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Consensus

(297 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist der übereinstimmende Wille der Parteien eines Vertrages ( contractus) . Im röm. Recht bildete er die Grundlage für die Verbindlichkeit von Kauf ( emptio venditio ), Miet-, Werk- und Dienstvertrag ( locatio conductio ), Auftrag ( mandatum ) und Gesellschaft ( societas ). Die “Entdeckung” des c. als zentrales Element einer Privatrechtsordnung ist eine der ‘großartigsten und für die weitere Entwicklung wirkungsvollsten juristischen Leistungen’ [1. 180]. Die Verbindlichkeit aus c. bedarf weder einer Form noch einer Vorleistung noch der Erfüllung. …

Recht

(3,610 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Allgemeines Die wichtigsten Grundlagen für das spätere europäische Rechtsdenken wurden im jüdischen Recht des AT, im griech. R. als dem praktischen Gegenstück zur beginnenden philos. Reflexion über die Gerechtigkeit (Vorsokratiker; Gerechtigkeit) und vor allem im röm. R. als der maßgeblichen Autorität für die Entwicklung einer weltlichen europ. Rechtswiss. seit dem Spät-MA gelegt (Rezeption). R. ist immer die Ordnung einer größeren Gemeinschaft zur Bereinigung von Konflikten zw.…

Intestabilis

(106 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht: rechtlich unfähig, Zeuge ( testis) zu sein. In den Inst. Iust. (2,10,6) werden als intestabiles aufgezählt: Frauen, Unmündige, Sklaven, Stumme, Taube, Geisteskranke, entmündigte Verschwender und die von einem bes. Gesetz für improbus (unehrlich) und i. Erklärten. Solche gesetzlichen Anordnungen ergeben sich z.B. (nach Ulp. Dig. 47,10,5,9) aus der l. Cornelia de iniuriis gegen Verf. oder Verbreiter von Schriften mit beleidigendem Inhalt oder (nach Cassius Dig. 1,9,2) aus der l. Iulia de repetundis gegen die wegen Sittenlosigkeit aus dem S…

Peregrinus

(580 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (wohl von peregre, “außerhalb des Ackers”, nämlich des Landgebietes Roms) ist der wichtigste t.t. des röm. Rechts für den Fremden (Fremdenrecht), der nicht dem Rechtsverband der röm. Bürger ( civitas ) angehört, ohne doch ein Feind oder überhaupt rechtlos zu sein. Vom p. teils unterschieden, teils auch als bes. Gruppe von p. behandelt wurden die dediticii , die als Angehörige einer von Rom unterworfenen Gemeinde weder das röm., noch das latin. Bürgerrecht (Latinisches Recht) erh. haben. Z.Z. der Zwölf Tafeln (5. Jh.v.Chr.; = tab.) wurde statt p. noch das Wort hostis

Libellus

(662 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Libellus im Zivilprozeß L. (“kleine Schrift”) ist seit etwa der Mitte des 5. Jh. n.Chr. der t.t. für die Klageschrift im röm. Zivilprozeß, der jetzt weniger schwerfälig ausgestaltet war als das bis dahin gebräuchliche Verfahren der litis denuntiatio . Der l. enthielt ohne genauere Begründung die der Klage zugrundeliegenden Tatsachen und einen Antrag zur Ladung des Prozeßgegners ( postulatio ). Über die Berechtigung des Ladungsbegehrens (“Schlüssigkeitsprüfung”) traf der Richter zunächst eine sententia (“[Zwischen-]Entscheidu…

Privilegium

(195 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Als t.t. des röm. Rechts und als solcher noch nicht so umfassend zu verstehen wie das “Privileg” im MA und in der frühen Neuzeit und erst recht nicht wie in der mod. Umgangssprache, ist das röm. p. ein “Gesetz für einen einzelnen” und nach den XII Tafeln (tab. 9,1) als Ausnahmegesetz zu Lasten einer Einzelperson unzulässig: Es darf nicht in der Volksversammlung eingebracht werden ( ne inroganto, Cic. leg. 3,4,11). In der Zeit des Prinzipates werden mit p. Vorrechte für bestimmte Institutionen und Personengruppen bezeichnet. So spricht Papin. Dig. 49,14,37…

Adulterium

(304 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Ehebruch ( a.) war im röm. Recht nach der l. Iulia de adulteriis coercendis Gegenstand eines öffentlichen Strafverfahrens ( iudicium publicum). Die sachliche Nähe dieser Regelung zur sonstigen Ehegesetzgebung des Augustus spricht dafür, daß das Ehebruchsgesetz aus demselben Jahr wie die l. de maritandis ordinibus (18 v. Chr.) stammt. Nach einem Bericht des Spätklassikers Paulus (coll. 4,2,2) sind durch die l. Iulia mehrere frühere Gesetze aufgehoben worden. Das a. dürfte also schon in republikanischer Zeit verfolgt worden sein, vermutlich durc…

Communio

(601 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
Das gemeinsame Eigentum mehrerer an einer Sache im röm. Recht. [English version] A. Vorgeschichte Die wichtigsten Verhältnisse, in denen es zur Bildung einer c. kam, waren die Erwerbsgesellschaft ( societas quaestus) und die Erbengemeinschaft. Für beide hat sich die c. erst spät, gegen E. der Republik, durchgesetzt. Zuvor bestand, wie wir durch den Gaius-Fund von 1933 (Gai. inst. 3,154 a, b) wissen, bei mehreren Erben die Gemeinschaft ercto non cito (von erctum ciere: eine Teilung vornehmen). Sie war urspr. ungeteilte Gütergemeinschaft ohne jedes Eigenvermögen ihrer…

Coitio

(145 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Strafrecht eine Art kriminelle Vereinigung, z.B. zw. Dieben und Gastwirten, wie Ulpian (Dig. 4,9,1,1) sie erwähnt, vor allem aber das strafbare Wahlbündnis (ein qualifizierter Fall des Wahlbetruges, ambitus ). Wahlbündnisse zwischen Kandidaten waren wohl unbedenklich, solange bloß die persönlichen Beziehungen, Freundschaften und Klientelbindungen zum gemeinsamen Wahlerfolg gebündelt wurden. Gegen die gemeinsame Wählerbestechung im großen Stil richtete sich aber die lex Licinia des Crassus (55 v.Chr.) gegen das crimen sodaliciorum, das nicht…

Pater familias

(703 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Familienvater ist in Rom rechtlich gesehen die wichtigste Person der Familie (IV.B.), gleichsam ihr “König” [1. 75], als Inhaber von patria potestas und manus jedenfalls der Gewalthaber über Frau, Kinder (auch wenn sie erwachsen sind), Enkel und Sklaven. Als Autokrat der Familie ist er in ihr der einzige Träger von Rechten und Pflichten: Ihm allein gebührt alles Vermögen der Familie; nur er erwirbt Rechte aus Verträgen und anderen Geschäften, wird aber nur ausnahmsweise aus dem H…

Gesta

(284 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] In der republikanischen Zeit Roms die Aufzeichnungen (auch commentarii ), die ein Magistrat über die von ihm erlassenen Maßnahmen ( acta ) anfertigte oder anfertigen ließ. Sie wurden nach Ablauf der Amtszeit vom Magistrat persönlich archiviert (Cic. Sull. 42). Seit dem 3. Jh. n.Chr. hat die Bezeichnung g. den Ausdruck commentarii für die Amtsaufzeichnungen verdrängt. Neben g. tritt im selben Sinn das Wort cottidiana. In dieser Bedeutung ist g. auf allen Stufen der Verwaltung der Spätant. anzutreffen. Schließlich wurde die Protokollierung behördl…

Diffarreatio

(50 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der actus contrarius zur confarreatio , diente also der Aufhebung der in dieser Form geschlossenen Ehe. Sie folgte demselben Zeremoniell. Zugleich bewirkte sie die Aufhebung der Ehegewalt des (bisherigen) Ehemannes ( manus ). Schiemann, Gottfried (Tübingen) Bibliography 1 W. Kunkel, s.v. matrimonium, RE 14, 2277 2 Treggiari, 24.

