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Berufung, geistliche

(744 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Berufung, geistliche - Katholisch Die B. ist zu verstehen als ein Zusammenwirken zwischen der Liebe Gottes, der den Menschen ruft, u. der Freiheit des Menschen, der Gott antwortet, allerdings nicht als ein rein individuelles Geschehen, sondern als ein Vorgang, an dem die Gemeinschaft der Kirche wesentlich beteiligt ist (PDV 35, 36 u. 38). Jede einzelne B. ist sakramental im Empfang der Taufe grundgelegt u. zielt auf die Verwirklichung der Sendung der Kirche: „Die christliche Berufung ist in jeder ihrer Formen ein Geschenk, bestimmt zum Aufbau der Kirche“ (PDV 35). 1. B. ist in ei…

Diözesanbischof

(976 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Diözesanbischof - Katholisch 1. Vat II bestimmt in CD 11, 2 den D. als pastor proprius, ordinarius et immediatus der ihm anvertrauten Teilkirche, der in ihr u. für sie den Hirtendienst in den drei Aufgabenbereichen der Verkündigung, der Heiligung u. der Leitung ausübt. Im Zusammenwirken m. dem Presbyterium führt er die ihm anvertrauten Gläubigen durch Wort u. Sakrament, d. h. durch Verkündigungs- u. Heiligungsdienst, im Hl. Geist zu einer Teilkirche zusammen, in der die eine hl. kath. u. apost. Kir…

Designation

(224 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Designation - Katholisch Innerhalb des mehrstufigen Verfahrens einer Amtsübertragung bez. D. den ersten Schritt, d. h. die Auswahl der Person, der das in Frage kommende Amt übertragen werden soll. Bei der freien Amtsverleihung kommt die D. der für die Verleihung zuständigen Autorität zu. Bei der gebundenen Verleihung haben Einzelpersonen od. Kollegien das Recht der D., die durch Präsentation, Wahl od. Wahlbitte erfolgt. Zur Rechtmäßigkeit der D., die von der für die Amtsverleihung zuständigen Autor…

Bologna-Prozess

(2,244 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Heribert Hallermann | Renate Koch
Bologna-Prozess - Staatlich Ausgangspunkt des B. war die Sorbonne-Erkl. 1998 der Bildungsminister von Deutschland, Frankreich, Großbritannien u. Italien, in der die Einf. einer einheitlichen konsekutiven Bachelor-Master-Studienstruktur im europäischen Hochschulraum vereinbart wurde, um durch eine bessere Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse die Mobilität der Studierenden zu befödern. Im Berlin-Communiqué 2003 einigten sich die Bildungsminister von 40 Staaten auf die Einf. von Akkr.verf. nach amer…

Entlohnung

(448 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Entlohnung - Katholisch Der Anspruch auf E. erwächst aus einem kirchl. Dienstverhältnis auf Dauer od. auf Zeit (cc. 231 §§ 1 u. 2; 281 § 1) od. aus einem Arbeitsvertrag (c. 1286, 2°) u. unterscheidet sich damit vom Lebensunterhalt (sustentatio) der Kleriker, der als Rechtsanspruch aus der Inkardination erwächst. Die Übertragung eines KA (officium) od. eines kirchl. Dienstes (munus) (Amtseinkommen) an Kleriker od. Laien führt zum Anspruch auf E., die Übertragung der liturgischen Dienste (ministeria)…

Consociatio

(408 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Consociatio - Katholisch 1. Der Begriff C. wird im CIC versch. verwendet: als Synonym für die persona iuridica, d. h. eine Personengesamtheit m. bestimmter Zielsetzung, auf Dauer angelegter Ordnung u. freier Mitgliedschaft (c. 120 § 1); für den Anschluss eines Nonnenklosters an ein Ordensinstitut von Männern (c. 614); für die Zusammenarbeit zwischen Diözesen zur Versorgung des Klerus (c. 1274 § 4); zur Bez. einer Vereinigung, die Machenschaften gegen die Kirche betreibt u. deshalb keine kirchl. Ver…

Errichtung

(390 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Errichtung - Katholisch Als E. (lat. erectio od. const.) wird das Handeln einer kirchl. Autorität bez., das ein Rechtssubjekt öff. Rechts in der Kirche begr., das im Namen der Kirche tätig werden kann. Die Strukturen u. Ämter der KirchVerf. sind iure divino gegeben od. entstehen durch E. Die ihnen unmittelbar zugeordneten Einrichtungen, Vereinigungen (Vereinigung von Gläubigen) u. Einrichtungen, die die chr. Lehre im Namen der Kirche vermitteln, den amtl. Gottesdienst fördern od. andere ihrer Natur…

Beratung

(864 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Beratung - Katholisch 1. Das Phänomen der B. ist kennzeichnend für die Kirche, die sich gem. Vat II (vgl. v. a. LG 4) als Communio versteht. Ausgehend von LG Kap. 3 entwirft v. a. CD 27 das Bild eines Bf., der in seinem Hirtendienst von Organen der B. u. von Personen unterstützt wird, die ihm B. leisten. Das DirH leitet aus der Communio-Struktur der Kirche die Verpflichtung des Bf. ab, die in der Rechtsordnung verankerten Organe der Mitwirkung u. B. wertzuschätzen, denn diese „prägen der Leitung de…

Amtsverlust

(2,306 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Heribert Hallermann | Rainer Obrock
Amtsverlust - Staatlich M. der Beendigung des Beamtenverhältnisses tritt der A. ein. Dies geschieht durch Entlassung, strafgerichtliche Verurteilung od. Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßname (Disziplinarrecht), nicht jedoch bei Eintritt in den Ruhestand, da dabei das Beamtenverhältnis bestehen bleibt (Kunig: Schoch, 2013, Kap. 6, Rn. 118). 1. Entlassung, §§ 21 Nr. 1, 22, 23 BeamtStG: Die Entlassung kraft Gesetzes gem. § 22 BeamtStG ist von der Entlassung durch Verwaltungsakt nach § 23 BeamtStG zu unterscheiden. Kraft Gesetzes …

Amtsantritt

(734 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Amtsantritt - Katholisch Der sich in mehreren Schritten vollziehende Akt der Amtsverleihung (provisio canonica), der die Designation (designatio personae) u. die Amtsübertragung (provisio officii) in einer der kanonischen Formen (collatio libera, praesentatio, electio, postulatio) umfasst, wird v. a. bei den Ämtern des Bf. u. des Pfarrers erst durch den kan. Akt des A. od. der Besitzergreifung zum Abschluss u. zur vollen rechtlichen Wirksamkeit gebracht (Investitur). 1. Der ernannte od. gewählte u. vom P. bestätigte (c. 377 § 1) Diözesanbischof muss, wenn er…

Altersgrenze

(1,071 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Heinrich de Wall
Altersgrenze - Katholisch Im KR bestimmen A. die Rechtsstellung physischer Personen mit, insb. in Hinblick auf ihre Handlungsfähigkeit, den Eintritt od. den Entfall von Pflichten u. Rechten, die Befähigung (habilitas od. idoneitas) zur Übernahme kirchl. Ämter, Dienste u. Funktionen sowie des Zugangs zu geistl. Gütern. Der Besitz der Grundrechte und Grundpflichten der Christen ist nicht an eine bestimmte A. gebunden, weil diese vom Empfang der Taufe abhängen u. wie die Taufe selbst unverlierbar u. n…

Christus Dominus

(646 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Christus Dominus - Katholisch 1. Die Ankündigung des Vat II als Pastoralkonzil durch Johannes XXIII. zielte u. a. darauf ab, den Dualismus zwischen doctrina u. disciplina zu überwinden. So sollte der neue Codex des KR, den Johannes XXIII. sich als eine Frucht u. als Krönung des Konzils erhoffte, die konziliare Ekklesiologie in die kan. Sprache übers. u. operationalisierbar machen (Konzil und Codex). Die theol. Lehre sollte folglich das Urbild u. die kanonische Norm das Abbild sein. Auch CD 44, 1 läs…

Eheschließungsversuch

(311 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Eheschließungsversuch - Katholisch Wer trotz kirchenrechtlicher Eheunfähigkeit mind. einer der beteiligten Personen versucht hat, eine kirchl. od. zivile Ehe zu schließen, die aufgrund bestehender Ehehindernisse immer ungültig bleibt, hat einen E. (matrimonium attentatum) unternommen, der bzgl. der Weihe (Ordination, Weihe) wie auch der Gelübde zu entspr. Rechtsfolgen führt. Die für einen E. relevante Eheunfähigkeit kann im bestehenden Eheband, im gültigen Empfang einer Weihe od. im öff. ewigen Gel…

