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Your search for 'dc_creator:( "Thomas Meckel" ) OR dc_contributor:( "Thomas Meckel" )' returned 105 results. Modify search

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Eherecht

(8,428 words)

Author(s): Mirjam Zschoche | Susanne Gössl | Thomas Meckel | Christian Witt | Rudolf Prokschi | Et al.
Eherecht - Staatlich 1. Das staatl. E. umfasst den grundrechtlich verbürgten Schutz der Ehe u. ihre einfachgesetzliche Ausgestaltung im 4. Buch des BGB. Die Verf. u. das einfache Recht treten dabei in eine Wechselwirkung. Das nationale E. wird durch europarechtliche Regelungen überformt. 2. a) Art. 6 Abs. 1 GG stellt Ehe u. Familie unter den bes. Schutz der staatl. Ordnung u. enthält damit das E. des GG. Anders als in der Vorgängervorschrift Art. 120 WRV sind die Grundrechte Ehe u. Familie im GG vollständig entkoppelt, sodass die Ehe al…

Communio

(2,125 words)

Author(s): Thomas Meckel | Richard Potz
Communio - Katholisch C. (koinonia) ist einer der zentralen Begriffe für die Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils. In Rückgriff auf biblische u. patristische Quellen sowie theol. Reflexionen im Bereich der Ekklesiologie am Anfang des 20. Jh. stellt das Vat II programmatische Bildbegriffe heraus, die das Wesen der Kirche u. a. als Volk Gottes, Leib Chr., Tempel des Hl. Geistes u. C. qualifizieren u. beschreiben. Das Vat II hat den Bildbegriff der C. für die Kirche, der biblisch begr. u. gerade in der Zeit d…

Amtspflichten

(1,120 words)

Author(s): Thomas Meckel | Rainer Obrock
Amtspflichten - Katholisch A. sind die m. einem gem. c. 145 bzw. c. 936 § 1 verliehenen officium ecclesiasticum Pflichten, die Teil bzw. Inhalt des jeweiligen KA sind, m. dem per se ein Bündel von Rechten u. Pflichten verbunden ist. Die A. können vom Recht her geregelt sein u. durch Dekret gem. c. 145 § 2 bzw. c. 936 § 2 CCEO näher bestimmt werden. Die geltende Rechtsordnung kennt für die Ämter des Diözesanbischofs (cc. 383-400) bzw. des Eparchialbischofs (cc. 190-209 CCEO) u. des Pfr. (cc. 528-530…

Elternschaft

(1,240 words)

Author(s): Thomas Meckel | Vladislav Slepoy
Elternschaft - Katholisch Die E. erfährt im Rahmen des Grundpflichten- u. Grundrechtekatalog (Grundrechte und Grundpflichten der Christen) der Laien in c. 226 § 2 e…

Communicatio in sacris

(1,808 words)

Author(s): Thomas Meckel | Vincent Jünger
Communicatio in sacris - Katholisch C. bez. die Sakramentengemeinschaft m. nicht-kath. Christen u. wird vom Zweiten Vatikanischen Konzil wörtlich in UR 8 u. OE 26 verwendet. Sie ist zu unterscheiden von der sog. communicatio in spiritualibus. Letztere umfasst alle weiteren Formen des gemeinsamen nichtsakramentalen Gottesdienstes, wie bspw. gemeinsame Gebete u. Wortgottesdienste. Jegliche Form der ök. Gottesdienstgemeinschaft war gem. can. 1258 bis zum Vat II aufgrund einer exklusiven Ekklesiologie ausdrücklich verboten. Das Vat II legte auf Grundlage der erneuerten Ekklesiologie die differenzierte Lehre der versch. verwirklichten Formen der Teilhabe an der communio plena m. der kath. Kirche dar, welche die Grundlage für die ök. Gottesdienstgemeinschaft darstellt. Gem. UR 3, 8, 22 u. LG 8 ist die gemeinsame Taufe die Basis aller C. Auch in den nicht-kath. Kirchen gibt es „vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit“ (LG 8). Gem. UR 4 u. 8 sowie OE 26-28 soll die konkrete gottesdienstliche Gemeinschaft m.…

Elternrecht

(5,436 words)

Author(s): Friedhelm Hufen | Thomas Meckel | Renate Penßel | Vladislav Slepoy | Nora Kalbarczyk
Elternrecht - Staatlich Nach Art. 6 Abs. 2 GG sind „Pflege und Erziehung der Kinder das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft“ (Kindererziehung). Auch die Landesverfassungen enthalten nahezu ausnahmslos vergleichbare Grundrechtsbestimmungen, die teilweise wesentlich konkreter ausgestaltet sind. Auf intern. Ebene fällt das E. u. die Generalklausel des Art. 8 EMRK, der Privatleben u. Familienleben in Verbindung bringt.…

Bischofskollegium

(1,081 words)

Author(s): Thomas Meckel
Bischofskollegium - Katholisch Das B. besteht nach LG 22 aus allen gültig geweihten Bischöfen, die in hierarchischer Gemeinschaft m. dem Papst u. den anderen Gliedern des B. stehen, u. in Nachfolge des Apostelkollegiums bzw. in Apostolischer Sukzession nur zusammen m. dem P. als Nachfolger Petri Träger der höchsten u. vollen Leitungsvollmacht sind. Nach LG 19 setzte Chr. die Apostel „nach Art eines Kollegiums bzw. eines beständigen Zusammenschlusses ein, dem Er, aus…

Abendmahls-, Eucharistiegemeinschaft

(2,242 words)

Author(s): Thomas Meckel | Vincent Jünger | Christian Grethlein
Abendmahls-, Eucharistiegemeinschaft - Katholisch Die E. ist ein spezieller Fall der communicatio in sacris, welche die Sakramentengemeinschaft m. nicht-kath. Christen bez. Sie ist zu unterscheiden von der communicatio in spiritualibus, welche alle weiteren Formen des gemeinsamen Gottesdienstes umfasst, wie bspw. gemeinsame Gebete u. Wortgottesdienste. Gem. can. 1258 war bis zum Zweiten Vatikanischen Konzil aufgrund einer exklusiven Ekklesiologie jegliche Form der ök. Gottesdienstgemeinschaft ausdrücklich verboten. Die Ekklesiologie des Vat II eröffnete auf Grundlage der differenzierten Lehre der versch. verwirklichten Formen der Teilhabe an der communio plena m. der kath. Kirche in UR 8 die Möglichkeit der ök. Gottesdienstgemeinschaft. Gem. UR 3, 8, 22 u. LG 8 ist die gemeinsame Taufe die Grundlage aller communicatio. Auch in den nicht-kath. Kirchen gibt es „vielfältige Elemente der Heiligung und der Wahrheit“ (LG 8). Die konkrete Gemeinschaft m. den nicht-kath. Kirchen u. kirchl. Gemeinschaf…

Ehrenamtliche

(497 words)

Author(s): Thomas Meckel
Ehrenamtliche - Katholisch Auf der Wortebene ist der Begriff der E. dem geltenden universalkirchlichen Recht fremd. Er findet sich allerdings insb. auf der Ebene der Pfarrei als gängiger Begriff, Mitwirkende in der pfarrlichen Hirtensorge wie bspw. Katecheten, Lektoren, Kommunionhelfer, die in keinem hauptberuflichen od. nebenberuflichen Beschäftigungsverhältnis stehen, als E. zu bez. Daraus kann sich allerdings das Missverständnis ergeben, E. würden die Aufgaben verrichten, die eigentlich Hauptamt…

Beichte

(2,253 words)

Author(s): Thomas Meckel | Konrad Müller
Beichte - Katholisch Das Bußsakrament wird kodikarisch im Rahmen des IV. Buch über den Heiligungsdienst innerhalb des Sakramentenrechts in den cc. 959-991 geregelt (vgl. cc. 718-736 CCEO). 1. Grundlegende Normen: Der theol. Leitsatz zum Bußsakrament c. 959 spricht von der Reue u. dem Bekenntnis der nach der Taufe bzw. der letzten B. begangenen Sünden des Pönitenten gegenüber dem rechtmäßigem Spender m. dem Vorsatz zur Besserung, der als rechte Disposition gem. c. 987 gilt. Der rechtmäßige Spender ist außerhalb von Todesgefahr der Priester m. Beichtfacultas, der in persona Christi u. damit öff. im Namen der Kirche die Absolution erteilt. Der Poenitent lebt dadurch wieder in Frieden…

Codex Iuris Canonici (CIC)

(2,872 words)

Author(s): Thomas Meckel
Codex Iuris Canonici (CIC) - Katholisch …

Bigamie

(500 words)

Author(s): Thomas Meckel
Bigamie - Katholisch B. meint das doppelt Verheiratetsein einer Person. Rechtsgeschichtlich wurde als wirkliche (vera) B. angesehen, wenn ein Mann zwei Frauen hatte u. die Ehe m. diesen vollzog. Unter interpretativer B. verstand man die Schließung u. den Vollzug der Ehe m. einer Witwe od. die Fortsetzung des Zusammenlebens m. einer Ehefrau, die Ehebruch begangen hatte. Ferner wurde die konsekutive B. u. die simultane B. unterschieden. Während die simultane B. das Eingehen einer weiteren Ehe trotz e…

