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Your search for 'dc_creator:( "Heribert Hallermann" ) OR dc_contributor:( "Heribert Hallermann" )' returned 172 results. Modify search

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Gemeinde

(4,338 words)

Author(s): Peter Unruh | Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner | Uri-Robert Kaufmann | Harry Harun Behr
Gemeinde - Staatlich G. ist eine politisch u. territorial bestimmte Form menschlichen Zusammenlebens auf der untersten Stufe des Staatsaufbaus. Die Idee der gemeindlichen Selbstverwaltung wurde zunächst in den sog. Stein-Hardenberg’schen Reformen (1808), in § 184 der Paulskirchenverfassung (1849) sowie Art. 127 WRV (1919) u. ist heute in Art. 28 Abs. 2 GG verankert. Die weiteren Rechtsgrundlagen finden sich in Bundesgesetzen, den landesrechtlichen Gemeindeordnungen, sowie in Fachgesetzen u. gemeind…

Genossenschaft

(1,027 words)

Author(s): Christian Picker | Heribert Hallermann
Genossenschaft - Staatlich Die modernen G. bildeten im 19. Jh. einen zentralen Bestandteil der sozialen u. ökonomischen Reformbemühungen. In allen europäischen Industrienationen entstanden damals kooperative Zusammenschlüsse der durch die Industrialisierung benachteiligten Bevölkerungsgruppen, namentlich von Handwerkern, Kleingewerbetreibenden, Kleinbauern u. Fabrikarbeitern. Angehörige dieser Volksgruppen hatten infolge der Liberalisierung des Wirtschaftslebens zwar ihre persönliche Freiheit erlan…

Kirchlicher Verein

(722 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kirchlicher Verein - Katholisch Der Begriff des K. hat m. Inkrafttreten des CIC gegenüber seiner hist. Bedeutung eine entscheidende Veränderung erfahren, die in der durch das Vat II erneuerten Ekklesiologie begr. ist. Daraus erwachsen auch Folgen für den religionsrechtlichen Bereich. 1. Der K. war gem. cann. 684-686 dadurch bestimmt, dass er von der kirchl. Autorität errichtet od. approbiert war u. dass er kan. Zwecken diente, d. h. a) der Förderung eines vollkommeneren chr. Lebens unter den Mitgliedern od. b) der Ausübung eines Werk…

Kanonische Eignung

(823 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kanonische Eignung - Katholisch 1. Als K. (idoneitas, idoneus) wird entspr. c. 149 § 1 (c. 940 § 1 CCEO) das Vorliegen bestimmter, vom allg. od. vom partikularen Recht in allg. od. in bes. Weise geforderter Eigenschaften einer physischen Person bez., die zur Vornahme von Rechtsakten, zur Ausübung von Diensten, Vollmachten u. Befugnissen, zur Übernahme von Ämtern, zum Empfang der Weihen (Weiheempfang) od. zur Eingliederung in die Inst. des geweihten od. die Gesellschaften des apostolischen Lebens bef…

Generalsekretariat der Bischofskonferenz

(596 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Generalsekretariat der Bischofskonferenz - Katholisch 1. Gem. c. 451 müssen im eigenen Statut jeder Bischofskonferenz u. a. ein G. sowie weitere für die Arbeit der BK notwendige Ämter u. Kommissionen vorgesehen werden. d. h., dass das G. m. der Rechtswirksamkeit des betr. Statuts errichtet wird. Die Struktur u. personelle Besetzung des G. bleibt, m. Ausnahme des obligatorischen Generalsekretärs der Bischofskonferenz (c. 452 § 1), den Erfordernissen u. dem Ermessen der jeweiligen Konferenz überlassen.…

Klerikervereinigung

(411 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Klerikervereinigung - Katholisch 1. Vereinigung von Klerikern: Die Kleriker haben Teil an der Koalitionsfreiheit aller Gläubigen (cc. 215-216; 298 § 1). Dieses Recht wird für Weltkleriker in c. 278 § 1 eigens betont (Klerikerrechte), es gilt auch für Kleriker, die einer Ordensgemeinschaft angehören (c. 307 § 3). Dieses Grundrecht wird modifiziert durch die bes. Standespflichten der Kleriker (Klerikerpflichten). So sollen sie von der Gründung u. Mitgliedschaft in solchen Vereinen absehen, die ihren …

Gläubige

(2,414 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Johannes Kuntze | Karl Christian Felmy | Gerhard Langer
Gläubige - Katholisch 1. Im CIC/1917 waren die Kleriker Hauptsubjekte der kirchl. Rechtsordnung u. die Laien die Untergebenen u. Empfangenden. Das Vat II hat die Kirche neu als Communio fidelium bestimmt; dem entspr. sind nun die G. (christifideles) das Hauptsubjekt des KR. An die Stelle der auf Gratian (Decr. Gratiani C. 129 q. 1 c. 7: „Duo sunt genera christianorum …“) fußenden Unterscheidung in can. 107 („Ex divina institutione sunt in Ecclesia clerici a laicis distincti …“) ist vor aller später…