Autonomie

(2,331 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner | Richard Potz
Autonomie - Katholisch 1. Allg. bez. A. das Recht von Personen u. Körperschaften, best. Angelegenheiten in Selbstverwaltung, z. B. durch eigene Rechtsetzung zu regeln. Im KR wird die A. m. autonomia bzw. autonomus bez. (cc. 115 § 3; 323; 580; 586; 708; 806 § 1; 809; 1303 § 1, 1° u. 2°), bei eigenständigen Rituskirchen m. Ecclesia ritualis sui iuris (cc. 111 u. 112) (Ecclesia sui iuris). Ritus bez. gem. c. 28 § 1 CCEO das eigenständige u. unterschiedliche liturgische, theol., geistl. u. disziplinäre…

Amtshandlungen

(1,496 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner
Amtshandlungen - Katholisch 1. Die dt. Ausg. des CIC übers. m. A. i. d. R. den lat. Begriff functiones, die in c. 408 § 1 spezifiziert werden als „functiones ad quas Episcopus dioecesanus tenetur“, in c. 530 als „functiones specialiter parocho commissae“, in c. 543 § 1 als „functiones parochi“, in cc. 558 u. 560 als „functiones paroeciales“. Daraus ergibt sich, dass m. A. solche Handlungen od. Funktionen bez. werden, die m. den Hirtenämtern des Diözesanbischofs u. des Pfarrers verbunden sind u. die sich aus deren Hirtensorge für die Gläubigen ergeben. Unzutreffend dürfte d…

Amtsträger, kirchlicher

(1,210 words)

Author(s): Paula-Marlene Kühner | Heribert Hallermann
Amtsträger, kirchlicher - Staatlich Als Konsequenz der staatl. garantierten Ämterhoheit anerkennt die staatl. Rechtsordnung den Status kirchl. A. (Ämterhoheit der Kirchen). Zwar haben die Kirchen u. anerkannte Religionsgemeinschaften gem. Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 5 WRV formal den Status von K. d. ö. R. Dies macht sie aber keineswegs zu einem Teil der Staatsverwaltung, sodass kirchl. A. nicht zu den mittelbaren Beamten gehören, die in einem Dienstverhältnis zu einer dem Staate nachgeordnete…

Amtseinkommen

(581 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Heribert Hallermann
Amtseinkommen - Staatlich Beamte haben Anspruch auf Besoldung (geldmäßige Dienstbezüge), § 1 II BBesG (Peine – Heinlein, 1999, 93), der sich aus dem Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) ergibt (Schinkel – Seifert, 2017, vor § 1, Rn. 2) (Pfarrbesoldung, Versorgung). Die Besoldung ist für Beamte des Bundes im BBesG u. für Beamte der Länder in den LBesG geregelt; letztere gleichen in der Struktur dem BBesG; die tatsächlichen Beträge differieren jedoch seit der Föderalismusreform 2006 er…

Anzeige

(710 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Michael Germann
Anzeige - Katholisch Der CIC kennt keinen spezifischen Begriff für A. sondern umschreibt eine entspr. Verpflichtung oft m. certiorem facere; dabei wird der Konjunktiv verwendet od. die Erweiterung m. debere bzw. tenere. 1. In einem allg. Sinn bez. A. die Übermittlung einer Information, über die ein kirchl. Amtsträger nicht von sich aus verfügt, die er aber benötigt, um selbst Rechtsakte setzen zu können, die in bestimmten Fällen vorgesehen sind. Zu einer A. verpflichtet der CIC Amtsträger u. a. Gläubige. So wird z. B. bei Amt…

Abwesenheit

(348 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Abwesenheit - Katholisch 1. Die Verwirklichung der Hirtensorge wird durch die Residenzpflicht geschützt, die in den Normen zur A. eine zeitliche Ausprägung erfährt. Der Diözesanbischof darf nicht mehr als einen Monat vom Bistum abwesend sein. Ausnahmen gelten für die Teilnahme an Ad-limina-Besuch, Konzil, Bischofssynode u. BK sowie z. B. für Exerzitien u. Ferien. Bes. Beschränkungen bzgl. der A. gelten für die kirchl. Hochfeste. Dem Bistum darf durch die A. des Bf. kein Schaden entstehen. Bei unrec…

Aufhebung

(287 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Aufhebung - Katholisch 1. Der Begriff A. wird in der dt. Übers. des CIC i. d. R. für die lat. Verben rescindere u. revocare verwendet. Die Übers. von supprimere od. suppressio m. A. ist inadäquat, weil es um den Tatbestand der Auflösung geht (z. B. cc. 584, 733 § 1 u. 616 §§ 1 u. 2). Die Trennung von Ehegatten (Ehetrennung) bei bleibendem Eheband (cc. 1151-1155) wird in der wiss. Lit. auch als A. der ehelichen Gemeinschaft bez. 2. In cc. 3, 4, 28 u. 73 wird die teilweise od. vollständige A. von Konk., wohlerworbenen Rechten u. Privilegien, Gewohnheitsrecht u. Res…

Bruderschaft

(1,100 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Christoph Joest | Florian Volm
Bruderschaft - Katholisch Die B. gehören zum hist. Erscheinungsbild kirchl. Lebens. Seit dem 4. Jh. sorgten collegia gem. röm. Vereinsrecht für eine chr. Bestattung. Die Sorge um die Toten, der Unterhalt von Hospitälern, Pilgerfürsorge u. Gefangenenbefreiung waren Werke der Frömmigkeit, die von B. gepflegt wurden. B. haben auch bes. Gottesdienst- u. Andachtsformen gepflegt u. zur Förderung der Heiligen- u. Marienverehrung beigetragen. Gegenseitiges fürbittendes Gebet u. das Gebet für die Verstorbenen sind weitere Elemente des Lebens der B. B. konnten errichtet werden, um…

Ecclesiae Sanctae

(812 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Ecclesiae Sanctae - Katholisch 1. Das Zweite Vatikanische Konzil war von seiner Ankündigung durch P. Johannes XXIII. am 25.01.1959 an untrennbar m. der Revision des CIC/1917 verbunden. Grundentscheidungen u. einzelne Rechtssätze des Vat II haben, wie z. B. Christus Dominus zeigt, die allg. weiter geltende Rechtsordnung abgeändert, oft o. im Einzelfall anzugeben, welche Normen abgeändert od. aufgehoben wurden. P. Paul VI. hat m. MP Finis Concilio an den von P. Johannes XXIII. eingesetzten u. bereits …

AKAST

(533 words)

Author(s): Heribert Hallermann
AKAST - Katholisch M. der im Rahmen des Bologna-Prozesses in der BRD verpflichtend eingeführten Akkreditierung für alle wiss. Studiengänge stand die kath. Kirche vor der Aufgabe, ein Instrument zur Qualitätssicherung der kan. Studiengänge zu schaffen (Akkreditierung theologischer Studiengänge), das sowohl den Anforderungen des staatl. wie auch denen des kirchl. Hochschulrechts gerecht werden konnte. Am 16.09.2008 wurde AKAST, die Agentur für Qualitätssicherung u. Akkr. kan. Studiengänge in Deutschland e. V. in Frankfurt/Sankt Georgen gegr. Sie ist…

Auflösung

(719 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Auflösung - Katholisch 1. Als A. (lat. suppressio) wird allg. das hoheitliche Handeln der zuständigen kirchl. Autorität bez., das zur Tilgung eines bisher bestehenden Rechtsträgers aus der Rechtsordnung der Kirche führt; die A. i. S. der suppressio muss daher unterschieden werden von der A. des Ehebandes (dissolutio vinculi), wie auch von der Eheauflösung in favorem fidei. Das Recht der A. korrespondiert m. dem Recht der Errichtung, u. zwar sowohl der Sache nach als auch hinsichtlich der Kompetenz:…

Erkrankung

(353 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Erkrankung - Katholisch Die E. (infirmitas) umfasst jede Art physischer od. psychischer Schwäche, die den Betr. zumindest weitgehend unfähig macht, den Amtspflichten zu entsprechen od. Voraussetzungen zu erfüllen, die zum erlaubten od. gültigen Vollzug eines Rechtsaktes gefordert sind. Eine E. kann rechtmäßige Ausnahmetatbestände begründen. 1. Bei den Ämtern des Bf. u. des Pfr. kann eine E. zum vorzeitigen Amtsverzicht od. zur Amtsenthebung führen. Ein Bf., der wegen E. nicht mehr in der Lage ist, seine Amtspflichten zu erfüllen, soll auc…