Abendmahl, Eucharistie

(2,664 words)

Author(s): Thomas Meckel | Vincent Jünger | Christian Grethlein
Abendmahl, Eucharistie - Katholisch Die Grundlagen für die Feier der E. finden sich im NT. So hat Chr. m. dem Brechen des Brotes u. dem Reichen des Weins die E. beim sog. Letzten Abendmahl eingesetzt (vgl. Mk 14, 22-25; Mt 26, 26-29; Lk 22, 17-20; 1 Kor 11, 17-34 et parr.). Prägend für die E. ist die Transsubstantiationslehre, die erstmals vom IV. Laterankonzil 1215 im Dekr. gegen die Albigenser u. die Katharer rechtlich festgehalten wurde (DenzH 802) u. von der Unionsbulle m. den Armeniern vom 22.11.1439 auf dem Konzil von Floren…

Apostolat

(1,594 words)

Author(s): Thomas Meckel
Apostolat - Katholisch M. dem Begriff des A. wird die universelle Heilssendung der Kirche bez. Im NT wird der Begriff des A. für die zwölf Apostel u. Paulus verwendet (Apg 1, 25; Röm 1, 5; Gal 2, 8; 1 Kor 9, 2) die in Vollmacht ihre Sendung ausüben (vgl. Joh 2, 11; 5, 31-40; 8, 12-20; 9, 31-40; 20, 30-31; Mt 28, 18). Im 20. Jh. wird der Begriff des A. im Rahmen der von Pius XI. initiierten Katholischen Aktion so gefüllt, dass Laien als Einzelne od. in Vereinigungen im A…

Datenschutz

(2,064 words)

Author(s): Arne Ziekow | Thomas Meckel
Datenschutz - Staatlich D. ist Persönlichkeitsschutz. Denn „freie Entfaltung der Persönlichkeit setzt unter den modernen Bedingungen der Datenverarbeitung den Schutz des Einzelnen gegen unbegrenzte Erhebung, Speicherung, Verwendung und Weitergabe seiner persönlichen Daten voraus“ (BVerfGE 65, 1 [43]). D. dient daher nicht dem Schutz von Daten, sondern dem Schutz der von der Verarbeitung ihrer Daten Betroffenen vor den daraus folgenden Gefahren. Vom D. erfasst werden personenbezogene Daten, das sind…

Entführung

(444 words)

Author(s): Thomas Meckel
Entführung - Katholisch Das trennende Ehehindernis der E. wird im c. 1089 normiert u. auch in Anlehnung an die in can. 1074 vorgenommene Bez. raptus (Raub) als Ehehindernis des Frauenraubes bez., das dem Phänomen der sog. Raubehe begegnen möchte. C. 1089 geht vom Tatbestand der E. od. des Gefangenhaltens einer Frau aus, sodass die Bez. als Ehehindernis der Freiheitsberaubung beide alt. Tatbestände umfasst. Während die lat. Rechtsordnung nur von der Freiheitsberaubung der Frau ausgeht, weitet der CC…

Authentische Interpretation

(815 words)

Author(s): Thomas Meckel
Authentische Interpretation - Katholisch Die A. kommt aus der Tradition des röm. Rechts u. stellt im Vgl. zu heutigen staatl. Rechtssystemen neben der wiss., doktrinellen bzw. privaten Interpretation eine Bes. des kirchl. Rechts dar (Interpretation, Auslegung). Sie ist verbunden m. der Idee eines Codex, der für möglichst viele Fälle eine entspr. einheitliche, sichere u. wirksame Gesetzesinterpretation u. Gesetzesanwendung vorsehen möchte. Insofern leistet die A. einen Beitrag zur Rechtssicherheit. N…

Eheassistenz

(1,115 words)

Author(s): Thomas Meckel
Eheassistenz - Katholisch Sobald ein Katholik in einer Paarkonstellation beteiligt ist, unterliegt dieser gem. cc. 1108 i. V. m. 1117 der Einhaltung der kan. Formpflicht u. damit der Mitwirkung der beiden Trauzeugen u. des Eheschließungsassistenten, der als Ortsordinarius od. Ortspfarrer entweder qua Amt od. als Priester od. Diakon über delegierte Traubefugnis verfügt, unbeschadet der in c. 1108 § 1 genannten Sonderregelungen der Suppletion gem. c. 144, der Möglichkeit eines Laien als Eheschließung…

Animadversiones

(506 words)

Author(s): Thomas Meckel
Animadversiones - Katholisch Der Begriff der A. (Stellungnahme; Bemerkungen) war dem CIC/1917 fremd. Er findet sich in Art. 180 der Instr. Provida Mater Ecclesia von 1936 u. nun im geltenden Recht in den cc. 1601, 1602, 1603, 1606, 1682, 1704, 1705 bzw. in den cc. 1284, 1285, 1476 CCEO. Bandverteidiger sind gem. c. 1432 bzw. c. 1096 CCEO in Verfahren über die Ehenichtigkeit (vgl. auch c. 1676), die Auflösung einer Ehe (vgl. im Nichtvollzugsverfahren c. 1701) od. in Weihenichtigkeitsverfahren tätig.…

Amt

(3,690 words)

Author(s): Thomas Holzner | Thomas Meckel | Hans-Peter Hübner
Amt - Staatlich 1. Hist.: Das aus keltischem Sprachgebrauch stammende u. früh in die germanische Sprache eingegangene Wort A. (lat. officium, ministerium, munus) bez. im frühen MA v. a. den Dienst bei einem höhergestellten Herrn bzw. die ihm gegenüber bestehende Gefolgschaftspflicht. M. fortschreitender Ausdifferenzierung der Verwaltungstätigkeiten bildeten sich hieraus Ämter. Das Inst. des A. als einem den einzelnen Amtswalter überdauernden Pflichtenkreis ist vom röm. Ämterwesen insb. auf die Kirc…

Dienst

(588 words)

Author(s): Thomas Meckel
Dienst - Katholisch Für den Begriff D. verwendet der CIC/1983 eine Vielfalt von Begriffen wie munus (z. B. cc. 145, 204, 228, 375, 377, 381, 383, 412, 471, 519, 540, 541, 544, 571, 671, 713, 762, 807, 834, 835, 836, 839, 851, 874, 893, 899, 1173, 1289, 1331, 1386, 1389, 1484, 1490, 1506, 1577, 1578, 1722, 1723), ministerium (z. B. cc. 230, 245, 249, 252, 255, 281, 324, 385, 386, 392, 499, 506, 509, 545, 548, 551, 559, 618, 654, 674, 756, 757, 759, 760, 899, 992, 1025, 1035, 1036, 1041, 1049, 1051, …

Erlaubtheit

(391 words)

Author(s): Thomas Meckel
Erlaubtheit - Katholisch Im Rahmen des Sakramentenrechts differenziert der kirchl. Gesetzgeber in c. 841 zwischen der Gesetzgebungskompetenz für die Bedingungen zur Gültigkeit u. zur E. der Sakramentenspendung. Die Begriffe der Gültigkeit u. der E. stellen elementare Begriffe nicht nur des Sakramentenrechts, sondern der gesamten kirchl. Rechtsordnung dar. Eine expliziteLegaldefinition der E. weist die kirchl. Rechtsordnung nicht auf. Der kirchl. Gesetzgeber kennt den Fall, dass bei Vorliegen eines …

Beichtgeheimnis

(3,173 words)

Author(s): Walter Fischedick | Thomas Meckel | Heinrich de Wall
Beichtgeheimnis - Staatlich Die staatl. Rechtsordnung schützt das B. Dies gilt, obwohl in den Prozessordnungen grds. die Pflicht zur Aussage vorgesehen ist. Ein Zeugenbeweis trägt zu einer möglichst vollständigen Sachverhaltsaufklärung u. den damit verbundenen belastenden u. entlastenden Umständen bei. Nur so lassen sich Wahrheit u. Gerechtigkeit als Leitprinzipien des Prozessrechts verwirklichen. Dies gilt im Strafprozess u. a. Verfahren. Deshalb setzt der Staat notfalls m. sanktionsbewährten Maßn…

Ehefähigkeit

(1,235 words)

Author(s): Anja Amend-Traut | Thomas Meckel | Martin Herzog
Ehefähigkeit - Staatlich Die E. ist im BGB in zwei Komponenten gegliedert. Vorausgesetzt sind demnach (1.) die (zumindest teilweise od. partielle) Geschäftsfähigkeit, § 1304 BGB, u. (2.) die Ehemündigkeit des Eheschließenden, § 1303 BGB. 1. Wegen Geschäftsunfähigkeit nach § 104 BGB kann daher die Ehe nicht schließen, wer nicht das 7. Lj. vollendet hat od. sich in einem die freie Willensbestimmung ausschließenden Zustand krankhafter Störung der Geistestätigkeit befindet. Im Lichte der von Art. 6 Abs. 1 GG geschützten Eheschließ…

