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Your search for 'dc_creator:( "Heribert Hallermann" ) OR dc_contributor:( "Heribert Hallermann" )' returned 172 results. Modify search

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Vorsitzender der Bischofskonferenz

(610 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Vorsitzender der Bischofskonferenz - Katholisch 1. Gem. c. 452 muss jede Bischofskonferenz entspr. ihrer eigenen Statuten einen V. wählen, der bei Verhinderung vom stellvertretenden V. vertreten wird. Der Generalsekretär der Bischofskonferenz ist nicht Stellvertreter des V., sondern eine Art Geschäftsführer u. Leiter des Generalsekretariats der Bischofskonferenz. Der V. steht der BK vor, d. h., dass er die Vollversammlungen u. den Ständigen Rat der Bischofskonferenz leitet u. die Konferenz nach außen…

Pastoraler Raum

(846 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pastoraler Raum - Katholisch 1. Die Bez. P. R. gehört zu den Neologismen diözesaner Umstrukturierungen u. der sog. Gemeindeentwicklung u. ist kein Rechtsbegriff. Im Unterschied zu anderen in solchen Zusammenhängen verwendeten Bez. wie Pfarreiengemeinschaft od. Pfarreienverbund abstrahiert die Bez. P. R. sogar von der Rechtsform der Pfarrei, den damit von Rechts wegen verbundenen Aufgabenbereichen der pfarrlichen Hirtensorge (cura pastoralis) u. dem zugehörigen Amt des Pfarrers u. lässt insofern sowo…

Priesterteam

(635 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Priesterteam - Katholisch 1. Die Leitung einer od. mehrerer Pfarreien durch ein P. gehört zu den Neuerungen des geltenden CIC u. wird in cc. 517 § 1 i. V. m. 542-544 normiert. Gem. c. 287 § 2 CCEO kann trotz des Grundsatzes, dass es in jeder Pfarrei nur einen Pfarrer geben darf, nach Maßgabe des Partikularrechts eine Pfarrei auch mehreren Priestern anvertraut werden; in diesem Fall muss das Partikularrecht genau bestimmen, welche Pflichten u. Rechte der Leiter hat, der jedenfalls die Zusammenarbeit…

Homilie

(495 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Homilie - Katholisch 1. Die H. wurde in can. 1344 § 1 als Verpflichtung des Pfarrers bez., ein rechtlich klares Bild der H. gab es nicht. Eine Predigt unterbrach die hl. Messe od. sie fand vorher od. nachher statt. Beliebt waren Predigtreihen zur Glaubensunterweisung. SC 52 hat die H. als Teil der Liturgie selbst in die Feier der Eucharistie integriert. Gem. SC 56 bilden Wortgottesdienst u. Eucharistiefeier einen einzigen zusammenhängenden Kultakt. Der c. 767 (inhaltlich entspr.: c. 614 §§ 1-2, 4 C…

Satzungsautonomie

(380 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Satzungsautonomie - Katholisch 1. Der Begriff S. bez. die Freiheit u. das Recht einer Vereinigung (Vereinigung von Gläubigen), sich selbst u. o. Mitwirkungsrechte Dritter eine Satzung zu geben, m. der die Struktur, das Leben u. das Handeln der Vereinigung geregelt wird. Die S. ist an die Vorgaben des Rechts gebunden. Dies gilt ggf. auch bzgl. des staatl. Vereinsrechts, wenn die Vereinigung neben der kirchl. auch eine staatl. Rechtsform annehmen will. 2. Das kirchl. Vereinsrecht unterscheidet zwischen Statuten (statuta) u. Satzungen (normae peculiares) u. schreibt …

Ecclesiae Sanctae

(812 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Ecclesiae Sanctae - Katholisch 1. Das Zweite Vatikanische Konzil war von seiner Ankündigung durch P. Johannes XXIII. am 25.01.1959 an untrennbar m. der Revision des CIC/1917 verbunden. Grundentscheidungen u. einzelne Rechtssätze des Vat II haben, wie z. B. Christus Dominus zeigt, die allg. weiter geltende Rechtsordnung abgeändert, oft o. im Einzelfall anzugeben, welche Normen abgeändert od. aufgehoben wurden. P. Paul VI. hat m. MP Finis Concilio an den von P. Johannes XXIII. eingesetzten u. bereits …

Inkardination

(798 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Inkardination - Katholisch 1. Das Vat II hat in PO 10, 2 gefordert, dass das alte Rechtsinstitut der I. beibehalten u. zugl. den aktuellen pastoralen Bedürfnissen besser angepasst werden solle. Damit wurde implizit auf den in CD 6 u. PO 10, 1 geäußerten Wunsch Bezug genommen, dass Priester aus der eigenen Diözese in Missionsgebiete od. in Diözesen m. Priestermangel wechseln sollten. P. Paul VI. hat dem entspr. m. dem MP ES vom 06.08.1966, I, 2-3 Normen zur besseren Verteilung des Klerus erlassen, a…

