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Your search for 'dc_creator:( "Heribert Hallermann" ) OR dc_contributor:( "Heribert Hallermann" )' returned 172 results. Modify search

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Eheschließungsversuch

(311 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Eheschließungsversuch - Katholisch Wer trotz kirchenrechtlicher Eheunfähigkeit mind. einer der beteiligten Personen versucht hat, eine kirchl. od. zivile Ehe zu schließen, die aufgrund bestehender Ehehindernisse immer ungültig bleibt, hat einen E. (matrimonium attentatum) unternommen, der bzgl. der Weihe (Ordination, Weihe) wie auch der Gelübde zu entspr. Rechtsfolgen führt. Die für einen E. relevante Eheunfähigkeit kann im bestehenden Eheband, im gültigen Empfang einer Weihe od. im öff. ewigen Gel…

Voruntersuchung, kanonische

(485 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Voruntersuchung, kanonische - Katholisch Eine k. V. ist gem. c. 1717 § 1 u. c. 1468 § 1 CCEO i. d. R. immer dann vorgesehen, wenn der Ordinarius eine wenigstens wahrscheinliche Kenntnis davon erhält, dass eine kan. Straftat begangen worden ist. Vorausgesetzt wird für die V. eine Plausibilitätsprüfung der Anzeige. Zuständig für die V. ist gem. cc. 1408, 1409 u. 1412 (cc. 1074, 1075 u. 1078 CCEO) der Ordinarius des Wohnsitzes, des Aufenthaltsortes (Aufenthalt) od. des Tatortes. Die Leitlinien der DBK …

Kirchenrektor

(351 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kirchenrektor - Katholisch 1. K. i. S. des c. 556 (cc. 304-310 CCEO) ist ein Priester, dem die Verantwortung für eine Kirche übertragen ist, die nicht Pfarr-, Kapitels- od. Ordenskirche ist (Kirchengebäude). Der K. ist für eine Kirche i. S. des c. 1214, nicht für Kapellen od. Privatkapellen (cc. 1223 u. 1226) vorgesehen. Der Pfarrer ist K. für die Pfarrkirche, für eine Kapitelskirche der Vorsteher des Kapitels u. für eine Kirche, die einem Orden dient, der Ordensobere. K. einer Seminar- od. Kollegskirche ist der Rektor des Seminars od. Kollegs (c. 557 § 3). 2. Ein K. wird i. d. R.…

Katholischer Verein

(664 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Katholischer Verein - Historisch 1. Seit Mitte des 19. Jh. waren in Deutschland unter Nutzung der bürgerlichen Koalitionsfreiheit Vereinigungen von Katholiken entstanden, die im öff. Leben kath. Interessen vertraten. Die K. stellten für die kirchl. Autorität eine zusätzliche Möglichkeit dar, in der nachrevolutionären Epoche ihre Sendung in der Welt wahrnehmen zu können, denn die K. suchten in der Gesellschaft Ziele zu verwirklichen, deren Erreichung den Bf. alleine …

Moderator

(955 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Moderator - Katholisch 1. Allg. bez. M. eine Vielfalt von bes. Funktionen, denen bei aller Unterschiedlichkeit gemeinsam ist, dass der M. eine koordinierende Verantwortung bzgl. einer Aufgabe ausübt, die einer kirchl. Einrichtung bzw. einer physischen Person od. jur. Person (Juristische Person, kirchliche) übertragen ist u. die o. ein geordnetes Zusammenwirken m. anderen nicht erfüllt werden kann. Der M. trägt eine bes. Verantwortung für das Zusammenwirken der Einrichtungen od. Personen, unbeschade…

Gesamtkirche

(708 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Gesamtkirche - Katholisch Der Begriff G. (Ecclesia universa od. universalis) wird sowohl in Texten des Vat II als auch in den beiden kirchl. Gesetzbüchern CIC/1983 für die lateinische Kirche u. CCEO für die kath. Ostkirchen verwendet, o. dabei legal definiert zu werden. Daher ist der Bedeutungsgehalt des Begriffs G. nicht immer eindeutig. Unabhängig davon ist er ein zentraler Begriff des kirchl. Verfassungsrechts. 1. Der Begriff G. in Texten des Vat II: Wird G. in der Liturg…