Anwalt

(746 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Anwalt - Katholisch 1. Der A. ist rechtssystematisch den Prozessparteien zugeordnet. Auch wenn es bei jedem Gericht v. a. für Ehesachen feste A. geben soll (c. 1490), gehören die A. nicht zum Gerichtspersonal i. S. der cc. 1419-1437. Systematisch zusammengefasste Normen finden sich in cc. 1481-1490; weitere Normen regeln das Anwesenheitsrecht des A. bei der Vernehmung, den Schutz des Anwaltsgeheimnisses u. das Recht auf Akteneinsicht. Der CIC verwendet vier versch. Begriffe: A. (advocatus), Prozess…

Cappellanus

(296 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Cappellanus - Katholisch Der C. wird in c. 564 bestimmt als Priester, dem dauerhaft ein spezieller Kreis von Gläubigen anvertraut ist, für die er zumindest einen Teil der Hirtensorge ausübt. Der C. kann daher sachgerecht als priesterlicher Gruppenseelsorger bez. werden. Der C. ist innerhalb seines Aufgabenbereiches selbständig u. darf nicht m. dem Pfarrvikar (cc. 545-552) verwechselt werden, der oft als Kpl. bez. wird. Die Ernennung eines C. steht dem Ortsordinarius zu, wobei ggf. Wahl- od. Vorschlagsrechte Dritter zu beachten sind: …

Bischofskonferenz

(1,578 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Heinrich de Wall | Eva Synek
Bischofskonferenz - Katholisch 1. Die Normen über die B. entspr. den Vorgaben des Vat II in Christus Dominus 37-38 u. MP Ecclesiae Sanctae vom 06.08.1966. Sie basieren auf positiven Erfahrungen, die seit dem 19. Jh. gemacht wurden (Zur gesch. Entstehung der B. vgl. Art. Deutsche Bischofskonferenz). Die B. ist eine festeEinrichtung m. v. a. pastoralem Charakter (c. 447) u. eng umschriebenen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- u. Mitwirkungsrechten (c. 455 § 1). Für die zugehörigen Gläubigen übt die B. das …

Ernennungsschreiben

(250 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Ernennungsschreiben - Katholisch Als E., (lat. litterae apostolicae, litterae nominationis od. litterae apostolicae nominationis) bez. der CIC jene öff. kirchl. Urkunde u. somit jenen rechtsförmlichen Akt (c. 156), m. dem jemand in den Episkopat (Bischof) aufgenommen wird u. diesem ein konkretes bfl. Amt u. die damit verbundenen bzw. dafür erforderlichen Rechte u. Pflichten übertragen werden (cc. 405 § 1 u. 406 § 2). Im Hinblick auf den Aussteller wird das E. auch als Apostolisches Schreiben bez. G…

Ernennungsurkunde

(212 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Ernennungsurkunde - Katholisch Als E. wird jene bfl. Urkunde bez., m. der die gemeinrechtlich sehr offen umschriebenen Amtspflichten des Bischofsvikars u. des Pfarrvikars im konkreten Fall näher bestimmt werden. Der Bischofsvikar, der Auxiliarbischof sein kann od. nicht, ist als Stellvertreteramt dem Diözesanbischof unmittelbar zugeordnet. M. der E. muss dem Bischofsvikar ordentliche ausführende Vollmacht übertragen werden, die nach einem od. mehreren Gesichtspunkten näher bestimmt wird, nämlich re…

Entlassschreiben

(270 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Entlassschreiben - Katholisch Das E., auch Weiheentlassschreiben (lat. litterae dimissoriae) genannt, ist das förmliche Schreiben des Leiters einer Teilkirche od. eines höheren Ordensoberen an einen Bf., m. dem er einen eigenen Untergebenen überweist m. der Bitte u. Erlaubnis, dem Betr. die Weihe zu spenden (Ordination, Weihe). Gem. dem Grundsatz, dass es keine Kleriker o. Inkardination geben darf u. dass jeder Weihebewerber vom eigenen Bf., d. h. von seinem Inkardinationsbischof geweiht werden sol…

Bischof

(3,732 words)

Author(s): Burkhard Kämper | Heribert Hallermann | Heinrich de Wall | Richard Potz
Bischof - Staatlich Als B. bzw. Diözesanbischof wird in der kath. Kirche der Leiter eines Bistums bez., der sich bei der Ausübung seines Amtes von einem od. mehreren Wbf. unterstützen lassen kann. Sofern er einem Erzbistum u. damit zugl. einer aus mehreren Bistümern bestehenden Kirchenprovinz vorsteht, handelt es sich um einen Ebf. Unabhängig davon kann ein kath. B. vom P. zum Kard. ernannt werden. In der ev. Kirche ist der B. der leitende Geistliche einer LK. Er nimmt seine Verantwortung im Zusamm…

Deutsche Bischofskonferenz

(648 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Deutsche Bischofskonferenz - Katholisch 1. Erstmals traten am 22.10.1848 in Würzburg die dt. Bf. zusammen, um bei P. Pius IX. die Einberufung eines dt. Nationalkonzils zu beantragen, was wegen der Befürchtung nationalkirchlicher Tendenzen abgelehnt wurde. Nach regionalen Treffen der bayer. Bf. (seit 1888 regelmäßig in Freising) u. der Bf. der Kölner Kirchenprovinz trafen sich die dt. Bf. seit 1867 regelmäßig als Fuldaer Bischofskonferenz. Diese war ein effizientes Instrument zur Abwehr staatl. Überg…

Einsetzung

(653 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Einsetzung - Katholisch 1. Die E. wird lat. als institutio bez. Dieser lat. Begriff reicht aber weiter u. wird im CIC auch i. S. von Einrichtung u. Erziehung sowie im Prozessrecht speziell für das Einleiten einer Klage bzw. das Anstrengen eines Prozesses verwendet. 2. Innerhalb der sich in den drei Schritten Designation, Amtsverleihung u. Besitzergreifung vollziehenden Amtsübertragung (provisio canonica) stellt die E. eine der rechtlich geregelten Formen der gebundenen Amtsverleihung dar. D. h., dass die für die Amtsverleihung zuständige…

Alumnen

(788 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Alumnen - Katholisch Der CIC bez. als A. die jungen Männer, die den Dienst des Priesters anstreben u. zu diesem Zweck in einem Priesterseminar leben u. ggf. auch studieren (cc. 235 § 1, 237 § 1, 244, 250). Nicht als A. bez. werden Männer reiferen Alters, die sich auf das Priestertum vorbereiten (c. 233 § 2), Mitglieder von Ordensinstituten in Vorbereitung auf den priesterlichen Dienst (m. Ausnahme c. 985) u. Jugendliche, die ein sog. kleines Seminar besuchen (c. 234 §§ 1 u. 2). 1. Eignungskriterien für A. sind die erforderlichen menschlichen, sittlichen, geistl. u. i…

Ernennung

(826 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Ernennung - Katholisch 1. Als E. wird im CIC die freie Amtsübertragung bez., bei der die zuständige kirchl. Autorität bzgl. der Designation der zu ernennenden Person nicht an das Votum Dritter gebunden ist, selbst wenn ggf. ein Anhörungsrecht (cc. 494 § 1, 509 § 1, 524) od. ein Zustimmungsrecht (c. 682 § 1) beachtet werden muss. Als eine Form der Amtsübertragung (provisio canonica) bedarf die E. der Schriftform (c. 156) (Ernennungsschreiben). Der Zeitpunkt der E. kann ausschlaggebend sein für eine …

Dachverband

(607 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Heribert Hallermann
Dachverband - Staatlich Begrifflich ist ein D. eine Vereinigung, der nicht Individuen angehören, sondern die ihrerseits aus Verbänden zusammengesetzt ist. D. sind z. B. die derzeit vier größeren deutschlandweit organisierten muslimischen Verbände, die sich aus Landesverbänden, Moscheegemeinden u. a. Vereinen zusammensetzen. Ob solche D. als Religionsgemeinschaften zu qualifizieren sind u. damit die spezifischen Rechte einer Religionsgemeinschaft, z. B. bei der Bestimmung der Grundsätze des Religion…

Anwaltszwang

(316 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Anwaltszwang - Katholisch Mit A. wird die Verpflichtung bez., einem Angeklagten im gerichtlichen Verfahren einen Anwalt zur Seite zu stellen, der die Voraussetzungen gem. c. 1483 erfüllt. I. d. R. trifft das für einen weltlich-rechtlichen Anwalt nicht zu. Adressat der Verpflichtung ist der Richter, dem die ordnungsgemäße Durchführung des Verfahrens aufgetragen ist (c. 1453). Der A. geht über das Recht der Angeklagten hinaus, sich einen Anwalt od. Prozessbevollmächtigten zu bestellen (cc. 221 § 1 u. 1481 § 1): Der zuständige Richter muss bei A. d…

