre bes. kanonische Eignung für die Übernahme des Amtes eines Pfarrers in einer vakanten Pfarrei nachweisen. 2. Das Konzil von Trient (1545-1563), XXIV, de ref. XVIII (CoD3 770, 19-772, 9), hatte das bes. P. eingeführt, m. dem ein Bewerber seine spezifische Eignung für eine vakante Pfarrei nachweisen musste. So sollte der Bischof od. sein Generalvikar gemeinsam m. mind. drei so…

Laienpredigt

(1,801 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Johannes Greifenstein
Laienpredigt - Katholisch 1. In der antiken Stadtkirche war der Bischof der einzige Prediger; in seiner Anwesenheit predigten Presbyter i. d. R. nicht. P. Leo der Große (440-461) verfügte, dass außer den Domini sacerdotes niemand predigen dürfe, weil der gradus praedicatoris an den ordo sacerdotalis gebunden sei. Das Predigtrecht der Pfarrer umfasste urspr. das Verlesen von Homilien des Bf. od. der Väter. Seit der karolingischen Reform wurde die Predigt als eine Funktion des Hirtendienstes des Bf. …

Priesterweihe

(1,561 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Mark Arndt
Priesterweihe - Katholisch Die P. bildet nach der Diakonenweihe die zweite Stufe des dreigliedrigen Weihesakraments (vgl. c. 1009 § 1). Sie wird gem. c. 1024 u. c. 754 CCEO gültig nur einem getauften Mann gespendet. Johannes Paul II. hat im Apost. Schreiben Ordinatio sacerdotalis vom 22.05.1994 erklärt, dass die Kirche nicht die Vollmacht besitze, Frauen die P. zu spenden. Obwohl Johannes Paul II. m. der Wendung „virtute ministerii Nostri confirmandi fratres declaramus“ auf die Formulierung in c. 7…

Pfarrei

(938 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner
Pfarrei - Staatlich → Sehe Kirchengemeinde Pfarrei - Katholisch 1. Nach der Ausweitung der Seelsorge aus dem städtischen in den ländlichen Raum, der Entstehung von Taufkirchen u. der Herausbildung einzelner, von der Bischofskirche unabhängiger pfarrlicher Rechte, die i. d. R. m. Einkünften für den betr. Priester verbunden u. insofern Gegenstand von Auseinandersetzungen u. entspr. kirchl. Entscheidungen waren, hat sich etwa im 12. u. 13. Jh. das Rechtsinstitut der P. als das für die ganze lat. Kirche gült…

Landeskirche

(995 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Christian Heckel
Landeskirche - Katholisch Der Begriff der L. ist dem Verfassungsrecht der kath. Kirche aus ekklesiologischen Gründen fremd. Gem. LG 23 u. CD 11 i. V. m. c. 368 besteht die kath. Kirche in u. aus Teilkirchen, „die nach dem Bild der Gesamtkirche gestaltet sind.“ (LG 23). Die Diözese als Regelform der Teilkirche wird in c. 369 umschrieben als repräsentativer Teil („portio“, nicht „pars“) des Gottesvolkes. Ihr gehören im Regelfall alle Gläubigen an, die im Gebiet einer Teilkirche wohnen (c. 372 § 1). D…

Predigt

(1,696 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Hendrik Munsonius | Mahmoud Jaraba
Predigt - Katholisch 1. Gem. can. 1327 war die P. Ausübung des hoheitlichen Lehramts der Kirche u. insofern bes. dem Papst für die Gesamtkirche u. den Bischöfen für ihre Diözese übertragen. Außer den Pfarrern konnten auch weitere geeignete Männer herangezogen werden, um dem Bf. beim Dienst der P. zu helfen. In jedem Fall war für die P. gem. can. 1328 eine facultas erforderlich, die dem Pfr. kraft seines Amtes u. anderen Personen gem. cann. 1337-1342 übertragen wurde; in bestimmten Fällen war zusätz…

Pfarrer

(1,956 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Johannes Greifenstein
Pfarrer - Katholisch 1. Das Amt des P. hat sich m. der Entstehung der Tauf-, Land- u. Stadtkirchen seit dem 4. Jh. u. m. der Übertragung urspr. bfl. Rechte auf diese Kirchen entwickelt. Zunächst wurden Taufe, Bestattung, Eucharistiefeier an Sonn- u. Feiertagen sowie Spendung des Bußsakraments (Beichte) widerruflich an die Priester dieser Kirchen delegiert, daraus entstanden die sog. pfarrlichen Rechten, die fest m. dem Amt des P. verbunden waren. Im MA kam das Recht zur Eheassistenz hinzu. U. a. we…

