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Your search for 'dc_creator:( "Ulrich Rhode" ) OR dc_contributor:( "Ulrich Rhode" )' returned 53 results. Modify search

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Approbatio

(1,566 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Approbatio - Katholisch Das lat. Wort approbare/approbatio kommt in kirchenrechtlichen Texten in einer großen Verwendungsvielfalt vor; als allg. Übers. eignet sich das dt. Wort gutheißen/Gutheißung. Die kan. Literatur hebt innerhalb dieser Verwendungsvielfalt oft eine typische Verwendung des Ausdrucks A. hervor, für die dann im Dt. zumeist die Übers. Genehmigung gewählt wird. Für die Frage, wie man den allg. u. den typischen Gebrauch des Wortes voneinander abgrenzt, gibt es allerdings keine zwingen…

Allgemeine Normen

(1,094 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Allgemeine Normen - Katholisch Bei dem Begriff A. handelt es sich um die dt. Übers. der Überschrift von Buch I des CIC/1983 (De normis generalibus). Der Codex folgt damit dem Bsp. des CIC/1917, der in fünf Bücher gegliedert war: Die Struktur seines zweiten bis vierten Buchs orientierte sich an dem für das antike Röm. Recht entwickelten Dreierschema personae – res – actiones. Ihnen war, dem Bsp. G. P. Lancelottis (Institutiones iuris canonici, 1563) folgend, ein Buch über das Strafrecht nachgestellt.…

Handeln, rechtserhebliches

(380 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Handeln, rechtserhebliches - Katholisch Den Ausdruck H. verwendet die kan. Lit., um alle Handlungen (Handlung, rechtsgeschäftliche) zusammenzufassen, die in irgendeiner Weise Gegenstand von Rechtsnormen sind. Dabei kann es um ein Tun od. um ein Unterlassen gehen, nicht aber um eine bloße Rechtstatsache (z. B. Alter, Geschlecht, Tod, Zeitablauf usw.). Ob ein Verhalten rechtserheblich ist od. nicht, kann nur im Verhältnis zu einer bestimmten Rechtsordnung entschieden werden: Eine Handlung, die für das…

Ius in re

(250 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Ius in re - Katholisch Der Ausdruck I. wird i. d. R. als Komplementärbegriff zum Ausdruck Ius ad rem verwendet. Der Ausdruck Ius ad rem bez. das Recht darauf, etwas zu erhalten; wer das Betr. tatsächlich erhält, erwirbt daran das I. Die beiden auch sonst in der Rechtswissenschaft gebräuchlichen Begriffe werden im kan. Sprachgebrauch v. a. für die versch. Schritte im Zuge der Verleihung eines KA verwendet. Während alle Formen der Amtsübertragung zu einem I. führen, ist der Ausdruck Ius ad rem nur bei …

Confirmatio

(679 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Confirmatio - Katholisch In einem nicht-technischen Sinn verwendet, bez. das Wort confirmare/confirmatio ein nicht-rechtsgeschäftliches Tun u. hat die Bedeutung „stärken“, „bekräftigen“ (vgl. cc. 675 § 2, 749 § 1, 1572, 4°). In einem technisch-rechtlichen Sinn hat es die Bedeutung bestätigen u. meint eine amtl. Handlung, durch die eine vorausliegende Handlung od. Rechtstatsache rechtlich bekräftigt wird. Schließlich bez. dass. Wort auch das Sakrament der Firmung. Im Folgenden ist nur von der C. i. S. v. Bestätigung (B.) die Rede. Dabei ist in erster Linie danach zu u…

Probatio

(314 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Probatio - Katholisch Das Wort P. verwendet der CIC im Wesentlichen in drei Bedeutungen: Erstens bez. es den Beweis, zweitens eine Erprobung od. Prüfung (z. B. cc. 653 § 2, 684 § 2, 1025 § 1) u. drittens eine m. der Approbatio vergleichbare, von einer kirchl. Autorität ausgesprochene Gutheißung einer Handlung od. eines Sachverhalts. In der zuletzt genannten Bedeutung wird P., um auch im Dt. die Unterscheidung zwischen Approbatio u. P. deutlich zu machen, häufig m. Billigung wiedergegeben, während für Approbatio häufig die Übers. Genehmigung gewählt wird. Bei den meisten Normen…

Akkommodation

(372 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Akkommodation - Katholisch A. bedeutet Anpassung, insb. die Anpassung an die jeweiligen Umstände von Ort, Zeit u. Personen. Im Lat. wird v. a. das Verbum accommodare verwendet, bisweilen aber auch das Substantiv accommodatio. Bes. häufig begegnet das Wort accommodare in den Dokumenten des Vat II. Das Dekr. PC verwendet es bereits in seinem Titel „Decr. de accommodata renovatione vitae religiosae“ („Dekr. über die zeitgemäße Erneuerung des Ordenslebens“). Dabei entspricht der Ausdruck accommodata re…

