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Your search for 'dc_creator:( "Heinrich de Wall" ) OR dc_contributor:( "Heinrich de Wall" )' returned 66 results. Modify search

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Abstimmung

(535 words)

Author(s): Helmuth Pree | Heinrich de Wall
Abstimmung - Katholisch A. bez. das Verfahren zur Feststellung des rechtserheblichen Willens od. des Meinungsstandes einer Personenmehrheit durch kollegialen Akt, unabhängig davon, ob die Personenmehrheit jur. Person ist od. nicht. Als Ermittlung des Gesamtwillens ist A. synonym m. Beschluss(fassung). Als Feststellung des Meinungsstandes eines Kollegiums kann die A. insb. im Rahmen der Anhörung (cons., c. 127; c. 934 CCEO) eingesetzt werden. Der Gesamtwille u. die Gesamtmeinung sind nicht identisch…

Bischofsrat

(594 words)

Author(s): Severin J. Lederhilger | Heinrich de Wall
Bischofsrat - Katholisch Zur Koordination der Administration u. „besseren Förderung der pastoralen Tätigkeit“ kann nach dem Ermessen des Diözesanbischofs ein B. (cons. episcopale), bestehend aus den Generalvikaren u. Bischofsvikaren, etabliert werden (c. 473 § 4; DirH Nr. 177). Damit wurde ein (in den Konzilsdokumenten nicht explizit enthaltener) Vorschlag aus den Beratungen des Vat II zur rechtlichen Aufwertung der Auxiliarbischöfe umgesetzt (vgl. CD 25-27, LG 22), nun aber bezogen auf alle, die i…

Amtshaftung

(1,451 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Thomas Schüller | Dirk Ehlers
Amtshaftung - Staatlich Verletzt ein Beamter vorsätzlich od. fahrlässig die ihm einem Dritten gegenüber obliegende Amtspflicht, so hat er dem Dritten den daraus entstehenden Schaden zu ersetzen, so § 839 Abs. 1 BGB (Amt). Durch Art. 34 GG wird diese Haftung auf weitere Amtsträger erw. u. auf den Staat übergeleitet, der damit anstelle des Beamten zum Schadensersatz verpflichtet ist. Diese A. ist neben den Ersatzansprüchen des Einzelnen für die Aufopferung seiner Rechtsgüter für das gemeine Wohl (z. …

Erzbischof

(265 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Erzbischof - Katholisch → Sehe Metropolit Erzbischof - Evangelisch Die ev. Kirchen in Deutschland haben keine Metropolien im röm.-kath. Sinn ausgebildet. Bei ihnen existieren demgemäß auch Amt od. Titel eines E. nicht. Auch das Verhältnis zwischen den Landesbischöfen u. den Regional- od. Sprengelbischöfen (bzw. General- od. Landessuperintendenten, Pröpste od. Prälaten), wie es sie in zahlreichen dt. LK gibt, ist nicht m. dem des röm.-kath. E. zu seinen Suffraganbischöfen vergleichbar, da weder der Landes…

Altersgrenze

(1,071 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Heinrich de Wall
Altersgrenze - Katholisch Im KR bestimmen A. die Rechtsstellung physischer Personen mit, insb. in Hinblick auf ihre Handlungsfähigkeit, den Eintritt od. den Entfall von Pflichten u. Rechten, die Befähigung (habilitas od. idoneitas) zur Übernahme kirchl. Ämter, Dienste u. Funktionen sowie des Zugangs zu geistl. Gütern. Der Besitz der Grundrechte und Grundpflichten der Christen ist nicht an eine bestimmte A. gebunden, weil diese vom Empfang der Taufe abhängen u. wie die Taufe selbst unverlierbar u. n…

Disziplinarrecht

(2,956 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Peter Platen | Heinrich de Wall
Disziplinarrecht - Staatlich Das D. umfasst die Möglichkeiten des Dienstherrn m. Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten, der die ihm obliegenden Pflichten verletzt, vorzugehen. Es ist im BDG, sowie in den Landesdisziplinargesetzen geregelt u. enthält neben Bestimmungen über die Arten von Disziplinarmaßnahmen auch Regelungen zum behördlichen u. gerichtlichen Disziplinarverfahren. Letztere stellen Spezialvorschriften zum VwVfG u. zur VwGO dar (Schmidt, 2017, 143). Disziplinarmaßnahmen können sowohl…

Bekleidung, religiöse

(724 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Bekleidung, religiöse - Staatlich Das dt. Recht kennt keine allg. Bekleidungsregeln. Jedermann ist frei, sich so zu kleiden, wie er möchte, sei es aus religiösen od. aus anderen Gründen, sei es im privaten Bereich od. in der Öffentlichkeit. Allerdings gibt es durchaus Bekleidungsvorschriften od. -verbote in bes. Rechtsverhältnissen u. für bes. Situationen, auch Verbote religiöser B. So sind etwa in Folge der Kopftuchentscheidungen des BVerfG den öff. Dienst od. Teile davon betr. Verbote, religiöse B…