Priestermangel

(362 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Priestermangel - Katholisch 1. Der P. ist der rechtfertigende Grund dafür, dass der Diözesanbischof i. S. v. c. 517 § 2 Nichtpriester an der Ausübung der Hirtensorge einer vakanten Pfarrei beteiligen kann. P. bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der zuständige Bf. keinen gem. c. 521 § 2 geeigneten Priester für das Amt des Pfarrers in der vakanten Pfarrei zur Verfügung hat. Weil es nicht um das absolute Fehlen von Priestern, sondern um das Fehlen solcher Priester geht, die für den Dienst als Pfr. i…

Pfarramt

(955 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner
Pfarramt - Katholisch Als umgangssprachlicher Begriff kann P. versch. kirchenrechtliche Sachverhalte ansprechen: a) Das Amt eines Pfarrers (officium parochi) i. S. v. c. 519 m. dem zugehörigen Aufgaben- u. Pflichtenkatalog in cc. 528-529 (vgl. cc. 281 § 1 u. 289 CCEO). Das P. wird einem dafür geeigneten Priester i. d. R. auf unbegrenzte Zeit verliehen (c. 522; c. 284 § 3 CCEO), wobei die Berufung in ein P. sowohl an die allg. Vorausssetzungen gem. c. 521 u. an die bes., d. h. auf die jeweils zu bes…

Moderator

(955 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Moderator - Katholisch 1. Allg. bez. M. eine Vielfalt von bes. Funktionen, denen bei aller Unterschiedlichkeit gemeinsam ist, dass der M. eine koordinierende Verantwortung bzgl. einer Aufgabe ausübt, die einer kirchl. Einrichtung bzw. einer physischen Person od. jur. Person (Juristische Person, kirchliche) übertragen ist u. die o. ein geordnetes Zusammenwirken m. anderen nicht erfüllt werden kann. Der M. trägt eine bes. Verantwortung für das Zusammenwirken der Einrichtungen od. Personen, unbeschade…

Öffentlicher Verein

(769 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Öffentlicher Verein - Katholisch Die Bestimmungen über den Ö. V. finden sich in cc. 312-320, zu denen ergänzend die allg. Normen des kirchl. Vereinsrechts in den cc. 298-311 hinzutreten. Der CCEO normiert die Ö. V. in Titel XIII (cc. 573-583 CCEO). 1. Das wesentliche Merkmal eines Ö. V. ist gem. c. 301 (c. 573 § 1 CCEO) dessen Errichtung durch die kirchl. Autorität, die in c. 312 (c. 575 § 1 CCEO) näher bestimmt wird. Die kirchl. Autorität kann nur einen Ö. V., nicht aber einen Privaten Verein od. einen Freien Zusammenschluss errichte…

Ordenskapitel

(819 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Ordenskapitel - Katholisch Die O. (capitula) werden im CIC innerhalb der Rechtsbestimmungen über die Ordensinstitute im Kap. 2 über die Leitung der Inst. als Art. 2 in den cc. 631-633 normiert. Die O. gehören folglich zu den Leitungsorganen der Inst. bzw. zu den Organen, welche die Autonomie des Inst. (c. 586 § 1) wahrnehmen. Weitere Organe der Leitung sind die Oberen (Ordensoberer) m. ihren Räten (cc. 617-630). Die O. sind von den Räten als beispruchsberechtigten Organen (Beispruchsrecht) zu unter…

Leitender Pfarrer

(962 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Sina Haydn-Quindeau
Leitender Pfarrer - Katholisch 1. Die Bez. L. P. muss als Pleonasmus bez. werden, denn wer Pfarrer ist, hat auch die Leitung der ihm anvertrauten Pfarrei inne. Allerdings weist diese Bez. auf in dt. Diözesen nicht selten bestehende pastorale Strukturen hin, die dem geltenden KR widersprechen. Insb. bei der Schaffung von Pastoralen Räumen, Pfarreiengemeinschaften, Pfarreienverbünden u. ähnlichen (Übergangs-)Strukturen kommt es, z. T. auch aufgrund von sog. Kooperationsvereinbarungen, die von Bistumsv…

Menschenrechte

(5,801 words)