Anstaltsseelsorge

(2,948 words)

Author(s): Jörg Ennuschat | Thomas Meckel | Tarek Badawia
Anstaltsseelsorge - Staatlich 1. Begriff u. verfassungsrechtliche Verbürgung: Gem. Art. 140 GG i. V. m. Art. 141 WRV zählen zur A. Gottesdienst u. Seelsorge in Krankenhäusern, Strafanstalten u. sonstigen öff. Anstalten. Einige Landesverfassungen fügen noch Heime od. Erziehungsanstalten hinzu. Anstalt ist nicht im verwaltungsorganisatorischen Sinne, sondern als Hinweis auf die Sondersituation des betroffenen Personenkreises (Herausnahme aus den allg. Lebensverhältnissen) zu verstehen. Zum Begriff Seelsorge siehe unten 4. sowie A., Ev. Gem. Art. 140 GG i. V. m. …

Bremer Klausel

(1,036 words)

Author(s): Thomas Meckel
Bremer Klausel - Staatlich Nach Art. 141 GG hat „in einem Lande, in dem am 1. Januar 1949 eine andere landesrechtliche Regelung bestand“ Art. 7 Abs. 3 GG keine Geltung. Von daher ist das betr. Land nicht an die Rahmenvorgabe, Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an öff. Schulen einzuführen, gebunden. Art. 141 GG hindert aber Länder, die seinem Geltungsbereich zugehören, nicht daran, trotzdem Religionsunterricht als ordentliches Lehrfach an öff. Schulen einzurichten. Wegen des eindeutigen Be…

Ehebund

(1,039 words)

Author(s): Thomas Meckel
Ehebund - Katholisch Der CIC/1917 normierte die Ehe vornehmlich als Vertrag (contractus) u. damit als Rechtsgeschäft i. S. der augustinischen Ehezwecklehre u. des Hauptzwecks der Zeugung u. Erziehung von Nachkommen gem. can. 1013 § 1, dem der Vertragsinhalt des wechselseitig überschriebenen Ius in corpus gem. can. 1081 § 2 entsprach. Dem prokreativen u. kontraktualistischen Verständnis entspr. stellten die gegenseitige Hilfe der Partner („mutuum adiutorium“) u. die Ausübung der ehelichen Sexualität…

Begierdetaufe

(309 words)

Author(s): Thomas Meckel
Begierdetaufe - Katholisch Die B. stellt nach c. 849 im Unterschied zur gültig gespendeten Taufe „das Verlangen“ dar, getauft sein zu wollen. Dies wird vor dem Hintergrund der in LG 14 betonten Heilsnotwendigkeit der Taufe normiert u. so ist die B. auf soteriologischer Ebene u. auf der subjektiven Ebene anzusiedeln, da die B. keinen beweisbaren Vorgang m. den entspr. Rechtsfolgen darstellt. Bereits in der Zeit der Alten Kirche stellte sich die Frage nach der Heilsnotwendigkeit der Taufe, dem göttli…

Apostolisches Schreiben

(119 words)

Author(s): Thomas Meckel
Apostolisches Schreiben - Katholisch Die Bez. A. (litterae apostolicae) wird für Rechtsquellen od. für lehramtliche Dokumente des P. verwendet, so bspw. für die Nachsynodalen Apost. Schreiben u. sonstige A. des P. Im Fall von Rechtsquellen fallen Motu Proprios (litterae apostolicae motu proprio datae), Dekrete (litterae decretales) od. litterae apostolicae sub plumbo datae unter die Gattung der A. Es ist stets zu beachten, dass aufgrund der mitunter uneinheitlichen Praxis von der Bez. eines Dokument…

Allgemeines bzw. Gemeinsames Priestertum

(2,581 words)

Author(s): Thomas Meckel | Christian Grethlein
Allgemeines bzw. Gemeinsames Priestertum - Katholisch 1 Petr 2, 4-10 spricht im Blick auf das Volk Gottes von „einer heiligen Priesterschaft“ bzw. von einer „königliche[n] Priesterschaft“. Dieses P. der Gläubigen findet darüber hinaus in Offb 1, 6; 5, 10; 20-22 Erwähnung. Die Glieder des Volkes Gottes haben durch Taufe, Firmung u. Eucharistie (Abendmahl, Eucharistie) Anteil am P. Jesu Chr. In der Patristik wird das gemeinsame P. deutlich in der Feier der Eucharistie (Eucharistiefeier), der das ganze f…

Ehestand

(469 words)

Author(s): Thomas Meckel
Ehestand - Katholisch Der E. findet seinen Niederschlag in Normen des Verfassungsrechts u. des Eherechts. Gem. cc. 204 § 1 i. V. m. 96 wird durch die Taufe die Gliedschaft im Volk Gottes u. damit der Personenstand bzw. der Grundstatus des christifidelis in der Kirche begr., der durch versch. condiciones weiter spezifiziert wird. Neben diesen Grundstand bzw. Personenstand tritt durch freie Wahl gem. c. 219 der E. als Sonderstatus u. ein möglicher Lebensstand (status vitae) neben dem Weihestand (Kler…

Ansprache, päpstliche

(142 words)

Author(s): Thomas Meckel
Ansprache, päpstliche - Katholisch Die päpstliche A. (allocutio, sermo, homilia etc.) gehört gem. c. 756 zu den Ausübungsformen des Verkündigungsdienstes des P. für die Gesamtkirche. Sie unterfällt daher nicht der Gattung der kirchl. Rechtsquellen u. hat demnach keinen Rechtscharakter. Dennoch können päpstliche A. auch in der Kirchenrechtswissenschaft dazu dienen, die mens legislatoris zu erhellen. Dies betrifft bspw. die Ansprachen Pauls VI. während der Codexrevision sowie die Ansprachen Johannes P…

Eheschließungsform

(1,887 words)

Author(s): Thomas Meckel
Eheschließungsform - Katholisch Eine E. entwickelte sich erst relativ spät. Die Christen orientierten sich an Gebräuchen u. dem Recht ihres jeweiligen Kontextes, der auch religiösen Belangen Rechnung tragen konnte. P. Nikolaus I. erklärte in seinem Schreiben Responsa ad consulta Bulgarorum von 866, dass der Konsens allein die gültige Ehe begründet, die Eheschließenden aber die kirchl. Riten einhalten sollten. Die E. war aber nicht verbindlich. In den Kirchen des Ostens gewann die priesterliche Bene…

Amtsgewalt

(1,667 words)

Author(s): Thomas Meckel | Renate Penßel
Amtsgewalt - Katholisch A. ist die durch ein KA gem. cc. 131 § 1 i. V. m. 145 (bzw. cc. 981 § 1 i. V. m. 936 CCEO) übertragene Gewalt, die im Unterschied zur potestas delegata ordentliche A. (potestas ordinaria) genannt wird (Vollmacht). Zur potestas ordinaria eines Amtsträgers kann ihm aber weitere delegierte Gewalt übertragen werden. Der Amtsträger (Amtsträger, kirchlicher) unterliegt keiner Beweispflicht über das Vorhandensein der A. Ein Träger von potestas delegata hat die Delegation nach c. 131 § 3 bzw. c. 981 § 1 CCEO stets zu belegen. Die potestas ordinaria kann n…

Disposition

(462 words)

Author(s): Thomas Meckel
Disposition - Katholisch Die rechte D. wird für den Sakramentenempfang als rechte Vorbereitung im Rahmen des allg. Sakramentenrechts in c. 843 § 1 bzw. c. 381 § 2 CCEO („rite sint dispositi“) neben der bzgl. Zeit u. Ort gelegenen Bitte u. dem Freisein von rechtlichen Hindernissen bzw. Verboten gefordert. C. 843 § 1 bzw. c. 381 § 2 konkretisiert das in c. 213 bzw. in c. 16 CCEO normierte grundlegende Recht der Gläubigen auf die Heilsgüter der Kirche. Die D. findet ferner in c. 844 §§ 3-4 bzw. c. 671…

Heiligungsdienst

(1,270 words)

Author(s): Thomas Meckel
Heiligungsdienst - Katholisch Der H. stellt ein munus der Tria-Munera-Lehre neben dem Verkündigungsdienst u. Leitungsdienst dar, die das lat. Kirchenrecht in seiner Makrostruktur (Buch II, II u. IV) sowie in seiner Mikrostruktur (Teilhabe aller Gläubigen an den drei munera gem. c. 204 § 1 u. dann je nach Status Ausübung in unterschiedlichen Handlungsqualitäten) prägt. Die Überschrift des vierten Buchs des CIC/1983 lautet programmatisch „De Ecclesiae munere sanctificandi“. Der H. wird in der geltend…

Interkommunion

(953 words)

