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Your search for 'dc_creator:( "Heribert Hallermann" ) OR dc_contributor:( "Heribert Hallermann" )' returned 172 results. Modify search

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Diözesanbischof

(976 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Diözesanbischof - Katholisch 1. Vat II bestimmt in CD 11, 2 den D. als pastor proprius, ordinarius et immediatus der ihm anvertrauten Teilkirche, der in ihr u. für sie den Hirtendienst in den drei Aufgabenbereichen der Verkündigung, der Heiligung u. der Leitung ausübt. Im Zusammenwirken m. dem Presbyterium führt er die ihm anvertrauten Gläubigen durch Wort u. Sakrament, d. h. durch Verkündigungs- u. Heiligungsdienst, im Hl. Geist zu einer Teilkirche zusammen, in der die eine hl. kath. u. apost. Kir…

Designation

(224 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Designation - Katholisch Innerhalb des mehrstufigen Verfahrens einer Amtsübertragung bez. D. den ersten Schritt, d. h. die Auswahl der Person, der das in Frage kommende Amt übertragen werden soll. Bei der freien Amtsverleihung kommt die D. der für die Verleihung zuständigen Autorität zu. Bei der gebundenen Verleihung haben Einzelpersonen od. Kollegien das Recht der D., die durch Präsentation, Wahl od. Wahlbitte erfolgt. Zur Rechtmäßigkeit der D., die von der für die Amtsverleihung zuständigen Autor…

Versammlung

(256 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Versammlung - Katholisch Eine V. (conventus) ist eine zeitweilige Zusammenkunft von Personen, die damit bestimmte Ziele gemeinsam verfolgen. Mit der Vereinigung (Vereinigung von Gläubigen) hat die V. gemeinsam, dass sie ein Instrument zur gemeinsamen Ausübung des eigenen Apostolats der Gläubigen ist. Die V. unterscheidet sich von der Vereinigung dadurch, dass sie ein zeitlich befristetes Ereignis darstellt u. nicht auf Dauer angelegt ist. Weil die V. immer ereignishaft bleibt u. sich nicht institut…

Entlohnung

(448 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Entlohnung - Katholisch Der Anspruch auf E. erwächst aus einem kirchl. Dienstverhältnis auf Dauer od. auf Zeit (cc. 231 §§ 1 u. 2; 281 § 1) od. aus einem Arbeitsvertrag (c. 1286, 2°) u. unterscheidet sich damit vom Lebensunterhalt (sustentatio) der Kleriker, der als Rechtsanspruch aus der Inkardination erwächst. Die Übertragung eines KA (officium) od. eines kirchl. Dienstes (munus) (Amtseinkommen) an Kleriker od. Laien führt zum Anspruch auf E., die Übertragung der liturgischen Dienste (ministeria)…

Weihespendung

(1,130 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihespendung - Katholisch Die W. soll gem. c. 1010 i. d. R. innerhalb der Eucharistiefeier an einem Sonntag od. an einem gebotenen Feiertag erfolgen; aus seelsorglichen Gründen kann sie aber auch an jedem anderen Tag stattfinden. C. 773 CCEO empfiehlt die W. an einem Sonn- od. Feiertag, lässt aus einem gerechten Grund (Grund, gerechter) aber auch die W. an anderen Tagen zu. Der Ort der W. ist gem. c. 1011 die Bischofskirche des eigenen Bischofs (vgl. c. 1016) od. der eigenen Diözese, für die ein B…

Consociatio

(408 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Consociatio - Katholisch 1. Der Begriff C. wird im CIC versch. verwendet: als Synonym für die persona iuridica, d. h. eine Personengesamtheit m. bestimmter Zielsetzung, auf Dauer angelegter Ordnung u. freier Mitgliedschaft (c. 120 § 1); für den Anschluss eines Nonnenklosters an ein Ordensinstitut von Männern (c. 614); für die Zusammenarbeit zwischen Diözesen zur Versorgung des Klerus (c. 1274 § 4); zur Bez. einer Vereinigung, die Machenschaften gegen die Kirche betreibt u. deshalb keine kirchl. Ver…

Generalsekretär der Bischofskonferenz

(825 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Generalsekretär der Bischofskonferenz - Katholisch 1. Der G. wird lediglich in c. 452 § 1 als eines der obligatorischen Organe der Bischofskonferenz neben deren Vorsitzenden u. dessen Stellvertreter erwähnt. Der G. ist also weder Vorsitzender der Bischofskonferenz noch dessen Stellvertreter. Der G. hat auch nicht eine dem Generalvikar vergleichbare Stelle, denn im Unterschied zu diesem weist ihm der CIC keine potestas exsecutiva od. irgendeine andere vergleichbare Vollmacht zu (vgl. cc. 475 § 1 u. 47…

