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Your search for 'dc_creator:( "Andreas Kowatsch" ) OR dc_contributor:( "Andreas Kowatsch" )' returned 5 results. Modify search

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Omnium in mentem

(1,027 words)

Author(s): Andreas Kowatsch
Omnium in mentem - Katholisch 1. Allg.: O. i. m. sind die Anfangsworte des Motu proprios Benedikts XVI. vom 13.12.2009, durch das Änderungen im Ehe- u. Weiherecht des CIC erfolgten. Die Novellen betreffen die eherechtlichen cc. 1086 § 1, 1117 u. 1124. Darüber hinaus erfolgte eine Novellierung der cc. 1008 u. 1009, welche die sakramententheologische Einordnung des Diakonats in den dreistufigen Ordo normieren. 2. Eherecht: Cc. 1086 § 1, 1117 u. 1124 sahen für Katholiken, die von der Kirche durch einen „formalen Akt abgefallen“ waren („actu formali ab Eccles…

Vorrang

(842 words)

Author(s): Andreas Kowatsch
Vorrang - Katholisch 1. V. als Kollisionsregel (Normenkollision): Dem kath. KR ist ein formeller Stufenbau der Rechtsordnung (Lex Ecclesiae Fundamentalis) fremd. Dennoch kennt auch das kan. Recht V.-Regeln (Präzedenzregeln), die bestimmen, welche Norm im Fall eines wenigstens partiellen Normenwiderspruchs in einem konkreten Fall einer anderen weichen muss. a) V. aufgrund des hierarchischen Ranges des Gesetzgebers: Auch wenn der Papst u. das Bischofskollegium die höchsten Gesetzgeber in der Kirche sind, hebt aufgrund der relativen Autonomie d…

Trauung

(2,595 words)

Author(s): Katharina Kaesling | Andreas Kowatsch | Christian Witt
Trauung - Staatlich 1. Seit dem Personenstandsgesetz (PStG) von 1875 können rechtsverbindliche T. nur durch den Standesbeamten durchgeführt werden (§ 24 PStG 1875; § 1310 BGB). Kirchl. Verpflichtungen werden hierdurch nicht berührt (§ 82 PStG 1875; § 1588 BGB). Ein Verbot der religiösen Voraustrauung besteht seit 2009 grds. nicht mehr. 2. § 1312 Abs. 1 BGB enthält nicht zwingenden Formvorschriften für die zivile Eheschließung. Danach soll der Standesbeamte bei der Eheschließung die Eheschließenden einzeln befragen, ob sie die Ehe miteinan…

Zivilehe

(2,346 words)

Author(s): Marina Wellenhofer | Andreas Kowatsch | Hans-Peter Hübner
Zivilehe - Staatlich Der Begriff der Ehe ist gesetzlich nicht definiert. Nach der Rspr. des BVerfG ist die Ehe die auf freiem Entschluss von zwei Personen beruhende Vereinigung zu einer grds. unauflösbaren Lebensgemeinschaft (BVerfGE 49, 286, 300). § 1353 Abs. 1 S. 1 BGB stellt dazu klar, dass die Ehe von zwei Personen versch. od. gleichen Geschlechts auf Lebenszeit geschlossen wird. Die bürgerlich-rechtliche Ehe kommt auf Basis des erklärten Ehewillens der Verlobten durch Vertrag zustande (Konsensprinzip). Der Konsens muss vor einer staatl. Behörde (r…

Religionsverschiedene Ehe

(3,064 words)

Author(s): Andreas Kowatsch | Hans-Peter Hübner | Eva Synek | Jörn Thielmann
Religionsverschiedene Ehe - Katholisch C. 1086 § 1 normiert das Ehehindernis der Religionsverschiedenheit („impedimentum disparitatis cultus“ bzw. „impedimentum mixtae religionis“). Dieses besteht zwischen einer in der kath. Kirche getauften bzw. in diese nach der gültigen Taufe in einer anderen chr. Kirche od. kirchl. Gemeinschaft aufgenommenen Person u. einer Person, welche die Taufe nicht gültig empfangen hat. Das (nichtchristliche) religiöse Bekenntnis des Ungetauften ist unerheblich. Zum Wegfall der Defektionsklausel vgl. Omnium in mentem, kath. Das Christentu…