Rechtswirkung

(973 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Rechtswirkung - Katholisch 1. Auf das Hervorbringen von R. ausgerichtet zu sein, gehört zur Natur des Rechtsakts (Rechtshandlung). Der in cc. 124-128 bzw. cc. 931-935 CCEO verwendete Begriff des Rechtsakts (actus iuridicus) meint nämlich eine Willenserklärung, die von ihrer Natur her auf das Hervorbringen von R. ausgerichtet ist. Das Hervorbringen von R. hängt eng m. der in c. 124 behandelten Frage der Gültigkeit eines Rechtsakts zusammen. Nach dem Sprachgebrauch des CIC wird ein Rechtsakt als gült…

Akkommodationsdekret

(407 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Akkommodationsdekret - Katholisch Als A. bez. man drei von der Kongr. für das kath. Bildungswesen i. J. 1983 erlassene Dekr. zur Anpassung des gesamtkirchlichen Hochschulrechts (ApK SapChrist vom 15.04.1979 u. zugehörige Ordinationes vom 29.04.1979) an die bes. Situation in Deutschland u. Österreich (Akkommodation). Zwei auf Deutschland bezogene Dekr. wurden am 01.01.1983 erlassen; das erste bezieht sich auf die Kath.-Theol. Fak. innerhalb staatl. Universitäten in Deutschland (A. I), das zweite auf…

Facultas habitualis

(490 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Facultas habitualis - Katholisch Durch eine von der zuständigen kirchl. Autorität einer Person erteilte F. (im Dt. übers. m. ständige Vollmacht od. ständige Befugnis) wird der betr. Person dauerhaft ermöglicht, bestimmte Handlungen vorzunehmen, zu deren Vornahme sie nicht schon aufgrund ihrer Amtsgewalt berechtigt ist. Die Erteilung kann auf begrenzte od. unbegrenzte Zeit erfolgen. Eine F. wird typischerweise – sei es für die Gesamtkirche, sei es für eine bestimmte Teilkirche – allen erteilt, die ei…

Handlung, widerrechtliche

(433 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Handlung, widerrechtliche - Katholisch Sowohl im Lat. als auch im Dt. gibt es mehrere Adjektive, die zum Ausdruck bringen, dass eine Handlung die für sie geltenden rechtlichen Normen verletzt. Einige dieser Adjektive – wie lat. illicitus, illegitimus u. dt. unrechtmäßig, rechtswidrig, unerlaubt, unzulässig, widerrechtlich – bringen nur die Tatsache der Nichteinhaltung der betr. Normen zum Ausdruck; andere Adjektive – wie lat. prohibitus, vetitus u. dt. verboten, untersagt – enthalten auch den Hinwei…

Unfähigkeit

(624 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Unfähigkeit - Katholisch Von der U. eines Rechtssubjekts spricht man, wenn dessen Eigenschaften zur Folge haben, dass es eine Handlung nicht vornehmen kann od. dass es nicht Adressat einer bestimmten Handlung sein kann. Rechtsnormen können die U. eines Rechtssubjekts entweder direkt zum Ausdruck bringen – im Lat. unter Verwendung von Ausdrücken wie incapax, inhabilis, impar, non sui compos –, od. indirekt, indem sie die Fähigkeit (capacitas, habilitas) zu bestimmten Handlungen bestimmten Rechtssubj…

Ordenskleriker

(909 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Ordenskleriker - Katholisch Nach dem Sprachgebrauch des kan. Rechts lassen sich innerhalb des Klerus zwei Gruppen unterscheiden (vgl. die Formulierung „ex utroque clero“ in c. 377 § 3): einerseits der Weltklerus (clerus saecularis), zu dem die Kleriker aus Teilkirchen, Personalprälaturen (c. 294) u. wohl auch Säkularinstituten (vgl. cc. 713 § 3, 715) gehören; andererseits die Kleriker der Ordensinstitute u. Gesellschaften des apostolischen Lebens (vgl. die Gegenüberstellungen in cc. 498 § 1, 2°, 78…

