Search

Your search for 'dc_creator:( "Martin Rehak" ) OR dc_contributor:( "Martin Rehak" )' returned 27 results. Modify search

Sort Results by Relevance | Newest titles first | Oldest titles first

Eigenkirchenwesen

(1,612 words)

Author(s): Martin Rehak
Eigenkirchenwesen - Historisch Gem. der klassischen, von U. Stutz seit 1895 geprägten Definition versteht man unter einer Eigenkirche (EK) „ein Gotteshaus, das dem Eigentum oder besser der Eigenherrschaft derart unterstand, daß sich daraus… nicht bloß die Verfügung in vermögensrechtlicher Beziehung, sondern auch die volle geistliche Leitungsgewalt ergab“ (Stutz, 1955, 55). Dabei greift der Begriff EK den quellenmäßig belegten Ausdruck ecclesia propria auf. Das E. galt Stutz u. seiner Schule (Feine …

Abendmahlsbulle

(989 words)

Author(s): Martin Rehak
Abendmahlsbulle - Katholisch Die A. od. Bulla in coena Domini war eine Zusammenstellung von Exkommunikationssentenzen, die seit dem 13. Jh. bis 1770 alljährlich am Gründonnerstag – daher der Name, die Anfangsworte (Incipit) der Bulle wechseln im Laufe der Zeit – sowie urspr. auch an Christi Himmelfahrt u. am Weihetag des Petersdoms (18.11.) in Rom öff. verkündet wurde. Eine seit P. Julius II. (1511) nachweisbare Schlussklausel trug die weitere Publikation der A. auch dem ganzen kath. Episkopat, den Ortsordinarien u. Prälaten auf. Seit der zweiten Hälfte des 12. Jh. hatte…

Legistik

(1,302 words)

Author(s): Martin Rehak
Legistik - Historisch L. bez. die seit dem 11. Jh. urspr. in Bologna (Bologna, Schule von) m. scholastischer Methode betriebene, wiss. Befassung m. dem Römischen Recht, d. h. m. dem gesamten Corpus Iuris Civilis, sowie m. weiteren Quellen des weltlichen Rechts (Breviarium Alarici, Lombarda, liber feudorum, später auch Stadtrechte). Die L. ist damit gleichsam der ältere Zwilling der Kanonistik, wobei beider Verhältnis zueinander m. der Parömie Legista sine canonibus parum valet, canonista sine legib…

Stand, kirchlicher

(1,062 words)

Author(s): Martin Rehak
Stand, kirchlicher - Historisch Die Kategorie S. dient der allg. Beschreibung der Rechtsstellung einer Person, wobei bald die Standeszugehörigkeit des Individuums (Personenstand), bald die Standesgruppe im Fokus liegt. Aus der Zugehörigkeit zu einem bestimmten S. ergibt sich i. S. einer soc. inaequalis die Teilhabe an gruppenspezifischen Standesrechten u. Standespflichten. Bereits im NT begegnet die Unterscheidung zwischen kirchl. Funktionsträgern u. einfachen Gläubigen, für die spätestens seit dem frühen 3. Jh. das Begriffspaar Klerus u. Volk…

Anathem

(466 words)

Author(s): Martin Rehak
Anathem - Historisch Der griech. Begriff A. dient allg. zur Kennzeichnung einer Sache od. Person, deren Schicksal positiv (als Weihegabe) od. negativ (kraft Verfluchung) Gott anheim gegeben wird. Im NT wird der Ausdruck in seiner negativen Konnotation verwendet u. kontextuell m. den Fragen nach der chr. Gemeinschaft sowie der rechten Glaubenslehre verknüpft (vgl. Mk 14, 71; Röm 9, 3; 1 Kor 12, 3; 16, 22; Gal 1, 8 f.). Ökumenische Konzile u. partikulare Synoden haben daher seit dem Nicänum I (vgl. D…

Sedisvakanz

(1,228 words)

