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Your search for 'dc_creator:( "Thomas Meckel" ) OR dc_contributor:( "Thomas Meckel" )' returned 20 results. Modify search

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Societas

(1,008 words)

Author(s): Thomas Meckel
Societas - Katholisch Der Begriff der S. wurde insb. im Kontext der in der Neuzeit sich fortentwickelnden Lehre von der S. perfecta verwendet, um m. dem Begriff der S. die sichtbare Struktur der Kirche zu betonen u. ihren Charakter als Verband u. Gemeinschaft, die dauerhaft u. aus ihrer Eigenrechtsmacht heraus ihre Existenz u. alle Mittel zur Erreichung ihres Ziels besitzt. Ad extra entwickelt sich diese Lehre in Abgrenzung vom Staat u. ad intra von der Abgrenzung vom Kollegialismus insb. in der Be…

Sacrae Disciplinae Leges

(1,110 words)

Author(s): Thomas Meckel
Sacrae Disciplinae Leges - Katholisch Johannes Paul II. stellt in SDL fest, dass die grundlegende Erarbeitung eines neuen Codex Iuris Canonici im CIC/1917 selbst begr. ist, da der CIC/1917 den Anforderungen der Zeit nicht mehr entspricht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber selbst den m. einem Codex angestrebten Perfektionsanspruch relativiert. Johannes Paul II. erinnert daran, dass in der Tat das Konzil selbst die Codexrevision urgiert hat u. m. seiner Ankündigung i. J. 1959 in nuce das aggiornamento d…

Vollzugstheorie

(77 words)

Author(s): Thomas Meckel
Vollzugstheorie - Katholisch Hier ist auf die Kopulatheorie zu verweisen, die rechtsgeschichtlich u. auch für das geltende Eherecht insofern relevant ist, da nach c. 1061 § 1 der Vollzug der Ehe die äußere Unauflöslichkeit des Ehebandes steigert, da die gültig geschlossene u. vollzogene sakramentale Ehe gem. c. 1141 bzw. c. 853 CCEO absolut unauflöslich ist bzw. nur durch den Tod aufgelöst wird. Dementsprechend ist auf die Art. Ehevollzug, Eheauflösung, Nichtvollzug, Nichtvollzugsverfahren u. Unauflöslichkeit der Ehe zu verweisen. Thomas Meckel

Sendung

(942 words)

Author(s): Thomas Meckel
Sendung - Katholisch Die ganze Kirche „ist ihrer Natur nach missionarisch“ (AG 2) u. daher ist sie nicht Selbstzweck, sondern Werkzeug bzw. Instrument zur Verwirklichung der S. der Kirche, das Reich Gottes zu verkünden u. an seinem Aufbau mitzuwirken; denn die S. der Kirche gründet in „der Sendung des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (AG 2) (missio divina). Die universale Heilssendung der Kirche (missio salvifica) im eigenen Namen gem. ihrer jeweiligen condicio (Rechtsstellung) auszuüben u. in alle…

Societas perfecta

(2,097 words)

Author(s): Thomas Meckel
Societas perfecta - Historisch Der Begriff der S. P. ist nicht chr. Ursprungs, sondern findet bereits bei Aristoteles Verwendung, der den Staat als koinonia teleios bez. Im Rahmen der Aristoteles-Rezeption des Thomas von Aquin wird das Gemeinwesen als communitas perfecta bez. Im Rahmen der Entwicklung des Ius Publicum Ecclesiasticum ist eine monistische u. eine dualistische Phase der Verwendung des Begriffs der S. P. zu unterscheiden. In der monistischen Phase wird der Begriff auf das Gemeinwesen bz…

Zweites Vatikanisches Konzil

(1,546 words)

Author(s): Thomas Meckel
Zweites Vatikanisches Konzil - Katholisch Johannes XXIII. verknüpfte m. seiner Ankündigung des Zweiten Vatikanischen Konzils die Durchführung einer Röm. Synode u. eine Reform des CIC/1917. In diesem Zusammenhang bezog er den Begriff des aggiornamento explizit auf die Reform des damalig geltenden KR. Das Vat II hat daher bereits bei seiner Ankündigung eine juridische Bedeutsamkeit. Ferner kündigt Johannes XXIII. die Promulgation eines Gesetzbuchs für die kath. Ostkirchen an. Während der CIC/1917 anges…

Zeitliche Dinge

(900 words)

Author(s): Thomas Meckel
Zeitliche Dinge - Katholisch Wenn die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils von z. D. (res temporales) sprechen (vgl. z. B. LG 31, 35, 36, 37; AG 15, 41; DH 3; GS 36, 75, 76; AA 2, 3, 4, 5, 7, 19, 24, 29, 31) ist grundlegend auf GS 36 hinzuweisen, wo über die Autonomie der z. D. als von Gott geschaffene Realitäten der Welt u. damit von ihrem „festen Eigenstand, ihre[r] eigene[n] Wahrheit, ihre[r] eigenen Gutheit“ die Rede ist u. davon, dass sie ihren eigenen Ordnungen u. Gesetzen folgen. Der B…