Mandatum

(1,377 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Mandatum - Katholisch 1. In kirchenrechtlichen Dokumenten lässt sich das lat. Wort mandatum (M.) im Dt. meist m. Auftrag, manchmal auch m. Auflage (z. B. c. 1357 § 2), Gebot (z. B. c. 865 § 2) od. Weisung (z. B. c. 684 § 5) wiedergeben. Das Vat II hatte erklärt, dass versch. kirchl. Dokumente den Ausdruck M. verwenden, um eine Verbindung des Apostolats der Laien (Laienapostolat) m. der kirchl. Autorität zu bez.; für eine verglichen m. dem M. engere Verbindung m. der kirchl. Autorität verwendete es …

Resolutivbedingung

(206 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Resolutivbedingung - Katholisch Wer eine Handlung m. einer R. verbindet, knüpft sie an die Bedingung, dass, falls eine bestimmte Tatsache eintritt, die Handlung aufgelöst wird, ihre Rechtswirkungen also erlöschen. Je nachdem, wie die Bedingung formuliert ist, kann eine rückwirkende Auflösung (ex tunc) od. ein Erlöschen der Rechtswirkungen ab dem Zeitpunkt des Eintretens der Bedingung (ex nunc) ausbedungen werden. Für R. in Verträgen gilt gem. c. 1290; c. 1034 CCEO das jeweilige Zivilrecht. I. Ü. is…

Römische Kurie

(1,642 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Römische Kurie - Katholisch 1. Terminologie: Der Begriff R. K. bez. jene Einrichtung, m. deren Hilfe der Papst für gewöhnlich sein Amt als Hirte der Gesamtkirche ausübt (vgl. c. 360). Die Ausdrücke Apostolischer Stuhl u. Hl. Stuhl bez., soweit nicht aus der Natur der Sache od. aus dem Kontext anderes offensichtlich ist, nicht nur den P. persönlich, sondern zugl. auch die versch. Behörden der R. K. (vgl. c. 361). 2. Geschichte: In den ersten Jhh., in denen die Bischöfe von Rom begannen, sich der Angelegenheiten der Gesamtkirche anzunehmen, wurden sie v. a. von …

Rechtssicherheit

(481 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Rechtssicherheit - Katholisch In einer menschlichen Gesellschaft besteht R., wenn die darin geltende Rechtsordnung u. deren Anwendung unter formaler Rücksicht geeignet sind, das Vertrauen der betroffenen Menschen in diese Rechtsordnung aufrechtzuerhalten. Wesentliche Elemente, die dazu beitragen, sind die Klarheit, Zugänglichkeit, Kontinuität u. Durchsetzung der Rechtsordnung. Diese Forderungen sind grds. sowohl an staatl. wie an kirchl. Rechtsordnungen zu stellen. Rechtsklarheit meint die Erkennba…

Subsidiar

(268 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Subsidiar - Katholisch Als S. bez. man einen Priester, der nicht hauptamtlich in der Pfarrseelsorge tätig ist, der aber in begrenztem Umfang in einer Pfarrei als Seelsorger mitarbeitet. Beim S. kann es sich um einen Priester im Ruhestand handeln od. um einen Priester, dessen Haupttätigkeit außerhalb der Pfarrseelsorge liegt, z. B. in Schule, Hochschule od. Verwaltung. Häufig haben die Diözesen die Erwartung, dass Priester im Rahmen ihrer Möglichkeiten eine Tätigkeit als S. ausüben. Manchmal wird auch von einem Subsidiarsdienst von Diakonen gesprochen. Das gesamtkirchliche Re…

Promotion

(628 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Promotion - Staatlich → Sehe Akademische Grade Promotion - Katholisch 1. M. der P., also der Verleihung des Doktorgrades (Akademische Grade), befasst sich das gesamtkirchliche Hochschulrecht nur insoweit, als sie durch Kirchl. Fak. i. S. v. cc. 815-821; cc. 646-650 CCEO geschieht. Diese Fak. verleihen den Doktorgrad in der Autorität des Hl. Stuhls (VG Art. 2 u. 35), u. zwar in der Theologie od. in einer der m. ihr verwandten Wissenschaften (disciplinae sacrae vel cum sacris conexae, c. 815); s. dazu den A…

Normadressat

(923 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Normadressat - Katholisch Der Ausdruck N. bez. denjenigen, dem durch eine Rechtsnorm eine Verpflichtung auferlegt wird; in diesem Sinne können nur Gebote u. Verbote einen N. haben. In einem weiteren Sinne kann auch bei anderen Rechtsnormen (z. B. Normen, die Rechte einräumen, Legaldefinitionen, verweisenden Rechtssätzen) derjenige, auf den sich diese Normen beziehen, als N. bez. werden. Sich an bestimmte N. zu richten, gehört zu den Wesensmerkmalen des Gesetzes; der Ausdruck N. kann aber in entspr.…