Aequitas

(630 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Sinn des Wortes ae. ist mehrdeutig. Insbes. zum iustum ist der Übergang fließend. Letzteres bezeichnet meist eher die Treue zum positiven Recht, ae. eher die das Ganze des Rechts prägende und durchdringende Gerechtigkeit. Die sprachliche Verwandtschaft mit dem Waagerechten verweist auf die Gleichheit im Sinne der Entsprechung von Leistung und Gegenleistung, Fehlverhalten und Sanktion. Darüber hinaus enthält die ae. den Sinn einer sachgerechten Zuordnung von Sachverhalten als gleich oder ungleich zu den im positiven Recht bereits ents…

Partus suppositus

(266 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der p.s., das untergeschobene Kind, spielt in der Gesetzgebung und Rechtswiss. Roms eine erhebliche Rolle, was angesichts der Folgen legitimer Abstammung für Status, Bürgerrecht und Erbrecht leicht zu erklären ist. Bis in die frühe Kaiserzeit (1. Jh.n.Chr.) scheint das Problem der mangelhaften Abstammung freilich familienintern geregelt worden zu sein: Der Vater hatte als Teil seiner väterlichen Gewalt ( patria potestas ) das Recht, ein neugeborenes Kind auszusetzen (Kindesaussetzung). Ob darüber hinaus eine besondere …

Effractor

(65 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht der Dieb, der seine Beute durch Einbruch erlangt. Nach Dig. 47,18 begeht er eine Straftat, die als crimen ( publicum) verfolgt wurde. In der Zeit der Republik handelte es sich noch um ein Privatdelikt. Als e. ( carceris) wird auch der Ausbrecher bezeichnet, der gleichfalls im Verfahren der cognitio extra ordinem als Täter eines crimen verfolgt wurde. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Kataster

(344 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im Unterschied zum Grundbuch als Register zur Sicherung des privaten Grundstücksverkehrs, das es - wohl nach altägypt. Vorbild [1] - im ptolem. und röm. Ägypten (und in der Ant. möglicherweise nur dort) gegeben hat, dienen K. oder ähnliche Register vornehmlich der Erhebung von Grundsteuern sowie der Verwaltung der Staatspachten und sind daher fast zwangsläufig genauso verbreitet wie diese staatlichen Einnahmen selbst. Voraussetzung für die Anlegung von Archiven oder Büchern mit A…

Minores

(643 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (vollständiger: m. viginti quinque annis; Sg.: minor) sind im röm. Recht die unter 25jährigen. In einem engeren (und urspr. technischen) Sinne werden als m. die 15- bis 24jährigen bezeichnet, in einem weiteren Sinne alle, die noch nicht volljährig (im röm. Recht also mindestens 25 Jahre alt) sind. Die gesetzliche Regelung für die m. im engeren Sinne betraf ihre Fähigkeit, Verträge und andere Rechtsgeschäfte vorzunehmen (Geschäftsfähigkeit). Von ihr zu unterscheiden ist die Rechtsfähigkeit, nämlich die Fähigkeit, für sich selbst Re…

Carmen famosum

(160 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Das c.f. (nach Paul. sent. 5,4,6) oder malum carmen (Schmähgedicht) steht neben der occentatio in den Straftatbeständen der XII Tafeln (8,1). Dieser Tatbestand war möglicherweise schon den ant. Schriftstellern (z.B. Cic. rep. 4,12) nur schwer verständlich, insbes. wegen der für eine bloße Beleidigung überaus schweren Sanktion: wahrscheinlich die Todesstrafe. Freilich handelte es sich um eine Privatstrafe, also um kaum mehr als eine rechtlich zugelassene Form privater Rache.…

Crematio

(319 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (Feuertod) war eine Vollstreckungsart der röm. Todesstrafe. Dabei mag urspr. dem Verletzten selbst und seinen Agnaten ( agnatio ) die Ausführung im Wege einer gleichsam “kanalisierten” Privatrache überlassen worden sein. Das gerichtliche Strafverfahren diente dann nur zur Feststellung der Berechtigung des Anklägers, die private Strafe vorzunehmen. In diesem Sinne dürfte der Bericht des Gaius in seinem Komm. zu den Zwölf Tafeln (Dig. 47,9,9) zu verstehen sein, wonach dieses Geset…

Latini Iuniani

(372 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Röm. Freigelassene, deren Freilassung ( manumissio ) aber Mängel aufwies, deretwegen der Freigelassene nicht das Bürgerrecht erhielt und auch sonst eine im Vergleich zu anderen Freigelassenen mindere Rechtsstellung erhielt. Die Bez. L.I. geht auf eine lex Iunia ( Norbana?), wahrscheinlich aus dem J. 19 n.Chr., zurück. Darin wurden bestimmte Gruppen von Freigelassenen rechtlich den Latini coloniarii (Inhabern des Bürgerrechts in einer latin. Kolonie) gleichgestellt. Sie hatten daher wie diese keine polit. Rechte (insbes. kein Wahlrech…

Crimen

(830 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Öffentliche Strafverfolgung Die rechtstechnische Kategorie der klass. röm. Jurisprudenz der Prinzipatszeit für das im öffentlichen Strafverfahren ( iudicium publicum) auf Anklage ( accusatio ) verfolgte Verbrechen. Ähnlich wie privatrechtliche Rechtsfiguren im röm. Recht nicht als Merkmale alltäglicher Rechtsverhältnisse, sondern als Angriffs- und Verteidigungsmittel im Prozeß ( actio , exceptio ) aufgefaßt werden, gehört auch der Begriff des c. vor allem in ein prozessuales Bedeutungsfeld. Daher taucht c. in den Quellen am häufigsten im Zusa…

Interpolationenkritik

(394 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Mit I. bezeichnet man in der röm. Rechtsgesch. v.a. die Unt. der Texte des Corpus Iuris in der überlieferten Fassung auf Verfälschungen gegenüber dem Original. In bes. Maße betrifft dies die Frg. aus den Schriften klass. Juristen (1. Jh. v.Chr. 3. Jh. n.Chr.) in den Digesta , aber auch die Institutiones im Vergleich zu ihren Vorlagen und sogar die älteren Kaisergesetze, die im Codex Iustinianus zusammengestellt worden sind. Hinsichtlich der Digesten gab Kaiser Iustinian selbst schon in seinem Auftrag an die Gesetzgebungskommission aus dem J…

Freilassung

(1,150 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Frühe Rechte Nicht für alle ant. Rechte ist die F. von Sklaven überliefert. So fehlen in den mesopotam. Gesetzen von Eschnunna und Hammurapi jegliche Regelungen [1. 161]. Auch von F. im hethit. Recht ist nichts bekannt. Für Ägypten hingegen wird die Existenz von F. angenommen, wobei freilich die Einordnung der nicht (voll) freien “Hörigen” als Sklaven überhaupt umstritten ist [2. 147]. Hiernach liegt es nahe, daß auch die Rechtsordnungen Griechenlands und Roms nicht von Anfang an die F. gekannt haben. Schiemann, Gottfried (Tübingen) [English version] B. Griec…

Nomen

(57 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (Pl. nomina). Im röm. Recht die Bezeichnung für Forderungen. Gai. inst. 128-133 unterscheidet zw. “Kassenforderungen” ( nomina arcaria), die z.B. aus Darlehen ( mutuum , s. auch condictio ) begründet sind, und “Buchforderungen” ( nomina transscripticia), die durch die Eintragung im “Hauptbuch” des Gläubigers selbständig als Verpflichtung aus einer litterarum obligatio entstehen. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Castigatio

(166 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Ausdruck für eine Erziehungsmaßnahme, wie bereits dem Wortsinn ( castum agere, “zum Reinen bringen”) zu entnehmen ist. Vielfach ist die Haftung des Züchtigenden gegenüber dem Gezüchtigten für die Folgen der c. ausgeschlossen, so beim Lehrherren gegenüber dem gemaßregelten Lehrling (z.B. Dig. 9,2,5,3). Dasselbe gilt für den Hausvater gegenüber den Kindern und für den Herrn gegenüber den Sklaven (Dig. 7,1,23,1; 48,19,16,2). Die c. als polizeiliche oder richterliche Maßnahme knüpft teilweise an solche private Herrschaftsverhältnisse an, so ge…

Scholastikos

(126 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried | Tinnefeld, Franz
(σχολαστικός). [English version] [1] spätant. Sachwalter S. (wörtlich etwa: der “Schulgelehrte”) ist im röm. Verfahrensrecht der Spätant. der Sachwalter einer Partei, ein später Nachfolger des causidicus mit einigen formal-rhet., aber auch juristischen Kenntnissen. Schiemann, Gottfried Bibliography M. Kaser, K. Hackl, Das röm. Zivilprozeßrecht, 21996, 563. [English version] [2] Palastbeamter in Konstantinopel, ab 422 (lat. Scholasticus oder Scholasticius), Palastbeamter in Konstantinopolis, erstmals 422 n. Chr. bezeugt. Gemäß den Akten des Konzils …

