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Your search for 'dc_creator:( Rees, AND W. ) OR dc_contributor:( Rees, AND W. )' returned 35 results. Modify search

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Generalabsolution

(245 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] ist die sakramentale gemeinsame Lossprechung mehrerer Pönitenten ohne persönliches Schuldbekenntnis in bes. Situationen (Buße; Pönitentiar). Infolge der tridentinischen Betonung (Tridentinum) der Einzelbeichte (Beichte) blieb G. nur in Verbindung mit Ablaßverleihungen (Ablaß) sowie in Todes- und Kriegsgefahr lebendig (vgl. c.468 CIC/1917; AAS 31 [1939] 711 f.; 32 [1940], 571; 36 [1944], 155 f.). Der kirchl. Gesetzgeber gestattet G. als Ausnahme zur Einzelbeichte (vgl. c.960 CIC/…

Klausur

(237 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (clausura; von lat. claudere, »schließen«) bez. im kath. Kirchenrecht denjenigen Bereich eines Klostergebäudes, der ausschließlich den Mitgliedern des Verbandes reserviert ist und nach den jeweiligen Bestimmungen von diesen weder verlassen noch von Außenstehenden betreten werden darf. In nicht kontemplativen Niederlassungen ist eine der Eigenart und der Sendung des Instituts angepaßte K. nach Maßgabe des Eigenrechtes einzuhalten (c.667 § 1 CIC/1983; c.477 CCEO). Kontemplative Kl…

Konstitutionen

(102 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (lat. constituere, »aufstellen, einsetzen«) sind in der kath. Kirche Erlasse eines Papstes oder Konzils (vgl. c.754 CIC/1983) sowie die Statuten eines Ordens. Heute v.a. Bez. für vom Papst als »Constitutiones Apostolicae« im Stil der gewöhnlichen Bulle erlassene Gesetze und von den Leitern röm. Behörden gesetzte Verwaltungsakte. Im Ordensrecht werden die Statuten der Institute des geweihten Lebens, der Säkularinstitute und der Gesellschaften des Apostolischen Lebens als K. bez. Wilhelm Rees Bibliography KanR 1, 1991, 47, 161 f. Anm. 13 L.Wächter, Gesetz i…

Approbation

(62 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (lat. approbatio; approbare) bedeutet im kath.-kirchl. Bereich Zustimmung, Genehmigung, Anerkennung, Bestätigung oder Bevollmächtigung durch die zuständige Autorität. A. ist rechtsbegründend oder -bestätigend sowie Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten Diensten und Ämtern, zum Beichthören und zur Wortverkündigung (Missio canonica; Druckerlaubnis). Wilhelm Rees Bibliography G.May, Verschiedene Arten des Partikularrechtes (AKathKR 152, 1983, 31–45) W.Aymans/K.Mörsdorf, Kanonisches Recht 1, 131991, 375–381.

Indult

(69 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] von lat. indulgere, »Nachsicht haben, bewilligen«, ist im kath. Kirchenrecht die Gewährung einer meist zeitlich begrenzten Ausnahme von einer gesetzlichen Bestimmung (Dispens, Privilegien) durch einen Träger hoheitlicher Leitungsvollmacht (vgl. u.a. cc.306; 320 § 2; 684 § 2; 692; 727f.; 743; 995; 1015 § 2; 1019 § 2; 1021 CIC/1983). Wilhelm Rees Bibliography KanR 1, 1991, 256f.; 505, Anm. 8 I.Riedel-Spangenberger, Grundbegriffe des Kirchenrechts, 1992, 133 A.McCormack, The Term »Privilege«, 1997.