Nonne

(707 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Nonne - Katholisch 1. Den Ausdruck N. (monialis) verwendet das geltende KR für die Mitglieder derjenigen weiblichen Ordensinstitute, die sich – zumindest teilweise – dem kontemplativen Leben widmen u. dafür, von Ausnahmen abgesehen, i. S. der stabilitas loci an ein bestimmtes Kloster (monasterium) binden. Während die Bestimmungen des Ordensrechts im Allg. für Männer u. Frauen dieselben sind (vgl. die Sprachregelung in c. 606), enthält das KR für N. u. Nonnenklöster nach wie vor bes. Bestimmungen. G…

Verpflichtungskraft

(288 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Verpflichtungskraft - Katholisch Eine kirchl. Rechtsnorm entfaltet nur dann V. (vis obligandi), wenn eine Reihe von Bedingungen erfüllt ist. Bei schriftlichen Rechtsnormen gehören dazu an erster Stelle die Bedingungen für das wirksame Erlassen der Norm: die erforderliche Vollmacht der erlassenden Autorität, ein zulässiger Norminhalt (vgl. c. 135 § 2; c. 985 § 2 CCEO), das Einhalten von Rechtserfordernissen wie etwa Mitwirkungsrechten (z. B. confirmatio, recognitio), das Einhalten von Rechtsförmlich…

Rektor

(563 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Rektor - Katholisch R. ist eine Bez. für verschiedene kirchl. Leitungsämter: 1. Als Kirchenrektor (rector ecclesiae) wird der Priester bez., dem die Obhut für eine Kirche übertragen ist, die weder Pfarrkirche noch Kapitelskirche ist u. auch nicht m. der Niederlassung einer Lebensgemeinschaft der ev. Räte verbunden ist (cc. 556-563; ähnlich cc. 304-310 CCEO). Eine solche Kirche wird im Dt. als Rektoratskirche bez.; davon zu unterscheiden ist der Ausdruck Rektorat, einer der im deutschsprachigen Raum begegnenden Ausdrücke für eine Quasipfarrei (c. 516 § 1). 2. Der in c. 1232 §…

Ius ad rem

(354 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Ius ad rem - Katholisch Der Ausdruck I. bez. das Recht darauf, etwas zu erhalten; wer das Betr. tatsächlich erhält, erwirbt daran das Ius in re. Die beiden auch sonst in der Rechtswissenschaft gebräuchlichen Begriffe werden im kan. Sprachgebrauch v. a. für die versch. Schritte im Zuge der Verleihung eines KA verwendet. Die Unterscheidung zwischen dem I. u. dem Ius in re liegt darin begr., dass bei der gebundenen Amtsverleihung zwischen der Auswahl der Person des gewünschten Amtsinhabers u. der Amtsüb…

Aufenthalt

(371 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Aufenthalt - Katholisch Vom A. eines Menschen an einem Ort spricht das KR, wenn der Betr. dort m. einer gewissen Dauerhaftigkeit sein Leben zubringt. Im Lat. werden dafür die Ausdrücke commorare/commoratio od. residere/residentia verwendet. Die genaue Bedeutung des Ausdrucks A. ist im KR nicht definiert, lässt sich aber i. d. R. von der Zielsetzung der betr. Normen her erkennen. Sie beziehen sich nicht auf einen momentanen A., so dass jedes Verlassen des betr. Ortes den A. beenden würde, sondern au…

Suspensivbedingung

(435 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Suspensivbedingung - Katholisch Die S. wird auch als aufschiebende Bedingung bez. Wer eine Handlung m. einer S. verbindet, bestimmt, dass die Rechtswirkungen der Handlung erst eintreten, wenn die betr. Bedingung erfüllt ist. Bei der S. handelt es sich stets um eine auf die Zukunft bezogene Bedingung (condicio de futuro). Die Rechtswirkungen der Handlung treten erst zu dem Zeitpunkt ein, zu dem die Bedingung erfüllt wird (ex nunc). Für S. in Verträgen gilt gem. c. 1290 bzw. c. 1034 CCEO das jeweilig…

Pastor bonus

(535 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Pastor bonus - Katholisch P. b. lautet das Incipit des von Johannes Paul II. am 28.06.1988 erlassenen Spezialgesetzes über die Römische Kurie. Nach den Apostolischen Konstitutionen Immensa aeterni Dei (1588), Sapienti consilio (1908) u. REU (1967) handelte es sich um die vierte ApK über die Röm. Kurie. Der äußere Anlass für eine Reform der vorausgegangenen Normen war die Promulgation des CIC/1983. Kennzeichnend für die durch P. b. geschaffene Struktur der Röm. Kurie war die Unterscheidung zwischen K…