Errichtung

(390 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Errichtung - Katholisch Als E. (lat. erectio od. const.) wird das Handeln einer kirchl. Autorität bez., das ein Rechtssubjekt öff. Rechts in der Kirche begr., das im Namen der Kirche tätig werden kann. Die Strukturen u. Ämter der KirchVerf. sind iure divino gegeben od. entstehen durch E. Die ihnen unmittelbar zugeordneten Einrichtungen, Vereinigungen (Vereinigung von Gläubigen) u. Einrichtungen, die die chr. Lehre im Namen der Kirche vermitteln, den amtl. Gottesdienst fördern od. andere ihrer Natur…

Beratung

(864 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Beratung - Katholisch 1. Das Phänomen der B. ist kennzeichnend für die Kirche, die sich gem. Vat II (vgl. v. a. LG 4) als Communio versteht. Ausgehend von LG Kap. 3 entwirft v. a. CD 27 das Bild eines Bf., der in seinem Hirtendienst von Organen der B. u. von Personen unterstützt wird, die ihm B. leisten. Das DirH leitet aus der Communio-Struktur der Kirche die Verpflichtung des Bf. ab, die in der Rechtsordnung verankerten Organe der Mitwirkung u. B. wertzuschätzen, denn diese „prägen der Leitung de…

Handelsgeschäfte, Kleriker

(336 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Handelsgeschäfte, Kleriker - Katholisch Kleriker sind durch die Weihe (Ordination, Weihe) zu Verwaltern der Geheimnisse Gottes u. zum selbstlosen Dienst an seinem Volk bestimmt u. verpflichtet, ein dem entspr. Leben zu führen (cc. 276; 285). Bei der Ausübung ihres Dienstes müssen sie jeden Anschein von Geschäft od. Handel gänzlich fernhalten (c. 947; vgl. auch cc. 282 § 2; 848). Das Amtseinkommen bzw. der m. der Inkardination verbundene Lebensunterhalt bieten die erforderliche materielle Sicherheit. H. u. Ausübung von Gewerbe sind Klerikern u. Ordensleuten grds. ve…

Amtsantritt

(734 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Amtsantritt - Katholisch Der sich in mehreren Schritten vollziehende Akt der Amtsverleihung (provisio canonica), der die Designation (designatio personae) u. die Amtsübertragung (provisio officii) in einer der kanonischen Formen (collatio libera, praesentatio, electio, postulatio) umfasst, wird v. a. bei den Ämtern des Bf. u. des Pfarrers erst durch den kan. Akt des A. od. der Besitzergreifung zum Abschluss u. zur vollen rechtlichen Wirksamkeit gebracht (Investitur). 1. Der ernannte od. gewählte u. vom P. bestätigte (c. 377 § 1) Diözesanbischof muss, wenn er…

Seelsorgeeinheit

(368 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Seelsorgeeinheit - Katholisch Die S. gehört ebenso zu den Neologismen diözesaner Umstrukturierungen im Bereich der DBK wie die Bez. Pastoraler Raum, Pfarreiengemeinschaft, Pfarreienverbund u. Pfarrverband. S. ist weder Rechts- noch Strukturbegriff, sondern ein allg. Hilfsbegriff für versch. Strukturen der pfarrlichen Hirtensorge, denen gemeinsam ist, dass sie aus mehreren bislang selbständigen Pfarreien zusammengefügt werden. Die Vermutung, dass c. 374 § 2 die Bildung von S. vorsehe (Sekretariat de…

Taufzeuge

(424 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Taufzeuge - Katholisch Der CIC verwendet den Begriff T. 1. in c. 874 § 2 i. S. eines abgestuften Patendienstes u. 2. in den cc. 875 u. 876 (cc. 688 u. 689 § 1 CCEO) i. S. eines Beweiszeugen. 1. Gem. c. 874 § 1, 3° muss der Pate kath. sein u. die volle sakramentale Initiation durchlaufen haben. Nichtkatholische Christen u. Nichtgetaufte (Ungetaufte) können demnach nicht Paten sein. C. 874 § 2 berücksichtigt, dass nichtkatholische Christen nicht außerhalb der Communio der katholischen Kirche stehen, sondern diese gem. cc. 204 § 1 u.…