Verkündigungsdienst

(1,734 words)

Author(s): Thomas Meckel
Verkündigungsdienst - Katholisch Der CIC/1917 verortete die Bestimmungen zum Bereich des V. dem dem römischen Recht entlehnten Gliederungsschema gem. im dritten Buch zum Sachenrecht (Sachenrecht, kirchliches) (cann. 726-1551) im IV. Teil über das kirchl. Lehramt (cann. 1322-1408). Der CIC/1983 folgt in seiner Gliederung der Bücher II-IV der Tria-Munera-Lehre, indem er das zweite Buch über das Volk Gottes dem Verfassungsrecht bzw. dem Leitungsdienst widmet (cc. 204-746), das dritte Buch (De Ecclesia…

Verstandes- und Willensgehorsam

(1,290 words)

Author(s): Thomas Meckel
Verstandes- und Willensgehorsam - Katholisch Der V.- u. W. („religiosum voluntatis et intellectus obsequium“, LG 25; „religiosum intellectus et voluntatis obsequium“, c. 752) ist im Kontext der versch. Verbindlichkeitsgrade des kirchl. Lehramts u. dem entspr. Gehorsam zu verorten. Der Papst u. das Bischofskollegium sowie die Bischöfe für die ihnen anvertrauten Teilkirchen lehren gem. der Kirchenkonstitution LG 25 authentisch in der Autorität Jesu Christi u. daher sind ihre Lehren für die Gläubigen ge…

Trauungslizenz

(600 words)

Author(s): Thomas Meckel
Trauungslizenz - Katholisch In den cc. 219 i. V. m. 1058 bzw. cc. 22 i. V. m 778 CCEO ist die freie Wahl des Lebensstandes u. das Recht, die Ehe schließen zu können, verankert. Diesem Recht kann bei Vorliegen versch. Sachverhalte ein Verbot vorgelagert sein, das eine T. (licentia) notwendig macht, die zur Erlaubtheit der Eheschließung notwendig ist. Die Gültigkeit (Ehegültigkeit) wird durch das Fehlen einer T. nicht tangiert. Eine T. ist im Fall des Vorliegens eines der Trauungsverbote gem. c. 1071 bzw. c. 789 CCEO vom Ortsordinarius (Ordinarius) bzw. Ortshiera…

Sakramentenrecht

(1,061 words)

Author(s): Thomas Meckel
Sakramentenrecht - Katholisch Das S. ist wie das Kirchenrecht im Allgemeinen kein Additum, das zum Wesen der Kirche nachträglich hinzutritt, sondern es folgt aus ihrem Wesen (vgl. nur Kirche als Sakrament gem. LG 1) u. ist der Verkündigung des Wortes Gottes u. der Feier der Sakramente inhärent, da das S. auch aus diesen Vollzügen hervorgeht. Zugl. bietet das S. m. dem liturgischen Recht den Rahmen u. die legalen Spielräume bzw. Varianten für eine adäquate Feier der Liturgie, die dem Rechtsanspruch …

Trauungsverbot

(892 words)

Author(s): Thomas Meckel
Trauungsverbot - Katholisch Neben dem T. der konfessionsverschiedenen Ehe m. entspr. Erlaubnis bei Erfüllung der Kautelen gem. cc. 1124 u. 1125 bzw. cc. 813 u. 814 CCEO kennt die kirchl. Rechtsordnung neben Fällen der Notwendigkeit der Trauungslizenz im Fall einer Eheschließung außerhalb der zuständigen Pfarrei gem. c. 1115 bzw. c. 831 § 2 CCEO u. im Falle von der Pfarrkirche abw. Stätten der Eheschließung (Eheschließungsort) gem. c. 1118 bzw. c. 838 § 1 CCEO explizite T. gem. c. 1071 bzw. c. 789 C…

Übersetzung

(435 words)

Author(s): Thomas Meckel
Übersetzung - Katholisch Bei erneuter Herausgabe u. Ü. liturgischer Bücher muss der jeweilige Ortsordinarius (Ordinarius) gem. c. 826 § 2 (vgl. auch c. 657 § 3 CCEO) seine Bestätigung geben, dass diese m. dem Original der approbierten Ausgabe übereinstimmen. Vgl. ausführlich die Art. Magnum Principium u. Liturgiam Authenticam zur Ü. der liturgischen Bücher gem. c. 838 in der durch das MP Magnum Principium erfolgten nF. Die erste Instr. zur Ü. Comme le prévoit von 1969 setzte auf das Prinzip der dynamischen Äquivalenz, das bei der Ü. in die Muttersprache …

Trauungsbefugnis

(827 words)