Author(s): Gerhard Robbers | Heribert Hallermann | Wolfgang Huber | Vasilios N. Makrides | Alexander Dubrau | Et al.
Menschenrechte - Staatlich Als M. gelten solche Rechte, die allen Menschen wegen ihres Menschseins zukommen. Ihr bes. Kennzeichen ist die Universalität ihres Geltungsanspruches. Klassische Kataloge von M. schützen Rechtsgüter wie Leben, Freiheit u. Gleichheit sowie spezifischer Religionsfreiheit, Meinungsfreiheit, Gleichbehandlung von Frauen u. Männern od. das Recht auf Eigentum. Von ihnen zu unterscheiden sind regelmäßig Bürgerrechte, die oft nur Angehörigen des jeweiligen Staates zukommen wie ins…

Ordinarius

(641 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Ordinarius - Katholisch Der Begriff O. wird in c. 134 § 1, d. h. innerhalb des Titels VIII De potestate regiminis des Buches I des CIC definiert. Der Zusammenhang zwischen der potestas regiminis od. iurisdictio (vgl. c. 129 § 1), der Leitungsvollmacht, u. dem Begriff O. ist schon aufgrund der systematischen Einordnung des c. 134 evident. Gem. c. 134 § 1 ist O. ein Rechtsbegriff, der in der dt. Rechtssprache auch m. Oberhirte wiedergegeben wird. Er bez. die Träger ordentlicher Leitungsvollmacht i. S. v. c. 131 § 1. Die O. sind demnach Inhaber…

Pastoraler Raum

(846 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pastoraler Raum - Katholisch 1. Die Bez. P. R. gehört zu den Neologismen diözesaner Umstrukturierungen u. der sog. Gemeindeentwicklung u. ist kein Rechtsbegriff. Im Unterschied zu anderen in solchen Zusammenhängen verwendeten Bez. wie Pfarreiengemeinschaft od. Pfarreienverbund abstrahiert die Bez. P. R. sogar von der Rechtsform der Pfarrei, den damit von Rechts wegen verbundenen Aufgabenbereichen der pfarrlichen Hirtensorge (cura pastoralis) u. dem zugehörigen Amt des Pfarrers u. lässt insofern sowo…

Priesterteam

(635 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Priesterteam - Katholisch 1. Die Leitung einer od. mehrerer Pfarreien durch ein P. gehört zu den Neuerungen des geltenden CIC u. wird in cc. 517 § 1 i. V. m. 542-544 normiert. Gem. c. 287 § 2 CCEO kann trotz des Grundsatzes, dass es in jeder Pfarrei nur einen Pfarrer geben darf, nach Maßgabe des Partikularrechts eine Pfarrei auch mehreren Priestern anvertraut werden; in diesem Fall muss das Partikularrecht genau bestimmen, welche Pflichten u. Rechte der Leiter hat, der jedenfalls die Zusammenarbeit…

Ordination, Weihe

(1,400 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Notger Slenczka
Ordination, Weihe - Katholisch Der Begriff O. wird in der kath. Kirche eher unfachlich verwendet. Er birgt die Gefahr einer mangelnden Unterscheidung zwischen dem prot. Verständnis der O. u. der kath. Lehre von der W. od. dem Weihesakrament (vgl. daher ausführlich den Art. Weihesakrament). In der lat. Rechtssprache des CIC u. des CCEO begegnen die Termini „ordo“ (z. B. c. 1009 § 1), auch „sacramentum ordinis“ (z. B. c. 1008) u. „ordo sacer“ (z. B. cc. 129 § 1, 1050) sowie „ordinatio“ (z. B. cc. 1010-1012), „sacra ordinatio“ (z. B. Übersc…

Pfarrverband

(763 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pfarrverband - Katholisch 1. Gem. dem Bemühen, den Lebensraum der Menschen als Handlungsraum der Kirche zu bestimmen, in Anlehnung an Konzepte der staatl. u. kommunalen Raumordnung u. beeinflusst durch die damalige Diskussion zum Gemeindebegriff hat die Gemeinsame Synode der Bistümer in der BRD die Konzeption eines P. entwickelt. Im Sb Pastoralstrukturen wird der P. definiert als „ein Zusammenschluss rechtlich selbständig bleibender Pfarrgemeinden. Ihm werden durch Statut Aufgaben der Pfarrgemeinde…

Privater Verein

(727 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Privater Verein - Katholisch Die Normen über den P. V. werden im Wesentlichen in den cc. 321-326 zusammengefasst, zu denen ergänzend die allg. Bestimmungen des kirchl. Vereinsrechts in den cc. 298-311 hinzutreten (vgl. cc. 573-583 CCEO). 1. Der P. V. wird in freier Initiative von Gläubigen gegr., um die kan. Zielsetzungen i. S. v. c. 298 § 1 im eigenen Namen gemeinschaftlich zu verwirklichen; er bedarf der Anerkennung (agnitio) durch die zuständige kirchl. Autorität, was die Überprüfung (recognitio) der Statuten voraussetzt (c. 2…