Revocatio

(158 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (“Widerruf”) kommt im röm. Recht in zwei spezielleren Bed. vor: (1) als r. in servitutem (“ r. in die Sklaverei”), der Widerruf der Freilassung, wohl erst in der Spätant. gebräuchlich (vgl. Cod. Iust. 6,7,2 pr.); (2) im Zivilprozeß. Dort kann der Verurteilte, wenn er schon bezahlt hat, die Wiederaufnahme des Prozesses ( restitutio ) nur mit dem Risiko verlangen, durch r. in duplum (“ r. auf das Doppelte”) beim Scheitern der Restitution die Streitsache ein zweites Mal an den Kläger zahlen zu müssen. Dies galt für das Formularverfahren ( formula ) und…

Indulgentia

(269 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Seit Anfang des 3. Jh. n.Chr. der t.t. für die strafrechtliche Begnadigung durch den röm. Kaiser (z.B. Cod. Iust. 9,23,5 aus dem J. 225). Begnadigungen hat es jedoch schon lange vorher in Rom gegeben. Sie konnten wohl während eines laufenden Strafverfahrens (z.B. Mod. Dig. 48,16,17) ebenso wie nach dessen Beendigung zur Aufhebung der verhängten Sanktion und sogar noch vor Eröffnung jeglicher Verfolgungsmaßnahmen erfolgen. So veranlaßte Iulius Caesar M. Antonius, als Volkstribun e…

Furor

(173 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Ausdruck für Geisteskrankheit im röm. Recht. Der davon Betroffene, der furiosus, befand sich schon nach den Zwölf Tafeln (ca. 450 v.Chr.) in einem bes. Gewalt- und Abhängigkeitsverhältnis (Pflegschaft, cura furiosi). Das Amt des curator stand den Agnaten ( agnatio ) und hilfsweise in frühen Zeiten den Gentilen ( gens ) zu (Cic. inv. 2,148; Rhet. Her. 1,23). Die treuhänderähnliche Stellung des curator entsprach weitgehend der eines Vormundes ( tutela ) und galt sowohl der Person als auch dem Vermögen des furiosus. Allerdings war keine eigene Klageart für d…

Comparatio publica

(116 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist urspr. wohl kein t. t. (daher auch c. venalitium, c. specierum) für den Kauf durch die öffentliche Hand zum Zwecke der Versorgung des röm. Staates, vor allem für die Ausrüstung des Militärs und die öffentliche Getreideversorgung (Heeresversorgung, cura annonae ). Als rechtliche Kategorie wird c. p. erst greifbar im Cod. Theod. (Rubrik 11,15). Dort ist sie ein nahezu vollständig reguliertes Geschäft mit Verkaufspflichten (modernrechtlich: Kontrahierungszwang) und genauen Preisvorschriften. Der Sache nach hat es aber die c. p. schon in republikanischer …

Querela non numeratae pecuniae

(168 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] “Beschwerde wegen der unterbliebenen Geldauszahlung”, im röm. Recht eine Fortentwicklung der entsprechenden Einrede ( exceptio ). Mit dieser querela konnte der Schuldner die Geltung eines abstrakten Schuldversprechens ( stipulatio ) beseitigen, wenn er die stipulatio in Erwartung einer Darlehensauszahlung eingegangen war, die Geldzahlung selbst dann aber unterblieben war. Die q.n.n.p. gehörte - wie schon die exceptio non numeratae pecuniae seit E. des 2. Jh. n. Chr. - zu den Erleichterungen, die im Verfahren der cognitio extraordinaria

Furtum

(740 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Überblick F. ist das Eigentumsdelikt des röm. Rechts. Der Begriff des f. umfaßt jedenfalls in klass. Zeit (1.-3. Jh. n.Chr.) nicht nur Diebstahl und Unterschlagung, sondern auch den bloßen Gebrauch fremder Sachen ( furti usus), die Wegnahme einer eigenen Sache, z.B. vom Pfandgläubiger ( f. possessionis, Besitzdiebstahl), Betrug, Hehlerei und Begünstigung des Täters eines f. Gegenstand des f. konnten außer res corporales Sklaven und Personen unter väterlicher Gewalt sein. In der klass. Zeit ist der Tatbestand des f. nur erfüllt, wenn der Täter vorsätzli…

Remancipatio

(153 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht der actus contrarius (“Rückgängigmachung”) der mancipatio (der förmlichen Übereignung). Sie dient z. B. der Rückübertragung treuhänderisch überlassener Sachen ( fiducia ). Ferner ist die r. ein Akt der komplizierten Förmlichkeiten bei der emancipatio (Entlassung aus dem Familienverband). Vor allem aber ist die r. bei der alten manus -Ehe (vgl. auch Ehe III.) ein wichtiger Teil des Scheidungsvorganges: Soll eine solche Ehe aufgelöst werden, muß die Frau aus dem bes. Gewaltrecht des Ehemannes entlassen werden. Diese r. besteht aus einer förmlic…

Imaginarius

(200 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (wörtlich: “bildlich”) war im röm. Recht die Bezeichnung für ein Rechtsgeschäft, das etwas anderes ausdrückte als von den Parteien eigentlich gewünscht war. Das plastischste Beispiel ist die mancipatio nummo uno, eine Übereignung gegen und durch Zahlung mit einer bloß symbolischen Kupfermünze ( aes). In ihrem äußeren Bild war sie ein Barkauf; in der realen Wirkung konnte sie Übereignung zu beliebigen Zwecken, also “abstrakt” sein - dann lag eine imaginaria venditio (Gai. inst. 1,113) vor. Haftung bedeutete im frühen röm. Recht Unterworfenheit unte…

Notar

(79 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ( notarius). In Rechtskulturen, die an der schriftlichen Fixierung von Rechtsakten orientiert sind, bedarf es eines N. als eines amtlich bestellten Schreibers. Diese Funktion hatten z.B. im ptolem. und röm. Ägypten die agoranómoi , in der röm. Kaiserzeit und vor allem in der Spätant. der tabellio (Urkundenschreiber). Der lat. t.t. notarius bezeichnet in der Spätant. einen hohen Beamten oder Offizier mit bes. kaiserlichen Auftrag, auch den Schriftführer des consistorium (als tribunus et notarius). Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Lex, leges

(2,124 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Begriff L. (“Gesetz”, pl. leges) ist im röm. Recht die Festsetzung durch eine Privatperson, durch einen Amtsträger oder durch eine gesetzgebende Körperschaft. Die Etym. ist nicht geklärt. Die Annahme einer Herkunft von legere (“verlesen”) wegen der Festsetzung in Gestalt einer feierlichen Formel (vgl. unten B. zur nuncupatio) bleibt spekulativ. Entscheidendes Merkmal der l. ist ihr Gebotscharakter. Hingegen fehlt urspr. die “abstrakte” (allg. Geltung beanspruchende) und “generelle” (für eine Vielzahl von Personen bestimmte) Gest…

Litis contestatio

(569 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Begriff Lis ist in der röm. Rechtssprache der Ausdruck für einen Streit, insbes. wenn er in einem Gerichtsverfahren ausgetragen wird. L.c. bezeichnet daher die “Bezeugung” eines solchen Streites (Fest. p. 34,50 L.): Mit der Erhebung von Behauptung (Klage) und Gegenbehauptung (Klagleugnung) vor Zeugen wurde das Programm eines (Zivil-)Prozesses festgelegt. Bis zur Vorherrschaft des kaiserlichen Kognitionsprozesses ( cognitio ) um 300 n.Chr. ist die l.c. der “Angelpunkt” [1. 77] des gesamten Verfahrens. Schiemann, Gottfried (Tübingen) [English version] B…

Nuptiae

(153 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (von nubere, “sich verhüllen, einen Schleier anlegen”) bezeichnet die Heirat in der röm. Gesellschaft (Ehe III.B.). Ein Titel der Digesten ( Digesta , 23,2: De ritu nuptiarum) mit 68 Fr. ist den Hochzeitsbräuchen (III.)) gewidmet. Dies deutet darauf hin, daß die röm. Juristen sich eingehend mit den Voraussetzungen einer rechtmäßig geschlossenen Ehe ( iustum matrimonium ) befaßten. Da es für die rechtliche Anerkennung der Ehe entscheidend auf die Einhaltung der Ehevoraussetzungen z.Z. der n. ankam, wurde n. schließlich synonym mit matrimonium als Ausdruck für…