Gemeinde anderer Sprache und Herkunft

(740 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Gemeinde anderer Sprache und Herkunft - Katholisch Die G. sind Strukturen der Migrantenpastoral innerhalb des Zuständigkeitsbereichs der DBK in unterschiedlicher rechtlicher Ausprägung. Deutschsprachige Gde. im Ausland werden i. d. R. als Auslandsgemeinden bez. 1. Die Rechtsordnung des CIC/1917 ging strikt vom Territorialprinzip aus u. stand der Errichtung von National- u. Sprachpfarreien ablehnend gegenüber. So bestimmte can. 216 § 4, dass Sprach- od. Nationalpfarreien o. ausdrückliches apost. Indult nicht errichtet werden d…

Generalsekretär der Bischofskonferenz

(825 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Generalsekretär der Bischofskonferenz - Katholisch 1. Der G. wird lediglich in c. 452 § 1 als eines der obligatorischen Organe der Bischofskonferenz neben deren Vorsitzenden u. dessen Stellvertreter erwähnt. Der G. ist also weder Vorsitzender der Bischofskonferenz noch dessen Stellvertreter. Der G. hat auch nicht eine dem Generalvikar vergleichbare Stelle, denn im Unterschied zu diesem weist ihm der CIC keine potestas exsecutiva od. irgendeine andere vergleichbare Vollmacht zu (vgl. cc. 475 § 1 u. 47…

Handelsgeschäfte, Kleriker

(336 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Handelsgeschäfte, Kleriker - Katholisch Kleriker sind durch die Weihe (Ordination, Weihe) zu Verwaltern der Geheimnisse Gottes u. zum selbstlosen Dienst an seinem Volk bestimmt u. verpflichtet, ein dem entspr. Leben zu führen (cc. 276; 285). Bei der Ausübung ihres Dienstes müssen sie jeden Anschein von Geschäft od. Handel gänzlich fernhalten (c. 947; vgl. auch cc. 282 § 2; 848). Das Amtseinkommen bzw. der m. der Inkardination verbundene Lebensunterhalt bieten die erforderliche materielle Sicherheit. H. u. Ausübung von Gewerbe sind Klerikern u. Ordensleuten grds. ve…

Klerikerrechte

(521 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Klerikerrechte - Katholisch Die bes. K. treten ergänzend zu den Rechten aller christifideles hinzu, die im Gemeinstatut für alle Gläubigen in den cc. 208-223 (cc. 7-26 CCEO) zusammengefasst sind (Grundrechte und Grundpflichten der Christen). Sie sind nicht i. S. früherer Privilegien des Klerikerstandes zu verstehen sondern als Rechte, die auf den geistl. Dienst der Kleriker u. dessen Ausübung bezogen sind. Gem. cc. 273-289 (cc. 367-393 CCEO) haben die Kleriker die folgenden bes. Rechte, die von entspr. Klerikerpflichten, Empfehlungen u. Verboten erg. werden: 1. Übernahme von…

Institutio

(702 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Institutio - Katholisch Entspr. der bereits für das klassische Latein bezeugten Bedeutungsvielfalt des Begriffs I. bzw. der Verbform instituere bez. dieser Begriff auch in der kan. Rechtssprache versch. Sachverhalte. Im CIC/1917 bez. I. als terminus technicus die gebundene Verleihung von KA nach vorgängiger Präsentation, aber auch die Amtsverleihung allg. (z. B. cann. 148 § 1; 320; 332; 455; 456; 1448-1471), die religiöse od. katechet. Unterweisung (z. B. cann. 1333 § 1; 1372; 1373), die Ausbildung…

Kategorialseelsorge

(307 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kategorialseelsorge - Katholisch 1. Pastoraltheologie u. kirchl. Praxis fassen m. K. eine an Lebensabschnitten u. -situationen orientierte spezifische Seelsorge, die lebensnahe Lern- u. Erfahrungsorte des Christseins anbietet. Um der Bildung pastoraler Inseln zu wehren, wird angemahnt, den Gesamtzusammenhang der Ortskirche zu wahren. Einige dt. Diözesen planen aktuell, die K. personell, finanziell u. strukturell stärker in die Pfarrseelsorge zu integrieren. HbkathKR3 fasst unter K. die Seelsorge am Menschen unterwegs, Schulseelsorge u. Hochschulseelsorg…