Author(s): Martin Rehak
Sedisvakanz - Katholisch S. bez. den Zeitraum u. Zustand von der Erledigung einer bfl. Kathedra bis zur Wiederbesetzung des Amts des Diözesanbischofs. In c. 420 wird der Begriff auch bzgl. Apostolischer Vikariate u. Apostolischer Präfekturen gebraucht. Die S. ist abzugrenzen von einer (bloß tatsächlichen od. rechtlichen) vollständigen Behinderung des bischöflichen Stuhls (vgl. cc. 335, 412-415; c. 233 CCEO). Bzgl. einer Pfarrei u. des Amts des Pfarrers kann zwar von Vakanz, aber nicht von S. gespro…

Institutionenmethode

(486 words)

Author(s): Martin Rehak
Institutionenmethode - Historisch Die I., welche sich bewusst an das Institutionensystem der röm. Jurisprudenz u. die als Institutiones betitelten Anfängerlehrbücher des Juristen Gaius bzw. des Kaisers Justinian anschloss, stellte im 16. Jh. einen Neuansatz für den Elementarunterricht des KR dar. An die Stelle der umfangreichen Kommentarliteratur zum Corpus Iuris Canonici traten Kompendien, die sich um eine systematisierte u. didaktisch eingängige Darstellung des Rechtsstoffs bemühten. Obgleich schon seine Zeitgenossen A. Agustín u. M. A. Cucchi ebenfalls In…

Lex Visigothorum

(627 words)

Author(s): Martin Rehak
Lex Visigothorum - Historisch Die L. V. im engeren Sinn ist eine andere Bez. für den unter König Reccesvinth wohl 654 fertiggestellten liber iudiciorum, eine in 12 Bücher gegliederte Kodifikation des im Westgotenreich von Toledo geltenden Rechts. Vorgänger der L. V. waren der Codex Euricianus (um 475, nur fragmentarisch überliefert) u. dessen Revision unter König Leovigild (um 575), wobei die entspr. Normen in der L. V. ausdrücklich als altes Recht gekennzeichnet sind. Das westgotische Recht ist damit wohl das älteste der germanis…

Rechtsfälschungen

(2,610 words)

Author(s): Martin Rehak
Rechtsfälschungen - Historisch In der Geschichte der Quellen des kan. Rechts begegnen bis zum Ende des 12. Jh. zahlreiche R. Formale Voraussetzung für die Fälschung von Recht ist dabei ein Konsens innerhalb der Rechtsgemeinschaft darüber, welches die authentischen Organe der Rechtsetzung sind (im Falle des KR: Synoden u. Konzile, päpstliche Dekretalen, kaiserliches Religionsrecht); u. was von daher als authentisches Recht zu gelten hat. Als R. sind daher solche Rechtstexte zu bez., die die authentische Rechtslage unzutreffend darstellen. Eine R. ist dabei von lediglich a…

Glossenapparate

(1,309 words)

Author(s): Martin Rehak
Glossenapparate - Historisch Als G. bez. man die gesamte Glossierung einer Rechtssammlung, insofern sie in der handschriftlichen bzw. gedr. Überlieferung als eine aus der jeweiligen Vorlage von Anfang an feststehende Erg. dem Quellentext beigesetzt wurde. G. verdanken sich somit teils der Standardisierung von Einzelglossen im Zuge eines Prozesses der Benutzung u. Überlieferung, bei dem sich der G. aus zunächst noch variablen Glossenkompositionen herauskristallisiert; teils der Glossierung eines Wer…

Institutionensystem

(417 words)

Author(s): Martin Rehak
Institutionensystem - Historisch „Omne autem ius, quo utimur, vel ad personas pertinet vel ad res vel ad actiones“ (Inst. Gai. 1,8 = Inst. Just. 1,2,12). Gem. diesem Lehrsatz bez. man als I. od. Gaianisches System eine Systematisierung des (zivilrechtlichen) Rechtsstoffs in personae, res u. actiones (Rechtssubjekte, Rechtsobjekte, subjektive Rechte). Diese Dreiteilung hatte der hochklassische röm. Jurist Gaius in seinen Institutiones, einem um 160 verfassten Lehrbuch des röm. Privatrechts für Studi…