Nervus

(54 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Eine Eisenkette, mit der ein Schuldner an den Füßen gefesselt wurde ( ferreum vinculum, quo pedes impediuntur, Fest. 162,1-2). Nach den 12 Tafeln (Lex XII tab. 3,3) durfte der Gläubiger den Schuldner mit Hilfe des n. offenbar in eine Art Beugehaft nehmen, wenn er trotz Verurteilung nicht leistete. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Paelex

(53 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Vom röm. Juristen Paulus (Dig. 50,16,144) wird als Bed. von p. (auch pelex, pellex, ähnlich der griech. pallakḗ ) die Lebensgefährtin, die nicht verheiratet ist (also nicht uxor, Ehe III.C.), angegeben. Die Rechtsstellung der p. wird im röm. Recht meist beim Konkubinat ( concubinatus ) behandelt. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Delatio nominis

(366 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] “Den Namen (eines Verdächtigen) anzeigen”, ist zunächst nur der allererste Anlaß für eine öffentliche Strafverfolgung in Rom. So kommt der Ausdruck etwa bei Plaut. Aul. 416 im Zusammenhang mit dem Kampf gegen die Unterschicht-Kriminalität durch die tresviri capitales vor. Bei den Verfahren vor diesen Magistraten, einer Art Polizeijustiz, erschöpft sich die Bedeutung der d. n. - ganz im Sinne einer modernen Anzeige - offensichtlich darin, den kriminellen Vorgang überhaupt bekannt zu machen [1. 60, 78]. Nachdem neben die ältere, auf Privatklage beruhende…

Absolutio

(223 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist im röm. Gerichtsverfahren der Gegenbegriff zur “Verurteilung” ( condemnatio ): Im Zivilprozeß endet die Formel, in der die Prätoren das Programm für den iudex niedergelegt haben, stereotyp mit dem Judikationsbefehl ... condemnato. Si non paret, absolvito. Die a. führte ebenso wie die condemnatio zur Rechtskraft, also dazu, daß die Entscheidung - abgesehen vom Sonderfall der appellatio - unabänderlich war und daß der Streit definitiv beendet war, einer neuen Klage somit die exceptio rei iudicatae (Einrede der Rechtskraft) entgegenstand. Das Sprichwort omni…

Postliminium

(173 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (“Rückkehrrecht”, häufiger in der Verbindung ius postliminii) wird in Inst. Iust. 1,12,5 aus limen (Schwelle) abgeleitet, was bildlich auf die Grenze des röm. Staatsgebietes übertragen worden sei, so daß der Kriegsgefangene, der bei seiner Rückkehr die “Schwelle” des röm. Staates von jenseits ( post) her wieder überschritt, von Rechts wegen in seine frühere Stellung vor der Gefangennahme zurückkehrte. Mit der Gefangenschaft bei den Feinden (Kriegsgefangene) geriet ein röm. Bürger in Sklaverei. Wurde er z. B. freigekauft, stand ihm das ius p. als “Rückkehrrec…

Elogium

(286 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] [1] Röm. Ehreninschrift für Verstorbene Eine röm. Ehreninschrift auf dem Grab eines vornehmen Verstorbenen, an Statuen, Wachsmasken in Gebäuden oder auf öffentlichen Plätzen. Die Zensoren des J. 158 v.Chr. haben die öffentlich sichtbaren e. weitgehend beseitigt. Das Überlieferte stammt aus der Kaiserzeit, dient aber teilweise der überhöhenden Rekonstruktion längst vergangener Zeiten. Dies gilt auch für das bei weitem bekannteste Beispiel des e., die Inschr. auf den Statuen des Marstempels am Forum Augustum. Augustus ließ sie mit den Statue…

Delator

(144 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Derjenige, der bei einer röm. Behörde etwas “anzeigt”, im engeren Sinne aber insbes. der Ankläger bei Erhebung der delatio nominis . Dem erfolgreichen d. winkten erhebliche Vorteile: In der Regel erhielt er eine Geldbelohnung in Höhe eines Bruchteils des Vermögens des Verurteilten ([1]; mit Ergänzungen bei [2]). Daraus ergab sich offenbar vielfältiger Mißbrauch (vgl. Cic. S. Rosc. 55: Roscius war wohl mit polit. Rückendeckung angeklagt worden, um sich sein Vermögen zu verschaffen). Erwies sich die Anklage als mutwillig, machte sich der d. selbst wegen calumnia

Vertrag

(1,502 words)

Author(s): Hengstl, Joachim | Schiemann, Gottfried
[English version] I. Allgemeines Ein V. ist die (u.U. stillschweigende) Einigung zw. zwei oder mehr Personen über einen zu erreichenden Rechtserfolg (z. B. Kauf als Austausch von Ware gegen Entgelt). Im Verhältnis zum Geschäftszweck sind zu unterscheiden der rechtlich direkt auf den Zweck ausgerichtete V., das davon formal unabhängige, “abstrakte” Rechtsgeschäft und das “nachgeformte Rechtsgeschäft”. Abstrakt ist ein Rechtsgeschäft, dessen Rechtsfolge rechtlich mit dem von den Parteien angestrebten …

Fictio

(360 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die noch in modernen Gesetzen angewendete Technik der Fiktion zur Anordnung von Rechtsfolgen für einen anderen als den urspr. geregelten Sachverhalt durch die Unterstellung, die Sachverhalte seien entgegen der Wirklichkeit identisch, geht auf die röm. Jurisprudenz zurück. Ausgangspunkt der Entwicklung ist die sakrale Regel simulacra pro veris accipiuntur (‘die Bilder werden als Wirklichkeit akzeptiert’): Die Priester als erste Experten des Rechts in der röm. Frühzeit haben die Vorstellung, die sich in der Sakralregel ausspric…

Calumnia

(251 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im klass. röm. Recht die wissentlich grundlose und schikanöse Erhebung von Klagen und Anklagen. Im Formularverfahren für Streitigkeiten unter Privatleuten gewährt der Prätor ein bes. iudicium calumniae decimae partis, also eine Prozeßstrafe von 1/10 des Wertes der Klageforderung (Gai. inst. 4,175). Für den Freiheitsprozeß betrug die Sanktion gegen den treuhänderischen Kläger ( adsertor in libertatem ) sogar 1/3 des Wertes des Sklaven. Den vierfachen Wert ( quadruplum) konnte der Betroffene innerhalb eines Jahres vom calumniator verlangen, wenn dieser f…

Dispensator

(167 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ( ab aere pendendo, Varr. ling. 5,183). In früherer Zeit hatte der d. wohl für einen Herrn oder die öffentliche Hand ungemünztes Edelmetall “abzuwägen”. Daraus entwickelte sich der d. zum Rechnungsführer, Kassenbeamten und Vermögensverwalter in gleicher Bed. wie griech. oikonómos. D. ist eine in röm. Inschr. sehr häufige Bezeichnung. Viele dispensatores waren Sklaven oder Freigelassene. Bei Gai. inst. 1,122 werden d. geradezu als eine bestimmte Art von Sklaven bezeichnet: servi, quibus permittitur administratio pecuniae, dispensatores appellati sunt (‘Sk…

Discussor

(140 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (griech. logothétēs, etym. von discutere in der Bed. von “prüfen, untersuchen”) war ein Beamter des spätant. röm. Staates, dem der Titel 10,30 des Cod. Iust. gewidmet war. Die Hauptaufgaben der discussores lagen in der Steuerverwaltung. So haben sie offenbar Außenprüfungen der Besteuerungsgrundlagen vorgenommen, die im Verfahren des census durch Selbsteinschätzung ( professio) festgelegt worden waren. Daneben erscheinen die d. als Rechnungsprüfer für Zölle, öffentliche Bauten und öffentlich festgesetzte Preise. Die von den d. erlassenen Verwaltungsak…

Divisor

(139 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (“Verteiler” von Geldspenden). Spätestens seit dem 2. Jh.v.Chr. wurden Kriegsgewinne des röm. Staates gelegentlich an die röm. Stadtbevölkerung verteilt. Da irgendeine “Leistungsverwaltung” dafür nicht bestand, wurden Privatleute - die divisores - mit der Abwicklung solcher Geschenke beauftragt. Am Ende der Republik entwickelte sich daraus ein Weg organisierter Wahlbestechung, die Cic. Planc. 48ff. anschaulich schildert: Die d. versprachen in den einzelnen tribus einer ausreichenden Zahl von Tribulen eine “Belohnung” fü…

