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Your search for 'dc_creator:( "Heribert Hallermann" ) OR dc_contributor:( "Heribert Hallermann" )' returned 172 results. Modify search

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Pastoralreferent(in)

(1,066 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pastoralreferent(in) - Katholisch 1. Seit der Gemeinsamen Synode bez. P. im Bereich der DBK einen pastoralen Beruf in der Kirche, der von Frauen u. Männern ausgeübt werden kann. Der Beruf P. gründet theol. in der Lehre des Vat II über die aus Taufe u. Firmung erwachsende Berufung der Laien zur Beteiligung an der Ausübung der Sendung der Kirche (LG 30-38; AA 2-3) sowie der daraus resultierenden Möglichkeit, dass Laien sowohl zur Mitarbeit am Apostolat der Hierarchie als auch zu gewissen kirchl. Ämtern herangezogen werden können, die geistl. Zie

Teilhabe

(737 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Teilhabe - Katholisch Die T. (lat. participatio bzw. participare, partem habere od. particeps) od. Partizipation ist nicht nur eine zentrale sozialethische Idee, sondern auch ein ekklesiologischer Leitbegriff: T. ist nämlich Ausdruck der Struktur einer Kirche, die sich selbst wesentlich als Communio begreift. „Diese Struktur gründet in der Erkenntnis, dass alle Glieder des Volkes Gottes in der Kirche eine Subjektstellung haben und auf allen kirchlichen Ebenen ein Zusammenwirken (cooperatio)“ (Riedel-Spangenberger, 665) der Gläubigen gefordert ist. Das Vat II handelt v…

Personalitätsprinzip

(557 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Personalitätsprinzip - Katholisch 1. Das P. ist in der geltenden Rechtsordnung das grundlegende Strukturierungsprinzip der Gesamtkirche sowie der einzelnen Teilkirchen u. relativiert das bis zum Vat II beinahe ausschließlich geltende Territorialprinzip, wonach die einzelnen Diözesen wie auch die Pfarreien als territoriale Gebiete bzw. als Teile ders. definiert waren (can. 216 §§ 1 u. 3); die Errichtung od. Veränderung von Personalpfarreien war demgegenüber als absolute Ausnahme bestimmt u. an ein bes. Apost. Indult gebunden (can. 216 § 4). 2. Das Vat II hat die Kirche…

Pornographie

(598 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pornographie - Katholisch 1. Die P. als solche ist kein Straftatbestand kirchl. Rechts. Gem. SST/2010 Art. 6 § 1, 2° gehört zu den Delicta graviora „der Erwerb, die Aufbewahrung und Verbreitung pornographischer Bilder von Minderjährigen unter vierzehn Jahren in jedweder Form und mit jedwedem Mittel durch einen Kleriker in übler Absicht.“ Dieser für das KR neue Straftatbestand stellt wohl eine Annäherung an weltliches Recht dar (Rees, 2013, 495), was dann auch für das Verständnis der P. etwa i. S. v. § 184 StGB gelten würde. 2. Strafttäter können nur Kleriker sein, d. h. Männe…

Ordensprofess

(1,177 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Ordensprofess - Katholisch Die O. wird insb. in den cc. 654-658 des Art. 2 des 3. Kap. über die Zulassung der Kandidaten u. die Ausbildung der Mitglieder des Titels II Ordensinstitute innerhalb der Sekt. I Inst. des geweihten Lebens des Teils III des kirchl. Verfassungsrechts (Buch II CIC) normiert. Sie wird als „professio“ (z. B. cc. 573 § 1, 655-658) od. als „professio religiosa“ (c. 654) bez. u. als „professio temporaria“ (z. B. cc. 655, 656, 657 § 2) bzw. „professio perpetua“ (z. B. cc. 657 §§ …

Hausgeistlicher

(289 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Hausgeistlicher - Katholisch Der H. gehört zur Gruppe der cappellani (cc. 564-572) u. ist ein Priester, dem auf Dauer die Hirtensorge für eine Gemeinschaft od. einen bestimmten Kreis von Gläubigen wenigstens z. T. anvertraut ist. Der Dienst des H. ist auf ein bestimmtes Haus bezogen, z. B. die Niederlassung eines laikalen Ordensinstituts, ein Altenheim, ein Krankenhaus, ein Bildungshaus o. Ä. Der H. übt seinen Dienst stabili modo, d. h. regelmäßig u. für eine gewisse Zeit aus. Er ist Inhaber eines KA gem. c. 145 § 1. Die vom H. konkret auszuübende Seelsorge richtet sich nac…