Zirkumskriptionsbulle

(1,160 words)

Author(s): Martin Rehak
Zirkumskriptionsbulle - Historisch M. Z. werden jene päpstlichen, traditionell als Bulle (Bulle, päpstliche) (u. mittlerweile unter der Bez. Apostolische Konstitution) ergehenden Dokumente bez., die der Errichtung (Bistumserrichtung), der (üblicherweise gebietsmäßigen, vgl. dazu jetzt c. 372 § 1) Umschreibung (Zirkumskription) od. der territorialen Veränderung von Teilkirchen (Bistümern, Diözesen etc.) od. Kirchenprovinzen dienen. Diese Festlegung von Bistumsgrenzen od. Bildung von Kirchenprovinzen…

Glossa ordinaria

(381 words)

Author(s): Martin Rehak
Glossa ordinaria - Historisch Als G. o. wird jener Glossenapparat bez., der sich in der Überlieferung (Handschriften u./od. Druckausgaben) bes. Autorität erworben u. daher als Standard durchgesetzt hat. Dabei hat die G. o. in der handschriftlichen Überlieferung ältere Glossierungen (Glossen) z. T. in der Weise verdrängt, dass der Schreiber mittels Rasur der älteren Randbemerkungen Platz für die G. o. geschaffen hat. Als G. o. zum Decretum Gratiani ist der um 1215 verfasste Glossenapparat des Johannes Teutonicus anerkannt. Sie hat Mitte des 13. Jh. eine a…

Leges

(1,168 words)

Author(s): Martin Rehak
Leges - Historisch L. (barbarorum) od. Volksrechte (auch Germanenrechte, Stammesrechte) ist die Sammelbezeichnung für eine Reihe von Rechtsaufzeichnungen od. Gesetzgebungen des 5.-9. Jh., die sich in drei Gruppen einteilen lassen. Ihren Anfang nehmen die L. bei den m. Rom konföderierten Westgoten (Lex Visigothorum, ab 475) u. Burgundern (Lex Gundobada, um 510; Liber Constitutionum). Im Kontext von Reichsgründung u. kultureller Anpassung ist jeweils eine ergänzende Gesetzgebung für die röm. Bevölkerung charakteristisch (Lex R…

Emeritus

(846 words)

Author(s): Martin Rehak
Emeritus - Katholisch Gem. c. 185; c. 965 § 4 CCEO kann einem Amtsinhaber, der infolge einer erreichten Altersgrenze od. Amtsverzichts aus dem Amt scheidet, der Titel E. verliehen werden. Ein Diözesanbischof, dessen Amtsverzicht angenommen wurde, erhält von Rechts wegen den Titel eines emeritierten (e.) Bf. seines Bistums (c. 402 § 1; c. 211 § 1 CCEO). Dazu enthalten cc. 402, 707; c. 211 CCEO grundlegende Regelungen zu Wohnsitz u. Unterhalt. Gem. c. 381 § 2 gelten diese Regelungen entspr. für die nicht-bfl. Vorsteher von …

Secretum pontificium

(424 words)

Author(s): Martin Rehak
Secretum pontificium - Katholisch Als S. p. wird die gegenüber dem gewöhnlichen Dienstgeheimnis (vgl. Art. 36 § 1 RGCR) gesteigerte bes. Geheimhaltungspflicht bzgl. bedeutender Angelegenheit der Römischen Kurie bez. (vgl. Art. 36 § 2 RGCR). Das S. p. hat sich aus dem Secretum S. Officii entwickelt, das seit dem 18. Jh. eigens geregelt wurde. Die aktuelle Rechtslage basiert auf der Instr. Secreta continere aus dem J. 1974. Hauptanwendungsfälle sind gem. einem zehn (seit 2016: elf) Punkte umfassenden …

Summorum Pontificum

(1,282 words)