Clausula rebus sic stantibus

(286 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Clausula rebus sic stantibus - Staatlich Die c. (lat., dt. etwa: (Vertrags)Bestimmung, dass die Umstände gleich bleiben) bez. den stillschweigenden Vorbehalt der Vertragsschließenden, dass der Fortbestand eines Vertrages unter der Bedingung gleichbleibender Umstände steht, u. zwar objektiver Umstände, die den Parteien selbst nicht bewusst sein müssen. Bei nachträglicher Änderung dieser Verhältnisse sollten sich die Parteien vom Vertrag lösen dürfen. Diese Ausnahme vom Grundsatz pacta sunt servanda war…

Devotio Domestica

(336 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Devotio Domestica - Historisch D. bez. die Hausandacht als eine Form der Religionsausübung nach frühneuzeitlichem Verständnis – neben dem exercitium publicum (öff. Religionsausübung) u. dem exercitium privatum religionis (private Religionsausübung). Die D., die sich auf den engen Kreis der Haushaltsangehörigen, d. h. Familienangehörige u. Hausgesinde, o. Beteiligung eines Geistlichen, beschränkte, wurde als individuelle Religionsausübung angesehen u. dem Bereich der Gewissensfreiheit zugeordnet. Dag…

Disziplinarverfahren

(966 words)

Author(s): Peter Platen | Heinrich de Wall
Disziplinarverfahren - Katholisch Ausgehend von der doktrinellen Fassung des kirchl. Disziplinarrechts als Gesamtheit der Bestimmungen über den Inhalt u. die Behandlung von Dienstvergehen von Klerikern u. im Dienst der Kirche stehenden Laien (Hauptberufliche), bez. der Begriff D. die versch. Prozeduren, die zur Feststellung des Vorliegens von Dienstvergehen einschließlich der sich hieraus ergebenden Konsequenzen vorgesehen sind. In dieser Hinsicht kann das Verfahren einer aus disziplinarischen Grün…

Cuius regio, eius religio

(242 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Cuius regio, eius religio - Historisch („Wessen Gebiet, dessen Religion“) ist eine Formel, m. der das staatskirchenrechtliche System im Hl. Röm. Reich Dt. Nation nach dem Augsburger Religionfrieden 1555 schlagwortartig zusammengefasst wurde. Die Formel selbst ist weder im Religionsfrieden noch in späteren Rechtstexten enthalten, sondern wurde durch den Juristen Joachim Stephani (1544-1623) in seinem Werk Institutiones juris canonici (1599) geprägt. Durch §§ 15-17 des Augsburger Religionsfriedens wurde…

Beichtgeheimnis

(3,173 words)

Author(s): Walter Fischedick | Thomas Meckel | Heinrich de Wall
Beichtgeheimnis - Staatlich Die staatl. Rechtsordnung schützt das B. Dies gilt, obwohl in den Prozessordnungen grds. die Pflicht zur Aussage vorgesehen ist. Ein Zeugenbeweis trägt zu einer möglichst vollständigen Sachverhaltsaufklärung u. den damit verbundenen belastenden u. entlastenden Umständen bei. Nur so lassen sich Wahrheit u. Gerechtigkeit als Leitprinzipien des Prozessrechts verwirklichen. Dies gilt im Strafprozess u. a. Verfahren. Deshalb setzt der Staat notfalls m. sanktionsbewährten Maßn…

Bischofskonferenz

(1,578 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Heinrich de Wall | Eva Synek
Bischofskonferenz - Katholisch 1. Die Normen über die B. entspr. den Vorgaben des Vat II in Christus Dominus 37-38 u. MP Ecclesiae Sanctae vom 06.08.1966. Sie basieren auf positiven Erfahrungen, die seit dem 19. Jh. gemacht wurden (Zur gesch. Entstehung der B. vgl. Art. Deutsche Bischofskonferenz). Die B. ist eine festeEinrichtung m. v. a. pastoralem Charakter (c. 447) u. eng umschriebenen Gesetzgebungs-, Verwaltungs- u. Mitwirkungsrechten (c. 455 § 1). Für die zugehörigen Gläubigen übt die B. das …

Bischof

(3,732 words)