Author(s): Thomas Meckel | Hanns Kerner
Interkommunion - Katholisch Das geltende Recht kennt weder den Begriff noch ein weites Konzept der I., kennt aber Normen zur Communicatio in sacris in c. 844 u. c. 671 CCEO in Einzelfällen. Der theol. Hintergrund u. die entspr. Begründung dieser Normen ist die erneuerte Ekklesiologie des Vat II, sodass LG 8 festhält, dass die kath. Kirche die Vollform in der Subsistenz der Kirche Jesu Chr. ist, außerhalb der kath. Kirche aber i. S. der Lehre von der communio non plena Formen von Kirchlichkeit in ni…

Kirchenrecht

(2,074 words)

Author(s): Thomas Meckel | Heinrich de Wall
Kirchenrecht - Katholisch K. bez. als Oberbegriff das Recht aller Kirchen u. kirchl. Gemeinschaften. Kath. K. stellt die Rechtsordnung der lateinischen Kirche u. der kath. Ostkirchen dar. Kath. K. wird auch als kan. Recht bez., da ihre Gesetze in Abgrenzung zu den weltlichen Leges als Canones bez. werden. So wird auch die Kirchenrechtswissenschaft als Kanonistik bez. Von K. zu unterscheiden ist das Religionsrecht, das die Rechtsbeziehung von Staat u. Religion regelt u. seine Quellen in den religion…

Ius divinum

(4,403 words)

Author(s): Thomas Meckel | Michael Germann | Mathias Rohe
Ius divinum - Katholisch Das KR kennt die Begründungskategorie des göttlichen Rechts, das als präpositives Recht unterschieden wird in Offenbarungsrecht bzw. I. d. positivum u. Naturrecht bzw. I. d. naturale, das m. der menschlichen Vernunft in der Schöpfungsordnung zu erkennen ist. Das I. d. ist im Unterschied zum Ius mere ecclesiasticum (Ius ecclesiasticum) bzw. dem Ius humanum in seinem Kern unveränderbar u. daher inderogabel sowie indispensabel. Der Begriff des I. d. u. des Ius humanum findet sich vermittelt über die Stoa in der röm. Rechtswissenschaft (Rö…

Gültigkeit

(1,500 words)

Author(s): Thomas Meckel
Gültigkeit - Katholisch Während der Gesetzgeber bzgl. der Erlaubtheit keine direkte Definition aufweist, sondern diesen Terminus implizit verwendet, wird die G. eines Rechtsaktes im Rahmen des ersten Buchs über die allgemeinen Normen in c. 124 u. in ähnlicher Weise in c. 931 CCEO (weitere Normen in cc. 125-128 u. cc. 932-935 CCEO) näher beschrieben, sodass die G. des Rechtsakts die entspr. gewollten Rechtswirkungen zeitigt. Im Unterschied zum CIC/1917 wird die G. eines Rechtsaktes in der geltenden …

Katholische Aktion

(803 words)

Author(s): Thomas Meckel
Katholische Aktion - Katholisch Die K. A. ist in Form loser Initiativen schon während des Kulturkampfes entstanden u. wurde maßgeblich unter Pius XI. zu einem strukturell geordneten Instrument der Kirche. Seine Enz. Fin dal primo momento vom 23.12.1922 befasst sich zu einem großen Teil m. der Diagnose u. Analyse der damaligen gesellschaftlichen Lage, die vom Ende des Kulturkampfes u. des Ersten Weltkrieges u. daraus resultierenden schwierigen Lebensbedingungen u. Ängsten geprägt ist. Vor diesem Hint…

Kontext

(490 words)

Author(s): Thomas Meckel
Kontext - Katholisch Die kirchl. Rechtsordnung verwendet den Begriff K. insb. im Rahmen der in c. 17 bzw. c. 1499 CCEO normierten ersten philologischen Interpretationsmethode, nach der die Gesetze „gemäß der im Text und im Kontext … erwogenen eigenen Wortbedeutung“ zu interpretieren sind (Interpretation, Auslegung). Dies zeigt, dass vom Gesetzgeber verwendete Worte durch ihren Verwendungskontext ihre spezifische Bedeutung erlangen. Auf den K. wird in manchen Normen explizit u. zusammen m. der Wendu…

Guter Ruf

(1,117 words)

Author(s): Thomas Meckel
Guter Ruf - Katholisch Der CIC/1917 kannte das in c. 220 u. c. 23 CCEO normierte Grundrecht aller Gläubigen (Grundrechte und Grundpflichten der Christen) auf g. R. u. den Schutz der eigenen Intimsphäre noch nicht, regelte aber die sog. Infamie, die als Ehrverlust im Strafrecht u. Prozessrecht des CIC/1917 verankert war. Es wurde gem. can. 2293 § 1 die infamia iuris, die für bestimmte Fälle rechtlich vorgesehene Sühnestrafe, von der infamia facti gem. can. 2293 § 3 unterschieden, die gegeben war, wen…

Intimsphäre

(669 words)

Author(s): Thomas Meckel
Intimsphäre - Katholisch Der CIC/1917 verankert nicht wie c. 220 u. c. 23 CCEO der geltenden Rechtsordnung ein explizites Grundrecht aller Gläubigen (Grundrechte und Grundpflichten der Christen) auf guten Ruf u. den Schutz der eigenen I., sondern kennt einzelne Normen zum Schutz der I., wie z. B. die Sicherung des Briefgeheimnisses von Ordensleuten gem. can. 611, den Schutz des Beichtgeheimnisses nach cann. 889-890 i. V. m. 520-522 u. die freie Wahl des Beichtvaters gem. cann. 566 u. 1361 sowie das…

Kirchenrechtsstudium

(1,872 words)

Author(s): Thomas Meckel | Michael Germann
Kirchenrechtsstudium - Katholisch Das K., das hist. insb. m. den Universitäten in Paris u. Bologna verbunden ist, widmet sich dem Studium des geltenden universalkirchlichen Rechts u. des entspr. Partikularrechts sowie der kirchl. Rechtsgeschichte u. dem Staatskirchenrecht bzw. Religionsrecht, das in allen üblichen Lehrformen (Vorlesungen, Seminare, Proseminare, Übungen, Kolloquien etc.) erfolgt. Das Kirchenrecht ist als eigenständiges Fach verpflichtender Teil des Theologiestudiums gem. c. 253 § 3 i. V. m. Art. 70 VG; Art. 55 1b) OrdVG sowie Nr…

Ius humanum

(1,750 words)

Author(s): Thomas Meckel | Michael Germann | Mathias Rohe
Ius humanum - Katholisch Der Begriff I. h. ist der Gegenbegriff zum Begriff des Ius divinum. M. Gegenbegriff soll aber kein Trennungsverhältnis, sondern ein Beziehungsverhältnis ausgesagt werden, da das Ius divinum das I. h. legitimiert, limitiert u. normiert. I. h. darf dem Ius divinum daher nicht widersprechen. Traditionell wird das I. h. im Hinblick auf den Geltungsbereich in das Ius civile u. das Ius ecclesiasticum unterschieden u. im Hinblick auf die Quelle in das ungeschriebene Gewohnheitsrech…

Kirche und Staat

(3,565 words)

Author(s): Thomas Meckel | Heinrich de Wall | Eva Synek
Kirche und Staat - Staatlich → Sehe Staat und Religion, Geschichtliche Entwicklung Kirche und Staat - Katholisch Durch die Enz. PT hat Johannes XXIII. die Menschenrechte zum integralen Bestandteil lehramtlicher Verkündigung gemacht, sodass ebenso das Zweite Vatikanische Konzil in DH u. GS die Menschenrechte z. T. der Lehre der Kirche macht. Der Gesetzgeber verankert diese direkt zu Beginn des Verkündigungsrechts (Verkündigungsdienst) in c. 747 § 2 bzw. c. 595 § 2 CCEO. Gem. LG 8 gehen in der Kirche sichtbare u. …

Kirchenrechtswissenschaft

(3,466 words)

Author(s): Thomas Meckel | Michael Germann
Kirchenrechtswissenschaft - Katholisch Die kath. K. widmet sich der Rechtsordnung der lat. Kirche u. der kath. Ostkirchen. Wie das Kirchenrecht auch als kan. Recht bez. wird, da ihre Gesetze in Abgrenzung zu den weltlichen Leges als Canones bez. werden, so wird auch die K. als Kanonistik bez. Die kath. K. ist ein Hauptfach u. damit eine verpflichtende Disziplin an theol. Fak. (Theologische Fakultät, Hochschuleinrichtung) für das Studium der Volltheologie, die zumeist in der praktischen Theologie u.…

Ius ecclesiasticum

(718 words)

Author(s): Thomas Meckel | Michael Germann
Ius ecclesiasticum - Katholisch Das I. e. war als Begriff seit dem 4. Jh. schon in Verwendung z. B. bezogen auf die kirchl. Vollmacht, insb. die Binde- u. Lösevollmacht (vgl. Harnack, 1924, 497-500) u. etablierte sich später zu einem Begriff, der das gesamte rein kirchl. Recht umfasst, das in Kanones gefasst ist im Unterschied zu den leges auf weltlicher Seite. Der Begriff I. e. wurde von den Glossatoren des MA in Abgrenzung zum Ius civile gleichbedeutend m. dem Begriff Ius canonicum verwendet. In s…