Delegation

(138 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] ist im kath. Kirchenrecht (: II.,1.) die Übertragung von Leitungsgewalt unabhängig von einem Amt (c.131 CIC; cc.981 § 1; 983 § 1 CCEO) durch Gesetz oder Verwaltungsakt. Ausführende Gewalt kann für eine einzelne Handlung bzw. für die Gesamtheit der Fälle delegiert werden. Gesetzgebende Gewalt ist in der Regel nicht (c.135 § 2 CIC; c.985 § 2 CCEO), richterliche Gewalt nur zur Vorbereitung richterlicher Entscheidungen delegierbar (c.135 § 3 CIC; c.985 § 3 CCEO). Im strengen Sinn is…

Devolutionsrecht

(142 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] ist im kath. Kirchenrecht (: II.,1.) der Übergang des Rechtes zur Verleihung eines Kirchenamtes an den übergeordneten kirchl. Oberen (echtes D.) bzw. das Freiwerden des Verleihers von der Bindung an ein Vorschlagsrecht (unechtes D.). Von Alexander III. (X 1.6.7.; X 3.8.2.; X 3.38.3.) eingeführt, wurde D. seit dem 13.Jh. eingeschränkt. Der CIC kennt die stellvertretende Amtsübertragung im Falle von Nachlässigkeit oder Verhinderung (c.155 CIC; c.945 CCEO) sowie die ersatzweise Bes…

Konsultorenkollegium

(70 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] ist jenes im kath. Kirchenrecht verbindlich vorgeschriebene Konsultationsorgan, das der Diözesanbischof (Bischof: III., 1.) in seiner Diözese frei aus den Mitgliedern des Priesterrats für die Dauer von fünf Jahren beruft (c.502 CIC/1983; c.271 CCEO; Domkapitel). Das K. besitzt Beispruchsrechte und Aufgaben bei Sedisvakanz. Wilhelm Rees Bibliography KanR 2, 1997, 399–401 O.Stoffel, MKCIC, c.502 (Stand April 1997) H.Schmitz, Die Konsultationsorgane des Diözesanbischofs (HKKR 2, 1999, 457–459).

Antistes

(78 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (lat. anti-/antestare, vorstehen, den Vorzug verdienen) bezeichnet in vor- und nachchristl. Zeit den Vorsteher einer Kultgemeinschaft, später auch Bf., Äbte und den Papst. In den reformatorischen Staatskirchen der Schweiz war A. der Titel des höchsten Stadtgeistlichen. »A. Urbanus« (Päpstl. Hausprälat) wurde durch die Reform des Päpstl. Hauses (28.3.1968) abgeschafft. A. begegnet in der Liturgie und im CIC (c. 667 § 4: antistita). Wilhelm Rees Bibliography M.Gelzer (RGG3 1, 1957, 459) D.v.Huebner (LMA 1, 1980, 725f.).

Kumulation

(209 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (cumulatio; lat. cumulare, »aufhäufen«) findet sich im kath. Kirchenrecht sowohl im Straf- als auch im Ämterrecht. Im kirchl. Strafrecht (Kirchenstrafen) gilt der Grundsatz, so viele Strafen zu verhängen, wie strafbare Handlungen begangen wurden (tot poenae quot delicta). Für den Fall, daß die Häufung aller verwirkten Einzelstrafen ein zu hohes Strafmaß ergibt, kann der Richter die Strafe ermäßigen (cc.1344; 1346 CIC/1983; vgl. c.2224 CIC/1917; c.1409 § 1, 3o CCEO). K. ist anzuwenden im Falle einer erneuten Straffälligkeit während einer zur Be…

Kirchenrektor

(133 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (rector ecclesiae) ist im kath. Kirchenrecht ein Priester, dem die Sorge für eine Kirche übertragen wird, die weder Pfarr- noch Kapitelskirche (Kapitel) und nicht mit einer Niederlassung einer Ordensgemeinschaft oder einer Gesellschaft des Apostolischen Lebens verbunden ist (vgl. cc.556–563 CIC/1983; cc.304–310 CCEO). Der K. wird in der Regel vom Diözesanbf. (Bischof: III., 1.) frei ernannt (c.557 § 1 CIC/1983). Er kann vom Ortsordinarius abberufen werden (c.563 i.V.m. cc.192–19…

Exspektanzen

(131 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] sind im kath. Kirchenrecht (: II.,1.) rechtsverbindliche Zusicherungen der Verleihung eines noch nicht erledigten kirchl. Amtes (Benefizium) durch den Verleihungsberechtigten für den Fall der Amtserledigung. E. entstanden seit dem 12.Jh. Alexander III. (Liber Extra 3.8.2) und Bonifatius VIII. (Liber Sextus 3.7.2) gingen gegen Mißbräuche vor. Das Konzil von Trient (Tridentinum; sess. XXIV c.19 de ref.) hob alle E. auf. Nach geltendem Kirchenrecht sind E. zwar nicht verboten, aber…