Author(s): Burkhard Kämper | Heribert Hallermann | Heinrich de Wall | Richard Potz
Bischof - Staatlich Als B. bzw. Diözesanbischof wird in der kath. Kirche der Leiter eines Bistums bez., der sich bei der Ausübung seines Amtes von einem od. mehreren Wbf. unterstützen lassen kann. Sofern er einem Erzbistum u. damit zugl. einer aus mehreren Bistümern bestehenden Kirchenprovinz vorsteht, handelt es sich um einen Ebf. Unabhängig davon kann ein kath. B. vom P. zum Kard. ernannt werden. In der ev. Kirche ist der B. der leitende Geistliche einer LK. Er nimmt seine Verantwortung im Zusamm…

Dachverband

(607 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Heribert Hallermann
Dachverband - Staatlich Begrifflich ist ein D. eine Vereinigung, der nicht Individuen angehören, sondern die ihrerseits aus Verbänden zusammengesetzt ist. D. sind z. B. die derzeit vier größeren deutschlandweit organisierten muslimischen Verbände, die sich aus Landesverbänden, Moscheegemeinden u. a. Vereinen zusammensetzen. Ob solche D. als Religionsgemeinschaften zu qualifizieren sind u. damit die spezifischen Rechte einer Religionsgemeinschaft, z. B. bei der Bestimmung der Grundsätze des Religion…

Katechet

(495 words)

Author(s): Matthias Pulte | Heinrich de Wall
Katechet - Katholisch Der Dienst der K. ist in den deutschsprachigen Diözesen weit verbreitet. Er findet seinen kan. Anker in c. 776 (c. 624 CCEO). Der CIC enthält keine Beschreibung dieses Dienstes. Insofern besteht eine große Variationsmöglichkeit, diesen Dienst auszugestalten. K. ist diejenige Person, welche die katechet. Unterweisung der Adressaten unter der Leitung des Pfarrers tatsächlich vornimmt. Aus c. 776 ist zu entnehmen, dass es sich dabei nicht um ein KA i. S. des c. 145 handelt, weil …

Gewohnheitsrecht

(2,769 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Sabine Konrad | Richard Potz | Tibor Linke
Gewohnheitsrecht - Staatlich Als G. wird in der allg. Rechtslehre Recht bez., das nicht von einem Normgeber (Gesetzgeber) gesetzt wird, sondern das durch Anerkennung einer Norm als Recht durch eine entspr. Übung bzw. Gewohnheit in einer Rechtsgemeinschaft entsteht. Voraussetzung der Entstehung von G. ist also – erstens – die Anwendung bzw. das sich Halten an eine Norm über einen längeren Zeitraum (longa consuetudo) u. – zweitens – die Überzeugung, dass diese Norm rechtlich verbindlich ist (opinio i…

Johanniterorden

(478 words)

Author(s): Heinrich de Wall
Johanniterorden - Evangelisch J. ist die Kurzbezeichnung der „Balley Brandenburg des Ritterlichen Ordens Sankt Johannis vom Spital zu Jerusalem – der Johanniterorden“. Er ist der ev. Zweig des alten J., dessen kath. Hauptzweig der Malteserorden ist. Er steht in der Tradition der geistl. Ritterorden. Eine Sonderstellung der Balley Brandenburg innerhalb des Gesamtordens reicht bereits in die vorreformatorische Zeit zurück. Sie wurde 1382 durch den Vergleich von Heimbach zwischen der Balley u. dem dt. Großprior des Ordens geregelt, der durc…

Fachhochschule

(1,595 words)

Author(s): Rafael Rieger | Heinrich de Wall
Fachhochschule - Staatlich → Sehe Hochschule Fachhochschule - Katholisch Die kath. F. in der BRD sind als Hochschulen o. Promotionsrecht in kirchl. Trägerschaft zu charakterisieren, die vornehmlich der anwendungsbezogenen Wissenschaftspflege insb. in den Fachbereichen Sozial- u. Gesundheitswesen sowie Religionspädagogik u. kirchl. Bildungsarbeit dienen. Nachdem in den vergangenen J. einige Einrichtungen geschlossen bzw. in staatl. Trägerschaft überführt wurden, gibt es z. Z. noch fünf kath. F.: die Kath.…

Jurisdiktion

(1,050 words)

Author(s): Ludger Müller | Heinrich de Wall
Jurisdiktion - Katholisch Anders, als die wörtliche Übers. des lat. Wortes iurisdictio (Rechtsprechung) erwarten ließe, u. im Unterschied zum römischen Recht, in dem iurisdictio die Befugnis zur Rechtspflege, bes. aber die (Zivil-)Gerichtsbarkeit meinte, bez. J. im KR die hoheitliche Gewalt in der Kirche insgesamt, die in drei Funktionsweisen ausgeübt wird: als Gesetzgebung, Rechtsprechung u. Verwaltung. Durch ihre Ausrichtung auf die Sendung der Kirche insgesamt u. durch ihre Bindung an das geweihte Amt stellt sich J. in der Kirche wesentlich als geistl. Gewalt dar. Zu unters…
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