Antizipation

(369 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Antizipation - Katholisch A. bedeutet Vorwegnahme; in einem allg. Sinn kann m. diesen Begriff zum Ausdruck gebracht werden, dass eine Handlung, die für einen bestimmten Zeitpunkt rechtlich vorgesehen ist, im Einzelfall bereits zu einem früheren Zeitpunkt vorgenommen wird. Der CIC enthält mehrere Bsp. dafür, dass eine solche Vorwegnahme unter bestimmten Voraussetzungen rechtmäßig ist. Das Wort anticipare wird dabei nur im Hinblick auf die Vorwegnahme der Profess verwendet: M. Erlaubnis des höheren O…

Prozessbevollmächtigter

(502 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Prozessbevollmächtigter - Katholisch Als P. od. Prozessstellvertreter bez. man einen Prokurator, der bestellt ist, um vor Gericht (Gerichte, kirchliche) im Namen einer Partei zu handeln (procurator ad lites). Die Aufgabe des P. ist zu unterscheiden von der des Anwalts (advocatus); in den meisten Gerichtsverfahren (Gerichtsverfahren, kirchliches) legt es sich allerdings nahe, dass ein u. dies. Person m. beiden Aufgaben zugl. betraut wird. Der Ausdruck Rechtsbeistand od. Parteibeistand (patronus) kann je nach Zusammenhang den P., den Anwalt od. beide zugl. bez. Die Rechtsstel…

Reprobationsklausel

(364 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Reprobationsklausel - Katholisch Unter einer R. versteht man die einem Gesetz hinzugefügte Bestimmung, durch die diesem Gesetz zuwiderlaufendes Gewohnheitsrecht (consuetudines contra legem) verworfen wird (cc. 5 § 1; 24 § 2; cc. 6, 2°; c. 1507 § 2 CCEO). Die Verwerfung (reprobatio) beinhaltet zweierlei: Einerseits enthält sie einen Widerruf (revocatio) ggf. bestehenden bisherigen gegenteiligen Gewohnheitsrechts (vgl. c. 28; c. 1509 CCEO). Andererseits macht sie die Entstehung zukünftigen widergeset…

Kirchengebot

(477 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Kirchengebot - Katholisch Im weiteren Sinn lassen sich alle kirchl. Normen rechtlicher od. moralischer Art als K. bez. In einem engeren Sinn meint dieser Ausdruck einige wenige Normen, die ein von allen Gläubigen verlangtes Minimum an kirchl. Praxis beschreiben. Was Anzahl, Inhalt u. Reihenfolge dieser Normen angeht, zeigen sich je nach Ort u. Zeit manche Unterschiede. Der Sache nach lassen sich solche Auflistungen einiger wichtiger kirchl. Normen seit dem frühen MA nachweisen. Seit dem 15. Jh. ist…

Befugnis

(1,200 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Befugnis - Katholisch Der Ausdruck B. ist die übliche dt. Übers. für das lat. Wort facultas, soweit dieses sich auf die rechtliche Möglichkeit bezieht, bestimmte Handlungen vorzunehmen. Die Verwendung der Wörter facultas u. potestas unterscheidet sich in zweifacher Weise: Zum einen bez. potestas meist die Gesamtheit der m. einer Stellung in der Kirche verbundenen rechtlichen Befähigungen, wohingegen sich die facultas auf bestimmte Handlungen bezieht (Befähigung, rechtliche). Zum anderen liegt die N…

Zeitberechnung

(557 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Zeitberechnung - Katholisch 1. Viele Rechtsnormen nehmen auf bestimmte Zeiträume Bezug; das gilt z. B. für Rechtsnormen über Altersangaben (Alter), über die Mindestdauer eines Zustandes od. über Fristsetzungen. Für die Berechnung dieser Zeitangaben sind an erster Stelle die einschlägigen spezifischen Bestimmungen heranzuziehen, z. B. cc. 1465-1467 bzw. cc. 1124-1126 CCEO für Fristen im Verlauf eines Gerichtsprozesses (Gerichtsverfahren, kirchliches), od. die einschlägigen Bestimmungen im liturgisch…

Recognitio

(802 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Recognitio - Katholisch Der Ausdruck R. wird im CIC in den Bedeutungen Besichtigung, Überarbeitung, Anerkennung u. (Über)Prüfung verwendet. In einigen der Vorschriften, in denen R. die Bedeutung (Über)Prüfung hat, ist dieser Ausdruck als terminus technicus des kan. Rechts aufzufassen. Er bezieht sich dabei auf die Überprüfung eines kirchl. Dokuments durch eine übergeordnete kirchl. Autorität. Der CIC enthält sechs derartige Vorschriften. Danach ist eine R. erforderlich für bestimmte Vereinsstatuten…