Weihenichtigkeit

(364 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihenichtigkeit - Katholisch Gem. c. 290 u. c. 394 CCEO wird die einmal gültig empfangene Weihe (Ordination, Weihe) niemals ungültig, allerdings kann durch richterliches Urteil od. Verwaltungsdekret die Ungültigkeit der Weihe, die auch als W. bez. wird, festgestellt werden. Die W. berührt das Zentrum des sakramentalen Handelns der Kirche, weil alle trotz W. gesetzten, zu ihrer Gültigkeit auf dem Weihesakrament beruhenden sakramentalen Akte ex tunc ungültig sind. Die W. berührt damit nicht nur den …

Öffentlicher Verein

(769 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Öffentlicher Verein - Katholisch Die Bestimmungen über den Ö. V. finden sich in cc. 312-320, zu denen ergänzend die allg. Normen des kirchl. Vereinsrechts in den cc. 298-311 hinzutreten. Der CCEO normiert die Ö. V. in Titel XIII (cc. 573-583 CCEO). 1. Das wesentliche Merkmal eines Ö. V. ist gem. c. 301 (c. 573 § 1 CCEO) dessen Errichtung durch die kirchl. Autorität, die in c. 312 (c. 575 § 1 CCEO) näher bestimmt wird. Die kirchl. Autorität kann nur einen Ö. V., nicht aber einen Privaten Verein od. einen Freien Zusammenschluss errichte…

Ordenskapitel

(819 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Ordenskapitel - Katholisch Die O. (capitula) werden im CIC innerhalb der Rechtsbestimmungen über die Ordensinstitute im Kap. 2 über die Leitung der Inst. als Art. 2 in den cc. 631-633 normiert. Die O. gehören folglich zu den Leitungsorganen der Inst. bzw. zu den Organen, welche die Autonomie des Inst. (c. 586 § 1) wahrnehmen. Weitere Organe der Leitung sind die Oberen (Ordensoberer) m. ihren Räten (cc. 617-630). Die O. sind von den Räten als beispruchsberechtigten Organen (Beispruchsrecht) zu unter…

Investitur

(341 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Investitur - Katholisch 1. Im germanischen Recht bez. die I. (investitura = Einkleidung, Bekleidung) die förmliche Besitzeinweisung einer Person in das Eigentum an einem Grundstück durch den bisherigen Eigentümer, später auch die Einweisung des Lehensmannes in das Lehen, die von der Überreichung bestimmter Symbole begleitet wurde. Im Zusammenhang m. dem Eigenkirchenwesen wurde die Übertragung einer niederen Kirche durch den Eigenkirchenherren an einen Priester ebenfalls als I.…

Ordinarius

(641 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Ordinarius - Katholisch Der Begriff O. wird in c. 134 § 1, d. h. innerhalb des Titels VIII De potestate regiminis des Buches I des CIC definiert. Der Zusammenhang zwischen der potestas regiminis od. iurisdictio (vgl. c. 129 § 1), der Leitungsvollmacht, u. dem Begriff O. ist schon aufgrund der systematischen Einordnung des c. 134 evident. Gem. c. 134 § 1 ist O. ein Rechtsbegriff, der in der dt. Rechtssprache auch m. Oberhirte wiedergegeben wird. Er bez. die Träger ordentlicher Leitungsvollmacht i. S. v. c. 131 § 1. Die O. sind demnach Inhaber…

Katholikenrat

(674 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Katholikenrat - Katholisch 1. Die Entstehung von K. auf den versch. Verfassungsebenen der kath. Kirche in Deutschland ist m. der sog. Katholischen Aktion verbunden. Das als erster K. auf nationaler Ebene i. J. 1868 gegr. Zentralkomitee sollte alle kath. Kräfte u. Initiativen des Laienapostolats damaligen Verständnisses zusammenfassen u. die jährlichen Generalversammlungen des Katholischen Vereins für Deutschland durchführen. Dieser erste K. trug vereinsrechtlichen Charakter. Die nach dem Zusammenbr…

Konzelebration

(644 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Konzelebration - Katholisch 1. Die von Lothar von Segni, später P. Innozenz III. (1198-1216) formulierte Sentenz De missarum mysteriis, dass die eucharistische Konsekration nur durch einen einzigen Priester erfolgen könne, hatte bis zum Vat II allg. Geltung. Von der Einzelzelebration gab es gesch. bedingte Ausnahmen (z. B. Gründonnerstag, Synoden). Gem. can. 803 war die K. verboten m. Ausnahme der Messen bei der Priesterweihe u. der Bischofsweihe. P. Pius XII. hat in der Enz. Mediator Dei die falsc…