Abiuratio,

(60 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] bezeichnete im kanonischen Recht die Abschwörung im Falle von Apostasie (Apostat), Häresie und Schisma (c. 2314 CIC/1917) sowie der Konversion eines nichtkath. Christen (Kirchenmitgliedschaft). Heute erfordert die durch Teilkirchenrecht geregelte Rekonziliation bei Glaubensvergehen (cc. 751 und 1364 CIC), Kirchenaustritt und Konversion die Ablegung des Glaubensbekenntnisses. Wilhelm Rees Bibliography W.Rees, Die Strafgewalt der Kirche (KStT 41, 1993, 88 – 96. 228f. 426 – 429).

Audientia episcopalis

(85 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (Cod. Iust. I, 4) bezeichnet im kath. Kirchenrecht die bfl. Gerichtsbarkeit. Die von Konstantin auch gegen den Widerspruch einer Partei staatlich anerkannte bfl. Schiedsgerichtsbarkeit in weltlichen Dingen (vgl. 1Kor 6,1–7) wurde bald auf den Fall des Kompromisses eingeschränkt. A. blieb für innerkirchl. Angelegenheiten und für Kleriker weiterhin bestehen (Befreiter Gerichtsstand; Strafrecht). Wilhelm Rees Bibliography G.Vismara, Episcopalis audientia, 1937 A.Steinwenter (RAC 1, 1950, 915–917) DDC, 6, 1957, 203–290 W.Waldstein, Zur Stellung der…

Auxiliarbischof

(64 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] ist ein dem Diözesanbf. auf Antrag zur Leitung der Diözese beigegebener Hilfsbf. (Weihbischof, Titularbischof). Rechte, Pflichten und Amtsaufgaben ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen (cc. 403–411 CIC) und dem Ernennungsschreiben. A. ist Mitglied der Bischofskonferenz. Im Unterschied zum Koadiutor besitzt A. kein Recht zur Nachfolge. Wilhelm Rees Bibliography J.Listl, Koadjutor- und A. (HKKR, 1983, 348–352) W.Aymans/K.Mörsdorf, Kanonisches Recht 2, 131997, 352–356.

Kirchenstrafen

(409 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] sind rechtliche Beschränkungen, die die kath. Kirche jenen Kirchengliedern auferlegt, die gegen ihre Ordnung in schuldhafter und anrechenbarer Weise gefehlt haben. In Kontinuität zum CIC/1917 unterscheidet c.1312 § 1 CIC/1983 zw. Beugestrafen (cc.1331–1335 CIC/1983; vgl. cc.1431 f., 1434 f. CCEO), nämlich Exkommunikation, Interdikt und Suspension (Kleriker), und Sühnestrafen (cc.1336–1338 CIC/1983; cc.1429 f.; 1433 CCEO). Hierzu zählen Aufenthaltsgebote und -verbote, Entzug von …

Entweihung

(138 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] . Durch E. verlieren hl. Sachen (c.1171 CIC; res sacrae) oder Orte (c.1205 CIC; loci sacri; Friedhof), die für den Gottesdienst oder das Begräbnis der Gläubigen bestimmt sind, ihre zeichenhafte Aussonderung bzw. Widmung (Weihe). Für hl. Orte trifft dies zu, wenn sie größtenteils zerstört sind, durch ein Dekret des zuständigen Ordinarius für profan erklärt oder de facto einem profanen Gebrauch zugeführt werden (c.1212 CIC; vgl. c.1222 CIC: profaner, aber nicht unwürdiger Gebrauch)…

Exemtion

(227 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] bez. im kath. Kirchenrecht die Ausgliederung von natürlichen oder juristischen Personen bzw. von Gebieten aus der gewöhnlichen Organisation der Kirche und deren Unterstellung unter die Jurisdiktionsgewalt des höherrangigen oder eines eigens bestimmten Hoheitsträgers. Der CIC kennt die E. im Ordenswesen (c.591; c.412 § 2 CCEO; c.586: Autonomie; Petrusbruderschaft), die E. von Gebieten (Gefreite Abtei und Prälatur [c.370]; s. auch Militärseelsorge), wobei es exemte Diöz. in Zukunf…