Initiation

(1,298 words)

Author(s): Thomas Meckel
Initiation - Katholisch I. (griech. Myesis; lat. Initiatio) wird im weiten Sinn als Übergang eines Menschen in einen neuen Status bzw. in eine neue Lebensform begriffen u. als Begriff der Religionsgeschichte der Antike als Einweihung in die Mysterien u. der Eingliederung als Schritt zur Zugehörigkeit der Mysteriengemeinschaft verwendet. I. ist zumeist ein punktuelles u. ein prozesshaftes Geschehen eigen. Im chr. Kontext wird die Einführung in den chr. Glauben durch die Aufnahme in den Katechumenat u. sodann der Weg der sakramentalen u. rechtlichen Eing…

Katholische Kirche

(1,051 words)

Author(s): Thomas Meckel
Katholische Kirche - Katholisch Die K. K. versteht sich gem. ihrer auf dem Zweiten Vatikanischen Konzil festgelegten Ekklesiologie als Volk Gottes, Communio, Leib Christi u. Tempel des Hl. Geistes u. in LG 8 auch als societas bzw. als „societas constituta et ordinata“. Die Kirche wird durch das Vat II aber nicht mehr als societas perfecta bez. Gem. der Kirchenkonstitution LG wird insb. im II. Kapitel über das Volk Gottes deutlich, dass die Ekklesiologie der K. K. zuerst auf das allen Gläubigen Gemei…

Familie

(5,311 words)

Author(s): Thomas Meckel | Bernd Wannenwetsch | Eva Synek | Vladislav Slepoy | Meltem Kulaçatan
Familie - Katholisch Der nicht mehr geltende CIC/1917 enthielt zwar familienrechtliche Normen, aber, wie auch das heutige Recht, kein systematisiertes Familienrecht. Die ekklesiologische Stellung u. Bedeutung der F. wurde erst durch das Vat II ausführlich entfaltet. Da der CIC/1917 primär als Klerikerrecht gestaltet war, war auch die F. nicht im Blick des kirchl. Verfassungsrechts. Das Vat II verwendet den Begriff der F. zunächst in einem weiten Sinn. So bez. LG Art. 28 das Volk Gottes als familia Dei, in Art. 51 als familia in Christo, situiert i…

Konzil und Codex

(715 words)

Author(s): Thomas Meckel
Konzil und Codex - Katholisch Johannes XXIII. verknüpfte m. der Ankündigung des Zweiten Vatikanisches Konzils die Reform des CIC/1917 u. bezog seinen Begriff des aggiornamento explizit auf die Reform des KR. Während der CIC/1917 keine rechtliche Umsetzung eines Konzils war, was er angesichts des unvollendeten Vat I auch nicht sein konnte, versteht sich sowohl der CIC/1983 als auch der CCEO/1990 als rechtliche Umsetzung des Vat II. Vor diesem Hintergrund ist daher für die Hermeneutik der Kirchenrechts…

Ius nativum

(576 words)

Author(s): Thomas Meckel
Ius nativum - Katholisch Der Terminus I. n. entstammt dem Ius Publicum Ecclesiasticum im 19. Jh. u. ging in lehramtliche Dokumente u. schließlich in den CIC/1917 ein. Die Wendung i. n. betonte die rechtliche Unabhängigkeit u. Selbständigkeit der Kirche als societas perfecta von staatl. Beeinflussung od. Bevormundung u. behauptet damit Rechte über einen eigenen kirchl. Freiraum gegenüber dem Staat. Die Verwendung des Terminus i. n. hat vor dem Hintergrund der erneuerten Ekklesiologie des Vat II, das …

Fundamentalnorm

(477 words)

Author(s): Thomas Meckel
Fundamentalnorm - Katholisch Beide geltenden Gesetzbücher der kath. Kirche weisen sog. F. bzw. theol. Leitsätze auf (vgl. z. B. im CIC/1983: cc. 204; 205; 208; 330; 331; 336; 375; 381; 515; 747; 834; 840; 849; 879; 879-899; 959; 998; 1008; 1009 u. 1055; vgl. z. B. im CCEO/1990: cc. 7; 8; 11; 42; 43; 49; 178; 279; 595; 667; 675 § 1; 692; 698; 718; 737; 743 u. 776). Sie prägen auf der Grundlage der Ekklesiologie des Vat II insb. das Verfassungsrecht u. das Heiligungsrecht. Die theol. Leitsätze bzw. F…

Hermeneutik des Kirchenrechts

(1,109 words)

Author(s): Thomas Meckel
Hermeneutik des Kirchenrechts - Katholisch Wie Hermeneutik allgemein ist auch die H. d. K. als Lehre vom Verstehen zu qualifizieren. Die H. d. K. als Lehre vom Verstehen des kirchl. Rechts, sei es positiv gesetztes od. durch Gewohnheit begr. Recht (Gewohnheitsrecht), ist der Horizont, m. dem der Kirchenrechtswissenschaftler an sein Materialobjekt herantritt u. sodann die Methodik des Kirchenrechts (Methodenlehre) anwendet, indem er nach der Interpretation (Interpretation, Auslegung) des Rechts etwa d…

Gesetzesinterpretation

(100 words)

Author(s): Thomas Meckel
Gesetzesinterpretation - Katholisch Die G. ist der entscheidende Schritt des methodisch geleiteten Verstehens u. damit das Erheben der Bedeutung bzw. des Sinns des Gesetzestexts, um dann die Rechtsanwendung vorzunehmen, in dem ein Sachverhalt unter einen entspr. Tatbestand subsumiert werden kann. Das kath. KR unterscheidet im Rahmen der nichtamtlichen G. die private, wiss., doktrinelle G. durch die Fachgelehrten nach dem Grundsatz Tantum valet quantum probat u. die usuelle G. durch die Rechtsgemein…

Falschanzeige

(742 words)

Author(s): Thomas Meckel | Neri Ariel
Falschanzeige - Katholisch Die F. stellt eine Behauptung dar, die nicht der Wahrheit entspricht, die aber m. Vorsatz u. trotz besseren Wissens vorgenommen wird. Die geltende Rechtsordnung unterscheidet in c. 1390 § 1 zwischen der F. (falsa denuntiatio) eines Beichtvaters, d. h. eines Priesters m. Beichtvollmacht, bei einem kirchl. Oberen über den Versuch einer Sünde gegen das sechste Gebot im Rahmen bzw. unter dem Vorwand einer Beichte gem. c. 1387 bzw. c. 1458 CCEO u. in c. 1390 § 2 einer F. (calu…

Kindererziehung

(5,182 words)

Author(s): Thomas Traub | Thomas Meckel | Friedrich Schweitzer | Yauheniya Danilovich | Vladislav Slepoy | Et al.
Kindererziehung - Staatlich Staatl. K. umfasst die staatl. Maßnahmen zur Erziehung u. Bildung von Kindern. Sie steht in einem Spannungsverhältnis zum Recht der Eltern auf Erziehung ihrer Kinder. 1. Staatl. K. als Einschränkung des Erziehungsrechts der Eltern: Bes. Bedeutung hat die staatl. K. u. ihr Konflikt m. dem elterlichen Erziehungsrecht im Bereich der öff. Schule. Verfassungsrechtlich verankert ist die staatl. K. in Art. 7 Abs. 1 GG, der die staatl. Schulverantwortung festlegt, woraus ein staatl. Bildungs- u. Erziehu…

Hauptberufliche

(1,055 words)

Author(s): Thomas Meckel | Arno Schilberg
Hauptberufliche - Katholisch Auf der Wortebene ist der Begriff der H. dem geltenden universalkirchlichen Recht fremd, wenngleich es H. der Sache nach kennt. Im weiteren Sinn sind unter H. alle Kleriker u. Laien zu verstehen, die hauptamtlich für die Kirche arbeiten, sei es als Kirchenbeamte od. m. einem kirchl. Arbeitsvertrag. Es können demnach Personen sein, die ein munus od. officium (Amt) im Namen der Kirche ausüben. Dies kann aber auch bei Ehrenamtlichen od. nebenberuflich Tätigen der Fall sein…

Konkordat, Kirchenvertrag

(3,523 words)

Author(s): Christian Hermes | Thomas Meckel | Dirk Ehlers
Konkordat, Kirchenvertrag - Historisch Das Wormser Konkordat zwischen P. Calixtus II. u. Kaiser Heinrich V. (1122) zur Beilegung des Investiturstreits gilt nicht nur hist. als erstes K., sondern verweist bereits auf das theol. u. jur. grds. u. gesch. durchgängige Spannungsverhältnis kirchl. u. weltlicher Ordnungs- u. Souveränitätsansprüche u. die Frage nach Ordnungsebene u. -form der Regelung religiöser, jur. u. politischer Interessen von Rechtssubjekten m. auton. bzw. theonomem Autoritätsanspruch. …