Mitarbeitender Priester

(303 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Mitarbeitender Priester - Katholisch Der Begriff M. P. ist kirchenrechtlich nicht definiert. Er taucht auf v. a. in Konzepten zur Neugliederung der pfarrlichen Hirtensorge u. weist auf die Tatsache hin, dass es in den Großpfarreien, Pfarreiengemeinschaften u. ähnlichen Formen neben Pfarrer u. Pfarrvikar, Kirchenrektor u. Cappellanus noch weitere Priester geben kann, die bei der Verwirklichung der Hirtensorge mitarbeiten (c. 519). Häufig handelt es sich bei M. P. um Ruhestandsgeistliche od. um Priest…

Pfarrvikar

(983 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Martin Otto
Pfarrvikar - Katholisch 1. Seit der Entstehung eigenständiger Land- od. Taufkirchen etwa ab dem 5. Jh. unterschied man zwischen i. d. R. fest angestellten Priestern, die eine umfassende Verantwortung für die Seelsorge trugen, u. Hilfsgeistlichen, denen nur bestimmte Rechte u. Pflichten zukamen. Für solche Hilfsgeistliche hat sich die Bez. vicarius eingebürgert. Der CIC/1917 führte im Kapitel De vicariis paroecialibus fünf versch. Arten von Hilfsgeistlichen auf: a) den vicarius actualis, auch vicari…

Personalpfarrei

(643 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Personalpfarrei - Katholisch 1. Im Unterschied zu can. 216 § 4 fällt die Errichtung od. Veränderung einer P. nicht mehr in die Kompetenz des Apostolischen Stuhls, sondern ausschließlich in die Zuständigkeit des jeweiligen Teilkirchenvorstehers. Dieser kann nach seinem Ermessen dort, wo es ihm angezeigt od. erforderlich erscheint, auch Pfarreien errichten, aufheben od. verändern, die anstatt nach territorialen nach personalen Gesichtspunkten umschrieben sind. Als mögliche Kriterien der personalen Zu…

Postulation

(525 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Postulation - Katholisch Die P. stellt gem. c. 147 (c. 939 3° CCEO) eine der Formen der kan. Amtsübertragung dar u. wird in der dt. Rechtssprache als Wahlbitte bez. Die P. ist gem. c. 180 § 1 (c. 961 CCEO) möglich, wenn der Wahl einer Person, die von den Wählern wegen ihrer Eignung (Kanonische Eignung) anderen Kandidaten vorgezogen wird, ein kan. Hindernis entgegensteht, von dem Dispens möglich ist u. i. d. R. auch erteilt wird. Das Votum der Wähler, das nach c. 181 § 2 m. der Formulierung „ich erbitte“ o. Ä. zum Ausdruck…

Pfarrei und Gemeinde

(844 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pfarrei und Gemeinde - Katholisch Stimmen aus der Pastoraltheologie weisen auf den „unsäglich komplexen Zusammenhang von Pfarrei und Gemeinde“ (Steinkamp, 1997, 233) in den praktisch-theol. Theoriediskursen hin u. sehen in der Praxis, von der Pfarrei als Gde. zu sprechen u. beide Begriffe synonym zu verwenden den Versuch, die entspr. Reformimpulse des Vat II zu transportieren. Allerdings ließe sich die Spannung zwischen der erfahrenen Realität von Pfarrei einerseits u. normativen Ansprüchen des Konze…

Pfarrzwang

(628 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Rainer Rausch
Pfarrzwang - Historisch Der P. (bannus parochialis) ist ein Phänomen der kirchl. Rechtsgeschichte, das sich aus den Bedürfnissen nach der geordneten Ausübung der Seelsorge sowie dem Schutz des Amtes des Pfarrers u. insb. seines Amtseinkommens entwickelt hat. M. den pfarrlichen Rechten waren nämlich Stolgebühren u. andere Abgaben verbunden, die als Teil des Amtseinkommens eines Pfr. geschützt werden sollten. Das 4. Laterankonzil (1215) hat m. der Const. 21 Omnis utriusque sexus (CoD3, 245) einen strengen P. normiert. So sollten die Gläubigen ihre Osterbeichte bei i…