Nonnenkloster

(721 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Nonnenkloster - Katholisch 1. Als N. (monasterium monialium) bez. der CIC eine Niederlassung (Ordensniederlassung) von Ordensfrauen, die sich – zumindest teilweise – dem kontemplativen Leben widmen u. dabei, von Ausnahmen abgesehen, i. S. der stabilitas loci an dieses Kloster binden. Die für N. bestehenden Rechtsnormen lassen sich in drei Gruppen einteilen: Erstens gelten die allg. Bestimmungen über Ordenshäuser (z. B. cc. 608, 609 § 1, 610-612), zweitens die Bestimmungen über Klöster (z. B. cc. 61…

Geschehen, rechtserhebliches

(243 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Geschehen, rechtserhebliches - Katholisch Die deutschsprachige Kanonistik verwendet in Lehr- u. Handbüchern den Ausdruck G. als zusammenfassenden Begriff für rechtlich relevante Tatsachen u. rechtserhebliches Handeln (Handeln, rechtserhebliches). Während Eduard Eichmann in seinem Lehrbuch des Kirchenrechts auf Grund des Codex Iuris Canonici (bis einschließlich in der 4. Aufl. 1934, 124-130) den betr. Abschnitt m. „Rechtstatsachen und Rechtshandlungen“ überschrieben hatte, hat Klaus Mörsdorf im Zuge …

Forschung

(877 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Forschung - Katholisch Was m. dem Begriff F. gemeint ist, wird in den lehramtlichen Dokumenten u. in den kirchl. Rechtsnormen nicht erläutert, sondern als bekannt vorausgesetzt. Der häufigste im Lat. verwendete Ausdruck ist investigare/investigatio. Daneben finden sich auch die Ausdrücke pervestigare/pervestigatio, inquirere/inquisitio sowie indagare/indagatio. Soweit sich diese Ausdrücke auf die wiss. F. beziehen, sind zwischen ihnen keine Bedeutungsunterschiede feststellbar. Die vom 17. bis 19. Jh. tendenziell von Misstrauen geprägte Haltung der Kirch…

Handlung, rechtsgeschäftliche

(185 words)

Author(s): Ulrich Rhode
Handlung, rechtsgeschäftliche - Katholisch Der Ausdruck H. od. einfach Rechtsgeschäft ist – zusammen m. den Ausdrücken Rechtshandlung u. Rechtsakt – eine der in der deutschsprachigen kan. Literatur verbreiteten Übers. für den in cc. 124-128; cc. 931-935 CCEO verwendeten Ausdruck actus iuridicus. Diesen Ausdruck m. H. od. Rechtsgeschäft wiederzugeben, ist insofern problematisch, als diese Ausdrücke in der dt. Rechtssprache nur an Handlungen Privater denken lassen, wohingegen der im kan. Recht verwend…

Theologieprofessor

(1,874 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Hendrik Munsonius
Theologieprofessor - Katholisch 1. Das gesamtkirchliche Recht der kath. Kirche befasst sich m. der Rechtsstellung u. Tätigkeit der T. v. a. unter der Voraussetzung, dass es sich um Lehrende innerhalb einer Theol. Fak. handelt. Die einschlägigen Vorschriften finden nicht nur auf Professoren i. S. des staatl. Rechts der deutschsprachigen Länder Anwendung, sondern auf alle, die selbständig eine theol. Disziplin lehren; das gesamtkirchliche Recht bez. sie meist einfach als Dozenten (docentes). Einschlä…

Habilitation

(1,270 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Renate Penßel
Habilitation - Katholisch Das gesamtkirchliche Hochschulrecht kennt keine H. Vielmehr wird die Lehrbefähigung für Kirchl. Universitäten u. Fak. durch das Doktorat festgestellt (VG Art. 50 § 1), für Priesterseminare durch das Doktorat od. das Lizentiat (c. 253 § 1). Soweit die H. aber vom jeweiligen staatl. Recht als erforderliche Qualifikation für die selbständige Lehre od. als einer der möglichen Zugangswege zur Berufung auf eine Professur vorgesehen ist, finden die betr. staatl. Bestimmungen auch…

Doktorat, theologisches

(1,153 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Viola Vogel
Doktorat, theologisches - Katholisch Das D. in Theologie od. in den m. ihr verbundenen Wissenschaften (disciplinae sacrae vel cum sacris conexae, c. 815) kann nach kath. Hochschulrecht nur von einer vom Apost. Stuhl errichteten od. anerkannten „Kirchlichen Universität oder Fakultät“ (universitas vel facultas ecclesiastica) verliehen werden (c. 817; die einzige weitere Möglichkeit ist das Promotionsrecht der Päpstlichen Bibelkommission). Es gehört zu den in der Autorität des Hl. Stuhls verliehenen ak…

