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Your search for 'dc_creator:( "Notger Slenczka" ) OR dc_contributor:( "Notger Slenczka" )' returned 15 results. Modify search
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Bekenntnisschriften
(1,778 words)
Bekenntnisschriften - Evangelisch 1. Dass die Einheit der Kirche eine Einheit in der Wahrheit ist, die sich in der rechten Verkündigung des Evangeliums u. einer diesem Evangelium entspr. Sakramentsverwaltung niederschlägt, ist die Grundüberzeugung des Protestantismus, die in Confessio Augustana VII ausdrücklich formuliert wird u. in der Formulierung des magnus consensus in der Lehre, die die Lehrartikel der CA vortragen, konkretisiert wird. In diesem Sinne hat die Lehre u. die Einigkeit in der Lehr…
Bekenntnisstand
(884 words)
Bekenntnisstand - Evangelisch 1. Der Begriff bez. zum einen die Zugehörigkeit einer Gde. od. einer Kirche zu einer der prot. Bekenntnisfamilien u. ihren jeweiligen Bekenntnisgrundlagen. Er entfaltet seine Bedeutung insb. in solchen unierten Kirchen, die keine Bekenntnisunion eingegangen sind, sondern in denen die einzelnen Gde. jeweils über ihre Bekenntniszugehörigkeit entscheiden u. somit einen bestimmten B. haben, der in den jeweiligen KO u. Verf. für jeden B. hinsichtlich der jeweils gültigen Be…
Lehramt
(2,133 words)
Lehramt - Katholisch Das L. der Kirche hat seinen Grund in der dem Zwölferkreis der Apostel eigenen Sendung u. Vollmacht, deren Träger in apost. bzw. petrinischer Nachfolge die Bischöfe u. der Papst sind (cc. 330, 331, 336, 375). Als Träger des L. haben der P. u. die Bf. vorrangig die Aufgabe, den Gläubigen das geschriebene u. überlieferte Wort Gottes verbindlich (authentisch) auszulegen sowie zugl. die Leitung u. Aufsicht über den gesamten Bereich der Verkündigung wahrzunehmen (vgl. c. 756 §§ 1-2)…
Ablass
(1,691 words)
Ablass - Katholisch In Folge der kontroversen Diskussion auf dem Vat II u. der Bestätigung durch die ApK Indulgentiarum doctrina P. Pauls VI. präsentiert der einleitende c. 992 in Anlehnung an can. 911 eine Legaldefinition, dergemäß der A. (indulgentia) den Nachlass einer zeitlichen Strafe vor Gott für Sünden darstellt, deren Schuld bereits im Sakrament der Buße (Beichte) getilgt ist. Der Christgläubige kann ihn bei rechter Disposition unter bestimmten festgelegten Voraussetzungen als Hilfe der Kir…
Ordination, Weihe
(1,400 words)
Ordination, Weihe - Katholisch Der Begriff O. wird in der kath. Kirche eher unfachlich verwendet. Er birgt die Gefahr einer mangelnden Unterscheidung zwischen dem prot. Verständnis der O. u. der kath. Lehre von der W. od. dem Weihesakrament (vgl. daher ausführlich den Art. Weihesakrament). In der lat. Rechtssprache des CIC u. des CCEO begegnen die Termini „ordo“ (z. B. c. 1009 § 1), auch „sacramentum ordinis“ (z. B. c. 1008) u. „ordo sacer“ (z. B. cc. 129 § 1, 1050) sowie „ordinatio“ (z. B. cc. 1010-1012), „sacra ordinatio“ (z. B. Übersc…
Schlüsselgewalt
(1,147 words)
Schlüsselgewalt - Katholisch Die S. (potestas clavis, auch potestas ligandi et solvendi) ist ein heute wenig verwendetes Synonym für die Vollmacht der Leitung in der Kirche. Die Rede von der S. hat ihren Ursprung in der Übergabe der Schlüssel des Himmelreiches an Petrus u. seine Nachfolger (vgl. Mt 16, 19) u. die damit verbundene Vollmacht, zu binden u. zu lösen. Während der CIC den Begriff S. im Zusammenhang m. der Nachlassung der Sünden im Bußsakrament (Beichte) verwendet (per claves Ecclesiae remissa; c. 988 § 1; im CCEO gibt es keine Paralellnorm), w…
Konfession
(2,546 words)
Konfession - Katholisch K. (lat. confessio) bedeutet urspr. Bekenntnis (auch Geständnis) u. bez. in diesem Zusammenhang das Bezeugen des Glaubens u. seiner Inhalte in Wort u. Tat (vgl. c. 833). Das Bekenntnis „ist vom Ursprung her auf eine Gemeinschaft bezogen und ist ein konstitutives Element ihrer Begründung und ihres Zusammenhangs“ (Fries, 609). Im 19. Jh. entwickelte sich der Begriff K. zu einer gängigen Bez. der versch., vornehmlich chr. Kirchen u. kirchl. Gemeinschaften. Neben die Bezeugung d…
Character indelebilis
(1,712 words)