Predigtverbot

(305 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Predigtverbot - Katholisch 1. Im Unterschied zu can. 1342 § 2, der ein generelles P. für Laien normierte, selbst wenn es sich dabei um Ordensleute handelte, kennen der geltende CIC u. der CCEO kein entspr. P. Vielmehr normieren cc. 763-766 u. cc. 609-612 CCEO, auf welcher rechtlichen Grundlage Bischöfe, Priester, Diakone u. Laien (Laienpredigt) das Wort Gottes predigen können. Dabei kommt den Bf. kraft ihrer Weihe ein ius praedicationis zu, während Priester, Diakone u. Laien aufgrund einer Predigtbefugnis predigen. 2. Die Ausübung des universal geltenden Predigtrechts de…

Quasipfarrei

(346 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Quasipfarrei - Katholisch 1. In can. 216 §§ 2 u. 3 war die Q. als territorialer Teil eines Apostolischen Vikariats bzw. einer Apostolischen Präfektur definiert worden, die den Quasipfarrer als eigenen Leiter besaß. Die Q. war demnach eine Einrichtung der Missionskirchenverfassung. Die häufige Bez. von nicht territorial, sondern personal umschriebenen Gemeinschaften wie etwa von Hochschulgemeinden als Q. entspricht nicht dem rechtlichen Gehalt dieses Begriffs u. geht fälschlicherweise davon aus, das…

Pfarreiengemeinschaft

(752 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pfarreiengemeinschaft - Katholisch 1. Die Bildung von P. in einer Vielzahl dt. Diözesen hängt zum einen m. dem bereits von der Gemeinsamen Synode propagierten Grundsatz zusammen, dass die pastoralen Strukturen an den größer gewordenen Lebensraum der Menschen angepasst werden müssen, zum anderen damit, dass aufgrund des Priestermangels längst nicht mehr in jeder Pfarrei das Amt des Pfarrers besetzt werden kann. Hinzu kommen die abnehmende Zahl von Katholiken, abnehmende Finanzmittel u. auf Seiten de…

Leitung

(1,027 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Leitung - Katholisch 1. Dem dt. Begriff der L., der kirchenrechtlich allg. als Dienst für den Aufbau, die Bewahrung u. Stärkung kirchl. Gemeinschaft u. für das Erreichen ihrer kirchl. Ziele umschrieben werden kann, entsprechen im CIC/1983 unterschiedliche Begriffe bzw. Wortfamilien, die versch. Sachverhalte zum Ausdruck bringen u. etwa bzgl. der möglichen Träger der L., der Reichweite der L. od. deren evtl. Verbindung m. einer je unterschiedlich begr. Vollmacht (potestas regiminis, potestas consociativa, potestas dominativa, potestas domestica) stark differieren: 2. Moder…

Präses

(704 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Peter Unruh
Präses - Katholisch 1. Der Begriff P. (auch rector, director, curator, praeceptor u. a.) bez. einen Priester, der gegenüber einer kirchl. Vereinigung im Namen der kirchl. Autorität Leitungs- u. Aufsichtsfunktion ausübt. Gem. CIC/1917 wurde der Vorsitzende einer kirchl. Vereinigung als moderator bez., der leitende Priester als cappellanus. Beide Ämter konnte gültig nur ein Priester ausüben. Die Ernennung erfolgte i. d. R. durch den kirchl. Oberen. In dessen Namen übte der P. die directio spiritualis…

Präsentation

(798 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Präsentation - Katholisch Die P. ist im lat. Rechtskreis gem. c. 147 eine der Formen der kan. Amtsübertragung, näherhin eine Form der gebundenen Amtsverleihung, die in den cc. 158-163 näher geregelt ist; im CCEO ist die P. nicht vorgesehen (vgl. c. 939 CCEO). Damit das betr. KA gültig erlangt wird, muss der P. die Einsetzung (institutio) durch die verleihungsberechtigte kirchl. Autorität folgen. 1. Das Recht zur P. ist gesch. häufig aus dem Patronat erwachsen. Stiftern von Kirchen, Kapellen od. Benefizien u. ihren Rechtsnachfolgern konnte gem. can. 1448 …

Pfarreienverbund

(422 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pfarreienverbund - Katholisch 1. Die Bildung eines P. erfolgt vor dems. Hintergrund wie die einer Pfarreiengemeinschaft. Unbeschadet einer völlig anderen Füllung des rechtlich unbestimmten Begriffs in einzelnen Diözesen will die DBK unter P. den Zusammenschluss mehrerer rechtlich eigenständig bleibender Pfarreien verstehen, in denen es mehrere Pfarrer geben kann, von denen einer als Moderator fungieren soll. Ziel eines solchen Zusammenschlusses soll eine effizientere Durchführung von seelsorglichen…

