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Your search for 'dc_creator:( "Tibor Linke" ) OR dc_contributor:( "Tibor Linke" )' returned 9 results. Modify search

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Drusen

(758 words)

Author(s): Tibor Linke
Drusen - Islamisch Die D. (arab.: Durzī/Durūz; als Gruppenbezeichnung auch m. maḏhab at-tauḥīd (Anhänger der Einheit Gottes), als Selbstbezeichnung auch: muwaḥḥidūn), sind eine islam. Sekte, welche im 11. Jh. n. Chr. aus der šīʿītisch-ismāʿīlitischen Lehre entstanden ist (Schiiten). 1. Die Siedlungsgebiete der D. liegen verteilt in Syrien, dort v. al. in den sog. D.-bergen (arab. ǧabal ad-durūz) u. as-Suwaidāʾ im Ḥaurān, sowie im Libanon (Zentrum ist hier das Šūf-Gebirge in Südlibanon) u. in Israel (größte Ansiedlung ist Dāliyat al-…

Gewohnheitsrecht

(2,769 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Sabine Konrad | Richard Potz | Tibor Linke
Gewohnheitsrecht - Staatlich Als G. wird in der allg. Rechtslehre Recht bez., das nicht von einem Normgeber (Gesetzgeber) gesetzt wird, sondern das durch Anerkennung einer Norm als Recht durch eine entspr. Übung bzw. Gewohnheit in einer Rechtsgemeinschaft entsteht. Voraussetzung der Entstehung von G. ist also – erstens – die Anwendung bzw. das sich Halten an eine Norm über einen längeren Zeitraum (longa consuetudo) u. – zweitens – die Überzeugung, dass diese Norm rechtlich verbindlich ist (opinio i…

Gerichtsbarkeit, kirchliche bzw. religiöse

(3,633 words)

Author(s): Karl-Hermann Kästner | Klaus Lüdicke | Michael Germann | Andreas Gotzmann | Tibor Linke
Gerichtsbarkeit, kirchliche bzw. religiöse - Staatlich Die effektive Durchsetzung geltenden Rechts erfolgt in der rechtsstaatlichen Ordnung des Grundgesetzes letztlich durch Entscheidungen unabhängiger Gerichte – eine Aufgabe, die, worauf auch das BVerfG mehrfach verwiesen hat, der staatl. Judikative obliegt (Art. 92 GG). Außerstaatliche Rspr., wie sie in der gesellschaftlichen Realität (als kirchl. bzw. religiöse G., als Partei-, Vereins-, Verbands-, Betriebsjustiz usw.) durchaus auch Wirksamkeit ent…

Pflichten

(616 words)

Author(s): Tibor Linke
Pflichten - Katholisch → Sehe Amtspflichten, Grundrechte und Grundpflichten, Grundrechte und Grundpflichten der Christen, Klerikerpflichten Pflichten - Evangelisch → Sehe Amtspflichten, Grundrechte und Grundpflichten, Grundrechte und Grundpflichten der Christen Pflichten - Islamisch Die islam. Pflichtenlehre wird in der islam. Theologie m. den sog. fünf Säulen (Säulen des Islam) (arabisch: arkān al-ḥamsa) umschrieben. Sie sind bereits im Koran niedergelegt. Sie umfassen das Glaubensbekenntnis (arabisch: aš-šahāda), das Gebet (…

Recht

(5,445 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Markus Graulich | Hendrik Munsonius | Anargyros Anapliotis | Admiel Kosman | Et al.
Recht - Staatlich 1. Eine allg. gültige u. anerkannte Definition des Begriffs R. gibt es nicht, denn das R. unterliegt gesch. Wandel u. sein Verständnis hängt von kulturellen, phil. u. politischen Prämissen ab. Mit dieser Einschränkung kann man R. umschreiben als die Gesamtheit der Normen für das menschliche Verhalten, die aufgrund eines regelhaften Verfahrens u. m. der Möglichkeit legitimen physischen Zwanges durchsetzbar sind. Gegenüber diesem Begriff des R. im objektiven Sinne bez. R. im subjekt…

Mufti

(445 words)

Author(s): Tibor Linke
Mufti - Islamisch Der M. erteilt nicht bindende Rechtsgutachten (= arabisch fatwa, plur. fatāwā) zu den ihm vorgelegten Fragen. Seine Einschätzung zu der Rechtsfrage trifft er nach den Maßstäben des fiqh u. begr. diese nach den Maßgaben der von ihm befolgten Rechtsschule. Die Fragestellung kann dabei religiöse Normen wie auch weltliches Recht betreffen. Ähnlich zu den iuris prudentes im Römischen Recht spielt der M. bei der Gestaltung u. Fortbildung des islam. Rechtes eine entscheidende Rolle. Die …

Rechtsfähigkeit

(4,430 words)

Author(s): Lothar Wächter | Christoph Thiele | Admiel Kosman | Ronen Pinkas | Tibor Linke
Rechtsfähigkeit - Katholisch R. bedeutet, selbständiger Träger von Rechten u. Pflichten, also Rechtssubjekt (vgl. cc. 96-123; cc. 29-38, 909-930 CCEO) sein zu können. Wie für das staatl. gilt auch für das kirchl. Recht, dass die R. unabhängig von der Handlungsfähigkeit u. Geschäftsfähigkeit zu sehen ist. Auf prozessualem Gebiet entspr. der R. die Parteifähigkeit. Der CIC/1983 unterscheidet 1. die R. physischer Personen, d. h. der getauften Menschen als kan. Rechtssubjekte (cc. 96-112; cc. 29-83, 909-919 CCEO; c. 96 hat kein Äquivalent im CCEO) von…

Rechtswissenschaft

(663 words)

Author(s): Tibor Linke
Rechtswissenschaft - Katholisch → Sehe Kirchenrechtswissenschaft Rechtswissenschaft - Evangelisch → Sehe Kirchenrechtswissenschaft Rechtswissenschaft - Islamisch Die islam. R. (arabisch: fiqh) beschäftigte sich insb. m. der Rechtsquellenlehre. Die Bez. dessen, der die Wissenschaft ausübt, ist arabisch faqīh. Der Beginn u. die Ausformung der islam. R. ist zwischen dem 8. u. 10. Jh. n. Chr. zu verorten. Ihr Ursprung liegt in der Methodendiskussion der Anhänger der selbstständigen Rechtsfindung (arabisch: ahl ar-raʾy) u. den Anhänger…

Richter

(2,160 words)

Author(s): Myriam Wijlens | Michael Germann | David Heith-Stade | Jehoschua Ahrens | Tibor Linke
Richter - Katholisch Oberster R. in der Kirche ist der Papst. Jeder Gläubige hat das Recht, ihm eine Sache vorzulegen (c. 1417). Dem P. allein vorbehalten sind Streitsachen, die geistl. u. damit verbundene Angelegenheiten zum Gegenstand haben sowie Verfahren, die die Verletzung kirchl. Gesetze sowie sündhafte Handlungen betreffen, soweit es dabei um die Feststellung von Schuld u. Verhängung von Kirchenstrafen geht, u. zwar dann, wenn es sich in diesen Verfahren um die folgenden Personen handelt: St…