Geheimhaltungspflicht

(1,635 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Wolf Reinhard Wrege
Geheimhaltungspflicht - Katholisch 1. Die G. (secretum servandum) umfasst nicht nur das Dienstgeheimnis, insb. auch das Beichtgeheimnis (cc. 983-984 u. 1388; cc. 733-734 u. 1456 CCEO), sondern darüber hinaus vielfältige Vorgänge, die wegen der Wichtigkeit der Angelegenheit (negotiorum gravitas; c. 127 § 3; c. 934 § 4 CCEO) od. des erforderlichen Schutzes der Personen u. ihrer Intimsphäre (intimitas tuenda; c. 220; c. 23 CCEO) von Rechts wegen od. durch Anordnung der zuständigen kirchl. Autorität der Geheimhaltung unterliegen. 2. Allen Personen, denen ein Beispruchs…

Hausgeistlicher

(289 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Hausgeistlicher - Katholisch Der H. gehört zur Gruppe der cappellani (cc. 564-572) u. ist ein Priester, dem auf Dauer die Hirtensorge für eine Gemeinschaft od. einen bestimmten Kreis von Gläubigen wenigstens z. T. anvertraut ist. Der Dienst des H. ist auf ein bestimmtes Haus bezogen, z. B. die Niederlassung eines laikalen Ordensinstituts, ein Altenheim, ein Krankenhaus, ein Bildungshaus o. Ä. Der H. übt seinen Dienst stabili modo, d. h. regelmäßig u. für eine gewisse Zeit aus. Er ist Inhaber eines KA gem. c. 145 § 1. Die vom H. konkret auszuübende Seelsorge richtet sich nac…

Gemeinde

(4,338 words)

Author(s): Peter Unruh | Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner | Uri-Robert Kaufmann | Harry Harun Behr
Gemeinde - Staatlich G. ist eine politisch u. territorial bestimmte Form menschlichen Zusammenlebens auf der untersten Stufe des Staatsaufbaus. Die Idee der gemeindlichen Selbstverwaltung wurde zunächst in den sog. Stein-Hardenberg’schen Reformen (1808), in § 184 der Paulskirchenverfassung (1849) sowie Art. 127 WRV (1919) u. ist heute in Art. 28 Abs. 2 GG verankert. Die weiteren Rechtsgrundlagen finden sich in Bundesgesetzen, den landesrechtlichen Gemeindeordnungen, sowie in Fachgesetzen u. gemeind…

Genossenschaft

(1,027 words)

Author(s): Christian Picker | Heribert Hallermann
Genossenschaft - Staatlich Die modernen G. bildeten im 19. Jh. einen zentralen Bestandteil der sozialen u. ökonomischen Reformbemühungen. In allen europäischen Industrienationen entstanden damals kooperative Zusammenschlüsse der durch die Industrialisierung benachteiligten Bevölkerungsgruppen, namentlich von Handwerkern, Kleingewerbetreibenden, Kleinbauern u. Fabrikarbeitern. Angehörige dieser Volksgruppen hatten infolge der Liberalisierung des Wirtschaftslebens zwar ihre persönliche Freiheit erlan…

Kirchlicher Verein

(722 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kirchlicher Verein - Katholisch Der Begriff des K. hat m. Inkrafttreten des CIC gegenüber seiner hist. Bedeutung eine entscheidende Veränderung erfahren, die in der durch das Vat II erneuerten Ekklesiologie begr. ist. Daraus erwachsen auch Folgen für den religionsrechtlichen Bereich. 1. Der K. war gem. cann. 684-686 dadurch bestimmt, dass er von der kirchl. Autorität errichtet od. approbiert war u. dass er kan. Zwecken diente, d. h. a) der Förderung eines vollkommeneren chr. Lebens unter den Mitgliedern od. b) der Ausübung eines Werk…

Kanonische Eignung

(823 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kanonische Eignung - Katholisch 1. Als K. (idoneitas, idoneus) wird entspr. c. 149 § 1 (c. 940 § 1 CCEO) das Vorliegen bestimmter, vom allg. od. vom partikularen Recht in allg. od. in bes. Weise geforderter Eigenschaften einer physischen Person bez., die zur Vornahme von Rechtsakten, zur Ausübung von Diensten, Vollmachten u. Befugnissen, zur Übernahme von Ämtern, zum Empfang der Weihen (Weiheempfang) od. zur Eingliederung in die Inst. des geweihten od. die Gesellschaften des apostolischen Lebens bef…

Generalsekretariat der Bischofskonferenz

(596 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Generalsekretariat der Bischofskonferenz - Katholisch 1. Gem. c. 451 müssen im eigenen Statut jeder Bischofskonferenz u. a. ein G. sowie weitere für die Arbeit der BK notwendige Ämter u. Kommissionen vorgesehen werden. d. h., dass das G. m. der Rechtswirksamkeit des betr. Statuts errichtet wird. Die Struktur u. personelle Besetzung des G. bleibt, m. Ausnahme des obligatorischen Generalsekretärs der Bischofskonferenz (c. 452 § 1), den Erfordernissen u. dem Ermessen der jeweiligen Konferenz überlassen.…

Klerikervereinigung

(411 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Klerikervereinigung - Katholisch 1. Vereinigung von Klerikern: Die Kleriker haben Teil an der Koalitionsfreiheit aller Gläubigen (cc. 215-216; 298 § 1). Dieses Recht wird für Weltkleriker in c. 278 § 1 eigens betont (Klerikerrechte), es gilt auch für Kleriker, die einer Ordensgemeinschaft angehören (c. 307 § 3). Dieses Grundrecht wird modifiziert durch die bes. Standespflichten der Kleriker (Klerikerpflichten). So sollen sie von der Gründung u. Mitgliedschaft in solchen Vereinen absehen, die ihren …

Gläubige

(2,414 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Johannes Kuntze | Karl Christian Felmy | Gerhard Langer
Gläubige - Katholisch 1. Im CIC/1917 waren die Kleriker Hauptsubjekte der kirchl. Rechtsordnung u. die Laien die Untergebenen u. Empfangenden. Das Vat II hat die Kirche neu als Communio fidelium bestimmt; dem entspr. sind nun die G. (christifideles) das Hauptsubjekt des KR. An die Stelle der auf Gratian (Decr. Gratiani C. 129 q. 1 c. 7: „Duo sunt genera christianorum …“) fußenden Unterscheidung in can. 107 („Ex divina institutione sunt in Ecclesia clerici a laicis distincti …“) ist vor aller später…

Gemeinde anderer Sprache und Herkunft

(740 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Gemeinde anderer Sprache und Herkunft - Katholisch Die G. sind Strukturen der Migrantenpastoral innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der DBK in unterschiedlicher rechtlicher Ausprägung. Deutschsprachige Gde. im Ausland werden i. d. R. als Auslandsgemeinden bez. 1. Die Rechtsordnung des CIC/1917 ging strikt vom Territorialprinzip aus u. stand der Errichtung von National- u. Sprachpfarreien ablehnend gegenüber. So bestimmte can. 216 § 4, dass Sprach- od. Nationalpfarreien o. ausdrückliches apost. Indult nicht errichtet werden d…

Generalsekretär der Bischofskonferenz

(825 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Generalsekretär der Bischofskonferenz - Katholisch 1. Der G. wird lediglich in c. 452 § 1 als eines der obligatorischen Organe der Bischofskonferenz neben deren Vorsitzenden u. dessen Stellvertreter erwähnt. Der G. ist also weder Vorsitzender der Bischofskonferenz noch dessen Stellvertreter. Der G. hat auch nicht eine dem Generalvikar vergleichbare Stelle, denn im Unterschied zu diesem weist ihm der CIC keine potestas exsecutiva od. irgendeine andere vergleichbare Vollmacht zu (vgl. cc. 475 § 1 u. 47…

Handelsgeschäfte, Kleriker

(336 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Handelsgeschäfte, Kleriker - Katholisch Kleriker sind durch die Weihe (Ordination, Weihe) zu Verwaltern der Geheimnisse Gottes u. zum selbstlosen Dienst an seinem Volk bestimmt u. verpflichtet, ein dem entspr. Leben zu führen (cc. 276; 285). Bei der Ausübung ihres Dienstes müssen sie jeden Anschein von Geschäft od. Handel gänzlich fernhalten (c. 947; vgl. auch cc. 282 § 2; 848). Das Amtseinkommen bzw. der m. der Inkardination verbundene Lebensunterhalt bieten die erforderliche materielle Sicherheit. H. u. Ausübung von Gewerbe sind Klerikern u. Ordensleuten grds. ve…