Pate

(1,871 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Oliver Georg Hartmann
Pate - Katholisch 1. Gem. c. 872 (c. 684 § 1 CCEO) soll ein Täufling einen P. haben. Wie schon can. 762 begr. auch c. 684 § 1 CCEO diese Soll-Vorschrift, die gegenüber dem Wortlaut im CIC/1917 als abgeschwächt erscheint, m. dem sehr alten Brauch der Kirche. Darauf hatte auch Nr. 39 der Praenotanda zur Kindertaufe von 1971 hingewiesen, während die aktuelle Pastorale Einf. von 2008 Nr. 22 auf diese hist. Begründung verzichtet. Stattdessen wird dort abw. vom geltenden Recht von einer Notwendigkeit des…

Leitungsteam

(556 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Leitungsteam - Katholisch 1. Bes. im Zusammenhang m. der Einrichtung von Pastoralen Räumen, Pfarreiengemeinschaften od. Pfarreienverbünden, der Errichtung von Großpfarreien u. der sog. kooperativen Seelsorge wird oft die Arbeit in einem L. gefordert. Dabei wird übersehen, dass in den Strukturen der Kirchenverfassung der Hirtendienst stets höchstpersönlich vom jeweiligen pastor (Bischof für die Diözese, Pfarrer für die Pfarrei) verantwortet werden muss. 2. Im rechtlichen Sinn bez. Leitung durch ein L. das gemeinschaftliche u. gleichberechtigte Handeln meh…

Leitlinien der DBK

(1,018 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Leitlinien der DBK - Katholisch 1. Angesichts des Bekanntwerdens von Fällen sexuellen Missbrauchs durch Kleriker v. a. in den USA u. in Irland hatte P. Johannes Paul II. am 30.04.2001 das MP SST/2001 erlassen, wobei die zugehörigen Normen nicht amtl. veröff. wurden. Die ersten L. zum Vorgehen bei sexuellem Missbrauch Minderjähriger durch Geistliche wurden am 26.09.2002 beschlossen. Seit Januar 2010 waren auch im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz zahlreiche Fälle von sexuellem Missbrauch bekannt…

Leitungsdienst

(1,159 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Leitungsdienst - Katholisch 1. Der L. od das munus regendi ist in der Tria-Munera-Lehre verankert u. erklärt sich aus dem bereits in der frühen Kirche verwendeten christologischen Hoheitstitel König (rex), der gemeinsam m. den Titeln Priester (sacerdos) u. Prophet (propheta) ein Ternar bildet, m. dessen Hilfe das Gesamt der Sendung Jesu Christi beschrieben wird. In biblisch-messianischer Perspektive verbindet sich m. dem Begriff König nicht die Vorstellung einer uneingeschränkten absolutistischen H…

Mitglied

(434 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Mitglied - Katholisch 1. Allg. werden als M. (membra) die Angehörigen einer Körperschaft bez., die gem. Statuten aufgenommen u. nicht rechtmäßig ausgeschlossen wurden (vgl. cc. 306 u. 308; cc. 578-581 CCEO). Aus der Mitgliedschaft erwachsen unmittelbar Rechte u. Pflichten, die allen u. nur den M. einer Körperschaft zukommen (z. B. cc. 115 § 2; 120 § 2; 169; 306; 502 § 1). M. bez. also nicht nur die Zugehörigkeit, sondern auch die daraus erwachsende Teilhabe an den Rechten u. Pflichten einer Körpers…

Geheimhaltungspflicht

(1,635 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Wolf Reinhard Wrege
Geheimhaltungspflicht - Katholisch 1. Die G. (secretum servandum) umfasst nicht nur das Dienstgeheimnis, insb. auch das Beichtgeheimnis (cc. 983-984 u. 1388; cc. 733-734 u. 1456 CCEO), sondern darüber hinaus vielfältige Vorgänge, die wegen der Wichtigkeit der Angelegenheit (negotiorum gravitas; c. 127 § 3; c. 934 § 4 CCEO) od. des erforderlichen Schutzes der Personen u. ihrer Intimsphäre (intimitas tuenda; c. 220; c. 23 CCEO) von Rechts wegen od. durch Anordnung der zuständigen kirchl. Autorität der Geheimhaltung unterliegen. 2. Allen Personen, denen ein Beispruchs…