Divortium

(392 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (von divertere, sich abwenden) ist die Ehescheidung im röm. Recht. Ihre Grundlage ist in einem Reskript des Kaisers Alexander Severus aus dem J. 223 n.Chr. (Cod. Iust. 8,38,2) klar formuliert: libera matrimonia esse antiquitus placuit (daß die Ehen frei sind, ist seit alters anerkannt). Ob dies schon für die mit bes. sakraler Weihe geschlossenen Ehen der Frühzeit galt, mag zweifelhaft sein. Auch für sie war jedenfalls in den überlieferten Quellen eine Scheidung in entsprechender Form zur Eheschließung vorgesehen ( diffarreatio ). Die “Frei…

Iuridicus

(349 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Ausdruck i. (“mit Recht Beschäftigter”) taucht in den Quellen der röm. Kaiserzeit mit sehr unterschiedlicher Bed. auf. 1. Seit Hadrian, vielleicht schon seit Vespasian, begegnen in kaiserlichen Provinzen iuridici provinciae, häufiger bezeichnet als legati iuridici. Sie sind Vertreter des Provinzstatthalters bei dessen Rechtsprechungsaufgaben, teils für die ganze Provinz, teils für Unterbezirke. Umstritten ist, ob der i. nur eine vom Statthalter abgeleitete (so u.a. [1. 1149]) oder echte kaiserliche (dafür [2]) Amtsgewalt hatte. 2. Eine eigene Rec…

Adfinitas

(90 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (Schwägerschaft). Gai. inst. 1,63 spricht von a. im Zusammenhang mit der Aussage: Item (scil. uxorem ducere non licet) eam, quae nobis quondam socrus, aut nurus, aut priuigna, aut nouerca fuit. Mit der Schwiegermutter, der Schwiegertochter, der Stieftochter und der Stiefmutter ist demnach im klass. röm. Recht (vielleicht seit der Ehegesetzgebung des Augustus) die Heirat verboten. Dieses Ehehindernis wurde in der Spätant. auf die Schwägerschaft ersten Grades in der Seitenlinie (Frau des Bruders, Schwester der Frau) erweitert (Cod. Theod. 3,12,2). Schiemann, …

Ius

(4,224 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
A. Historischer Überblick [English version] 1. Das altrömische Ius I., der röm. Ausdruck für das Recht, hat im Laufe der über tausendjährigen Gesch. des röm. Staates erhebliche Wandlungen erlebt. Urspr. war i. wohl das Kriterium, nach dem sich erlaubte Freiheitsbetätigung, insbes. auch legitime Herrschaftsausübung (über Personen und Sachen) von der friedensstörenden Gewaltausübung ( vis) unterschied. I. war also in moderner Terminologie subjektives Recht. Seinen rechtlichen Charakter bezeugte es ‘durch Einhaltung eines allg. gewußten und geübten Rit…

Abolitio

(97 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die a., überliefert im Digestentitel 48,16, ist im röm. Recht die Einstellung eines Strafverfahrens, oft mit der Wirkung einer Begnadigung ( indulgentia ), überwiegend jedoch mit der Möglichkeit, die Anklage zu erneuern, so bei der a. publica, die durch den Senat oder ausnahmsweise durch den Kaiser veranlaßt wird, und bei der a. privata, die der Richter auf Wunsch des privaten Anklägers ausspricht. Z. B. bei Tod des Anklägers tritt die a. ex lege ein. Jedenfalls unter der Bezeichnung a. kommt diese erst in der Kaiserzeit vor (vgl. Sen. contr. 5,8). Schiemann, Gottfrie…

Folter

(757 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Historische Grundlagen Unter F. im rechtshistor. Sinn ist für die Ant. vor allem ein Mittel zur Erhebung von Beweisen zu verstehen. Daneben kommt die F. als (zusätzliche) Strafe vor. Die Ursprünge der rechtlich anerkannten Anwendung der F. liegen im Dunkeln. Im Cod. Hammurapi des babylon. Rechts (Keilschriftrechte) etwa fehlt noch jede Erwähnung der F. [1]. Verbreitet war sie hingegen in Griechenland. Der griech. Ausdruck für die Anwendung des Folterns, βασανίζειν ( basanízein), ist aber wahrscheinlich ein Lehnwort aus dem Orient, so daß auch die …

Lex commissoria

(161 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] eine röm. Verwirkungs- oder Verfallabrede, ist eine meist einseitig (daher: lex ) in einen Kaufvertrag (s. emptio venditio D) oder eine Verpfändung ( fiducia , pignus ) eingefügte Bestimmung. Beim Kauf gewährt die Klausel dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht, wenn der Käufer den Kaufpreis - etwa bei einer Ratenvereinbarung oder einem Zahlungsziel - nicht bezahlte. Nach Ausübung des Rücktritts konnte der Verkäufer mit der actio venditi (so die Sabinianer) oder einer actio in factum (so die Proculianer) die verkaufte Sache zurückverlangen. Ohne die Klause…

Confusio

(209 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Bei der c. (dem “Zusammenfließen”) ist dieselbe Person zugleich Gläubiger und Schuldner oder Eigentümer und Inhaber eines beschränkten dinglichen Rechtes, z.B. eines Nießbrauchs geworden. Die c. führt nach röm. Recht zum Erlöschen der Forderung oder des Rechtes. Für die dingliche c. verwenden die Spätklassiker (3. Jh.n.Chr.) gelegentlich auch den Begriff consolidatio, ohne daß sachliche Unterschiede begründet werden. Die Wirkung der c. konnte nicht durch den Willen der Parteien verhindert werden. Die röm. Juristen nehmen freilich gelegent…

Accusatio

(170 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist nach dem Digestentitel 48,2 die Anklage im röm. Strafprozeß. Träger der a. ist dort ein Privatmann. Zunächst erstattete dieser eine Anzeige ( delatio nominis ). In der späteren Kaiserzeit bei der gerichtlichen Strafverfolgung extra ordinem kam es wohl vor, daß sich der private Anteil am Verfahrensgang hierin erschöpfte. Im republikanischen Verfahren ( quaestio ) hingegen immer und auch später noch regelmäßig war der delator nach Zulassung der a. durch den Gerichtsmagistrat ( receptio nominis) Partei - vergleichbar dem Ankläger im heutigen amerikani…

Leihe

(319 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die unentgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch kommt wohl in allen Gesellschaften alltäglich vor. Rechtliche Konflikte ergeben sich daraus kaum. Daher kommen viele Rechtsordnungen ohne eine bes. Regelung dieses Verhältnisses aus. Ebenso dürfte es im allg. in der Ant. gewesen sein. Das röm. Recht hingegen enthält gleich zwei Institute für das soziale Phänomen der L.: das precarium (L. auf Bitten) und das commodatum, einen bindenden Vertrag, durch den der Verleiher zur Überlassung der Sache bis zur Beendigung des Gebrauchs oder zum A…

Contumacia

(264 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Abgeleitet von contemnere (mißachten; diese Wortbed. lebt bis heute fort im contempt of court des engl. Rechts). Im röm. Recht bedeutete c. vor allem den Ungehorsam des Beklagten gegenüber einer gerichtlichen Ladung im Amtsprozeß der extraordinaria cognitio . Vor Einführung dieser Verfahrensart im Prinzipat und der c. wohl unter Claudius ist keine ähnliche Verwendung des Wortes c. zu erkennen. Eine vergleichbare Funktion hatte freilich schon im älteren Zivilprozeß seit den XII Tafeln (5. Jh.v.Chr.) die Entscheidung des Richters zuguns…

Kriegsrecht

(403 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Anfänge des ant. K. sind wie diejenigen des Völkerrechts insgesamt kaum auf bestimmte Ereignisse oder Verträge zu fixieren. Schon vor der griech. und röm. Zeit gab es jedoch Vorstellungen und Gewohnheiten, die man im nachhinein als Teil eines K. verstehen kann. So galt es wohl schon im alten Mesopotamien wie auch im homer. Griechenland als legitim, im Kriege Beute zu machen, und bes. wichtiger Teil der Beute war von jeher die Versklavung von Kriegsgefangenen und unterworfenen…