Author(s): Martin Rehak
Summorum Pontificum - Katholisch S. P. lautet das Incipit (Anfangsworte) eines von P. Benedikt XVI. im J. 2007 motu proprio für die Lat. Kirche erlassenen liturgierechtlichen Gesetzes, das insb. Eucharistiefeiern, aber auch andere Gottesdienste u. Sakramentenspendungen in der Feiergestalt gem. den liturgischen Büchern d. J. 1962 neu regelt. M. Rücksicht auf die axiomatische Lehraussage in SC 38, wonach die Einheit des Röm. Ritus im Wesentlichen zu wahren ist, wird die vorkonziliare Feiergestalt als …

Tonsur

(502 words)

Author(s): Martin Rehak
Tonsur - Historisch Als T. wird die vollständige od. teilweise Schur des Kopfhaares als Zeichen der Bußgesinnung, Weltentsagung u. Hingabe an Gott bzw. die so erzeugte kahle Stelle bez. Die Praxis ist biblisch inspiriert (vgl. Apg 18, 18, ferner Hes 5, 1; anders aber Hes 44, 20, 1 Kor 11, 14: kurzer Haarschnitt) u. seit dem 4. Jh. im asketischen Mönchtum, seit dem 6. Jh. auch für den Klerus bezeugt (vgl. u. a. Isidor von Sevilla, De ecclesiasticis officiis, 2.4.1-5). Unter versch. Ausgestaltungen (…

Anomalie

(576 words)

Author(s): Martin Rehak
Anomalie - Katholisch Im Eheprozessrecht dient der A.-Begriff einer generischen Umschreibung von Störungen psychischer Natur, unabhängig von ihrer evtl. klinischen Bewertung als Krankheit. Der Begriff fand sich weder im CIC/1917 noch in der urspr. Fassung des CIC/1983 u. des CCEO. Er begegnet zunächst in der Ansprache P. Johannes Pauls II. an die RR von 1987. Art. 209 DC rezipiert A. als human-wiss. Parallelbegriff zum Rechtsbegriff der Unfähigkeit i. S. v. c. 1095. Der A.-Begriff ist so auf A. psychischer (aber nicht…

Ehrentitel

(386 words)

Author(s): Martin Rehak
Ehrentitel - Katholisch E. dienen nicht der Bez. eines kirchl. Amtes, sondern werden vom Papst od. vom Diözesanbischof in Anerkennung persönlicher Verdienste verliehen. Das kodikarische Recht erwähnt E. nur beiläufig in c. 1336 § 1 2° u. stellt für die lat. Kirche in c. 438 klar, dass m. den ober-bfl. Titeln Patriarch – betrifft die Diözesanbischöfe von Venedig, Lissabon, Jerusalem u. Goa – od. Primas nur ein Ehrenvorrang verbunden ist. Als päpstliche E. für Laien sind die päpstlichen Verdienstorden (Christusorden; Orden vom Goldenen Sporn; Piusorden; Gregori…

Konsenstheorie

(589 words)

Author(s): Martin Rehak
Konsenstheorie - Historisch Der K. zufolge ist der Konsens der Brautleute (Ehewille, Ehevertrag) die Wirkursache (causa efficiens) der Ehe (vgl. c. 1057). Die K. ist von erheblicher kultureller u. praktischer Bedeutung; sie unterstrich einerseits die Gleichstellung von Mann u. Frau bei der Eheschließung, begünstigte andererseits den Abschluss klandestiner Ehen. Die K. hat sich in einem längeren Klärungsprozess prinzipiell gegen die konkurrierende Kopulatheorie durchgesetzt, der zufolge der Geschlechtsverkehr der Brautleute die Ehe bewirke. Di…

Glossatoren

(1,518 words)

Author(s): Martin Rehak
Glossatoren - Historisch Im kan. Kontext werden als G. jene Rechtsgelehrte bez., die in der Epoche der klassischen Kanonistik von ca. 1140 (Abfassung des Decretum Gratiani) bis 1348 (Tod des Johannes Andreae) kirchenrechtliche Texte u. Slg. mittels Glossen kommentiert haben. Da wohl alle frühen Kanonisten glossiert haben, kann der Begriff auch speziell die Dekretisten aus der zweiten Hälfte des 12. Jh. bez. Viele G. sind unbekannt, so z. B. die Autoren der beiden ersten Glossenkompositionen zum Dec…