Klerikerrechte

(521 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Klerikerrechte - Katholisch Die bes. K. treten ergänzend zu den Rechten aller christifideles hinzu, die im Gemeinstatut für alle Gläubigen in den cc. 208-223 (cc. 7-26 CCEO) zusammengefasst sind (Grundrechte und Grundpflichten der Christen). Sie sind nicht i. S. früherer Privilegien des Klerikerstandes zu verstehen sondern als Rechte, die auf den geistl. Dienst der Kleriker u. dessen Ausübung bezogen sind. Gem. cc. 273-289 (cc. 367-393 CCEO) haben die Kleriker die folgenden bes. Rechte, die von entspr. Klerikerpflichten, Empfehlungen u. Verboten erg. werden: 1. Übernahme von…

Institutio

(702 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Institutio - Katholisch Entspr. der bereits für das klassische Latein bezeugten Bedeutungsvielfalt des Begriffs I. bzw. der Verbform instituere bez. dieser Begriff auch in der kan. Rechtssprache versch. Sachverhalte. Im CIC/1917 bez. I. als terminus technicus die gebundene Verleihung von KA nach vorgängiger Präsentation, aber auch die Amtsverleihung allg. (z. B. cann. 148 § 1; 320; 332; 455; 456; 1448-1471), die religiöse od. katechet. Unterweisung (z. B. cann. 1333 § 1; 1372; 1373), die Ausbildung…

Kategorialseelsorge

(307 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kategorialseelsorge - Katholisch 1. Pastoraltheologie u. kirchl. Praxis fassen m. K. eine an Lebensabschnitten u. -situationen orientierte spezifische Seelsorge, die lebensnahe Lern- u. Erfahrungsorte des Christseins anbietet. Um der Bildung pastoraler Inseln zu wehren, wird angemahnt, den Gesamtzusammenhang der Ortskirche zu wahren. Einige dt. Diözesen planen aktuell, die K. personell, finanziell u. strukturell stärker in die Pfarrseelsorge zu integrieren. HbkathKR3 fasst unter K. die Seelsorge am Menschen unterwegs, Schulseelsorge u. Hochschulseelsorg…

Kirchenrektor

(351 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kirchenrektor - Katholisch 1. K. i. S. des c. 556 (cc. 304-310 CCEO) ist ein Priester, dem die Verantwortung für eine Kirche übertragen ist, die nicht Pfarr-, Kapitels- od. Ordenskirche ist (Kirchengebäude). Der K. ist für eine Kirche i. S. des c. 1214, nicht für Kapellen od. Privatkapellen (cc. 1223 u. 1226) vorgesehen. Der Pfarrer ist K. für die Pfarrkirche, für eine Kapitelskirche der Vorsteher des Kapitels u. für eine Kirche, die einem Orden dient, der Ordensobere. K. einer Seminar- od. Kollegskirche ist der Rektor des Seminars od. Kollegs (c. 557 § 3). 2. Ein K. wird i. d. R.…

Fakultätentag, theologischer

(641 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Bernd Schröder
Fakultätentag, theologischer - Katholisch 1. Der Kath.-Theol. F. ist der Zusammenschluss u. das Repräsentativorgan von 18 Theol. Fak. (Theologische Fakultät, Hochschuleinrichtung) bzw. Fachbereichen an staatl. Universitäten od. in kirchl. Trägerschaft in der BRD sowie von 33 Inst. für Kath. Theologie zur Ausbildung von Religionslehrern an staatl. Hochschulen, die im F. über ihre acht Regionalverbünde vertreten sind. Ordentliche Mitglieder sind die Fak. bzw. Fachbereiche, die das staatl. u. kirchl. P…

Katholischer Verein

(664 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Katholischer Verein - Historisch 1. Seit Mitte des 19. Jh. waren in Deutschland unter Nutzung der bürgerlichen Koalitionsfreiheit Vereinigungen von Katholiken entstanden, die im öff. Leben kath. Interessen vertraten. Die K. stellten für die kirchl. Autorität eine zusätzliche Möglichkeit dar, in der nachrevolutionären Epoche ihre Sendung in der Welt wahrnehmen zu können, denn die K. suchten in der Gesellschaft Ziele zu verwirklichen, deren Erreichung den Bf. alleine nicht mehr möglich war. Der K. Deu…

Gesamtkirche

(708 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Gesamtkirche - Katholisch Der Begriff G. (Ecclesia universa od. universalis) wird sowohl in Texten des Vat II als auch in den beiden kirchl. Gesetzbüchern CIC/1983 für die lateinische Kirche u. CCEO für die kath. Ostkirchen verwendet, o. dabei legal definiert zu werden. Daher ist der Bedeutungsgehalt des Begriffs G. nicht immer eindeutig. Unabhängig davon ist er ein zentraler Begriff des kirchl. Verfassungsrechts. 1. Der Begriff G. in Texten des Vat II: Wird G. in der Liturgiekonstitution SC verwendet, ist, wie der sachliche Zusammenhang zeigt, meist die …

Investitur

(341 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Investitur - Katholisch 1. Im germanischen Recht bez. die I. (investitura = Einkleidung, Bekleidung) die förmliche Besitzeinweisung einer Person in das Eigentum an einem Grundstück durch den bisherigen Eigentümer, später auch die Einweisung des Lehensmannes in das Lehen, die von der Überreichung bestimmter Symbole begleitet wurde. Im Zusammenhang m. dem Eigenkirchenwesen wurde die Übertragung einer niederen Kirche durch den Eigenkirchenherren an einen Priester ebenfalls als I. bez.; dabei wurden al…

Katholikenrat

(674 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Katholikenrat - Katholisch 1. Die Entstehung von K. auf den versch. Verfassungsebenen der kath. Kirche in Deutschland ist m. der sog. Katholischen Aktion verbunden. Das als erster K. auf nationaler Ebene i. J. 1868 gegr. Zentralkomitee sollte alle kath. Kräfte u. Initiativen des Laienapostolats damaligen Verständnisses zusammenfassen u. die jährlichen Generalversammlungen des Katholischen Vereins für Deutschland durchführen. Dieser erste K. trug vereinsrechtlichen Charakter. Die nach dem Zusammenbr…

Konzelebration

(644 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Konzelebration - Katholisch 1. Die von Lothar von Segni, später P. Innozenz III. (1198-1216) formulierte Sentenz De missarum mysteriis, dass die eucharistische Konsekration nur durch einen einzigen Priester erfolgen könne, hatte bis zum Vat II allg. Geltung. Von der Einzelzelebration gab es gesch. bedingte Ausnahmen (z. B. Gründonnerstag, Synoden). Gem. can. 803 war die K. verboten m. Ausnahme der Messen bei der Priesterweihe u. der Bischofsweihe. P. Pius XII. hat in der Enz. Mediator Dei die falsc…

Klerikerstand

(743 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Klerikerstand - Katholisch 1. Gesch.: Ein eigener K. ist der Kirche der ersten drei Jhh. noch unbekannt. Er entsteht erst m. der Konstantinischen Wende u. in deren Folge m. dem strikten Ausbau einer hierarchischen kirchl. Organisation u. der Bindung geistl. Autorität an das kirchl. Amt. Erstmals wurde im Codex Theodosianus das Privileg der Steuerfreiheit (privilegium muneris) für Kleriker kodifiziert (Codex Theodosianus 16, 2, 2). Als rechtlich abgesicherte Privilegien des K. entwickelten sich im h…

Gemeindereferent(in)

(974 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Gemeindereferent(in) - Katholisch 1. Seit der Gemeinsamen Synode bez. G. im Bereich der DBK einen pastoralen Beruf in der Kirche, der von Frauen u. Männern ausgeübt werden kann. Der Beruf G. gründet theol. in der Lehre des Vat II über die aus Taufe u. Firmung erwachsende Berufung (Berufung, geistliche) der Laien zur Beteiligung an der Ausübung der Sendung der Kirche (LG 30-38; AA 2-3) sowie der daraus resultierenden Möglichkeit, dass Laien sowohl zur Mitarbeit am Apostolat der Hierarchie als auch z…

Hirtendienst

(922 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Hirtendienst - Katholisch 1. Aus dem archetypischen Bild des Hirten hat sich schon in vorbiblischer Zeit die Vorstellung entwickelt, dass Götter u. Könige H. für die Menschen leisten. M. dem H. verbinden sich Aspekte der Fürsorge, des Schutzes, der Beheimatung u. der Verlässlichkeit des Hirten sowie der Slg. der ihm Anvertrauten in sicherer Gemeinschaft. AT u. NT beziehen den Hirtentitel auf Gott u. auf Jesus Chr. Den Leitern frühchristlicher Gde. wird der H. als kennzeichnende Aufgabe zugeschriebe…

