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Your search for 'dc_creator:( "Heribert Hallermann" ) OR dc_contributor:( "Heribert Hallermann" )' returned 37 results. Modify search

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Teilhabe

(737 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Teilhabe - Katholisch Die T. (lat. participatio bzw. participare, partem habere od. particeps) od. Partizipation ist nicht nur eine zentrale sozialethische Idee, sondern auch ein ekklesiologischer Leitbegriff: T. ist nämlich Ausdruck der Struktur einer Kirche, die sich selbst wesentlich als Communio begreift. „Diese Struktur gründet in der Erkenntnis, dass alle Glieder des Volkes Gottes in der Kirche eine Subjektstellung haben und auf allen kirchlichen Ebenen ein Zusammenwirken (cooperatio)“ (Riedel-Spangenberger, 665) der Gläubigen gefordert ist. Das Vat II handelt v…

Sollicitatio

(362 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Sollicitatio - Katholisch Die S. gehört gem. SST/2010 Art. 4 § 1, 4° (Sacramentorum Sanctitatis Tutela) zu den der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen Delicta graviora gegen die Heiligkeit des Bußsakraments. Sie besteht gem. c. 1387 u. c. 1458 CCEO im Missbrauch der Beichte durch einen Priester, der einen Pönitenten zu einer Sünde gegen das sechste Gebot anstiftet, die alleine od. m. dem Beichtvater od. m. einer dritten Person verwirklicht wird. Möglicher Straftäter kann nur ein Priest…

Versprechen

(674 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Versprechen - Katholisch Der Begriff V. (promissio) kommt in den kirchl. Gesetzbüchern in versch. Zusammenhängen vor; er muss von ähnlichen Begriffen wie Gelübde (votum, professio) u. Eid (iusiurandum) unterschieden werden. Zwar verweist das Sachverzeichnis des CIC/1983 lat./dt. unter dem Lemma V. auf Gelübde, dennoch müssen beide Sachverhalte unterschieden werden, wie aus c. 1191 § 1 u. c. 889 § 1 CCEO ersichtlich wird. Ein Gelübde (votum) ist demnach ein menschliches V., das Gott gegeben wird u. …

Weihebandverteidiger

(354 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihebandverteidiger - Katholisch Bei Verfahren zur Feststellung der Weihenichtigkeit gem. c. 1710 u. c. 1386 § 2 CCEO kommt aufgrund der dortigen allg. Verweisung auf die Normen über das Gerichtswesen im Allgemeinen sowie über das ordentliche Streitverfahren dem W. eine unverzichtbare Rolle zu. Gem. c. 1432 u. c. 1096 CCEO ist bei solchen Verfahren die Mitwirkung des W. zwingend gefordert, der all das vorzutragen hat, was vernünftigerweise gegen die Nichtigkeit der hl. Weihe (Ordination, Weihe) sp…

Unkenntnis

(383 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Unkenntnis - Katholisch Die U., bei der Kenntnis u. Beurteilung eines Sachverhaltes fehlen, unterscheidet sich vom Irrtum, bei dem ein objektiv falsches Urteil vorliegt, das subjektiv aber für richtig gehalten wird. U. kann m. Nichtwissen bzw. Unwissenheit gleichgesetzt werden. Der CIC kennt m. c. 1325 aber auch die grobe U. (ignorantia crassa), die grob fahrlässig od. absichtlich sein kann. Eine U. des Rechts (ignorantia iuris) kann also auch die wissentliche U. umfassen, die geltendes Recht bewus…

Versammlung

(256 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Versammlung - Katholisch Eine V. (conventus) ist eine zeitweilige Zusammenkunft von Personen, die damit bestimmte Ziele gemeinsam verfolgen. Mit der Vereinigung (Vereinigung von Gläubigen) hat die V. gemeinsam, dass sie ein Instrument zur gemeinsamen Ausübung des eigenen Apostolats der Gläubigen ist. Die V. unterscheidet sich von der Vereinigung dadurch, dass sie ein zeitlich befristetes Ereignis darstellt u. nicht auf Dauer angelegt ist. Weil die V. immer ereignishaft bleibt u. sich nicht institut…

Weihespendung

(1,130 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihespendung - Katholisch Die W. soll gem. c. 1010 i. d. R. innerhalb der Eucharistiefeier an einem Sonntag od. an einem gebotenen Feiertag erfolgen; aus seelsorglichen Gründen kann sie aber auch an jedem anderen Tag stattfinden. C. 773 CCEO empfiehlt die W. an einem Sonn- od. Feiertag, lässt aus einem gerechten Grund (Grund, gerechter) aber auch die W. an anderen Tagen zu. Der Ort der W. ist gem. c. 1011 die Bischofskirche des eigenen Bischofs (vgl. c. 1016) od. der eigenen Diözese, für die ein B…