Kirchenrektor

(351 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Kirchenrektor - Katholisch 1. K. i. S. des c. 556 (cc. 304-310 CCEO) ist ein Priester, dem die Verantwortung für eine Kirche übertragen ist, die nicht Pfarr-, Kapitels- od. Ordenskirche ist (Kirchengebäude). Der K. ist für eine Kirche i. S. des c. 1214, nicht für Kapellen od. Privatkapellen (cc. 1223 u. 1226) vorgesehen. Der Pfarrer ist K. für die Pfarrkirche, für eine Kapitelskirche der Vorsteher des Kapitels u. für eine Kirche, die einem Orden dient, der Ordensobere. K. einer Seminar- od. Kollegskirche ist der Rektor des Seminars od. Kollegs (c. 557 § 3). 2. Ein K. wird i. d. R.…

Fakultätentag, theologischer

(641 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Bernd Schröder
Fakultätentag, theologischer - Katholisch 1. Der Kath.-Theol. F. ist der Zusammenschluss u. das Repräsentativorgan von 18 Theol. Fak. (Theologische Fakultät, Hochschuleinrichtung) bzw. Fachbereichen an staatl. Universitäten od. in kirchl. Trägerschaft in der BRD sowie von 33 Inst. für Kath. Theologie zur Ausbildung von Religionslehrern an staatl. Hochschulen, die im F. über ihre acht Regionalverbünde vertreten sind. Ordentliche Mitglieder sind die Fak. bzw. Fachbereiche, die das staatl. u. kirchl. P…

Katholischer Verein

(664 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Katholischer Verein - Historisch 1. Seit Mitte des 19. Jh. waren in Deutschland unter Nutzung der bürgerlichen Koalitionsfreiheit Vereinigungen von Katholiken entstanden, die im öff. Leben kath. Interessen vertraten. Die K. stellten für die kirchl. Autorität eine zusätzliche Möglichkeit dar, in der nachrevolutionären Epoche ihre Sendung in der Welt wahrnehmen zu können, denn die K. suchten in der Gesellschaft Ziele zu verwirklichen, deren Erreichung den Bf. alleine nicht mehr möglich war. Der K. Deu…

Gesamtkirche

(708 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Gesamtkirche - Katholisch Der Begriff G. (Ecclesia universa od. universalis) wird sowohl in Texten des Vat II als auch in den beiden kirchl. Gesetzbüchern CIC/1983 für die lateinische Kirche u. CCEO für die kath. Ostkirchen verwendet, o. dabei legal definiert zu werden. Daher ist der Bedeutungsgehalt des Begriffs G. nicht immer eindeutig. Unabhängig davon ist er ein zentraler Begriff des kirchl. Verfassungsrechts. 1. Der Begriff G. in Texten des Vat II: Wird G. in der Liturgiekonstitution SC verwendet, ist, wie der sachliche Zusammenhang zeigt, meist die …

Investitur

(341 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Investitur - Katholisch 1. Im germanischen Recht bez. die I. (investitura = Einkleidung, Bekleidung) die förmliche Besitzeinweisung einer Person in das Eigentum an einem Grundstück durch den bisherigen Eigentümer, später auch die Einweisung des Lehensmannes in das Lehen, die von der Überreichung bestimmter Symbole begleitet wurde. Im Zusammenhang m. dem Eigenkirchenwesen wurde die Übertragung einer niederen Kirche durch den Eigenkirchenherren an einen Priester ebenfalls als I. bez.; dabei wurden al…

Katholikenrat

(674 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Katholikenrat - Katholisch 1. Die Entstehung von K. auf den versch. Verfassungsebenen der kath. Kirche in Deutschland ist m. der sog. Katholischen Aktion verbunden. Das als erster K. auf nationaler Ebene i. J. 1868 gegr. Zentralkomitee sollte alle kath. Kräfte u. Initiativen des Laienapostolats damaligen Verständnisses zusammenfassen u. die jährlichen Generalversammlungen des Katholischen Vereins für Deutschland durchführen. Dieser erste K. trug vereinsrechtlichen Charakter. Die nach dem Zusammenbr…

Konzelebration

(644 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Konzelebration - Katholisch 1. Die von Lothar von Segni, später P. Innozenz III. (1198-1216) formulierte Sentenz De missarum mysteriis, dass die eucharistische Konsekration nur durch einen einzigen Priester erfolgen könne, hatte bis zum Vat II allg. Geltung. Von der Einzelzelebration gab es gesch. bedingte Ausnahmen (z. B. Gründonnerstag, Synoden). Gem. can. 803 war die K. verboten m. Ausnahme der Messen bei der Priesterweihe u. der Bischofsweihe. P. Pius XII. hat in der Enz. Mediator Dei die falsc…
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