Ampliatio

(122 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Zur a. (Fortsetzung der Verhandlung an einem neuen Termin) kam es im röm. Strafverfahren, wenn ein Teil der Geschworenen (z. B. nach der l. Acilia schon ein Drittel) durch bes. Erklärung oder Stimmenthaltung bei der Schuldfrage zum Ausdruck brachte, daß er die Sache noch nicht für entscheidungsreif ( non liquet) halte. Die a. ist zu unterscheiden von der in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschriebenen comperendinatio . Schon die republikanische Gesetzgebung versuchte wohl, dem ausufernden Gebrauch der a. durch Androhung von Geldbußen gegen die Richter …

Conubium

(377 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] In Rom ist die Ehefähigkeit ( c.) eine Voraussetzung der rechtsgültigen Eheschließung. Beide Partner mußten das c. besitzen: C. est uxoris iure ducendae facultas. C. habent cives Romani cum civibus Romanis: cum Latinis autem et peregrinis ita, si concessum sit. Cum servis nullum est c. (‘ C. ist die rechtliche Fähigkeit eine Frau zu ehelichen. Das c. haben röm. Bürger untereinander, mit Latinern und Fremden hingegen nur aufgrund bes. Verleihung. Mit Sklaven gibt es kein c.’; Ulp. 5,3-5). Ausgespart werden in dieser Umschreibung gewisse Ehehindernisse, d…

Parens

(332 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] In der Gesch. der röm. Politik und des Herrscherkults ist p. (wörtlich: leiblicher Elternteil, sachlich aber: der Vater) in der Verbindung p. patriae (Vater des Vaterlandes) ein sprachlicher Vorläufer für den Ehrennamen des Kaisers als pater patriae . Am bekanntesten ist die Verleihung des Titels p. patriae durch Q. Lutatius [4] Catulus an Cicero im Senat nach der Niederschlagung der catilinarischen Verschwörung 63 v.Chr. (Cic. Sest. 121; Cic. Pis. 6). Gemeint war damit, daß Cicero die Republik gerettet habe. Dies war die Üb…

Tötungsdelikte

(362 words)

Author(s): Neumann, Hans | Schiemann, Gottfried
[English version] I. Alter Orient Bei der Bewertung und Ahndung von T. wurde im alten Vorderasien nicht zw. Mord und Totschlag unterschieden. Im Grundsatz galten die Tötung wie auch die Anstiftung zur Tat und die Mitwisserschaft als Kapitaldelikte und wurden mit der Todesstrafe geahndet. Zusätzlich konnten das Eigentum und die (versklavten) Familienmitglieder des Täters wie auch andere Kompensationsleistungen an die Familie des Getöteten übergeben werden. Nach Aussage der Rechts-Slgg. konnten untersc…

Novellae

(770 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Überblick N. ist die Abkürzung für lat. novellae leges (“neue Gesetze”, auch griech. nearaí diatáxeis). Allg. handelt es sich um Rechtsakte spätant. Kaiser, die zeitlich nach den offiziellen Sammlungen der Codices Theodosianus und Iustinianus ( codex II.C.) ergangen sind, im engeren Sinne um die N. des Iustinianus [1], die in den mod. Ausgaben des Corpus iuris den vierten und letzten Teil dieser Rechts-Slg. des 6. Jh. bilden. Im Unterschied zu den anderen Teilen ( Institutiones Iustiniani, Digesta, Codex Iustinianus) sind die N. als Ganzes jedoch nicht vom…

Patria potestas

(768 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die p.p., die als “väterliche Gewalt” noch lange unter der Geltung des dt. Bürgerlichen Gesetzbuches fortlebte und - nach einer Zwischenstufe der “elterlichen Gewalt” - in Deutschland erst mit Wirkung vom 1.1.1980 durch die elterliche Sorge ersetzt wurde, war in Rom das umfassende Herrschaftsrecht des pater familias über die Familie. Urspr. unterlag die p.p. wohl wie die manus über die Ehefrau (Ehe III.C.) keinen rechtlichen, sondern nur sittlichen und sakralen Grenzen, deren Überschreitung z.B. Friedlosigkeit oder A…

Capitatio

(97 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Kopfsteuer der späten röm. Kaiserzeit seit Diokletian (297). Als c. plebeia wurde sie wohl von der städtischen Bevölkerung erhoben. Hinsichtlich der Besteuerung der Landbevölkerung ist umstritten, ob die c. selbständig erhoben wurde oder nur eine als Ertragsmaßstab wichtige Berechnungsgröße für die Grundsteuer ( iugatio) war. Witwen und Waisen, Soldaten und Veteranen waren von der c. ganz oder teilweise befreit. Annona; Iugum Schiemann, Gottfried (Tübingen) Bibliography W. Goffart, Caput and Colonate: Towards a History of Late Roman Taxation, 1974  A. C…

Deportatio

(220 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Verbannung auf eine Insel oder in eine Wüsten-Oase ist im röm. Recht eine Kapitalstrafe: Sie ersetzt im Prinzipat (spätestens seit Trajan, bald nach 100 n.Chr.) die aqua et igni interdictio , die ihrerseits gegen Ende der Republik bei freien röm. Bürgern der besseren Stände an die Stelle der Todesstrafe getreten war. Mit der aqua et igni interdictio hat die d. gemeinsam, daß sie zum lebenslänglichen Verlust des Bürgerrechts und des Vermögens führt. Da der Delinquent sich nicht freiwillig durch seine Flucht ins Exil dem Strafverfahren …

Confarreatio

(165 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Bezeichnung c. beruht nach Gai. inst. 1,112 darauf, daß bei dieser sakralen Handlung ein farreus panis (Brot von Emmer, nicht von Dinkel oder Spelt) von den Brautleuten dem Iuppiter farreus geopfert wurde ( far ). Neben der coemptio und dem einjährigen gültigen Bestand einer Ehe ( usus) war die c. die dritte Möglichkeit, die manus (Mannesgewalt) über die Ehefrau zu begründen. Wahrscheinlich war diese Wirkung nur die Nebenfolge der c.; im Vordergrund dürfte die hoch feierliche Eheschließung selbst gestanden haben. Sie geschah vor 10 Zeugen, dem Jupiterpriester ( f…

Operae libertorum

(275 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Dienste (genauer: die Tagewerke), zu denen sich die ehemaligen röm. Sklaven für die Zeit nach ihrer Freilassung gegenüber dem Patron ( patronus ) verpflichteten. Das Phänomen der Dienstleistungen Freigelassener ist auch aus anderen ant. Sklavenhaltergesellschaften bekannt ( paramonḗ ). O.l. ergaben sich nicht schon von selbst aus dem Patronatsverhältnis. Vielmehr verpflichtete sich der Freizulassende durch Eid und wiederholte die Verpflichtung nach der Freilassung entweder in derselben Form oder durch eine stipulatio . Nur durc…

Denuntiator

(77 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Jemand, der etwas zu verkünden oder anzuzeigen hat. In einem engeren Sinne wird dies für diejenigen verwendet, die als Privatpersonen oder von Amts wegen eine Straftat anzeigen. D. ist dann vielfach sinngleich mit delator . Die Auswüchse des Delatoren-Unwesens haben auf die Einschätzung des Denunziantentums nachhaltig eingewirkt. Auch als Unterbeamte in der Funktion von Herolden kommen in Rom d. vor. Zu ähnlichen Erscheinungen im griech. Recht Menysis , Sykophantes . Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Ius iurandum

(463 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der auf das röm. Recht ( ius ) oder vor Gericht (beim Praetor oder iudex) zu leistende Eid. Die ältere Eidesart ist wohl das sacramentum , das aber seit der späten Republik mit dem Absterben der legis actio sacramento im wesentlichen den Soldateneid bezeichnete. Das i.i. wurde bei Iuppiter, allen Göttern oder beim Genius des Kaisers geschworen. Die Magistrate beschworen innerhalb von fünf Tagen nach ihrem Amtsantritt mit einem i.i. in leges die bestehenden Gesetze, abtretende Magistrate üblicherweise auch die Gesetzmäßigkeit ihrer Amtsführung [1. 94…

Instrumentum

(319 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Begriff i. (“Errichtetes”, “Eingerichtetes”) hat in der röm. Rechtssprache sehr unterschiedliche Bed.: 1. In der Kaiserzeit, vor allem in der Spätant., ist das i. die von einem Urkundenschreiber ( tabellio ) über ein privates Rechtsgeschäft oder (als i. publicum) von einer Behörde über private oder öffentliche Angelegenheiten aufgenommene Urkunde. Das i. publicum und das von drei Zeugen schriftlich bestätigte und vom tabellio gleichfalls schriftlich als echt bezeugte i. des Urkundenschreibers hatten im spätant. Prozeß bis zum Beweis einer Fäl…