Character indelebilis - Katholisch Die Lehre vom C. hat bereits im Rahmen des Donatistenstreits bei Augustinus seine Wurzeln als nicht zurücknehmbare Einprägung des Namens, die durch die Taufe bewirkt wird. Das bis heute herrschende Verständnis des C. als unwiederholbares u. unverlierbares Prägemal hat sich erst in der Scholastik entwickelt. Sie fügt der Unterscheidung des Augustinus von äußerem Zeichen (signum bzw. sacramentum) u. der inneren Wirkung des Sakraments (res sacramenti) ein weiteres Ele…
Lehrfreiheit
(3,351 words)
Lehrfreiheit - Staatlich → Sehe Forschungsfreiheit Lehrfreiheit - Katholisch 1. Allg.: L. ist das Recht zur eigenverantwortlichen Weitergabe eigener u. fremder Forschungsergebnisse im Kontext wiss. Vermittlung. Zusammen m. der Forschungsfreiheit bildet sie den Inhalt der Freiheit der Wissenschaft. Diese verlangt von ihrem Wesen her Unabhängigkeit i. S. einer Ausschaltung von, bezogen auf den Gegenstand, wissenschaftsfremden Beeinflussungen. Die kath. Kirche anerkennt „die rechtmäßige Eigengesetzlichkeit …
Apostolische Sukzession
(2,448 words)
Apostolische Sukzession - Katholisch Die dogmatische Theologie hat unter Berücksichtigung des hist. Befundes u. des ök. Austauschs die Pipeline-Theorie (Kasper, 1999, 170) verabschiedet, die im allg. kath. Bewusstsein noch anzutreffen ist: die Annahme, dass das apost. Erbe per Handauflegung von Bischof zu Bf. quasi materialiter weitergegeben wird. Weder lässt sich eine lückenlose Kette von Handauflegungen hist. nachweisen, noch wurde das Stehen in der apost. Nachfolge in der Alten Kirche historistis…
Barmherzigkeit
(4,273 words)
Barmherzigkeit - Katholisch Die Spannung von B. u. Gerechtigkeit ist schon bei Paulus im Galater- u. Römerbrief angesprochen, wenn er die Gerechtigkeit Gottes als Freispruch zum Leben erfährt. Gottes Gerechtigkeit ist dann nicht strafende, sondern gerecht machende Gerechtigkeit o. Vorleistung, die dem ungeschuldet zuteil wird (gratia gratis data), der an Chr. glaubt. Sie rechtfertigt aus Gnade. „So begründet die Botschaft von der durch den Glauben geschenkten neuen Gerechtigkeit die christliche Freiheit (Gal 5,1.13).“ (Ka…
Glaubensbekenntnis
(4,554 words)
Glaubensbekenntnis - Katholisch Der Ausdruck G. (Professio fidei) meint im KR meist die formelhaften Zusammenfassungen des chr. Glaubens wie das Apost. u. das Nizäno-Konstantinopolitanische G., ggf. m. weiteren Zusätzen. Der Ursprungsort der G. ist die Liturgie, insb. die Feier der Taufe, zu der schon in frühchristlicher Zeit das G. der Katechumenen gehörte. In der Liturgie ist das Sprechen des G. in Form von Fragen u. Antworten od. in Form eines zusammenhängenden Textes möglich. Nach den geltenden…
Sünde
(6,797 words)
Sünde - Katholisch S. ist ein anthropologisch-theol. Sammelbegriff für eine Vielzahl unterschiedlicher Phänomene des religiösen u. moralischen Versagens des Menschen, das sowohl seine Beziehung zu Gott als auch sein Verhältnis zu sich selbst, zu anderen Menschen sowie zur gesamten Schöpfung negativ beeinflusst. Trotz ihrer biblischen Fundierung ist eine systematische S.-Lehre erst im Zuge der wechselvollen Geschichte des theol. Nachdenkens über die Voraussetzungen, Ursachen u. Folgen dieser dunklen Seite menschlicher Selbsterfahrung entstanden. Das AT kennt noch ke…
Autorität, religiöse
(2,968 words)
Autorität, religiöse - Katholisch Der Westen als Rechtsgemeinschaft entsteht durch den neuen Umgang m. der A., den die Christen der lat. Westkirche entwickeln. Das kanonische Recht wird zum ersten modernen westlichen Rechtssystem, die Kirche zum ersten modernen westlichen Rechtsstaat, der die Rechtsstaatlichkeit (rule of law) u. damit den rechtlichen Umgang m. der A. prägt. Seit die „rule of law“ in der Kirche Anfang des 2. Jahrtausends ausgebildet worden ist, kann sich im Westen die A. der Herrschaft des Rechts nicht entziehen. In Vat II anerkennt die oberste A. der Kirche…
Willensfreiheit
(4,916 words)
Willensfreiheit - Staatlich Die W. des Menschen im staatl. Recht: Die W. lässt sich verstehen als die Freiheit, sich einen Willen zu bilden, zu haben, ihn zu äußern u. danach zu leben. Der Wille meint dabei ein auton. gefasstes individuelles Handlungsziel. Die W. ist kein ausdrückliches Thema der staatl. Rechtsordnung. So gibt es insb. kein Grundrecht (Grundrechte und Grundpflichten), das ausdrücklich die W. schützt. Der Grund liegt darin, dass ein solcher Ansatz m. der Funktion der freiheitlichen …