Author(s): Thomas Meckel
Trauungsbefugnis - Katholisch Die vorliegende T. des Eheschließungsassistenten ist für die Erfüllung der kan. Formpflicht (vgl. zur Geschichte u. geltenden Rechtslage der Formpflicht den Art. Eheschließungsform) gültigkeitsrelevant. Sobald ein Katholik in einer Paarkonstellation beteiligt ist, ist dieser gem. cc. 1108 i. V. m. 1117 bzw. cc. 828 § 1 i. V. m. 834 § 1 CCEO zur Erfüllung der kan. Eheschließungsform, wenn nicht von ihr gem. c. 1127 § 2 dispensiert od. der Fall des c. 1127 § 1 bzw. c. 83…

Volk Gottes

(1,399 words)

Author(s): Thomas Meckel
Volk Gottes - Katholisch Den biblischen Begriff des V. G. (laos theou; populus Dei) verwendet das Zweite Vatikanische Konzil in Folge entspr. theol. Entwürfe des 20. Jh. (z. B. Mannes Dominikus Koster, 1940, od. Yves Congar, 1965) prominent für die Kirche (ekklesia), indem in LG während der Redaktionsgeschichte das zweite Kap. über das V. G. (De populo Dei) bewusst in die Architektur der Kirchenkonstitution eingezogen wird, um das Gemeinsame der Taufe u. damit aller Gläubigen vor der Unterscheidung …

Schulseelsorge

(1,695 words)

Author(s): Thomas Meckel | Sina Haydn-Quindeau
Schulseelsorge - Katholisch S. ermöglicht als wichtiger Kooperationspartner des Religionsunterrichts im Lebensraum der Schule, seien es staatl. od. private Schulen, Räume des Gesprächs u. der gemeinsamen Glaubenserfahrung für Schüler, Lehrer u. Eltern u. leistet damit einen Beitrag kirchl. Diakonie zur Humanisierung der Schule u. zur Schulkultur. Da die S. nicht wie der Religionsunterricht an das Setting der Schulstunde gebunden ist, keiner Leistungsbewertung bzw. Notengebung unterliegt u. ein frei…

Sakramente

(3,174 words)

Author(s): Thomas Meckel | Christian Grethlein | Athanasios Vletsis
Sakramente - Katholisch Das Zweite Vatikanische Konzil lehrt in LG 1, dass die Kirche nicht nur S. hat, sondern selbst S. ist bzw. nach LG 48 „allgemeines Sakrament des Heils“, indem sie sichtbares Zeichen der unsichtbaren Wirklichkeit des Heils ist. Im Horizont der grundlegenden Sakramentalität der Kirche haben alle Einzelsakramente (Sacramenta ab Ecclesia) wie auch die Kirche als Ganze zugl. eine rechtliche Dimension. Dem KR geht es insb. um die Gültigkeit u. Erlaubtheit der S., aber auch um die …

Seelsorgegeheimnis

(2,321 words)

Author(s): Matthias Pulte | Thomas Meckel | Jens Reisgies
Seelsorgegeheimnis - Staatlich Grds. unterliegt in Deutschland jede Person einer Pflicht zum Erscheinen vor Gericht u. zur Aussage über Tatsachen, die sie wahrgenommen hat, sowie zur Beeidigung dieser Aussage (Zeugnispflicht). Das staatl. Recht kennt den Begriff des S. nicht. Er sichert den Schutz des S. jedoch mittelbar über das Zeugnisverweigerungsrecht ab. Nur aufgrund bestimmter persönlicher Beziehungen od. zur Wahrung des Berufsgeheimnisses in bestimmten Fällen darf dieses Zeugnis vor Gericht …

Tria-Munera-Lehre

(3,171 words)

Author(s): Thomas Meckel | Heinrich de Wall | Joachim E. Christoph
Tria-Munera-Lehre - Katholisch Die Lehre von den drei munera Christi (munus triplex) von Chr. als Prophet, Priester u. König findet sich in der Kombination dieser Hoheitstitel nicht im biblischen Zeugnis, während die einzelnen Bez. biblische Wurzeln aufweisen. Die T.-M.-L. wird bereits vor Calvin in der Tradition von Eusebius von Caesarea u. Petrus Chrysologos zur näheren Beschreibung Christi als christologische Kategorie verwendet. Chr. ist der Hohepriester aller, der König der ganzen Schöpfung u.…

Trauzeuge

(2,486 words)

Author(s): Thomas Meckel | Christian Witt | Dejan Ristic | Walter Homolka | Serdar Kurnaz
Trauzeuge - Katholisch Im Rahmen der kan. Formpflicht (Eheschließungsform) gem. cc. 1108 i. V. m. 1117 bzw. cc. 828 § 1 i. V. m. 834 § 1 CCEO gehören neben dem amtl. Zeugen bzw. dem Eheschließungassistenten (Eheassistenz), der über die entspr. Trauungsbefugnis verfügt, die T. zur Gültigkeitsvoraussetzung, die auch im Fall der Noteheschließung gem. c. 1116 nicht fehlen dürfen. Nur im Fall der Todesgefahr gem. c. 1079 können sie entbehrt werden. C. 1108 § 1 geht von zwei Zeugen aus, während c. 828 CC…