Jugendarbeit

(3,750 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Tobias Braune-Krickau | Yauheniya Danilovich | Vladislav Slepoy | Harry Harun Behr
Jugendarbeit - Katholisch 1. Die Gemeinsame Synode der dt. Bistümer hat sich in ihrem Beschl. über Ziele u. Aufgaben kirchl. J. intensiv m. diesem pastoralen Handlungsfeld beschäftigt (Jugendpastoral). Obwohl der Beschl. lediglich 12 Empfehlungen u. keine Anordnung enthält u. rechtlich nicht bindend ist, entfaltet er bis heute prägende Kraft u. stellt nach wie vor das grundlegende Konzept kirchl. J. dar, namentlich der verbandlichen J. Kirchl. J. will Räume schaffen, in denen junge Menschen lernen …

Interzelebration

(631 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Hanns Kerner
Interzelebration - Katholisch Als I. wird die gemeinsame Zelebration der Eucharistie zwischen einem kath. Priester u. einem Priester od. Amtsträger einer anderen chr. Kirche od. kirchl. Gemeinschaft bez. Die I. ist gem. c. 908 u. c. 702 CCEO ausdrücklich verboten u. wird als Straftat gegen die Einheit der Kirche m. einer gerechten (c. 1365) bzw. angemessenen Strafe (c. 1440 CCEO) bedroht. Die Strafe ist unbestimmt u. tritt nicht als Tatstrafe von selbst ein, sondern muss als Spruchstrafe verhängt w…

Homilie

(495 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Homilie - Katholisch 1. Die H. wurde in can. 1344 § 1 als Verpflichtung des Pfarrers bez., ein rechtlich klares Bild der H. gab es nicht. Eine Predigt unterbrach die hl. Messe od. sie fand vorher od. nachher statt. Beliebt waren Predigtreihen zur Glaubensunterweisung. SC 52 hat die H. als Teil der Liturgie selbst in die Feier der Eucharistie integriert. Gem. SC 56 bilden Wortgottesdienst u. Eucharistiefeier einen einzigen zusammenhängenden Kultakt. Der c. 767 (inhaltlich entspr.: c. 614 §§ 1-2, 4 C…

Gleichheit aller Gläubigen

(1,678 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Jan Hermelink
Gleichheit aller Gläubigen - Katholisch 1. Bevor CIC u. CCEO in einem 15 Canones umfassenden Katalog fundamentale Pflichten u. Rechte aller Gläubigen (Grundrechte und Grundpflichten der Christen) aufzählen (cc. 209-223; cc. 10; 12-26 CCEO) u. so das Gemeinstatut der christifideles normieren, betonen sie in c. 208 u. c. 11 CCEO die wahre G. (vera aequalitas), die sich aus der vom Vat II gelehrten Einheit des Volkes Gottes ergibt (vgl. LG Art. 9-17 u. 32, 2: „Unus est ergo Populus Dei electus …“). Dies…

Kirche, Begriff

(2,233 words)

Author(s): Diana zu Hohenlohe | Heribert Hallermann | Renate Penßel
Kirche, Begriff - Staatlich 1. Definition: Der staatl. Begriff der K. ist nicht eindeutig. Zunächst kann eine K. ein Gebäude meinen, das gottesdienstlichen Zwecken, zumal im Bereich chr. Bekenntnisse, gewidmet ist. Ein Bsp. ist die Hohe Domkirche in Köln, die eigene Rechtspersönlichkeit besitzt. Weiter kann unter einer K. eine soziale Organisationsform von Religion verstanden werden. In diesem Zusammenhang wird der Begriff teilweise weiter (unter Einschluss der Konfessionsangehörigen), teilweise eng…

Inkardination

(798 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Inkardination - Katholisch 1. Das Vat II hat in PO 10, 2 gefordert, dass das alte Rechtsinstitut der I. beibehalten u. zugl. den aktuellen pastoralen Bedürfnissen besser angepasst werden solle. Damit wurde implizit auf den in CD 6 u. PO 10, 1 geäußerten Wunsch Bezug genommen, dass Priester aus der eigenen Diözese in Missionsgebiete od. in Diözesen m. Priestermangel wechseln sollten. P. Paul VI. hat dem entspr. m. dem MP ES vom 06.08.1966, I, 2-3 Normen zur besseren Verteilung des Klerus erlassen, a…

Kanzelrecht

(906 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Heinrich de Wall
Kanzelrecht - Katholisch 1. Das kath. KR kennt kein eigenes K., auch weil die Kanzel seit der Liturgiereform des Vat II liturgisch funktionslos geworden ist. Seitdem ist der Ambo der Ort der Wortverkündigung. Das liturgische Recht bestimmt, dass bei der Feier der hl. Messe unter Beteiligung von Gläubigen die biblischen Lesungen immer vom Ambo aus vorgetragen werden müssen (IGMR3, 58). Der Ambo ist ein eigener u. bes. liturgischer Ort, der der Würde des Wortes Gottes gerecht werden soll. In Kirchen od. Kapellen (cc. 1214 [c. 869 CCEO] u. 1223) muss es …

Großpfarrei

(388 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Großpfarrei - Katholisch 1. Der Begriff G. wird von Kritikern einer Neuordnung der pfarrlichen Hirtensorge manchmal verwendet, um entspr. Veränderungen zu diskreditieren u. um den status quo zu erhalten. Unstrittig ist, dass der Diözesanbischof gem. c. 515 § 2 (vgl. c. 280 § 2 CCEO) nicht nur das Recht, sondern gem. Nr. 214 des DirH auch die Pflicht hat, zu kleine Pfarreien rechtlich aufzulösen u. zu neuen, größeren Pfarreien zu vereinigen. Der rechtliche Maßstab hierfür ist gem. c. 374 die Verwirklichung der umfassenden Hirtensorge. 2. Nach der Einrichtung v. a. von sog. …

Freier Zusammenschluss

(672 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Freier Zusammenschluss - Katholisch 1. Das Vereinsrecht des CIC/1917 bez. nur solche Vereine als kirchl., die von der kirchl. Autorität entweder errichtet od. wenigstens approbiert waren (can. 686), d. h. sie hingen hinsichtlich ihrer rechtlichen Existenz in allem von der kirchl. Autorität ab. Vereine, die zwar kirchl. Zielsetzungen verfolgten, aber von Gläubigen frei gegr. wurden, galten demnach als nichtkirchliche od. außerkirchliche Vereine. Die Konzilskongregation hat m. Entscheid Corrienten vom…

Gemeindeleitung

(1,410 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner
Gemeindeleitung - Katholisch 1. Die Frage nach der G. wird zunehmend im Kontext der Errichtung von Großpfarreien gestellt. Dabei wird oft die These zugrunde gelegt, dass viele Priester nicht fähig seien, in komplexen Strukturen die G. zu leisten, andererseits wollen viele Priester Seelsorger u. nicht Manager sein. G. wird demnach weithin m. Verwaltung, Organisation u. Management gleichgesetzt u. m. der Möglichkeit, Entwicklungsziele von Gemeinden vorgeben u. kontrollieren zu können. Dabei bleibt i.…

Instruktion

(769 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Instruktion - Katholisch 1. Die I. i. S. des c. 34 war dem CIC/1917 unbekannt. Dort wurde die Bez. I. verwendet für Gesetzesvorschrift, Anweisung, Prozessvorbereitung, Unterricht u. Unterweisung. In der Rechtspraxis hingegen hatten die I. als eine Form der allg. Normsetzung durch kirchl. Verwaltungsbehörden eine große Bedeutung. P. Benedikt XV. hatte im MP Cum iuris canonici vom 15.09.1917 die I. bestimmt als die von Gesetzen zu unterscheidenden Erlasse der röm. Kongr. (Kongregationen, römische) „q…

Koalitionsfreiheit

(899 words)

Author(s): Jacob Joussen | Heribert Hallermann
Koalitionsfreiheit - Staatlich Die K. ist eine bes. Ausformung des Grundrechts auf Versammlungsfreiheit. Während sich dieses aus Art. 9 Abs. 1 GG ergibt, folgt die K. aus Art. 9 Abs. 3 GG. Staatlicherseits ist damit zum einen das individuelle Recht eines jeden gemeint, sich in Vereinigungen zusammenzuschließen, die sich die Wahrung u. Förderung der Arbeits- u. Wirtschaftsbedingungen zum Inhalt gemacht haben. Aufgrund dieser Freiheit haben sich in Deutschland Arbeitgeberverbände auf der einen u. Gew…