Klerikerrechte

(521 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Klerikerrechte - Katholisch Die bes. K. treten ergänzend zu den Rechten aller christifideles hinzu, die im Gemeinstatut für alle Gläubigen in den cc. 208-223 (cc. 7-26 CCEO) zusammengefasst sind (Grundrechte und Grundpflichten der Christen). Sie sind nicht i. S. früherer Privilegien des Klerikerstandes zu verstehen sondern als Rechte, die auf den geistl. Dienst der Kleriker u. dessen Ausübung bezogen sind. Gem. cc. 273-289 (cc. 367-393 CCEO) haben die Kleriker die folgenden bes. Rechte, die von entspr. Klerikerpflichten, Empfehlungen u. Verboten erg. werden: 1. Übernahme von…

Weihenichtigkeitserklärung

(774 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihenichtigkeitserklärung - Katholisch Eine W. als Feststellung der Ungültigkeit einer gem. c. 124 § 2 u. c. 931 § 2 CCEO dem äußeren Anschein nach gültig empfangenen hl. Weihe (Weiheempfang) kann gem. c. 290 n. 1 u. c. 394 n. 1 CCEO nur in Form eines richterlichen Urteils od. eines Verwaltungsdekrets erfolgen. Dies setzt stets die Anfechtung der Gültigkeit der betr. hl. Weihe sowie die Durchführung eines Weihenichtigkeitsverfahrens voraus, das als eine der bes. Arten von Verfahren in cc. 1708-171…

Institutio

(702 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Institutio - Katholisch Entspr. der bereits für das klassische Latein bezeugten Bedeutungsvielfalt des Begriffs I. bzw. der Verbform instituere bez. dieser Begriff auch in der kan. Rechtssprache versch. Sachverhalte. Im CIC/1917 bez. I. als terminus technicus die gebundene Verleihung von KA nach vorgängiger Präsentation, aber auch die Amtsverleihung allg. (z. B. cann. 148 § 1; 320; 332; 455; 456; 1448-1471), die religiöse od. katechet. Unterweisung (z. B. cann. 1333 § 1; 1372; 1373), die Ausbildung…

Priestermangel

(362 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Priestermangel - Katholisch 1. Der P. ist der rechtfertigende Grund dafür, dass der Diözesanbischof i. S. v. c. 517 § 2 Nichtpriester an der Ausübung der Hirtensorge einer vakanten Pfarrei beteiligen kann. P. bedeutet in diesem Zusammenhang, dass der zuständige Bf. keinen gem. c. 521 § 2 geeigneten Priester für das Amt des Pfarrers in der vakanten Pfarrei zur Verfügung hat. Weil es nicht um das absolute Fehlen von Priestern, sondern um das Fehlen solcher Priester geht, die für den Dienst als Pfr. i…

Kategorialseelsorge

(307 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kategorialseelsorge - Katholisch 1. Pastoraltheologie u. kirchl. Praxis fassen m. K. eine an Lebensabschnitten u. -situationen orientierte spezifische Seelsorge, die lebensnahe Lern- u. Erfahrungsorte des Christseins anbietet. Um der Bildung pastoraler Inseln zu wehren, wird angemahnt, den Gesamtzusammenhang der Ortskirche zu wahren. Einige dt. Diözesen planen aktuell, die K. personell, finanziell u. strukturell stärker in die Pfarrseelsorge zu integrieren. HbkathKR3 fasst unter K. die Seelsorge am Menschen unterwegs, Schulseelsorge u. Hochschulseelsorg…

Verjährung

(248 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Verjährung - Katholisch Die V. (praescriptio exstinctiva seu liberativa) führt nach einer gewissen Zeit zum Verlust von subjektiven Rechten od. zur Befreiung von Verpflichtungen. Sie wird gemeinsam m. der Ersitzung (praescriptio acquisitiva) unter den kan. Begriff „praescriptio“ (vgl. cc. 197-199; cc. 1540-1542 CCEO) gefasst. Die V. hat zur Folge, dass nicht ausgeübte Rechte u. nicht eingeforderte Pflichten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erlöschen u. gem. c. 1492 § 1 bzw. c. 1150 CCEO m. Ausnahme von Personenstandsklagen (Personenstan…

Christus Dominus

(646 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Christus Dominus - Katholisch 1. Die Ankündigung des Vat II als Pastoralkonzil durch Johannes XXIII. zielte u. a. darauf ab, den Dualismus zwischen doctrina u. disciplina zu überwinden. So sollte der neue Codex des KR, den Johannes XXIII. sich als eine Frucht u. als Krönung des Konzils erhoffte, die konziliare Ekklesiologie in die kan. Sprache übers. u. operationalisierbar machen (Konzil und Codex). Die theol. Lehre sollte folglich das Urbild u. die kanonische Norm das Abbild sein. Auch CD 44, 1 läs…
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