Hausgeistlicher

(289 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Hausgeistlicher - Katholisch Der H. gehört zur Gruppe der cappellani (cc. 564-572) u. ist ein Priester, dem auf Dauer die Hirtensorge für eine Gemeinschaft od. einen bestimmten Kreis von Gläubigen wenigstens z. T. anvertraut ist. Der Dienst des H. ist auf ein bestimmtes Haus bezogen, z. B. die Niederlassung eines laikalen Ordensinstituts, ein Altenheim, ein Krankenhaus, ein Bildungshaus o. Ä. Der H. übt seinen Dienst stabili modo, d. h. regelmäßig u. für eine gewisse Zeit aus. Er ist Inhaber eines KA gem. c. 145 § 1. Die vom H. konkret auszuübende Seelsorge richtet sich nac…

Gemeinde

(4,338 words)

Author(s): Peter Unruh | Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner | Uri-Robert Kaufmann | Harry Harun Behr
Gemeinde - Staatlich G. ist eine politisch u. territorial bestimmte Form menschlichen Zusammenlebens auf der untersten Stufe des Staatsaufbaus. Die Idee der gemeindlichen Selbstverwaltung wurde zunächst in den sog. Stein-Hardenberg’schen Reformen (1808), in § 184 der Paulskirchenverfassung (1849) sowie Art. 127 WRV (1919) u. ist heute in Art. 28 Abs. 2 GG verankert. Die weiteren Rechtsgrundlagen finden sich in Bundesgesetzen, den landesrechtlichen Gemeindeordnungen, sowie in Fachgesetzen u. gemeind…

Genossenschaft

(1,027 words)

Author(s): Christian Picker | Heribert Hallermann
Genossenschaft - Staatlich Die modernen G. bildeten im 19. Jh. einen zentralen Bestandteil der sozialen u. ökonomischen Reformbemühungen. In allen europäischen Industrienationen entstanden damals kooperative Zusammenschlüsse der durch die Industrialisierung benachteiligten Bevölkerungsgruppen, namentlich von Handwerkern, Kleingewerbetreibenden, Kleinbauern u. Fabrikarbeitern. Angehörige dieser Volksgruppen hatten infolge der Liberalisierung des Wirtschaftslebens zwar ihre persönliche Freiheit erlan…

Kirchlicher Verein

(722 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kirchlicher Verein - Katholisch Der Begriff des K. hat m. Inkrafttreten des CIC gegenüber seiner hist. Bedeutung eine entscheidende Veränderung erfahren, die in der durch das Vat II erneuerten Ekklesiologie begr. ist. Daraus erwachsen auch Folgen für den religionsrechtlichen Bereich. 1. Der K. war gem. cann. 684-686 dadurch bestimmt, dass er von der kirchl. Autorität errichtet od. approbiert war u. dass er kan. Zwecken diente, d. h. a) der Förderung eines vollkommeneren chr. Lebens unter den Mitgliedern od. b) der Ausübung eines Werk…

Kanonische Eignung

(823 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kanonische Eignung - Katholisch 1. Als K. (idoneitas, idoneus) wird entspr. c. 149 § 1 (c. 940 § 1 CCEO) das Vorliegen bestimmter, vom allg. od. vom partikularen Recht in allg. od. in bes. Weise geforderter Eigenschaften einer physischen Person bez., die zur Vornahme von Rechtsakten, zur Ausübung von Diensten, Vollmachten u. Befugnissen, zur Übernahme von Ämtern, zum Empfang der Weihen (Weiheempfang) od. zur Eingliederung in die Inst. des geweihten od. die Gesellschaften des apostolischen Lebens bef…

Generalsekretariat der Bischofskonferenz

(596 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Generalsekretariat der Bischofskonferenz - Katholisch 1. Gem. c. 451 müssen im eigenen Statut jeder Bischofskonferenz u. a. ein G. sowie weitere für die Arbeit der BK notwendige Ämter u. Kommissionen vorgesehen werden. d. h., dass das G. m. der Rechtswirksamkeit des betr. Statuts errichtet wird. Die Struktur u. personelle Besetzung des G. bleibt, m. Ausnahme des obligatorischen Generalsekretärs der Bischofskonferenz (c. 452 § 1), den Erfordernissen u. dem Ermessen der jeweiligen Konferenz überlassen.…

Klerikervereinigung

(411 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Klerikervereinigung - Katholisch 1. Vereinigung von Klerikern: Die Kleriker haben Teil an der Koalitionsfreiheit aller Gläubigen (cc. 215-216; 298 § 1). Dieses Recht wird für Weltkleriker in c. 278 § 1 eigens betont (Klerikerrechte), es gilt auch für Kleriker, die einer Ordensgemeinschaft angehören (c. 307 § 3). Dieses Grundrecht wird modifiziert durch die bes. Standespflichten der Kleriker (Klerikerpflichten). So sollen sie von der Gründung u. Mitgliedschaft in solchen Vereinen absehen, die ihren …