Klerikerpflichten

(1,610 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Klerikerpflichten - Katholisch Da die Kleriker christifideles sind u. bleiben, gelten auch für sie grundlegend die Pflichten, die im Gemeinstatut für alle Gläubigen in den cc. 208-223 (Grundrechte und Grundpflichten der Christen) zusammengefasst sind. Zu diesen treten die bes. K. ergänzend hinzu, die nicht i. S. früherer Privilegien des Klerikerstandes zu verstehen sind, sondern auf den geistl. Dienst der Kleriker u. dessen Ausübung ausgerichtet sind. Gem. cc. 273-289 haben die Kleriker die folgend…

Hirtensorge

(768 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Hirtensorge - Katholisch 1. Die H. od. cura pastoralis (auch munus pastoris od. pastorale: cc. 381 § 1; 383 § 1; 412; 539; 541 § 1; 544; 571) ist ein spezifischer Begriff des KR u. unterscheidet sich von der allg. Bez. Seelsorge zum einen dadurch, dass er m. dem Hirtendienst der pastores u. folglich m. den Verfassungsstrukturen der Kirche verbunden ist, u. zum anderen dadurch, dass er sich stets auf alle drei Aufgabenbereiche (munera) des Verkündigungsdienstes, Heiligungsdienstes u. Leitungsdienste…

Kirchlichkeit

(2,025 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Heribert Hallermann
Kirchlichkeit - Staatlich Der Begriff K. wird, bezogen auf Menschen, für deren Bindung an die Kirche u. ihre Glaubenspraxis verwendet. K. ist insofern eine soziologische Kategorie. Im Zusammenhang des staatl. Rechts kennzeichnet K. dagegen die Beziehung rechtlich selbständiger Werke u. Einrichtungen bzw. von deren Trägern zu einer Kirche. Sie hat Bedeutung v. a. für die Frage, inwiefern solche rechtlich selbständigen Träger am Selbstbestimmungsrecht der Kirchen u. Religionsgemeinschaften teilhaben.…

Grundrechte und Grundpflichten der Christen

(1,730 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Hermann Weber
Grundrechte und Grundpflichten der Christen - Katholisch 1. Erstmals enthalten cc. 208-223 u. cc. 11-26 CCEO einen Katalog von fundamentalen Pflichten u. Rechten, die allen Gläubigen kraft der Taufe zukommen. Vor jeder Differenzierung in Laien, Kleriker u. Ordensleute (Ordensangehörige) (c. 207; c. 399 CCEO) soll damit die gemeinsame Existenzweise als christifidelis rechtlich umschrieben werden. Ergänzend kommen die für Laien spezifischen elementaren Pflichten u. Rechte hinzu (cc. 224-231; cc. 399-409 …

Geistlicher

(3,568 words)

Author(s): Stefan Muckel | Heribert Hallermann | Alexander Proksch | Eva Synek | Zsolt Balla | Et al.
Geistlicher - Staatlich Der Begriff des G. ist im staatl. Recht nicht definiert. Das dt. Religionsverfassungsrecht schließt das als Folge der Säkularität u. religiös-weltanschaulichen Neutralität des vom GG geformten Staates aus. Das staatl. Recht verwendet den Begriff des G. daher nicht materiell-institutionell u. stellt keine inhaltlichen Anforderungen an die Qualifikation des von dem Begriff erfassten Personenkreises. Das staatl. Recht versteht den Begriff vielmehr in einem funktional-formalen S…

Kirchenleitung

(1,123 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Heinrich de Wall
Kirchenleitung - Katholisch 1. Der Begriff K., der v. a. in den prot. Kirchen gebräuchlich ist, bezieht sich i. d. R. auf ein kirchenleitendes Gremium versch. Struktur u. Zusammensetzung. Im weiteren Sinn wird K. auch für die zentralen Verwaltungsbehörden dieser Kirchen verwendet, was u. U. dazu führt, dass zwischen Leitung u. Verwaltung nicht genügend unterschieden wird. 2. In der kath. Kirche ist der Begriff K. unangemessen, weil alle Leitungsämter in der KirchVerf., die m. dem lat. Begriff pastor gekennzeichnet sind, strikt personal konzipiert…

Hochschulpastoral

(816 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Hochschulpastoral - Katholisch 1. Als H. wird die gesamte, von der Kirche wahrzunehmende erzieherische, bildende u. pastorale Aufgabe für die u. m. den Hochschulangehörigen bez. Die H. ist eine bes. u. die umfassende Hirtensorge ergänzende Seelsorge, die v. a. auf die Verbindung von Intellekt u. Spiritualität, Wissenschaft u. Glaube abzielt. Die H. will den Hochschulangehörigen bes. Hilfen geben, damit sie für ihr chr. Leben an den Hochschulen gestärkt werden u. in der Lage sind, Studium u. außerak…

Gesundheitszeugnis, kirchliches

(354 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Gesundheitszeugnis, kirchliches - Katholisch 1. Das G. ist ein vom allg. KR vorgeschriebener Bestandteil des Skrutiniums über die Eigenschaften eines Weihebewerbers. Es dient dem positiven Nachweis der kanonischen Eignung in gesundheitlicher Hinsicht (cc. 1051 u. 1052) u. der Urteilsbildung des zuständigen Oberen, die das G. einbeziehen muss, durch dieses aber nicht erübrigt wird. 2. Bei der Aufnahme in das Priesterseminar muss entspr. der Ordnung für die Priesterbildung die physische u. psychische Gesundheit des Kandidaten durch geeignete Urkunde…

Gruppe

(808 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Heinrich de Wall
Gruppe - Katholisch 1. Die G. gilt als bes. „Sozialisationsfaktor im Prozess der Tradierung des Christentums“ u. als „zentraler Ort sozialen Lernens“ (Blasberg-Kuhnke, 1081). M. G. werden Aspekte wie Homogenität, Überschaubarkeit, Vertrautheit der Mitglieder u. die Möglichkeit zu zwischenmenschlicher Begegnung verbunden. Die G. gilt oft als Idealbild chr. Gemeinde u. wird z. B. der Pfarrei als angeblich unpersönlicher Verwaltungseinheit gegenübergestellt. 2. Der CIC wendet den G. von Gläubigen (coetus christifidelium) bes. Aufmerksamkeit bzgl. ihrer See…

Kanonische Wirkung

(320 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kanonische Wirkung - Katholisch 1. Universitäten u. Fak. (Theologische Fakultät, Hochschuleinrichtung), die vom Apostolischen Stuhl errichtet od. anerkannt sind, verleihen gem. Art. 6 VG (gradus academicos, qui valorem canonicum habeant) die akademischen Grade m. K. Art. 8 VG spricht im selben Sinn von „gradus academicos … canonicos“. Art. 8 § 1 OrdVG erwähnt die K. eines akademischen Grades (valor canonicus gradus academici). In der Einl. zum Akkommodationsdekret I Abs. 2 ist von „gradus academicos…

Hochschulgemeinde

(918 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Hochschulgemeinde - Katholisch 1. Die H. stellt eine der möglichen, im Bereich der DBK die bevorzugte institutionalisierte Form dar, in der die gem. c. 813 (c. 645 CCEO) den Bischöfen aufgetragene Aufgabe der Hochschulpastoral verwirklicht wird. Sie ist eine Einrichtung der Kirche u. keine Einrichtung der Hochschule u. ist von dieser unabhängig. Die H. hat keine bestimmte Verfassungsform, sondern kann versch. Rechtsformen annehmen, die vom jeweiligen Bf. m. der Errichtung festgelegt werden u. grds.…

Pastoralreferent(in)

(1,066 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pastoralreferent(in) - Katholisch 1. Seit der Gemeinsamen Synode bez. P. im Bereich der DBK einen pastoralen Beruf in der Kirche, der von Frauen u. Männern ausgeübt werden kann. Der Beruf P. gründet theol. in der Lehre des Vat II über die aus Taufe u. Firmung erwachsende Berufung der Laien zur Beteiligung an der Ausübung der Sendung der Kirche (LG 30-38; AA 2-3) sowie der daraus resultierenden Möglichkeit, dass Laien sowohl zur Mitarbeit am Apostolat der Hierarchie als auch zu gewissen kirchl. Ämte…