Exklaustration

(126 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] ist die zeitweilige Aussonderung eines Professen mit ewigen Gelübden (: IV.) aus einem Ordensinstitut. E. unterscheidet sich von der Säkularisation (cc.688–693 CIC). Sie kann auf Antrag des Professen oder aus schwerwiegenden Gründen zwangsweise erfolgen (c.686 CIC; cc.489; 490; 548 CCEO). E. befreit nicht von den Gelübden, wohl aber von Verpflichtungen, die mit der neuen Lebenslage unvereinbar sind. Sie entzieht das aktive und passive Wahlrecht (c.687 CIC). Wilhelm Rees Bibliography P.V.Pinto, Exclaustratio et Absentia a domo des religieuses (StC…

Konsultation

(128 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (lat. consultare, »um Rat fragen«) bedeutet im kath. Kirchenrecht die Einholung eines Rates, die die Letztverantwortung des Handlungsträgers wahrt, diesen jedoch zugleich in einen kollegialen Beratungsvorgang einbindet (vgl. Priesterrat, Konsultorenkollegium, Diözesanvermögensverwaltungsrat, Diözesanpastoralrat; Diözesansynode). C. 127 CIC/1983 (c.934 CCEO) normiert Beispruchsrechte Dritter. K. erwächst aus der Communio-Struktur der Kirche sowie der Mitverantwortung aller Christ…

Mensa/Mensal- oder Tafelgut

(229 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] Mensa/Mensal- oder Tafelgut, lat. mensa, dt. »Tisch, Mahlzeit«, dem persönlichen Unterhalt des Bischofs (Mensa [M.] episcopalis) oder des Kapitels (M. capitularis) dienendes Kirchenvermögen (Kirchengut). M. entwickelte sich seit dem 9.Jh. aus der urspr. einheitlichen kirchl. Vermögensmasse zur Sicherung der privaten Bedürfnisse geistl. Gemeinschaften sowie einzelner Amtsträger. Als Sondervermögen war es dem Zugriff Dritter entzogen. Durch die Säkularisation von 1803 wurden in Deu…

Aequitas canonica

(80 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] als kath.-kirchenrechtliches Prinzip wurzelt in der aequitas des röm. Rechts, bibl. Gedankengut und der Epikielehre des Aristoteles. Im Unterschied zur Epikie soll ein Ausgleich gefunden werden zw. dem gesetzten Recht und einer der jeweiligen Situation angemessenen Rechtsfindung. Dadurch wird das strenge Recht gemildert, ggf. aber auch verschärft (Oikonomía). Wilhelm Rees Bibliography E.Wohlhaupter, A.c., 1931 G.Wingren, Art. Billigkeit (TRE 6, 1980, 642–645) A.Hollerbach, Art. Billigkeit (StL7 1, 1985, 809–813) W.Aymans/K.Mörsdorf, Kanonisches R…

Legaten

(158 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (apostolische), lat. legare, von »jemanden absenden«, sind Vertreter des Apostolischen Stuhls bei Ortskirchen, Staaten sowie internationalen Organisationen und Konferenzen. Konziliare Reformanstöße (Art.9f. CD) führten zur Neuordnung durch Motu proprioPauls VI. »Sollicitudo Omnium Ecclesiarum« (24.6.1969; AAS 61, 1969, 473–484) und den CIC/1983 (cc.362–367). Das Gesandtschaftswesen dient vorrangig der Verbindung des Papstes mit den Teilkirchen (c.364), in zweiter Linie der Vertr…

Affiliierte roman:bzw. Affiliation

(64 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (lat. affiliare: adoptieren) bezeichnet im kath. Kirchenrecht – ähnlich dem weltlichen Bereich – ein bes. Angliederungsverhältnis, näherhin in Form von Aggregation (Ordens- und Vereinsrecht), Inkorporation oder Inkardination, im Hochschulrecht die Anbindung einer Hochschulinstitution an eine Fakultät. A.briefe gewährten aufgrund päpstl. Privilegs die Teilnahme an den guten Werken eines rel. Verbandes. Wilhelm Rees Bibliography E.Magnin (DDC 1, 1935, 263f.).