Gläubige

(2,414 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Johannes Kuntze | Karl Christian Felmy | Gerhard Langer
Gläubige - Katholisch 1. Im CIC/1917 waren die Kleriker Hauptsubjekte der kirchl. Rechtsordnung u. die Laien die Untergebenen u. Empfangenden. Das Vat II hat die Kirche neu als Communio fidelium bestimmt; dem entspr. sind nun die G. (christifideles) das Hauptsubjekt des KR. An die Stelle der auf Gratian (Decr. Gratiani C. 129 q. 1 c. 7: „Duo sunt genera christianorum …“) fußenden Unterscheidung in can. 107 („Ex divina institutione sunt in Ecclesia clerici a laicis distincti …“) ist vor aller später…

Gemeinde anderer Sprache und Herkunft

(740 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Gemeinde anderer Sprache und Herkunft - Katholisch Die G. sind Strukturen der Migrantenpastoral innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der DBK in unterschiedlicher rechtlicher Ausprägung. Deutschsprachige Gde. im Ausland werden i. d. R. als Auslandsgemeinden bez. 1. Die Rechtsordnung des CIC/1917 ging strikt vom Territorialprinzip aus u. stand der Errichtung von National- u. Sprachpfarreien ablehnend gegenüber. So bestimmte can. 216 § 4, dass Sprach- od. Nationalpfarreien o. ausdrückliches apost. Indult nicht errichtet werden d…

Generalsekretär der Bischofskonferenz

(825 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Generalsekretär der Bischofskonferenz - Katholisch 1. Der G. wird lediglich in c. 452 § 1 als eines der obligatorischen Organe der Bischofskonferenz neben deren Vorsitzenden u. dessen Stellvertreter erwähnt. Der G. ist also weder Vorsitzender der Bischofskonferenz noch dessen Stellvertreter. Der G. hat auch nicht eine dem Generalvikar vergleichbare Stelle, denn im Unterschied zu diesem weist ihm der CIC keine potestas exsecutiva od. irgendeine andere vergleichbare Vollmacht zu (vgl. cc. 475 § 1 u. 47…

Handelsgeschäfte, Kleriker

(336 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Handelsgeschäfte, Kleriker - Katholisch Kleriker sind durch die Weihe (Ordination, Weihe) zu Verwaltern der Geheimnisse Gottes u. zum selbstlosen Dienst an seinem Volk bestimmt u. verpflichtet, ein dem entspr. Leben zu führen (cc. 276; 285). Bei der Ausübung ihres Dienstes müssen sie jeden Anschein von Geschäft od. Handel gänzlich fernhalten (c. 947; vgl. auch cc. 282 § 2; 848). Das Amtseinkommen bzw. der m. der Inkardination verbundene Lebensunterhalt bieten die erforderliche materielle Sicherheit. H. u. Ausübung von Gewerbe sind Klerikern u. Ordensleuten grds. ve…

Klerikerrechte

(521 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Klerikerrechte - Katholisch Die bes. K. treten ergänzend zu den Rechten aller christifideles hinzu, die im Gemeinstatut für alle Gläubigen in den cc. 208-223 (cc. 7-26 CCEO) zusammengefasst sind (Grundrechte und Grundpflichten der Christen). Sie sind nicht i. S. früherer Privilegien des Klerikerstandes zu verstehen sondern als Rechte, die auf den geistl. Dienst der Kleriker u. dessen Ausübung bezogen sind. Gem. cc. 273-289 (cc. 367-393 CCEO) haben die Kleriker die folgenden bes. Rechte, die von entspr. Klerikerpflichten, Empfehlungen u. Verboten erg. werden: 1. Übernahme von…

Institutio

(702 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Institutio - Katholisch Entspr. der bereits für das klassische Latein bezeugten Bedeutungsvielfalt des Begriffs I. bzw. der Verbform instituere bez. dieser Begriff auch in der kan. Rechtssprache versch. Sachverhalte. Im CIC/1917 bez. I. als terminus technicus die gebundene Verleihung von KA nach vorgängiger Präsentation, aber auch die Amtsverleihung allg. (z. B. cann. 148 § 1; 320; 332; 455; 456; 1448-1471), die religiöse od. katechet. Unterweisung (z. B. cann. 1333 § 1; 1372; 1373), die Ausbildung…
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