Partus ancillae

(171 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] das Sklavenkind, wird nach röm. Recht - ähnlich wie das Junge eines Haustiers ins Eigentum des Halters des Muttertieres fällt - als Sklave des dominus der Mutter geboren. Dies entspricht dem allg. Prinzip, daß ein Kind den Status seiner Mutter erwirbt (Gai. inst. 1,81f.). Zum Vater entsteht keinerlei rechtliche Beziehung. Erst bei Iustinianus [1] (527-565 n.Chr.) gibt es Ansätze dafür, zw. (freigelassenem oder von Geburt an freiem) Vater und Kind wenigstens erbrechtlich die Rechtsfolgen nichtehelicher Abstammung eintreten zu lassen ( naturales liberi

N. N.

(25 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Abkürzung des Blankettnamens N(umerius) N(egidius), der im röm. juristischen Schrifttum zur Bezeichnung des Beklagten dient; Korrespondenzbegriff zu A.A. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Falsum

(168 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Das Fälschungsverbrechen im röm. Recht. Gell. 20,1,53 nennt die falsche Zeugenaussage, die schon nach den XII Tafeln mit dem Tode bestraft worden sein soll, testimonium falsum. Dies dürfte aber nichts mit den Straftaten zu tun haben, für die Sulla (wohl 81 v.Chr.) in der lex Cornelia testamentaria nummaria ein öffentliches Verfahren ( quaestio de falso) eingeführt hat (Digestentitel 48,10). Die Jurisprudenz der Kaiserzeit behandelt bei dem sullanischen Gesetz außer der Testaments- und Münzfälschung z.B. die Zeugen- und Richterbestec…

Mores

(450 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Pl. von mos ( mos maiorum , “Sitte der Vorfahren”) bezeichnet einen ganzen Komplex normativer Anforderungen in der röm. Gesellschaft. Während aber bei dem Wort mos der ideologische Wert von Trad. und Konservatismus im Vordergrund steht, dachte man bei m. jedenfalls bis in die frühe Kaiserzeit in erster Linie an ein konkretes System von Normen und Sanktionen, das am klarsten in der “Sittengerichtsbarkeit” ( regimen morum) der Zensoren ( censores ) zu erkennen ist. Die zensorische Rüge ( nota censoria ) und auch die schärfere zensorische …

Auctoratus, Auctoramentum

(180 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. ist nach Gai. inst. 3,199 eine abhängige Person, die mit den gewaltunterworfenen Hauskindern und Ehefrauen sowie den Schuldknechten ( iudicati) zusammen genannt wird. Die Stellung des a. beruhte wohl auf einer freiwilligen Unterwerfung durch einen Eid ( auctoramentum), vielleicht auch auf einer Dienstverpflichtung durch den pater familias des a. gegenüber dem Dienstherrn. Seit Ende der Republik konnte sich ein Freier als a. zum Gladiator verpflichten, was ihn aber nicht vor der infamia bewahrte, die auch sonst mit der Gladiatore…

Concubinatus

(490 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht die dauerhafte Geschlechtsgemeinschaft ohne affectio maritalis, also ohne das Bewußtsein beider Teile, auf Dauer eine rechtliche Bindung zur Hausgemeinschaft und Kinderzeugung und -erziehung eingehen zu wollen. Seit den Ehegesetzen des Augustus wurde der c. ferner zunehmend zur Form des Zusammenlebens, wenn die Eingehung einer Ehe verboten war. So durften nach der l. Iulia de maritandis ordinibus Senatoren und deren Nachkommen keine Freigelassene und auch keine Schauspielerin oder Schauspielertochter heiraten. Freigeborene…

Iactus

(148 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der t.t. des röm. Rechts für den “Seewurf”, das Abwerfen von Ladung aus einem in Seenot geratenen Schiff. Die sog. lex Rhodia de iactu sah in diesen Fällen eine Gefahrengemeinschaft zw. allen Beteiligten vor: dem Geschädigten, dem Schiffer ( nauta) und den Eigentümern der geretteten Ladung. Diese lex war in Wahrheit Gewohnheitsrecht, das im ganzen hell. Gebiet verbreitet war. Im einzelnen konnte der Geschädigte vom Schiffer anteiligen Ersatz mit der Werkvertragsklage ( actio locati) verlangen, der Schiffer dafür von den anderen Wareneigentümern einen …

Gestio

(243 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (auch gesta). Allg. ein Ausdruck für geschäftlich relevantes (nicht notwendig: rechtsgeschäftliches) Handeln. Im röm. Privatrecht sind bedeutsam: 1. die pro herede g. (Verhaltensweise als Erbe), das formlose Verhalten (z.B. die Besitzergreifung) zum Ausdruck des Willens, eine Erbschaft anzutreten (Erbrecht). 2. die negotiorum g. (modernrechtlich: Geschäftsführung ohne Auftrag). Sie betrifft im römischen Recht alle Verhältnisse zur Führung fremder Geschäfte, die nicht Auftrag ( mandatum ) oder Vormundschaft ( tutela ) sind. Dazu…

Divinatio

(220 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Römischer t.t. für das Verfahren der Zulassung eines von mehreren Bewerbern um die private Anklage ( delatio nominis ) vor dem öffentlichen Strafgericht ( iudicium publicum). Die Herkunft dieser Bezeichnung ist ungewiß. Was Gell. 2,4 zur Erklärung des Wortes anführt, wirkt hilflos, so daß offenbar den Römern des 2. Jh.n.Chr. die ältere Gesch. der d. nicht mehr bekannt war. Die Verwendung eines religiösen Begriffs spricht dafür, daß es eine d. schon sehr früh gegeben hat. Zu ihrer Rekonstruktion fehlen aber alle Grundlagen. [1] vermutet zu Recht, d…

Coemptio

(140 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Wohl der übliche Geschäftstyp zur Begründung einer Ehe, in der die Frau in dem Gewaltverhältnis der manus stand. Als Brautkauf - und sei es auch nur in einer sehr frühen Entwicklungsphase - wird man die c. nicht ohne weiteres deuten können, da sie an das Formalgeschäft der mancipatio anknüpft, das sich schon sehr früh von dem in der Form selbst abgebildeten Lebensvorgang gelöst hat. Urspr. dürfte der Brautvater die Gewalt über seine Tochter auf den Bräutigam “übertragen” haben. Später trat wohl die Frau sel…

Rescriptum

(211 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (das “Antwortschreiben”) ist eine der wichtigsten Quellen des röm. Kaiserrechts. Bei Gai. inst. 1,5 wird das r. noch einfach als epistula (“Brief”) bezeichnet, aber den constitutiones (“Kaisergesetze”) zugerechnet. Der Kaiser schon der Prinzipatszeit erhielt Anfragen und Anregungen von Beamten und Privatpersonen in allen erdenklichen Angelegenheiten. Darauf antwortete der Kaiser entsprechend der Vorbereitung in der Kanzlei ab epistulis mit einem r., dessen Entwurf archiviert wurde. Seit Hadrianus (Anf. des 2. Jh. n. Chr.) ersetzten die rescripta immer…

Decollatio

(195 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht die “einfache” Todesstrafe der Enthauptung (daher auch: capitis amputatio) im Gegensatz zu Verbrennung bei lebendigem Leibe ( crematio ) und Kreuzigung ( crux ). Alle drei Hinrichtungsarten erscheinen in Paul. sent. 5,17,2 als summa supplicia (schwerste Strafen). Jedenfalls seit Caligula war ferner die Todesstrafe durch damnatio ad bestias (Tierkampf in der Arena) verbreitet. Typischerweise wird die d. an Freien der besseren Stände ( honestiores ), crematio und crux hingegen an einfachen Freien ( humiliores ) und Sklaven vollzogen. Die d. dürfte …

Spurius

(296 words)

Author(s): Steinbauer, Dieter | Schiemann, Gottfried
[English version] [1] lat. Praenomen Lat. Praenomen, Sigle erst S., dann, als es seltener wurde, ab ca. 100 v. Chr., SP. Das seltene Gent. Spurīlius ist vom nicht belegten Deminutiv abgeleitet. Einige wenige Belege finden sich auch in ital. Sprachen, z.B. osk. Spuriís (mit dem PN gleichlautendes Gent.). Der Vok. bildet die Grundlage des seit dem 7. Jh. v. Chr. bezeugten etr. PN Spurie. Das etr. Gent. Spurie/ana- wird in jüngerer Lautung als Spurinna ins Lat. übernommen. Die Etym. des (nicht etr.!) Namens ist umstritten; ein direkter Bezug zu spät bezeugtem lat. spurius “illegitim(e…