Ius Publicum Ecclesiasticum

(2,069 words)

Author(s): Thomas Meckel | Heinrich de Wall
Ius Publicum Ecclesiasticum - Katholisch Das I. P. E. entstammt der Zeit des Barocks u. entwickelte sich ad intra in Abgrenzung zum ev. Kollegialismus, der Vorstellung von Kirche als einer Gemeinschaft von Gleichen (collegium aequalis; societas aequalis) bzw. eines freien Zusammenschlusses gem. Samuel Pufendorf, u. im Kontext des landesherrlichen Kirchenregiments (Kirchenregiment, landesherrliches) ad extra in Abgrenzung u. Betonung der Eigenrechtsmacht der Kirche gegenüber dem Staat zu einer eigenen…

Familiaris Consortio

(654 words)

Author(s): Thomas Meckel
Familiaris Consortio - Katholisch P. Johannes Paul II. veröff. infolge der Bischofssynode über die Familie (1980) am 22.11.1981 das apost. Schreiben Familiaris Consortio, das keine Rechtsquelle, sondern eine lehramtliche Quelle darstellt, die durch das nachsynodale apost. Schreiben Amoris Laetitia von P. Franziskus fortgeschrieben wurde. FC widmet sich in einem ersten Teil der Situation der Familie z. Z. der Abfassung des Apost. Schreibens, in einem zweiten Teil der theol. Verortung von u. der kirch…

Interpretation, Auslegung

(2,193 words)

Author(s): Thomas Meckel | Michael Germann | Serdar Kurnaz
Interpretation, Auslegung - Katholisch Die I. ist der entscheidende Schritt des methodisch geleiteten Verstehens u. damit das Erheben der Bedeutung bzw. des Sinns des Gesetzestexts, um dann zur Rechtsanwendung zu kommen, in dem ein Sachverhalt unter einen entspr. Tatbestand subsumiert werden kann. Das kath. KR unterscheidet im Rahmen der nichtamtlichen I. die private, wiss., doktrinelle I. durch die Fachgelehrten nach dem Grundsatz Tantum valet quantum probat u. die usuelle I. durch die Rechtsgemein…

Priestertum des Dienstes

(1,281 words)

Author(s): Thomas Meckel
Priestertum des Dienstes - Katholisch In LG 10 wird die Lehre vom gemeinsamen Priestertum aller Gläubigen (Allgemeines bzw. Gemeinsames Priestertum) („sacerdotium commune fidelium“) u. dem P. d. D., dem hierarchischen Priestertum („sacerdotium ministeriale seu hierarchicum“) grundgelegt. Das vorherige Schema/1962 der Kirchenkonstitution (Lumen Gentium) wollte vom gemeinsamen Priestertum nur in einem metaphorischen Sinn sprechen, was aber abgelehnt wurde, da die Taufe der erste u. grundlegende ekklesi…

Liturgischer Missbrauch

(1,140 words)

Author(s): Thomas Meckel
Liturgischer Missbrauch - Katholisch Der unter L. M. geläufige Tatbestand u. Terminus (z. B. in der Instr. Redemptionis sacramentum vom 25.03.2004) lässt sich auch als liturgischer Verstoß od. Normabweichung vom liturgischen Recht gem. c. 2, d. h. der Vorgaben des Codex Iuris Canonici u. der liturgischen Bücher (editiones typicae bzw. Bücher in muttersprachlicher Übersetzung), insb. der Praenotanda (Pastorale Einführung) u. Rubriken, bez. Die Ordnung der Liturgie kommt nicht dem einzelnen Gläubigen, sei er Kleriker od. Laie, zu, sondern der zuständigen kirchl. Autorität. Ge…

Liturgiam authenticam

(1,323 words)

Author(s): Thomas Meckel
Liturgiam authenticam - Katholisch Die Instruktion LA wurde am 28.03.2001 als fünfte Instr. zur ordnungsgemäßen Ausführung der Konst. des Zweiten Vatikanischen Konzils über die hl. Liturgie zu SC 36 von der Kongregation für den Gottesdienst und die Sakramentenordnung erlassen u. handelt über den Gebrauch der Volkssprache bei der Herausgabe der Bücher der röm. Liturgie. Die Instr. Comme le prévoit folgte dem Prinzip der dynamischen Äquivalenz u. größeren Spielräume für die jeweilige Inkulturation. Mi…

Rechtskultur

(839 words)

Author(s): Thomas Meckel | Heinrich de Wall
Rechtskultur - Katholisch R. bezieht sich als Begriff insb. auf die Anwendung des geltenden Rechts (Rechtsanwendung) in einer Rechtsgemeinschaft, sodass dem geltenden Recht auch in der gelebten Realität Geltung verschafft wird. Damit verbunden u. für eine Förderung der R. essentiell ist die Rechtssicherheit u. ein effektiver Rechtsschutz. In c. 221 § 1 wird das Recht aller Gläubigen, die eigenen Rechte in der Kirche „rechtmäßig geltend zu machen und … zu verteidigen“, normiert. Damit korrespondiert…

Religionsunterricht

(7,158 words)

Author(s): Thomas Meckel | Michael Frisch | Yauheniya Danilovich | Micha Brumlik | Harry Harun Behr
Religionsunterricht - Staatlich Der R. ist eine gemeinsame Angelegenheit von Staat u. Religionsgemeinschaft, für die beide i. S. des kooperativen Verhältnisses von Staat u. Religion in der BRD bei bleibender Unterschiedenheit in Beziehung treten. Er ermöglicht den Schülern die Entfaltung ihrer in Art. 4 GG verbürgten positiven Religionsfreiheit, den Religionsgemeinschaften die Ausübung der korporativen Religionsfreiheit u. den religiösen Eltern die Wahrnehmung ihres in Art. 6, 2 GG i. V. m. Art. 4 …

Laie

(4,664 words)

Author(s): Thomas Meckel | Johannes Greifenstein | Anargyros Anapliotis
Laie - Katholisch Im Unterschied zum allg. Sprachgebrauch des L. als Nichtfachmann, ist der Ausdruck des L. eine Bez. eines Gläubigen (christifidelis laicus bzw. laica), der als Mann od. Frau aufgrund der Taufe in das Volk Gottes (laos tou theou) eingegliedert wurde u. dadurch unmittelbar aus der Taufe berechtigt u. verpflichtet ist, die Sendung der Kirche als aktives Subjekt der kirchl. Rechtsordnung in allen drei munera der kirchl. Sendung in Kirche u. Welt auszuüben (Tria-Munera-Lehre). In Abgre…

Lehrer

(1,271 words)

Author(s): Thomas Meckel | Friedrich Schweitzer
Lehrer - Katholisch Der auch für den Religionslehrer verwendete Begriff „magister“ wird im CIC/1983 29mal verwendet. In den Regelungen zum Noviziat wird der Begriff magister häufig in der Wendung magister novitiorum in der Bedeutung des Novizenmeisters verwendet (cc. 647 § 2, 650 §§ 1 u. 2, 651 §§ 1 u. 2, 653 §§ 1 u. 3, 985). In c. 252 § 3 wird der Begriff magister für Thomas von Aquin u. in c. 575 als Titel Jesu Christi verwendet. In den cc. 212 § 1, 375 § 1 u. 753 werden die geistl. Hirten als Le…

Munus

(549 words)

Author(s): Thomas Meckel
Munus - Katholisch Der Begriff m. ist i. d. R. m. Dienst zu übersetzen, da für den Begriff des Amtes i. d. R. der Begriff des officiums verwendet wird. Der Begriff m. wird z. B. in den cc. 145, 204, 228, 375, 377, 381, 383, 412, 471, 519, 540, 541, 544, 571, 671, 713, 762, 807, 834, 835, 836, 839, 851, 874, 893, 899, 1173, 1289, 1331, 1386, 1389, 1484, 1490, 1506, 1577, 1578, 1722, 1723 verwendet. Für den Begriff des Dienstes verwendet der CIC auch die Begriffe ministerium, servitium bzw. inservire (vgl. auch den Art. Dienst). Der Begriff m. wird zum einen in einem weiten u. zum anderen in …

Pastoral und Kirchenrecht

(1,335 words)

Author(s): Thomas Meckel
Pastoral und Kirchenrecht - Katholisch Das Verhältnis von P. u. Kirchenrecht ist das Verhältnis einer produktiven Beziehung u. keiner Antithese. Nach LG 8 ist die Kirche nicht auftrennbar in die sichtbare Kirche einerseits m. ihren Strukturen u. in die unsichtbare Kirche andererseits. Die Kirche ist nach LG 8 sichtbar u. unsichtbar zugl., sodass die sichtbare u. die unsichtbare Dimension eine untrennbare Verbindung eingehen. Wenn die unsichtbare u. die sichtbare Dimension getrennt werden, könnte man …

Missio canonica

(752 words)