Sollicitatio

(362 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Sollicitatio - Katholisch Die S. gehört gem. SST/2010 Art. 4 § 1, 4° (Sacramentorum Sanctitatis Tutela) zu den der Kongregation für die Glaubenslehre vorbehaltenen Delicta graviora gegen die Heiligkeit des Bußsakraments. Sie besteht gem. c. 1387 u. c. 1458 CCEO im Missbrauch der Beichte durch einen Priester, der einen Pönitenten zu einer Sünde gegen das sechste Gebot anstiftet, die alleine od. m. dem Beichtvater od. m. einer dritten Person verwirklicht wird. Möglicher Straftäter kann nur ein Priest…

Pastor animarum

(686 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pastor animarum - Katholisch 1. Die Bez. P. a. findet sich ausschließlich in Buch III (Verkündigungsdienst) u. Buch IV (Heiligungsdienst) des CIC/1983. So besteht ein sachlicher Zusammenhang m. c. 213, dem gem. die Gläubigen das Recht haben, aus den geistl. Gütern der Kirche, insb. aus der Verkündigung des Wortes Gottes u. aus dem Empfang der Sakramente Hilfe von den geistl. Hirten zu empfangen. P. a. ist also ein relationaler Begriff, insofern er die dienende Beziehung zwischen bestimmten Klerikern…

Versprechen

(674 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Versprechen - Katholisch Der Begriff V. (promissio) kommt in den kirchl. Gesetzbüchern in versch. Zusammenhängen vor; er muss von ähnlichen Begriffen wie Gelübde (votum, professio) u. Eid (iusiurandum) unterschieden werden. Zwar verweist das Sachverzeichnis des CIC/1983 lat./dt. unter dem Lemma V. auf Gelübde, dennoch müssen beide Sachverhalte unterschieden werden, wie aus c. 1191 § 1 u. c. 889 § 1 CCEO ersichtlich wird. Ein Gelübde (votum) ist demnach ein menschliches V., das Gott gegeben wird u. …

Weihebandverteidiger

(354 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihebandverteidiger - Katholisch Bei Verfahren zur Feststellung der Weihenichtigkeit gem. c. 1710 u. c. 1386 § 2 CCEO kommt aufgrund der dortigen allg. Verweisung auf die Normen über das Gerichtswesen im Allgemeinen sowie über das ordentliche Streitverfahren dem W. eine unverzichtbare Rolle zu. Gem. c. 1432 u. c. 1096 CCEO ist bei solchen Verfahren die Mitwirkung des W. zwingend gefordert, der all das vorzutragen hat, was vernünftigerweise gegen die Nichtigkeit der hl. Weihe (Ordination, Weihe) sp…

Laientheologie

(961 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Laientheologie - Katholisch Mit dem kirchenrechtlich unspezifischen Begriff L. kann 1. die theol. Reflexion über die Laien bez. werden wie 2. die Theologie für Laien als auch 3. die von Laien betriebene wiss. Theologie. 1. Das Vat II hat m. LG 30-31 die in can. 107 kodifizierte grundsätzliche Trennung zwischen den Klerikern als Rechtssubjekten u. den Laien als Rechtsobjekten theol. u. rechtlich überwunden. Laien sind demnach vollberechtigte Glieder der Kirche u. Träger einer eigenständigen Sendung, d. h. Gläubige, „die, durch d…

Pastor proprius

(727 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pastor proprius - Katholisch 1. Der Begriff P. p. steht in einer rechtsgeschichtlichen Tradition, die einen engen Zusammenhang m. der Herausbildung des Pfarrzwangs aufweist. In der Const. 21 des 4. Laterankonzils (1215) Omnis utriusque sexus (CoD3 245), die einen jurisdiktionellen Pfarrzwang betont, wird der Begriff sacerdos proprius verwendet, der noch die terminologischen Unsicherheiten bzgl. der Bez. des Pfarrseelsorgers spiegelt. Das Adjektiv proprius weist auf das bes. rechtliche Beziehungsverhältnis zwischen dem Pfarrer u.…

Kirchlicher Verein

(722 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kirchlicher Verein - Katholisch Der Begriff des K. hat m. Inkrafttreten des CIC gegenüber seiner hist. Bedeutung eine entscheidende Veränderung erfahren, die in der durch das Vat II erneuerten Ekklesiologie begr. ist. Daraus erwachsen auch Folgen für den religionsrechtlichen Bereich. 1. Der K. war gem. cann. 684-686 dadurch bestimmt, dass er von der kirchl. Autorität errichtet od. approbiert war u. dass er kan. Zwecken diente, d. h. a) der Förderung eines vollkommeneren chr. Lebens unter den Mitgliedern od. b) der Ausübung eines Werk…