Personalitätsprinzip

(557 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Personalitätsprinzip - Katholisch 1. Das P. ist in der geltenden Rechtsordnung das grundlegende Strukturierungsprinzip der Gesamtkirche sowie der einzelnen Teilkirchen u. relativiert das bis zum Vat II beinahe ausschließlich geltende Territorialprinzip, wonach die einzelnen Diözesen wie auch die Pfarreien als territoriale Gebiete bzw. als Teile ders. definiert waren (can. 216 §§ 1 u. 3); die Errichtung od. Veränderung von Personalpfarreien war demgegenüber als absolute Ausnahme bestimmt u. an ein bes. Apost. Indult gebunden (can. 216 § 4). 2. Das Vat II hat die Kirche…

Pornographie

(598 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pornographie - Katholisch 1. Die P. als solche ist kein Straftatbestand kirchl. Rechts. Gem. SST/2010 Art. 6 § 1, 2° gehört zu den Delicta graviora „der Erwerb, die Aufbewahrung und Verbreitung pornographischer Bilder von Minderjährigen unter vierzehn Jahren in jedweder Form und mit jedwedem Mittel durch einen Kleriker in übler Absicht.“ Dieser für das KR neue Straftatbestand stellt wohl eine Annäherung an weltliches Recht dar (Rees, 2013, 495), was dann auch für das Verständnis der P. etwa i. S. v. § 184 StGB gelten würde. 2. Strafttäter können nur Kleriker sein, d. h. Männe…

Ordensprofess

(1,177 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Ordensprofess - Katholisch Die O. wird insb. in den cc. 654-658 des Art. 2 des 3. Kap. über die Zulassung der Kandidaten u. die Ausbildung der Mitglieder des Titels II Ordensinstitute innerhalb der Sekt. I Inst. des geweihten Lebens des Teils III des kirchl. Verfassungsrechts (Buch II CIC) normiert. Sie wird als „professio“ (z. B. cc. 573 § 1, 655-658) od. als „professio religiosa“ (c. 654) bez. u. als „professio temporaria“ (z. B. cc. 655, 656, 657 § 2) bzw. „professio perpetua“ (z. B. cc. 657 §§ …

Pastor animarum

(686 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pastor animarum - Katholisch 1. Die Bez. P. a. findet sich ausschließlich in Buch III (Verkündigungsdienst) u. Buch IV (Heiligungsdienst) des CIC/1983. So besteht ein sachlicher Zusammenhang m. c. 213, dem gem. die Gläubigen das Recht haben, aus den geistl. Gütern der Kirche, insb. aus der Verkündigung des Wortes Gottes u. aus dem Empfang der Sakramente Hilfe von den geistl. Hirten zu empfangen. P. a. ist also ein relationaler Begriff, insofern er die dienende Beziehung zwischen bestimmten Klerikern…

Lebensunterhalt

(1,044 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Jörn Thielmann
Lebensunterhalt - Katholisch 1. Als L. (sustentatio) bez. der CIC/1983 eine Art Grundversorgung, zu der auch die finanzielle Absicherung der betr. Person bei Krankheit, Arbeitsunfähigkeit u. im Alter gehört. Diese Grundversorgung meint mehr als nur die Sicherung des Existenzminimums; sie wird deshalb näher als congrua, congrua et digna, decora, debita od. honesta sustentatio charakterisiert. Mit Rücksicht auf die universale Geltung des CIC bleibt die genauere Bestimmung dessen, was zum L. zählt, de…

Laientheologie

(961 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Laientheologie - Katholisch Mit dem kirchenrechtlich unspezifischen Begriff L. kann 1. die theol. Reflexion über die Laien bez. werden wie 2. die Theologie für Laien als auch 3. die von Laien betriebene wiss. Theologie. 1. Das Vat II hat m. LG 30-31 die in can. 107 kodifizierte grundsätzliche Trennung zwischen den Klerikern als Rechtssubjekten u. den Laien als Rechtsobjekten theol. u. rechtlich überwunden. Laien sind demnach vollberechtigte Glieder der Kirche u. Träger einer eigenständigen Sendung, d. h. Gläubige, „die, durch d…

Predigtbefugnis

(1,042 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Jens Reisgies
Predigtbefugnis - Katholisch 1. Erteilung, Einschränkung u. Entzug der P. waren in cann. 1337-1342 umfassend geregelt. Mit can. 1340 wird ersichtlich, dass die Normen über die P. insb. m. dem Aspekt der Qualitätssicherung verbunden waren. So waren die Ordinarien streng verpflichtet, die Lebensführung u. die rechte Lehre derer, denen die P. verliehen werden sollte, in einem formellen Examen gem. can. 877 § 1 zu prüfen. Ebenso sollten sie die P. entziehen, wenn sich herausstellte, dass es dem Predige…

Pastor proprius

(727 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pastor proprius - Katholisch 1. Der Begriff P. p. steht in einer rechtsgeschichtlichen Tradition, die einen engen Zusammenhang m. der Herausbildung des Pfarrzwangs aufweist. In der Const. 21 des 4. Laterankonzils (1215) Omnis utriusque sexus (CoD3 245), die einen jurisdiktionellen Pfarrzwang betont, wird der Begriff sacerdos proprius verwendet, der noch die terminologischen Unsicherheiten bzgl. der Bez. des Pfarrseelsorgers spiegelt. Das Adjektiv proprius weist auf das bes. rechtliche Beziehungsverhältnis zwischen dem Pfarrer u.…

Ökumene und Kirchenrecht

(2,207 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Michael Plathow
Ökumene und Kirchenrecht - Katholisch 1. Für die kath. Kirche der Vorkonzilszeit waren Ökumene u. Kirchenrecht unvereinbar: Gem. can. 1325 § 3 war es Katholiken verboten, o. ausdrückliche Erlaubnis des Apostolischen Stuhls od. des Bischofs an öff. Diskussionen od. Konferenzen m. Nichtkatholiken teilzunehmen. Ebenso war es Katholiken gem. can. 1258 § 1 verboten, aktiv einen nichtkatholischen Gottesdienst mitzufeiern; lediglich die passive Teilnahme an nichtkatholischen Bestattungsfeiern, Hochzeiten u.…

Person

(1,324 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Renate Penßel
Person - Katholisch Etymologisch entstammt der Begriff P. (persona) wahrscheinlich der antiken Theaterwelt (personare = hindurchtönen) u. bez. die Maske, m. der die genaue Eigenart eines Schauspielers gekennzeichnet wurde. Als anthropologischer u. phil. Begriff bez. P. die m. der Natur des Menschen gegebene Würde. Für Thomas von Aquin ist die P. durch ihre einzigartige Existenzweise m. Selbstbesitz, Erkenntnisvermögen des Unendlichen, Bewusstsein, Freiheit u. Berufung zum übernatürlichen Ziel geken…

Pfarrexamen

(669 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pfarrexamen - Katholisch 1. Das P., auch als Pfarrkonkurs bez., ist eine Prüfung in theoretischen u. praktischen theol. Disziplinen, m. der die Geistlichen ihre allg. od. ihre bes. kanonische Eignung für die Übernahme des Amtes eines Pfarrers in einer vakanten Pfarrei nachweisen. 2. Das Konzil von Trient (1545-1563), XXIV, de ref. XVIII (CoD3 770, 19-772, 9), hatte das bes. P. eingeführt, m. dem ein Bewerber seine spezifische Eignung für eine vakante Pfarrei nachweisen musste. So sollte der Bischof od. sein Generalvikar gemeinsam m. mind. drei so…

Laienpredigt

(1,801 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Johannes Greifenstein
Laienpredigt - Katholisch 1. In der antiken Stadtkirche war der Bischof der einzige Prediger; in seiner Anwesenheit predigten Presbyter i. d. R. nicht. P. Leo der Große (440-461) verfügte, dass außer den Domini sacerdotes niemand predigen dürfe, weil der gradus praedicatoris an den ordo sacerdotalis gebunden sei. Das Predigtrecht der Pfarrer umfasste urspr. das Verlesen von Homilien des Bf. od. der Väter. Seit der karolingischen Reform wurde die Predigt als eine Funktion des Hirtendienstes des Bf. …

Priesterweihe

(1,561 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Mark Arndt
Priesterweihe - Katholisch Die P. bildet nach der Diakonenweihe die zweite Stufe des dreigliedrigen Weihesakraments (vgl. c. 1009 § 1). Sie wird gem. c. 1024 u. c. 754 CCEO gültig nur einem getauften Mann gespendet. Johannes Paul II. hat im Apost. Schreiben Ordinatio sacerdotalis vom 22.05.1994 erklärt, dass die Kirche nicht die Vollmacht besitze, Frauen die P. zu spenden. Obwohl Johannes Paul II. m. der Wendung „virtute ministerii Nostri confirmandi fratres declaramus“ auf die Formulierung in c. 7…
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