Klerikerstand

(743 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Klerikerstand - Katholisch 1. Gesch.: Ein eigener K. ist der Kirche der ersten drei Jhh. noch unbekannt. Er entsteht erst m. der Konstantinischen Wende u. in deren Folge m. dem strikten Ausbau einer hierarchischen kirchl. Organisation u. der Bindung geistl. Autorität an das kirchl. Amt. Erstmals wurde im Codex Theodosianus das Privileg der Steuerfreiheit (privilegium muneris) für Kleriker kodifiziert (Codex Theodosianus 16, 2, 2). Als rechtlich abgesicherte Privilegien des K. entwickelten sich im h…

Vollmacht

(1,361 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Vollmacht - Katholisch 1. Als V. (potestas) wird die von Jesus Chr. der Kirche anvertraute apost. Ermächtigung bez., die der universalen Heilssendung der Kirche in der Welt die erforderliche Autorität, Legitimität u. Verbindlichkeit verleiht. Die den Aposteln übertragene V., alle Völker zu Jüngern Christi zu machen, sie zu heiligen u. zu leiten u. so die Kirche auf der ganzen Erde auszubreiten (vgl. Mt 28, 16-20; Mk 16, 15; Lk 24, 45-48; Joh 20, 21-23) ist Teilhabe an der V. u. Sendung Jesu Christi…

Gemeindereferent(in)

(974 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Gemeindereferent(in) - Katholisch 1. Seit der Gemeinsamen Synode bez. G. im Bereich der DBK einen pastoralen Beruf in der Kirche, der von Frauen u. Männern ausgeübt werden kann. Der Beruf G. gründet theol. in der Lehre des Vat II über die aus Taufe u. Firmung erwachsende Berufung (Berufung, geistliche) der Laien zur Beteiligung an der Ausübung der Sendung der Kirche (LG 30-38; AA 2-3) sowie der daraus resultierenden Möglichkeit, dass Laien sowohl zur Mitarbeit am Apostolat der Hierarchie als auch z…

Abwesenheit

(348 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Abwesenheit - Katholisch 1. Die Verwirklichung der Hirtensorge wird durch die Residenzpflicht geschützt, die in den Normen zur A. eine zeitliche Ausprägung erfährt. Der Diözesanbischof darf nicht mehr als einen Monat vom Bistum abwesend sein. Ausnahmen gelten für die Teilnahme an Ad-limina-Besuch, Konzil, Bischofssynode u. BK sowie z. B. für Exerzitien u. Ferien. Bes. Beschränkungen bzgl. der A. gelten für die kirchl. Hochfeste. Dem Bistum darf durch die A. des Bf. kein Schaden entstehen. Bei unrec…

Aufhebung

(287 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Aufhebung - Katholisch 1. Der Begriff A. wird in der dt. Übers. des CIC i. d. R. für die lat. Verben rescindere u. revocare verwendet. Die Übers. von supprimere od. suppressio m. A. ist inadäquat, weil es um den Tatbestand der Auflösung geht (z. B. cc. 584, 733 § 1 u. 616 §§ 1 u. 2). Die Trennung von Ehegatten (Ehetrennung) bei bleibendem Eheband (cc. 1151-1155) wird in der wiss. Lit. auch als A. der ehelichen Gemeinschaft bez. 2. In cc. 3, 4, 28 u. 73 wird die teilweise od. vollständige A. von Konk., wohlerworbenen Rechten u. Privilegien, Gewohnheitsrecht u. Res…

Vorbeugende Maßnahmen

(615 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Vorbeugende Maßnahmen - Katholisch 1. Das kirchl. Prozessrecht sieht m. c. 1722 (c. 1473 CCEO) die Möglichkeit vor, dass der zuständige Ordinarius, nicht der Richter, gegen einen Angeklagten V. M. verhängt. Damit sind Maßnahmen gemeint, die helfen, Ärgernisse bei den Gläubigen zu vermeiden, die Freiheit von Zeugen zu schützen od. den ordnungsgemäßen Prozesslauf zu sichern; V. M. sind keine Strafen. Als mögliche V. M. werden genannt: Verbot der Ausübung des geistl. Dienstes od. eines kirchl. Amtes od…

Hirtendienst

(922 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Hirtendienst - Katholisch 1. Aus dem archetypischen Bild des Hirten hat sich schon in vorbiblischer Zeit die Vorstellung entwickelt, dass Götter u. Könige H. für die Menschen leisten. M. dem H. verbinden sich Aspekte der Fürsorge, des Schutzes, der Beheimatung u. der Verlässlichkeit des Hirten sowie der Slg. der ihm Anvertrauten in sicherer Gemeinschaft. AT u. NT beziehen …
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