Author(s): Thomas Meckel
Missio canonica - Katholisch Innerhalb der sendungstheologischen Struktur der Kirche ist die gesamte Kirche als Gemeinschaft der Gläubigen Subjekt der universalen Sendung bzw. missio der Kirche, die sie gem. c. 204 § 1 bzw. c. 7 CCEO in allen drei munera ausübt (Apostolat). Der Papst steht in der Nachfolge Petri u. die Bischöfe in der Nachfolge der Apostel u. deren Sendung u. so sind P. u. Bischofskollegium Träger der höchsten Leitungsvollmacht (Vollmacht) in der Kirche. Die M. C. ist zum einen ein …

Organist

(1,068 words)

Author(s): Thomas Meckel | Ulrich Anke
Organist - Katholisch Das Vat II betont in der Liturgiekonstitution SC den dienenden Charakter der Kirchenmusik u. stellt zugl. fest, dass die Kirchenmusik nicht nur musikalische Verzierung ist, sondern notwendiger u. integrierender Bestandteil des gottesdienstlichen Handelns (vgl. SC 112) u. Ausdrucksform der participatio actuosa (vgl. SC 14 u. 121). SC 121 spricht von einer den Kirchenmusikern eigenen Berufung, „die Kirchenmusik zu pflegen und deren Schatz zu mehren“. In c. 230 § 2 wird der Dienst des Kantors eigens erwähnt; der O. ist unter der Wendung d…

Laienapostolat

(1,568 words)

Author(s): Thomas Meckel
Laienapostolat - Katholisch Es ist das Verdienst der Katholischen Aktion, dass durch ihre Etablierung ausgehend von Pius XI. der Begriff des L. ein lehramtlicher Terminus wird. Pius XI. hatte keine Scheu vor der Aktivität von Laien unter der Führung der Hierarchie u. dies führte dazu, dass der Begriff des Apostolats nicht mehr allein auf Kleriker beschränkt wurde. Das Verständnis des L. der Kath. Aktion meinte allerdings nicht wie nach heutigem lehramtlichen Stand ein eigenes in der Taufe wurzelnde…

Religionslehrerin u. -lehrer

(4,246 words)

Author(s): Thomas Meckel | Manfred L. Pirner | Yauheniya Danilovich | Zsolt Balla | Harry Harun Behr
Religionslehrerin u. -lehrer - Staatlich Der Staat hat als Veranstalter des Religionsunterrichts gem. Art. 7, 3 GG die personellen u. sachlichen Kosten des Religionsunterrichts zu tragen u. daher auch für die entspr. universitären Ausbildungsstätten (Lehrerbildung) zum Erwerb der Fakultas für R. zu sorgen. Der Religionsunterricht unterliegt gem. Art. 7, 1 GG wie das gesamte Schulwesen der staatl. Schulaufsicht. Der R. ist, unabhängig ob haupt- od. nebenamtlich, als staatl. od. von den Religionsgemein…

Liturgisches Recht

(2,592 words)

Author(s): Thomas Meckel | Hendrik Munsonius
Liturgisches Recht - Katholisch Der Begriff des L. R. ist kein von der geltenden Rechtsordnung verwendeter Begriff od. wie im ev. Bereich bei Karl Barth od. Hans Dombois eine zentrale Bez. des Kirchenrechts, sondern ein Sammelbegriff für alle die Liturgie der Kirche betr. Normen. Das L. R. ist für alle drei munera der kirchl. Sendung, insb. für den Heiligungsdienst der Kirche, relevant zur Gewährleistung des für die Kirche u. ihre eucharistische Ekklesiologie zentralen Vollzugs der Liturgie, aus dem die Kirche lebt u. sich ihres Wesens be…

Magnum Principium

(1,306 words)

Author(s): Thomas Meckel
Magnum Principium - Katholisch P. Franziskus hat am 03.09.2017 das Motu proprio M. P. m. Inkrafttreten zum 01.10.2017 erlassen, das die Normen zur Erstellung volkssprachlicher Ausgaben liturgischer Bücher neu regelt. Gem. dem nicht mehr geltenden can. 1257 des CIC/1917 war es „allein Sache des Apostolischen Stuhls, die heilige Liturgie zu ordnen und liturgische Bücher zu approbieren.“ Die Bischöfe waren gem. can. 1261 nur Wächter über die getreue Ausführung der liturgischen Normen. Die Liturgiekonst…

Liber Sextus

(603 words)

Author(s): Thomas Meckel
Liber Sextus - Historisch Der L. s. wurde von P. Bonifaz VIII. m. der Bulle Sacrosanctae Romanae ecclesiae am 03.03.1298 als Dekretalensammlung veröff., das alle nach dem Liber extra ersch. Dekretalen außer Kraft setzt, wenn im L. s. nicht deren Weitergeltung normiert wird. Es bildet neben dem Decretum Gratiani, dem Liber extra u. den Clementinen einen Teil des Corpus Iuris Canonici. Der L. s. gehörte m. den Clementinen in den kan. Schulen zu den libri extraordinarii. Der L. s. ist eine einheitliche…

LER

(1,548 words)

Author(s): Thomas Meckel
LER - Staatlich Mit § 11 des Gesetzes über die Schulen im Land Brandenburg (BbgSchulG) vom 12.04.1996 wurde das organisatorisch wie inhaltlich staatl. verantwortete Fach Lebensgestaltung – Ethik – Religionskunde (LER) nach einem vorher durchgeführten Modellversuch eingeführt. Dieses Fach soll nach § 11, 2 BbgSchulG die Schüler zur Urteilsfähigkeit u. Selbstbestimmung bzgl. der versch. Wert- u. Sinnangebote befähigen sowie Kenntnisse über „Traditionen philosophischer Ethik und Grundsätze ethischer Urteilsbildung sowie über Religi…

Lumen Gentium

(2,686 words)

Author(s): Thomas Meckel
Lumen Gentium - Katholisch Die Konst. LG u. GS stellen gleichsam als Programmtexte des Zweiten Vatikanischen Konzils die Ekklesiologie der Kirche ad intra (LG) u. ad extra (GS) dar. Während LG eine ekklesiologische Selbstvergewisserung darstellt, entfaltet GS auf der Grundlage dieser Ekklesiologie insb. das Verhältnis von Kirche u. Welt. In der ApK Sacrae Disciplinae Leges nennt P. Johannes Paul II. LG u. GS daher als zentrale Dokumente für den Codex Iuris Canonici u. für die Hermeneutik des Kirchenrechts (vgl. SDL XIX). Nach der ApK SDL ist das Vat II das vorrangige Bsp.,…

Liber Extra

(774 words)

Author(s): Thomas Meckel
Liber Extra - Historisch Seit Alexander III. (1159-1181) ist ein regerer Erlass päpstlicher Dekretalen zu verzeichnen, die in den Quinque Compilationes Antiquae ges. wurden. Ebenso schufen das dritte u. vierte Laterankonzil (1179 u. 1215) m. den entspr. Konst. weiteres nach dem Decretum Gratiani ersch. ius novum, das im Rahmen der aufkommenden Dekretalistik (Dekretalisten) einer systematischen Slg. harrte. Der L. e. wurde von P. Gregor IX. 1230 in Auftrag gegeben u. von Raimund von Peňaforte maßgebl…

Societas

(1,008 words)

Author(s): Thomas Meckel
Societas - Katholisch Der Begriff der S. wurde insb. im Kontext der in der Neuzeit sich fortentwickelnden Lehre von der S. perfecta verwendet, um m. dem Begriff der S. die sichtbare Struktur der Kirche zu betonen u. ihren Charakter als Verband u. Gemeinschaft, die dauerhaft u. aus ihrer Eigenrechtsmacht heraus ihre Existenz u. alle Mittel zur Erreichung ihres Ziels besitzt. Ad extra entwickelt sich diese Lehre in Abgrenzung vom Staat u. ad intra von der Abgrenzung vom Kollegialismus insb. in der Be…

Sacrae Disciplinae Leges

(1,110 words)

Author(s): Thomas Meckel
Sacrae Disciplinae Leges - Katholisch Johannes Paul II. stellt in SDL fest, dass die grundlegende Erarbeitung eines neuen Codex Iuris Canonici im CIC/1917 selbst begr. ist, da der CIC/1917 den Anforderungen der Zeit nicht mehr entspricht. Dies zeigt, dass der Gesetzgeber selbst den m. einem Codex angestrebten Perfektionsanspruch relativiert. Johannes Paul II. erinnert daran, dass in der Tat das Konzil selbst die Codexrevision urgiert hat u. m. seiner Ankündigung i. J. 1959 in nuce das aggiornamento d…

Vollzugstheorie

(77 words)

Author(s): Thomas Meckel
Vollzugstheorie - Katholisch Hier ist auf die Kopulatheorie zu verweisen, die rechtsgeschichtlich u. auch für das geltende Eherecht insofern relevant ist, da nach c. 1061 § 1 der Vollzug der Ehe die äußere Unauflöslichkeit des Ehebandes steigert, da die gültig geschlossene u. vollzogene sakramentale Ehe gem. c. 1141 bzw. c. 853 CCEO absolut unauflöslich ist bzw. nur durch den Tod aufgelöst wird. Dementsprechend ist auf die Art. Ehevollzug, Eheauflösung, Nichtvollzug, Nichtvollzugsverfahren u. Unauflöslichkeit der Ehe zu verweisen. Thomas Meckel