Theologenausbildung

(1,690 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Viola Vogel
Theologenausbildung - Katholisch 1. Bis ins 20. Jh. hinein war die T. in der kath. Kirche im Wesentlichen m. der Priesterausbildung verbunden. Zu den frühen Ausbildungsstätten zählten die Domschulen. Bei der Entstehung der Universitäten im MA spielte das Studium der Theologie eine wichtige Rolle. Das Konzil von Trient verlangte für die Ausbildung des Diözesanklerus die Einrichtung von Priesterseminaren. Auch die Ordensgemeinschaften richteten theol. Studien für diejenigen ihrer Mitglieder ein, die …

Theologiestudium

(1,745 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Viola Vogel
Theologiestudium - Katholisch 1. M. dem T. befasst sich das gesamtkirchliche Recht der kath. Kirche unter zwei versch. Rücksichten: Zum einen befasst es sich m. dem T. als Bestandteil der Ausbildung der Diakone u. Priester, zum anderen m. den Einrichtungen, an denen ein akademisches T. möglich ist, d. h. den Theol. Fak. (Theologische Fakultät, Hochschuleinrichtung) sowie den Inst. od. Lehrstühlen für Theologie. Zu den Rechtsnormen über das T. im Rahmen der Ausbildung der Diakone u. Priester gehören…

Genehmigungsvorbehalt, kirchenaufsichtlicher

(1,063 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Jens Petersen
Genehmigungsvorbehalt, kirchenaufsichtlicher - Katholisch Der Ausdruck Genehmigungsvorbehalt hat seinen Ursprung nicht in der Kanonistik, sondern in der deutschsprachigen Rechtswissenschaft. Zwar enthält das gesamtkirchliche Recht zahlreiche Vorschriften, die – v. a. unter Verwendung von Ausdrücken wie (ap)probare (Approbatio) u. recognoscere (Recognitio) – vergleichbare Mitwirkungsrechte kirchl. Aufsichtsorgane vorsehen; die Lit. verwendet den Ausdruck Genehmigungsvorbehalt in diesen Zusammenhängen…

Lehrbeanstandungsverfahren

(1,934 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Heinrich de Wall
Lehrbeanstandungsverfahren - Katholisch 1. Eine kirchl. Autorität kann ein L. durchführen, wenn sie den Eindruck gewonnen hat, dass die in Wort u./od. Schrift vorgetragene Lehre eines Autors möglicherweise od. m. Sicherheit nicht im Einklang m. der verbindlichen Lehre der Kirche steht. Gegenstand eines L. ist an sich die Lehre des betr. Autors, nicht seine Person; deswegen ist auch die Durchführung eines L. über die Lehre eines bereits verstorbenen Autors nicht ausgeschlossen. Im Unterschied zu and…

Hochschulrecht

(2,938 words)

Author(s): Michael Hartmer | Ulrich Rhode | Viola Vogel
Hochschulrecht - Staatlich Die Gesamtheit aller Normen, die Studium, Forschung, Lehre, Selbstverwaltung u. Organisation von Hochschulen regeln u. gestalten, bildet das staatl. H. Die Bedeutung des staatl. H. ergibt sich bereits daraus, dass das nicht staatl. H. quantitativ u. inhaltlich zu vernachlässigen ist. In Deutschland ist alles, was Wissenschaft im weitesten Sinne betrifft, vom Staat geregelt. Der Staat gewährt u. gewährleistet Bildung u. Wissenschaft in Schule u. Hochschule, er organisiert, administriert u. re…

Bedingung

(1,253 words)

Author(s): Thomas Holzner | Ulrich Rhode | Micha Brumlik
Bedingung - Staatlich 1. Die Wirksamkeit od. der Fortbestand eines Rechtsgeschäfts kann vom Eintritt od. Nichteintritt bestimmter Umstände abhängig gemacht werden (conditio). a) Nach § 158 BGB (i. V. m. § 62 VwVfG) gibt es folgende Arten von B.: Nach der aufschiebenden B. tritt die von der B. abhängig gemachte Wirkung m. dem Eintritt der B. ex nunc ein, § 158 Abs. 1 BGB, während bei der auflösenden B. die Wirkung des Rechtsgeschäfts m. dem Eintritt der B. endigt u. der frühere Rechtszustand wieder …