Ius quaesitum

(304 words)

Author(s): Martin Rehak
Ius quaesitum - Katholisch I. (dt.: wohlerworbenes Recht, w. R.) dient im engen Sinn als Sammelbezeichnung für verschiedenste Rechtspositionen (einschließlich Anwartschaften), die sich der Einzelne durch rechtserhebliches Handeln (z. B. Versprechen, Vertrag, Verleihung, Ersitzung, Ordensprofess, Gewohnheit [Gewohnheitsrecht] u. a. m.) rechtmäßig erworben hat. Natürliche u. vom objektiven Recht jedermann zugesprochene subjektive Rechte fallen nicht unter den Begriff des I. Zu den typischen I. im kan.…

Absetzung

(742 words)

Author(s): Martin Rehak | Christian Heckel | Eva Synek
Absetzung - Katholisch Gem. der Typologie des kodikarischen Rechts (vgl. c. 184 § 1; c. 965 § 1 CCEO) stellt die A. (lat.: privatio) – neben Zeitablauf bei befristeten Ämtern, Amtsverzicht, Versetzung u. Amtsenthebung – eine typische Fallgruppe des Verlustes eines KA (Amtsverlust) dar. Dabei bez. A. den strafweisen Amtsentzug (vgl. c. 196 § 1; c. 978 CCEO), wie er gem. c. 1336 § 1 2° bzw. c. 1430 § 1 CCEO als mögliche Sühnestrafe vorgesehen ist. Gem. c. 196 § 2 wird eine A. nach den Vorschriften des kan. Strafrechts rechtswirksam. D…

Gelübde

(2,197 words)

Author(s): Martin Rehak | Christoph Joest | Neri Ariel | Farid Suleiman
Gelübde - Katholisch Unter G. versteht man im kath. KR gem. c. 1191 § 1; c. 889 § 1 CCEO ein gegenüber Gott abgegebenes Versprechen, das vom Streben nach chr. Vollkommenheit motiviert ist u. sich auf ein bestimmtes Tun od. Unterlassen richtet, das gleichsam Gott als Opfergabe dargebracht wird. Das Versprochene muss menschenmöglich sein; für den Versprechenden eine sittlich gute Leistung (bonum melius) darstellen; u. ist von ihm kraft der Tugend der Gottesverehrung zu erfüllen. Das KR klassifiziert G. unter versch. Gesichtspunkten. Das innere G. ist geheim, das äuße…

Staat

(5,307 words)

Author(s): Martin Rehak | Heinrich de Wall | Eva Synek | Johannes Becke | Jörn Thielmann
Staat - Katholisch Das Verständnis des S. aus Sicht der kath. Kirche, näherhin ihres Lehramts, beruht maßgeblich auf der Staatsphilosophie des Aristoteles, wie sie von Thomas von Aquin rezipiert u. erstmals unter P. Leo XIII. in seinen vier sog. gelasianischen Enz. (Diuturnum illud [1881]; Immortale Dei [1885]; Libertas Praestantissimum [1888]; Sapientiae Christianae [1890]) m. Blick auf die Herausforderungen der Moderne entfaltet wurde. Weitere Impulse u. Aktualisierungen verdanken sich der kath. …

Ehe

(6,741 words)

Author(s): Martin Rehak | Elmar Güthoff | Christian Witt | Rudolf Prokschi | Walter Homolka | Et al.
Ehe - Historisch E. ist eine kulturell u. rechtlich gestaltbare, regelmäßig auf einer personalen Paarbeziehung beruhende Institution von grundlegender Bedeutung für das Gemeinwesen. Der normative Gestaltungsvorrang in Bezug auf die E., den im MA die Kirche innehatte, kommt seit der Reformation u. der franz. Revolution zunehmend dem Staat zu, dessen Recht gegenwärtig das gesamtgesellschaftliche Verständnis von E. bestimmt. Hingegen ist für die Ehegerichtsbarkeit der kath. Kirche (Gerichtsbarkeit, ki…
▲   Back to top   ▲