Sendung

(942 words)

Author(s): Thomas Meckel
Sendung - Katholisch Die ganze Kirche „ist ihrer Natur nach missionarisch“ (AG 2) u. daher ist sie nicht Selbstzweck, sondern Werkzeug bzw. Instrument zur Verwirklichung der S. der Kirche, das Reich Gottes zu verkünden u. an seinem Aufbau mitzuwirken; denn die S. der Kirche gründet in „der Sendung des Sohnes und des Heiligen Geistes“ (AG 2) (missio divina). Die universale Heilssendung der Kirche (missio salvifica) im eigenen Namen gem. ihrer jeweiligen condicio (Rechtsstellung) auszuüben u. in alle…

Societas perfecta

(2,097 words)

Author(s): Thomas Meckel
Societas perfecta - Historisch Der Begriff der S. P. ist nicht chr. Ursprungs, sondern findet bereits bei Aristoteles Verwendung, der den Staat als koinonia teleios bez. Im Rahmen der Aristoteles-Rezeption des Thomas von Aquin wird das Gemeinwesen als communitas perfecta bez. Im Rahmen der Entwicklung des Ius Publicum Ecclesiasticum ist eine monistische u. eine dualistische Phase der Verwendung des Begriffs der S. P. zu unterscheiden. In der monistischen Phase wird der Begriff auf das Gemeinwesen bz…

Zweites Vatikanisches Konzil

(1,546 words)

Author(s): Thomas Meckel
Zweites Vatikanisches Konzil - Katholisch Johannes XXIII. verknüpfte m. seiner Ankündigung des Zweiten Vatikanischen Konzils die Durchführung einer Röm. Synode u. eine Reform des CIC/1917. In diesem Zusammenhang bezog er den Begriff des aggiornamento explizit auf die Reform des damalig geltenden KR. Das Vat II hat daher bereits bei seiner Ankündigung eine juridische Bedeutsamkeit. Ferner kündigt Johannes XXIII. die Promulgation eines Gesetzbuchs für die kath. Ostkirchen an. Während der CIC/1917 anges…

Tria-Munera-Lehre

(3,171 words)

Author(s): Thomas Meckel | Heinrich de Wall | Joachim E. Christoph
Tria-Munera-Lehre - Katholisch Die Lehre von den drei munera Christi (munus triplex) von Chr. als Prophet, Priester u. König findet sich in der Kombination dieser Hoheitstitel nicht im biblischen Zeugnis, während die einzelnen Bez. biblische Wurzeln aufweisen. Die T.-M.-L. wird bereits vor Calvin in der Tradition von Eusebius von Caesarea u. Petrus Chrysologos zur näheren Beschreibung Christi als christologische Kategorie verwendet. Chr. ist der Hohepriester aller, der König der ganzen Schöpfung u.…

Sakramente

(3,174 words)

Author(s): Thomas Meckel | Christian Grethlein | Athanasios Vletsis
Sakramente - Katholisch Das Zweite Vatikanische Konzil lehrt in LG 1, dass die Kirche nicht nur S. hat, sondern selbst S. ist bzw. nach LG 48 „allgemeines Sakrament des Heils“, indem sie sichtbares Zeichen der unsichtbaren Wirklichkeit des Heils ist. Im Horizont der grundlegenden Sakramentalität der Kirche haben alle Einzelsakramente (Sacramenta ab Ecclesia) wie auch die Kirche als Ganze zugl. eine rechtliche Dimension. Dem KR geht es insb. um die Gültigkeit u. Erlaubtheit der S., aber auch um die …

Zeitliche Dinge

(900 words)

Author(s): Thomas Meckel
Zeitliche Dinge - Katholisch Wenn die Dokumente des Zweiten Vatikanischen Konzils von z. D. (res temporales) sprechen (vgl. z. B. LG 31, 35, 36, 37; AG 15, 41; DH 3; GS 36, 75, 76; AA 2, 3, 4, 5, 7, 19, 24, 29, 31) ist grundlegend auf GS 36 hinzuweisen, wo über die Autonomie der z. D. als von Gott geschaffene Realitäten der Welt u. damit von ihrem „festen Eigenstand, ihre[r] eigene[n] Wahrheit, ihre[r] eigenen Gutheit“ die Rede ist u. davon, dass sie ihren eigenen Ordnungen u. Gesetzen folgen. Der B…

Verkündigungsdienst

(1,734 words)

Author(s): Thomas Meckel
Verkündigungsdienst - Katholisch Der CIC/1917 verortete die Bestimmungen zum Bereich des V. dem dem römischen Recht entlehnten Gliederungsschema gem. im dritten Buch zum Sachenrecht (Sachenrecht, kirchliches) (cann. 726-1551) im IV. Teil über das kirchl. Lehramt (cann. 1322-1408). Der CIC/1983 folgt in seiner Gliederung der Bücher II-IV der Tria-Munera-Lehre, indem er das zweite Buch über das Volk Gottes dem Verfassungsrecht bzw. dem Leitungsdienst widmet (cc. 204-746), das dritte Buch (De Ecclesia…

Verstandes- und Willensgehorsam

(1,290 words)

Author(s): Thomas Meckel
Verstandes- und Willensgehorsam - Katholisch Der V.- u. W. („religiosum voluntatis et intellectus obsequium“, LG 25; „religiosum intellectus et voluntatis obsequium“, c. 752) ist im Kontext der versch. Verbindlichkeitsgrade des kirchl. Lehramts u. dem entspr. Gehorsam zu verorten. Der Papst u. das Bischofskollegium sowie die Bischöfe für die ihnen anvertrauten Teilkirchen lehren gem. der Kirchenkonstitution LG 25 authentisch in der Autorität Jesu Christi u. daher sind ihre Lehren für die Gläubigen ge…

Schulseelsorge

(1,695 words)

Author(s): Thomas Meckel | Sina Haydn-Quindeau
Schulseelsorge - Katholisch S. ermöglicht als wichtiger Kooperationspartner des Religionsunterrichts im Lebensraum der Schule, seien es staatl. od. private Schulen, Räume des Gesprächs u. der gemeinsamen Glaubenserfahrung für Schüler, Lehrer u. Eltern u. leistet damit einen Beitrag kirchl. Diakonie zur Humanisierung der Schule u. zur Schulkultur. Da die S. nicht wie der Religionsunterricht an das Setting der Schulstunde gebunden ist, keiner Leistungsbewertung bzw. Notengebung unterliegt u. ein frei…

Trauungslizenz

(600 words)

Author(s): Thomas Meckel
Trauungslizenz - Katholisch In den cc. 219 i. V. m. 1058 bzw. cc. 22 i. V. m 778 CCEO ist die freie Wahl des Lebensstandes u. das Recht, die Ehe schließen zu können, verankert. Diesem Recht kann bei Vorliegen versch. Sachverhalte ein Verbot vorgelagert sein, das eine T. (licentia) notwendig macht, die zur Erlaubtheit der Eheschließung notwendig ist. Die Gültigkeit (Ehegültigkeit) wird durch das Fehlen einer T. nicht tangiert. Eine T. ist im Fall des Vorliegens eines der Trauungsverbote gem. c. 1071 bzw. c. 789 CCEO vom Ortsordinarius (Ordinarius) bzw. Ortshiera…

Sakramentenrecht

(1,061 words)

Author(s): Thomas Meckel
Sakramentenrecht - Katholisch Das S. ist wie das Kirchenrecht im Allgemeinen kein Additum, das zum Wesen der Kirche nachträglich hinzutritt, sondern es folgt aus ihrem Wesen (vgl. nur Kirche als Sakrament gem. LG 1) u. ist der Verkündigung des Wortes Gottes u. der Feier der Sakramente inhärent, da das S. auch aus diesen Vollzügen hervorgeht. Zugl. bietet das S. m. dem liturgischen Recht den Rahmen u. die legalen Spielräume bzw. Varianten für eine adäquate Feier der Liturgie, die dem Rechtsanspruch …

Trauzeuge

(2,486 words)

Author(s): Thomas Meckel | Christian Witt | Dejan Ristic | Walter Homolka | Serdar Kurnaz
Trauzeuge - Katholisch Im Rahmen der kan. Formpflicht (Eheschließungsform) gem. cc. 1108 i. V. m. 1117 bzw. cc. 828 § 1 i. V. m. 834 § 1 CCEO gehören neben dem amtl. Zeugen bzw. dem Eheschließungassistenten (Eheassistenz), der über die entspr. Trauungsbefugnis verfügt, die T. zur Gültigkeitsvoraussetzung, die auch im Fall der Noteheschließung gem. c. 1116 nicht fehlen dürfen. Nur im Fall der Todesgefahr gem. c. 1079 können sie entbehrt werden. C. 1108 § 1 geht von zwei Zeugen aus, während c. 828 CC…
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