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Strafaussetzung

(160 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Strafaussetzung - Katholisch Nach c. 1344, 3° bzw. c. 1409 § 1, 4° CCEO kann der Strafrichter od. der Ordinarius, der ein Strafverfahren betreibt, die über den Täter verhängte Strafe (Strafverhängung) zur Bewährung aussetzen, sofern der Täter erstmals straffällig geworden ist u. das Ärgernis nicht den Vollzug der Strafe erfordert. Der Richter/Ordinarius hat eine Zeit festzusetzen, innerhalb derer der Täter nicht erneut straffällig werden darf, anderenfalls er die Strafe für beide Taten abzubüßen ha…

Strafausschließungsgründe

(234 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Strafausschließungsgründe - Katholisch Im kan. Strafrecht kann man S. im engeren u. im weiteren Sinne unterscheiden. Im engeren Sinne ist nach c. 1323 eine Bestrafung ausgeschlossen, wenn 1° der Täter zur Tatzeit das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatte (c. 1413 § 1 CCEO: das 14. Lebensjahr); wenn er 2° schuldlos nicht wusste, dass er durch seine Tat ein Gesetz od. eine Verwaltungsvorschrift verletzt (an Stelle der Unkenntnis reicht auch Unachtsamkeit od. Irrtum); wenn er 3° aufgrund physischen Zwanges od.…

Strafprozess

(996 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Strafprozess - Katholisch 1. Begriff: Als processus poenalis bez. die kirchl. Gesetzbücher zwei versch. Verfahrensarten, nämlich das Strafdekretverfahren, das der Ordinarius führt (c. 1720; c. 1486 CCEO), u. den S. im engeren Sinne, der durch ein Gericht geführt wird (cc. 1721-1728; cc. 1472-1482 CCEO). Die Wahl zwischen den Verfahrensarten trifft der Ordinarius, der für die Strafverfolgung zuständig ist – der Ordinarius des Tatortes sowie der des Wohnsitzes (hilfsweise des Aufenthaltsortes) des Be…

Strafurteil

(415 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Strafurteil - Katholisch S. ist neben dem Strafdekret (Strafdekretverfahren) eine der beiden Entscheidungen, m. denen über die Strafbarkeit einer Tat u. die Bestrafung des Täters befunden wird. Das S. steht am Ende eines gerichtlichen Strafprozesses. Das S., das formal den allg. Anforderungen an ein gerichtliches Urteil genügen muss (c. 1611; c. 1294 CCEO), kann unterschiedliche Inhalte haben: Freisprechendes S. (sententia absolutoria): Der Angeklagte, der die Tat nicht begangen hat, die ihm vorgeworfen wurde, hat einen Rechtsanspruch auf ein Urt., …

Widerruf

(298 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Widerruf - Katholisch W. (revocatio) im Rechtssinne ist die Zurücknahme einer gewährten od. der Entzug einer nicht durch den Autor des W. begr. Rechtsposition. Sie ist zu unterscheiden vom (möglicherweise auch Rechtsfolgen nach sich ziehenden) W. etwa des Ehekonsenses (c. 1162 § 1; c. 851 § 1 CCEO) od. einer häretischen Lehräußerung (Häresie) (für die der CIC nicht den Begriff revocatio verwendet). Der W. im Rechtssinne ist ein Verwaltungsakt u. unterliegt den dafür geltenden Formvorschriften. Da er einen Eingriff in bestehende Rechte beinhaltet, muss …

Strafaufschub

(146 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Strafaufschub - Katholisch Das kan. Strafrecht kennt die Möglichkeit, dass der Richter od. der Ordinarius, der die Bestrafung eines Täters betreibt, die Verhängung einer Strafe (Strafverhängung) auf eine geeignetere Zeit verschiebt, wenn aus einer übereilten Bestrafung größere Übel entstehen könnten (vgl. c. 1344, 1°; c. 1409 § 1, 1° CCEO). In der Lit. werden als mögliche größere Übel ein Konflikt m. der zivilen Autorität od. Erregung bei dem Täter verbundenen Personen genannt. Die Sinnhaftigkeit d…

Strafe

(6,219 words)

Author(s): Jörg Eisele | Klaus Lüdicke | Eva Synek | Admiel Kosman | Ronen Pinkas | Et al.
Strafe - Staatlich Das Strafrecht sieht für Straftatbegehungen im Strafgesetz die Rechtsfolge S. vor. Die Straftheorien setzen sich m. der spezifischen Funktion der von den Strafgesetzen angedrohten u. im Strafprozess verhängten S. auseinander. Es geht hier um die Frage, welcher Zweck m. der S. verbunden ist. Dabei stehen sich seit jeher die absoluten u. die relativen Straftheorien gegenüber. Anknüpfungspunkt absoluter Straftheorien, deren wichtigste Vertreter Kant u. Hegel sind, ist die Schuld des Täters. Die Schuld muss – um die Gerechtigkeit wiederh…