Berufung, geistliche

(744 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Berufung, geistliche - Katholisch Die B. ist zu verstehen als ein Zusammenwirken zwischen der Liebe Gottes, der den Menschen ruft, u. der Freiheit des Menschen, der Gott antwortet, allerdings nicht als ein rein individuelles Geschehen, sondern als ein Vorgang, an dem die Gemeinschaft der Kirche wesentlich beteiligt ist (PDV 35, 36 u. 38). Jede einzelne B. ist sakramental im Empfang der Taufe grundgelegt u. zielt auf die Verwirklichung der Sendung der Kirche: „Die christliche Berufung ist in jeder ihrer Formen ein Geschenk, bestimmt zum Aufbau der Kirche“ (PDV 35). 1. B. ist in ei…

Unkenntnis

(383 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Unkenntnis - Katholisch Die U., bei der Kenntnis u. Beurteilung eines Sachverhaltes fehlen, unterscheidet sich vom Irrtum, bei dem ein objektiv falsches Urteil vorliegt, das subjektiv aber für richtig gehalten wird. U. kann m. Nichtwissen bzw. Unwissenheit gleichgesetzt werden. Der CIC kennt m. c. 1325 aber auch die grobe U. (ignorantia crassa), die grob fahrlässig od. absichtlich sein kann. Eine U. des Rechts (ignorantia iuris) kann also auch die wissentliche U. umfassen, die geltendes Recht bewus…

Kanonische Eignung

(823 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kanonische Eignung - Katholisch 1. Als K. (idoneitas, idoneus) wird entspr. c. 149 § 1 (c. 940 § 1 CCEO) das Vorliegen bestimmter, vom allg. od. vom partikularen Recht in allg. od. in bes. Weise geforderter Eigenschaften einer physischen Person bez., die zur Vornahme von Rechtsakten, zur Ausübung von Diensten, Vollmachten u. Befugnissen, zur Übernahme von Ämtern, zum Empfang der Weihen (Weiheempfang) od. zur Eingliederung in die Inst. des geweihten od. die Gesellschaften des apostolischen Lebens bef…

Generalsekretariat der Bischofskonferenz

(596 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Generalsekretariat der Bischofskonferenz - Katholisch 1. Gem. c. 451 müssen im eigenen Statut jeder Bischofskonferenz u. a. ein G. sowie weitere für die Arbeit der BK notwendige Ämter u. Kommissionen vorgesehen werden. d. h., dass das G. m. der Rechtswirksamkeit des betr. Statuts errichtet wird. Die Struktur u. personelle Besetzung des G. bleibt, m. Ausnahme des obligatorischen Generalsekretärs der Bischofskonferenz (c. 452 § 1), den Erfordernissen u. dem Ermessen der jeweiligen Konferenz überlassen.…

Pfarrexamen

(669 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pfarrexamen - Katholisch 1. Das P., auch als Pfarrkonkurs bez., ist eine Prüfung in theoretischen u. praktischen theol. Disziplinen, m. der die Geistlichen ihre allg. od. ihre bes. kanonische Eignung für die Übernahme des Amtes eines Pfarrers in einer vakanten Pfarrei nachweisen. 2. Das Konzil von Trient (1545-1563), XXIV, de ref. XVIII (CoD3 770, 19-772, 9), hatte das bes. P. eingeführt, m. dem ein Bewerber seine spezifische Eignung für eine vakante Pfarrei nachweisen musste. So sollte der Bischof od. sein Generalvikar gemeinsam m. mind. drei so…

Klerikervereinigung

(411 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Klerikervereinigung - Katholisch 1. Vereinigung von Klerikern: Die Kleriker haben Teil an der Koalitionsfreiheit aller Gläubigen (cc. 215-216; 298 § 1). Dieses Recht wird für Weltkleriker in c. 278 § 1 eigens betont (Klerikerrechte), es gilt auch für Kleriker, die einer Ordensgemeinschaft angehören (c. 307 § 3). Dieses Grundrecht wird modifiziert durch die bes. Standespflichten der Kleriker (Klerikerpflichten). So sollen sie von der Gründung u. Mitgliedschaft in solchen Vereinen absehen, die ihren …

Gemeinde anderer Sprache und Herkunft

(740 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Gemeinde anderer Sprache und Herkunft - Katholisch Die G. sind Strukturen der Migrantenpastoral innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der DBK in unterschiedlicher rechtlicher Ausprägung. Deutschsprachige Gde. im Ausland werden i. d. R. als Auslandsgemeinden bez. 1. Die Rechtsordnung des CIC/1917 ging strikt vom Territorialprinzip aus u. stand der Errichtung von National- u. Sprachpfarreien ablehnend gegenüber. So bestimmte can. 216 § 4, dass Sprach- od. Nationalpfarreien o. ausdrückliches apost. Indult nicht errichtet werden d…
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