Bination

(82 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] bezeichnet im kath. Kirchenrecht die i.allg. nicht zulässige zweimalige Feier der Eucharistie durch denselben Priester am gleichen Tag. Der Ortsordinarius kann B. bzw. Trination gestatten (c. 905 CIC). In bezug auf Nüchternheitsgebot (c. 919 § 2 CIC) und Meßstipendien (c. 951 § 1 CIC) gelten bes. Vorschriften. B. ist an Ostern und Gründonnerstag, Trination an Weihnachten und Allerseelen erlaubt. Wilhelm Rees Bibliography É.Jombarth (DDC 2, 1937, 889–898) C.Holböck, Die B., 1941 K.Lüdicke (MKCIC, 1985, 905) A.Heinz (LThK3 2, 1994, 462).

Anathema

(134 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] bedeutet urspr. das Weihegeschenk an eine Gottheit bzw. eine Verfluchung (Segen und Fluch). In vorchristl. Zeit bereits als Ausstoßung aus der Gemeinschaft praktiziert, wurde das A. im Christentum analog zu den atl. Bannflüchen und der Ausschlußpraxis der Gemeinde von Qumran zum Mittel der Gemeindezucht. Im kirchl. Strafrecht bezeichnete A. die Exkommunikation, bes. dann, wenn sie nach dem Pontificale Romanum in feierlicher Form verhängt wurde (c. 2257 § 2 CIC/1917). Der CIC/198…

Kirchenprovinz/Kirchenregion

(139 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] . Im Unterschied zur Kirchenregion (regio ecclesiastica; Art.39 ff. CD) zählt die Kirchenprovinz (provincia ecclesiastica) seit dem 4.Jh. zur Verfassungsstruktur der kath. Kirche. Sie ist der Zusammenschluß benachbarter Teilkirchen zur Förderung der pastoralen Tätigkeit und der Beziehungen der Diözesanbischöfe untereinander in dem geschaffenen Teilkirchenverband (c.431 § 1 CIC/1983). Provinzialkonzil und Metropolit besitzen Leitungsvollmacht (c.432 § 1 CIC/1983). Benachbarte K. k…

Inkardination

(115 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] ist im kath. Kirchenrecht die für alle Kleriker verpflichtende Eingliederung in einen geistl. Heimatverband, die mit der Diakonenweihe erfolgt (vgl. cc.265–272 CIC/1983; cc.357–366 CCEO). Durch I. erhält der Kleriker seinen Ordinarius proprius, zugleich auch Rechtsanspruch auf dienstliche Verwendung, Betreuung und wirtschaftliche Versorgung. Bei Ordensinstituten und Gesellschaften des apostolischen Lebens geht Verbandszugehörigkeit der I. voraus (c.266 § 2 CIC/1983). Dienst in e…

Hauptkirchen, kirchenrechtlich.

(443 words)

Author(s): Rees, W. | Hübner, H.
[English Version] I.Katholische Hauptkirchen. Der Begriff H. findet sich nicht im kirchl. Gesetzbuch (CIC/1983); er ist 1. allg. Bez. für eine in bes. Weise aus einer Gruppe von Kirchen herausgehobene Kirche. Diese Vorrangstellung kommt insbes. der Bischofskirche (Kathedrale) zu, ebenso den gleichgestellten Kirchen quasidiözesaner Teilkirchen (vgl. c.368 CIC/1983). In der Kathedrale soll der Bischof sein Amt übernehmen (c.382 § 4 CIC/1983), häufig die Eucharistie feiern (c.389 CIC/1983; SC 41; vgl. c.934 § 1, 10 CIC/1983: Aufbewahrung der Eucharistie), die Weihe…

Liturgisches Recht

(548 words)

Author(s): Rees, W. | Germann, M.
[English Version] I. Katholisch Im Unterschied zu privaten Frömmigkeitsübungen erfolgt der amtliche Gottesdienst im Namen der Kirche, durch dazu beauftragte Personen (Kleriker und Laien) und in einer von der Kirche anerkannten Form (vgl. c.834 § 2 CIC/1983; c.668 § 1 CCEO). In diesem Sinn bedarf Liturgie einer rechtlichen Normierung, die dem Apostolischen Stuhl, den Diözesanbischöfen sowie den Bischofskonferenzen (c.838) obliegt. Hier haben auch Straf- und Disziplinarmaßnahmen ihren Platz. Das CIC …