Seelsorgeeinheit

(368 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Seelsorgeeinheit - Katholisch Die S. gehört ebenso zu den Neologismen diözesaner Umstrukturierungen im Bereich der DBK wie die Bez. Pastoraler Raum, Pfarreiengemeinschaft, Pfarreienverbund u. Pfarrverband. S. ist weder Rechts- noch Strukturbegriff, sondern ein allg. Hilfsbegriff für versch. Strukturen der pfarrlichen Hirtensorge, denen gemeinsam ist, dass sie aus mehreren bislang selbständigen Pfarreien zusammengefügt werden. Die Vermutung, dass c. 374 § 2 die Bildung von S. vorsehe (Sekretariat de…

Taufzeuge

(424 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Taufzeuge - Katholisch Der CIC verwendet den Begriff T. 1. in c. 874 § 2 i. S. eines abgestuften Patendienstes u. 2. in den cc. 875 u. 876 (cc. 688 u. 689 § 1 CCEO) i. S. eines Beweiszeugen. 1. Gem. c. 874 § 1, 3° muss der Pate kath. sein u. die volle sakramentale Initiation durchlaufen haben. Nichtkatholische Christen u. Nichtgetaufte (Ungetaufte) können demnach nicht Paten sein. C. 874 § 2 berücksichtigt, dass nichtkatholische Christen nicht außerhalb der Communio der katholischen Kirche stehen, sondern diese gem. cc. 204 § 1 u.…

Weihenichtigkeitserklärung

(774 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihenichtigkeitserklärung - Katholisch Eine W. als Feststellung der Ungültigkeit einer gem. c. 124 § 2 u. c. 931 § 2 CCEO dem äußeren Anschein nach gültig empfangenen hl. Weihe (Weiheempfang) kann gem. c. 290 n. 1 u. c. 394 n. 1 CCEO nur in Form eines richterlichen Urteils od. eines Verwaltungsdekrets erfolgen. Dies setzt stets die Anfechtung der Gültigkeit der betr. hl. Weihe sowie die Durchführung eines Weihenichtigkeitsverfahrens voraus, das als eine der bes. Arten von Verfahren in cc. 1708-171…

Verjährung

(248 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Verjährung - Katholisch Die V. (praescriptio exstinctiva seu liberativa) führt nach einer gewissen Zeit zum Verlust von subjektiven Rechten od. zur Befreiung von Verpflichtungen. Sie wird gemeinsam m. der Ersitzung (praescriptio acquisitiva) unter den kan. Begriff „praescriptio“ (vgl. cc. 197-199; cc. 1540-1542 CCEO) gefasst. Die V. hat zur Folge, dass nicht ausgeübte Rechte u. nicht eingeforderte Pflichten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erlöschen u. gem. c. 1492 § 1 bzw. c. 1150 CCEO m. Ausnahme von Personenstandsklagen (Personenstan…

Voruntersuchung, kanonische

(485 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Voruntersuchung, kanonische - Katholisch Eine k. V. ist gem. c. 1717 § 1 u. c. 1468 § 1 CCEO i. d. R. immer dann vorgesehen, wenn der Ordinarius eine wenigstens wahrscheinliche Kenntnis davon erhält, dass eine kan. Straftat begangen worden ist. Vorausgesetzt wird für die V. eine Plausibilitätsprüfung der Anzeige. Zuständig für die V. ist gem. cc. 1408, 1409 u. 1412 (cc. 1074, 1075 u. 1078 CCEO) der Ordinarius des Wohnsitzes, des Aufenthaltsortes (Aufenthalt) od. des Tatortes. Die Leitlinien der DBK …

Weihenichtigkeit

(364 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihenichtigkeit - Katholisch Gem. c. 290 u. c. 394 CCEO wird die einmal gültig empfangene Weihe (Ordination, Weihe) niemals ungültig, allerdings kann durch richterliches Urteil od. Verwaltungsdekret die Ungültigkeit der Weihe, die auch als W. bez. wird, festgestellt werden. Die W. berührt das Zentrum des sakramentalen Handelns der Kirche, weil alle trotz W. gesetzten, zu ihrer Gültigkeit auf dem Weihesakrament beruhenden sakramentalen Akte ex tunc ungültig sind. Die W. berührt damit nicht nur den …