Crux

(332 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Herkunft und Verbreitung der Kreuzigung in den ant. Rechten sind wenig bekannt. Für das klass. Griechenland ist sie wohl nicht nachweisbar [1]. Herodot (1,128; 4,43; 202) berichtet über sie als Vollstreckungsart bei den Barbaren, Polybios (1,24,6) bei den Puniern. Wenig wahrscheinlich ist die Rezeption gerade des pun. Beispiels durch die Römer [2] (anders aber noch [3; 4]). C. als Todesstrafe kommt bei den Römern allerdings etwa seit 200 v.Chr. vor (vgl. Plaut. Mil. 359). Vermutlich haben damals die tresviri capitales zur Abschreckung der…

Manus

(598 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] M. wird im röm. Recht im Sinne der “beherrschenden und schützenden Hand” als Ausdruck für ein familienrechtliches Herrschaftsverhältnis verwendet. Urspr. dürfte m. die Hausgewalt des Familienoberhaupts ( pater familias ) sowohl über seine Kinder ( patria potestas ) als auch über seine Ehefrau bezeichnet haben. Schon im Zwölftafelgesetz (5. Jh.v.Chr.) wird aber die väterliche Gewalt gesondert behandelt. So verengt sich die Bedeutung von m. auf die Machtstellung des Mannes gegenüber der Ehefrau. Am besten unterrichtet werden wir über die m. durch die ‘Instit…

Institutiones

(371 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Aus dem Begriff institutio (Unterricht) haben wohl als erste die röm. Juristen I. im 2. Jh. als Werktitel für einführende Lehrbücher abgeleitet. Die Bed. dieser röm. Lit.-Gattung für die europ. Rechtsgesch. geht weit über diejenige hinaus, die man im allg. von ant. didaktischen Einführungswerken erwarten kann: Als die Arbeiten zur Kodifikation des röm. Juristenrechts in der Gestalt der Digesta so weit fortgeschritten waren, daß deren Gelingen sicher erscheinen mochte, beauftragte Kaiser Iustinian im J. 533 n.Chr. seinen Gesetzgebungsmi…

Concussio

(160 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Als c. (Erpressung) werden in den Dig. (Titel 47,13) Fälle einer erzwungenen Vorteilsgewährung an einen Amtsträger zusammengestellt. Möglicherweise handelt es sich um eine Weiterentwicklung des Repetundenverfahrens ( repetundarum crimen ). Das strafbare Verhalten im Amt durch c. wurde aber nicht in einem iudicium publicum verfolgt, sondern durch extraordinaria cognitio . Es dürfte daher auch erst im Laufe des Prinzipats (2. Jh.n.Chr.) als eigenes Delikt erfaßt worden sein. Als Mittel der c. erwähnen die Quellen die Vorspiegelung einer (höheren) Amt…

Inscriptio

(117 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der t. t. für die Quellenangaben am Anf. der Frg. der Digesten ( Digesta ) und der Konstitutionen des Cod. Iustinianus (Codex II C). Bei den Digesta wird der Autor aus klass. Zeit (z.B. Ulpian), sein Werk (z.B. ad edictum = Ediktskomm.) und das “Buch” daraus (z.B. libro quinto für 5. B.) angegeben, beim Cod. Iustinianus - wie schon im Cod. Theodosianus - der Kaiser, der die Konstitution erlassen hat, und der Adressat. Die i. der Digesta waren die wichtigste Hilfe zur Rekonstruktion der klass. Juristenschriften aus dem 1. Jh. v.Chr. bis zur Mitte des 3. J…

Basilika

(1,755 words)

Author(s): Nielsen, Inge (Hamburg) | Schiemann, Gottfried
[English version] Basilika [English version] A. Terminologie und Definition Der Begriff B. geht auf das griech. Wort βασιλική ( basilikḗ) zurück, das soviel wie “majestätisch, königlich, fürstlich, herrlich, großartig” (lat. regalis) bedeutet; bezeichnet dieses Adj. ein Gebäude, muß ein Subst. wie στοά ( stoá) ergänzt werden, denn B. ist in griech. Texten häufig als στοά übersetzt worden. In christl. Zeit ist B. gleichbedeutend mit Kirche. Die spezifische Architektur einer B. bestand aus einer langgestreckten Halle, die nach außen sowohl offen als auch gesch…

Volksrecht

(1,622 words)

Author(s): W.KA. | Schiemann, Gottfried
[English version] I. Begriff V., ein von L. Mitteis [1. 4-9] 1891 geprägter Begriff, bedeutet die einheimischen Rechtstraditionen in den Prov. des imperium Romanum, im Gegensatz zum röm. Recht als “Reichsrecht”: Die Verleihung des Bürgerrechts ( civitas [2]) an (nahezu?) alle freien Reichsbewohner durch die Constitutio Antoniniana (212 n. Chr.; dazu [2; 3]) führte entgegen manchen ant. Quellen (z. B. Theod. gr. aff. cur. 9,13 Raeder) nicht zu einer Ausrichtung des provinzialen Rechtslebens am röm. Recht. Dies ergibt …

Strafe, Strafrecht

(1,569 words)

Author(s): Neumann, Hans | Römer, Malte | Schiemann, Gottfried
[English version] I. Alter Orient Bereits die sumerisch-akkadische Begrifflichkeit für S. impliziert, daß diese in Mesopotamien als Folge von Unrecht verstanden wurde [1. 77 mit Anm. 35], das sich sowohl gegen die göttliche Ordnung [2] als auch gegen das (staatlich sanktionierte) polit.-soziale Gefüge richtete [3]. Ähnliches gilt für Äg. [4. 68]. Eine Trennung zwischen Zivil- und Strafrecht im mod. Sinne gab es nicht. Das Verhältnis zwischen Privatrecht und sog. öffentlichem Recht (und seinen Sanktio…

Raub

(971 words)

Author(s): Hengstl, Joachim (Marburg/Lahn) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Allgemein R. ist die Wegnahme einer fremden beweglichen Sache mit Gewalt gegen einen Menschen oder unter Anwendung von Drohungen mit gegenwärtiger Gefahr für Leib oder Leben in der Absicht, sich die Sache rechtswidrig zuzueignen (§ 249 StGB). Rechtlich ist R. eine Kombination von Diebstahl und Nötigung, im allgemeinen Empfinden wird R. h. als das gegenüber der einfachen Wegnahme schwerere Delikt aufgefaßt, in den ant. Rechtsordnungen und bis ins MA dagegen der (heimliche) Diebstahl für schlimmer als die (offene, gewalttätige) Wegnahme. Hengstl, Joachim (M…

Rechtskodifikation

(1,046 words)

Author(s): Hengstl, Joachim (Marburg/Lahn) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Alter Orient R. im Sinne der zusammenfassenden und abschließenden Regelung eines größeren, mehr oder minder geschlossenen Sachgebiets ist für die vor- und außerröm. Kulturen ungeachtet aller antiken Nachrichten (Ägypten: Diod. 1,95,4 f.; Griechenland: Aristot. Ath. pol. 2,1273a 35 - 1274b 25) oder mod. Diskussionen (“Gesetz des Ḫammurapi”: [11; 13]; Achämenidenreich: [4; 14; 16]) auszuschließen (s. die Beiträge in [5]; ferner [6; 13]). Das Sammeln, Systematisieren oder Vereinheit…

Patronus

(936 words)

Author(s): Lintott, A. W. (Oxford) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Definition Der Begriff p. bezeichnet im röm. Abhängigkeitsverhältnis die höherrangige Person und korreliert so mit dem Begriff cliens ; der p. nahm den cliens in seine fides auf. Lintott, A. W. (Oxford) [English version] B. Privatrecht Der p. war der Inhaber eines Herrschaftsrechts, zunächst wohl umfassend als Befugnis über Freunde (Gäste) und Freigelassene, etwa seit dem 2. Jh.v.Chr. aber nur noch als ein Bündel von Rechten des ehemaligen Sklavenhalters gegenüber dem von ihm Freigelassenen. In den 12 Tafeln (tab. 8,21; Tabulae duodecim) erscheint p. Mitte d…
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