Lehrverpflichtung/Lehrfreiheit

(914 words)

Author(s): Link, C. | Rees, W. | Germann, M.
[English Version] I. Staatlich Art.5 Abs.3 GG garantiert neben der Kunstfreiheit die Freiheit von »Wiss., Forschung und Lehre«. Dieser Konnex der Lehrfreiheit (Lf.) mit Wiss. und Forschung zeigt, daß der Gewährleistungsbereich des Grundrechts nur die wiss. Lehre erfaßt, d.h. eine solche, die eigene Forschungsergebnisse (und fremde krit. prüfend) vermittelt. Lf. gilt also (wenn auch nicht ausschließlich) für die Lehre an – staatl. und privaten – Hochschulen, hier indes nicht nur für Hochschullehrer,…

Bischof

(5,027 words)

Author(s): Schöllgen, G. | Hauschild, W. | Rees, W. | Plank, P. | Wall, H. de | Et al.
[English Version] I. Neues Testament Im NT ist zwar das Bf.amt im altkirchl. Sinne (Einzelbf. an der Spitze eines hierarchisch gestuften Klerus als Leiter einer Gemeinde) noch nicht nachzuweisen, wohl aber die Bezeichnung ε᾿πι´σκοπος (epískopos; daraus das dt. Lehnwort Bf.) für gemeindliche Funktions- bzw. Amtsträger (Apg 20,28; Phil 1,1; 1Tim 3,1–7; Tit 1,7–9); deshalb spricht man für die frühe Zeit nicht von Bf.en, sondern von Episkopen. Im nichtchristl. Bereich bezeichnet ε᾿πι´σκοπος eine Vielzahl von aufsichtführenden bzw. verwaltenden Amtsträgern in Städten u…

Häresie

(6,549 words)

Author(s): Feldtkeller, A. | Mell, U. | Boulluec, A.L. | Jorissen, H. | Schuck, M. | Et al.
[English Version] I. Philosophisch und religionsgeschichtlich Der Begriff H. leitet sich her von griech. αι῞ρεσις/haíresis (Wahl, Entschluß). Als sich in hell. Zeit eine Pluralität von philos. Schulmeinungen herausgebildet hatte, wurde mit ihm die Notwendigkeit einer Entscheidung zw. ihnen ausgedrückt, vor der angehende Philosophen standen. So konnte haíresis sowohl zur Bez. einer Philosophenschule als auch ihrer Lehre verwendet werden (daneben für med. Schulmeinungen). Anders als in der christl. Verwendung …

Mission

(12,277 words)

Author(s): Sundermeier, T. | Frankemölle, H. | Feldtkeller, A. | Collet, G. | George, M. | Et al.
[English Version] I. Religionswissenschaftlich 1.Systematisch M. ist keine grundsätzlich universale Erscheinung der Religionsgesch., genausowenig gilt jede Form der Weitergabe von Rel. bereits als M. Die »primären«, tribalen Rel. sind unmissionarisch. Ihr Geltungsbereich ist mit dem der Gesellschaft und ihrem Lebensmuster identisch und wird mit dem natürlichen Leben von einer Generation zur anderen weitergegeben. Die Wahrheitsfrage stellt sich dabei nicht. Man wird in die Rel. hineingeboren. Allein…

Gemeinde

(5,507 words)

Author(s): Kehrer, G. | Rüterswörden, U. | Banks, R.J. | Hauschild, W. | Marquardt, M. | Et al.
[English Version] I. ReligionsgeschichtlichDer Begriff »G.« ist in der dt. Sprache mehrdeutig. Er kann für rel. und für nichtrel. Vergesellschaftungen, für lokal definierte und für nicht lokal begrenzte soziale Gebilde verwendet werden. Während in der engl. Sprache noch heute zw. »community« und »parish« unterschieden wird, ist im Deutschen der Begriff der »Pfarrei« im 20.Jh. zunehmend ungebräuchlich geworden – im folgenden soll unter G. ausschließlich eine rel. motivierte Vergesellschaftung von Individuen verstanden werden.G.bildungen sind religionsgesch. betrach…
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