Akademische Grade

(1,944 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Ulrich Rhode | Viola Vogel
Akademische Grade - Staatlich 1. Allg.: A. sind Nachweise, die von dazu berechtigten Hochschulen aufgrund eines erfolgreich m. einer Hochschulprüfung abgeschlossenen Studiums od. aufgrund einer bes. wiss. Leistung verliehen u. durch eine Urkunde dokumentiert werden, sog. Graduierung (Karpen in: Geis, 2016, § 18 HochschulRG, Rn. 1). Der A. dokumentiert damit den erfolgreichen Abschluss eines Studiums bzw. im Falle des Doktorgrades eine erfolgreich erbrachte wiss. Leistung (Lindner, 2017, Kap. II, Rn.…

Hochschullehrer

(3,471 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Ulrich Rhode | Viola Vogel | Harry Harun Behr
Hochschullehrer - Staatlich Zu den H. zählen die Prof. u. (durch das fünfte Gesetz zur Änderung des HochschulRG 1998 nach dem Vorbild der assistant professors in den USA eingeführten) Juniorprofessuren. Auch die PD, die außerplanmäßigen Prof. sowie die Honorarprofessoren sind H. Merkmal aller dieser Gruppen ist die bes. wiss. Qualifikation über die Promotion hinaus, die früher (fast) ausschließlich durch eine Habil. nachgewiesen wurde u. die dazu (ggf. i. V. m. einer separat erteilten Lehrbefugnis)…

Glaubensbekenntnis

(4,554 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Notger Slenczka | Karl Christian Felmy | Gerhard Langer | Harry Harun Behr
Glaubensbekenntnis - Katholisch Der Ausdruck G. (Professio fidei) meint im KR meist die formelhaften Zusammenfassungen des chr. Glaubens wie das Apost. u. das Nizäno-Konstantinopolitanische G., ggf. m. weiteren Zusätzen. Der Ursprungsort der G. ist die Liturgie, insb. die Feier der Taufe, zu der schon in frühchristlicher Zeit das G. der Katechumenen gehörte. In der Liturgie ist das Sprechen des G. in Form von Fragen u. Antworten od. in Form eines zusammenhängenden Textes möglich. Nach den geltenden…

Hochschule

(4,954 words)

Author(s): Michael Hartmer | Ulrich Rhode | Heinrich de Wall | Walter Homolka | Harry Harun Behr
Hochschule - Staatlich H. ist das, was der Gesetzgeber als H. bez. od. anerkennt. Es fehlt an einer Legaldefinition von H. Es finden sich lediglich in den HG Aufgabenumschreibungen unterschiedlicher Hochschularten u. -typen (vgl. z. B. § 3 Abs. 1 u. 2 HZG NW). H. wird als Begriff vorausgesetzt. Der formalistische, vom Gesetzgeber abhängige Hochschulbegriff setzt sich in der Ausdifferenzierung unterschiedlicher Hochschularten u. -typen fort. Insb. die Universität teilt dieses Schicksal. Auch Univers…

Rechtshandlung

(3,174 words)

Author(s): Ulrich Rhode | Heinrich de Wall | Admiel Kosman | Ronen Pinkas | Abdelaali El Maghraoui
Rechtshandlung - Katholisch 1. Der Ausdruck R. ist – zusammen m. dem Ausdruck Rechtsakt – eine der im Dt. üblichen Übers. für den lat. Ausdruck actus iuridicus. Der in cc. 124-128; cc. 931-935 CCEO behandelte actus iuridicus ist ein Willensakt, der von seiner Natur her auf das Hervorbringen bestimmter Rechtswirkungen ausgerichtet ist. Für diese Art von Handlungen ist in der Rechtswissenschaft im Dt. die Bez. Rechtsakt üblich; der Rechtsakt ist vom Realakt zu unterscheiden, d. h. von einer Handlung,…

Theologische Fakultät, Hochschuleinrichtung

(5,149 words)

Author(s): Christian Waldhoff | Ulrich Rhode | Hendrik Munsonius | Anargyros Anapliotis | Walter Homolka | Et al.
Theologische Fakultät, Hochschuleinrichtung - Staatlich 1. T. F. an staatl. Hochschulen sind Traditionsbestand dt. Universitätskultur. Sie gehörten seit dem MA zu den drei Professionsfakultäten (neben Rechtswissenschaft u. Medizin). In der Sache stand stets die Ausbildung von Geistlichen im Vordergrund. Wiss. Theologie ist dabei in der Sache aber auch institutionell als bekenntnisgebundenes Fach von Religionswissenschaft abzugrenzen. Das hat das BVerfG in seiner Leitentscheidung aus dem J. 2008 (BVer…
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