Vollmacht

(1,361 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Vollmacht - Katholisch 1. Als V. (potestas) wird die von Jesus Chr. der Kirche anvertraute apost. Ermächtigung bez., die der universalen Heilssendung der Kirche in der Welt die erforderliche Autorität, Legitimität u. Verbindlichkeit verleiht. Die den Aposteln übertragene V., alle Völker zu Jüngern Christi zu machen, sie zu heiligen u. zu leiten u. so die Kirche auf der ganzen Erde auszubreiten (vgl. Mt 28, 16-20; Mk 16, 15; Lk 24, 45-48; Joh 20, 21-23) ist Teilhabe an der V. u. Sendung Jesu Christi…

Vorbeugende Maßnahmen

(615 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Vorbeugende Maßnahmen - Katholisch 1. Das kirchl. Prozessrecht sieht m. c. 1722 (c. 1473 CCEO) die Möglichkeit vor, dass der zuständige Ordinarius, nicht der Richter, gegen einen Angeklagten V. M. verhängt. Damit sind Maßnahmen gemeint, die helfen, Ärgernisse bei den Gläubigen zu vermeiden, die Freiheit von Zeugen zu schützen od. den ordnungsgemäßen Prozesslauf zu sichern; V. M. sind keine Strafen. Als mögliche V. M. werden genannt: Verbot der Ausübung des geistl. Dienstes od. eines kirchl. Amtes od…

Vorsitzender der Bischofskonferenz

(610 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Vorsitzender der Bischofskonferenz - Katholisch 1. Gem. c. 452 muss jede Bischofskonferenz entspr. ihrer eigenen Statuten einen V. wählen, der bei Verhinderung vom stellvertretenden V. vertreten wird. Der Generalsekretär der Bischofskonferenz ist nicht Stellvertreter des V., sondern eine Art Geschäftsführer u. Leiter des Generalsekretariats der Bischofskonferenz. Der V. steht der BK vor, d. h., dass er die Vollversammlungen u. den Ständigen Rat der Bischofskonferenz leitet u. die Konferenz nach außen…

Satzungsautonomie

(380 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Satzungsautonomie - Katholisch 1. Der Begriff S. bez. die Freiheit u. das Recht einer Vereinigung (Vereinigung von Gläubigen), sich selbst u. o. Mitwirkungsrechte Dritter eine Satzung zu geben, m. der die Struktur, das Leben u. das Handeln der Vereinigung geregelt wird. Die S. ist an die Vorgaben des Rechts gebunden. Dies gilt ggf. auch bzgl. des staatl. Vereinsrechts, wenn die Vereinigung neben der kirchl. auch eine staatl. Rechtsform annehmen will. 2. Das kirchl. Vereinsrecht unterscheidet zwischen Statuten (statuta) u. Satzungen (normae peculiares) u. schreibt …

Weihespender

(727 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihespender - Katholisch Rechtlich u. sakramental befähigt zur Spendung des Weihesakraments ist gem. c. 1012 bzw. c. 744 CCEO ausschließlich der geweihte Bischof, der m. der Bischofsweihe die Fülle des Weihesakraments empfangen hat. Neben der rechtlichen u. sakramentalen Befähigung des W. muss dieser auch die rechte Intention besitzen u. den in den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Ritus beachten (vgl. cc. 846 u. 1009 § 2; cc. 674 u. 744 CCEO). Entgegen dem can. 953 ist die Weihe eines Bf. nicht mehr ein dem Papst vorbehaltenes Recht, sondern wird rechtmä…

Vereinigung von Gläubigen

(312 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Vereinigung von Gläubigen - Katholisch 1. Die V. wurde im CIC/1917 m. dem Gattungsbegriff associatio bez. (vgl. cann. 700 u. 701). Sie war eine Personengesamtheit, unterschied sich aber von anderen Gemeinschaften von Gläubigen wie den Orden u. Kongr., die m. diesem Begriff nicht erfasst wurden (vgl. can. 685). V. konnten als kirchl. V. nur durch Errichtung od. wenigstens durch approbatio seitens der zuständigen kirchl. Autorität entstehen (can. 686 § 1). 2. Seit Mitte des 19. Jh. waren in Deutschland sog. katholische Vereine entstanden, die ihre Rechtsgrundlage i…

Umkardination

(518 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Umkardination - Katholisch Als U. wird der dauerhafte Wechsel eines Klerikers aus seinem urspr. in einen anderen geistl. Heimatverband bez. Die U. besteht folglich aus den unmittelbar aufeinander folgenden u. miteinander verbundenen Akten der Exkardination u. der neuen Inkardination (c. 267 § 2; c. 359 CCEO) u. kann, muss aber nicht, eine Phase der Transmigration, d. h. des zeitlich befristeten Wechsels zur Dienstleistung in einem anderen Heimatverband gem. c. 268 § 1 bzw. c. 360 § 1 CCEO umfassen.…
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