Großpfarrei

(388 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Großpfarrei - Katholisch 1. Der Begriff G. wird von Kritikern einer Neuordnung der pfarrlichen Hirtensorge manchmal verwendet, um entspr. Veränderungen zu diskreditieren u. um den status quo zu erhalten. Unstrittig ist, dass der Diözesanbischof gem. c. 515 § 2 (vgl. c. 280 § 2 CCEO) nicht nur das Recht, sondern gem. Nr. 214 des DirH auch die Pflicht hat, zu kleine Pfarreien rechtlich aufzulösen u. zu neuen, größeren Pfarreien zu vereinigen. Der rechtliche Maßstab hierfür ist gem. c. 374 die Verwirklichung der umfassenden Hirtensorge. 2. Nach der Einrichtung v. a. von sog. …

Freier Zusammenschluss

(672 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Freier Zusammenschluss - Katholisch 1. Das Vereinsrecht des CIC/1917 bez. nur solche Vereine als kirchl., die von der kirchl. Autorität entweder errichtet od. wenigstens approbiert waren (can. 686), d. h. sie hingen hinsichtlich ihrer rechtlichen Existenz in allem von der kirchl. Autorität ab. Vereine, die zwar kirchl. Zielsetzungen verfolgten, aber von Gläubigen frei gegr. wurden, galten demnach als nichtkirchliche od. außerkirchliche Vereine. Die Konzilskongregation hat m. Entscheid Corrienten vom…

AKAST

(533 words)

Author(s): Heribert Hallermann
AKAST - Katholisch M. der im Rahmen des Bologna-Prozesses in der BRD verpflichtend eingeführten Akkreditierung für alle wiss. Studiengänge stand die kath. Kirche vor der Aufgabe, ein Instrument zur Qualitätssicherung der kan. Studiengänge zu schaffen (Akkreditierung theologischer Studiengänge), das sowohl den Anforderungen des staatl. wie auch denen des kirchl. Hochschulrechts gerecht werden konnte. Am 16.09.2008 wurde AKAST, die Agentur für Qualitätssicherung u. Akkr. kan. Studiengänge in Deutschland e. V. in Frankfurt/Sankt Georgen gegr. Sie ist…

Pfarrverband

(763 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Pfarrverband - Katholisch 1. Gem. dem Bemühen, den Lebensraum der Menschen als Handlungsraum der Kirche zu bestimmen, in Anlehnung an Konzepte der staatl. u. kommunalen Raumordnung u. beeinflusst durch die damalige Diskussion zum Gemeindebegriff hat die Gemeinsame Synode der Bistümer in der BRD die Konzeption eines P. entwickelt. Im Sb Pastoralstrukturen wird der P. definiert als „ein Zusammenschluss rechtlich selbständig bleibender Pfarrgemeinden. Ihm werden durch Statut Aufgaben der Pfarrgemeinde…

Instruktion

(769 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Instruktion - Katholisch 1. Die I. i. S. des c. 34 war dem CIC/1917 unbekannt. Dort wurde die Bez. I. verwendet für Gesetzesvorschrift, Anweisung, Prozessvorbereitung, Unterricht u. Unterweisung. In der Rechtspraxis hingegen hatten die I. als eine Form der allg. Normsetzung durch kirchl. Verwaltungsbehörden eine große Bedeutung. P. Benedikt XV. hatte im MP Cum iuris canonici vom 15.09.1917 die I. bestimmt als die von Gesetzen zu unterscheidenden Erlasse der röm. Kongr. (Kongregationen, römische) „q…

Weihespender

(727 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Weihespender - Katholisch Rechtlich u. sakramental befähigt zur Spendung des Weihesakraments ist gem. c. 1012 bzw. c. 744 CCEO ausschließlich der geweihte Bischof, der m. der Bischofsweihe die Fülle des Weihesakraments empfangen hat. Neben der rechtlichen u. sakramentalen Befähigung des W. muss dieser auch die rechte Intention besitzen u. den in den liturgischen Büchern vorgeschriebenen Ritus beachten (vgl. cc. 846 u. 1009 § 2; cc. 674 u. 744 CCEO). Entgegen dem can. 953 ist die Weihe eines Bf. nicht mehr ein dem Papst vorbehaltenes Recht, sondern wird rechtmä…

Privater Verein

(727 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Privater Verein - Katholisch Die Normen über den P. V. werden im Wesentlichen in den cc. 321-326 zusammengefasst, zu denen ergänzend die allg. Bestimmungen des kirchl. Vereinsrechts in den cc. 298-311 hinzutreten (vgl. cc. 573-583 CCEO). 1. Der P. V. wird in freier Initiative von Gläubigen gegr., um die kan. Zielsetzungen i. S. v. c. 298 § 1 im eigenen Namen gemeinschaftlich zu verwirklichen; er bedarf der Anerkennung (agnitio) durch die zuständige kirchl. Autorität, was die Überprüfung (recognitio) der Statuten voraussetzt (c. 2…

Auflösung

(719 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Auflösung - Katholisch 1. Als A. (lat. suppressio) wird allg. das hoheitliche Handeln der zuständigen kirchl. Autorität bez., das zur Tilgung eines bisher bestehenden Rechtsträgers aus der Rechtsordnung der Kirche führt; die A. i. S. der suppressio muss daher unterschieden werden von der A. des Ehebandes (dissolutio vinculi), wie auch von der Eheauflösung in favorem fidei. Das Recht der A. korrespondiert m. dem Recht der Errichtung, u. zwar sowohl der Sache nach als auch hinsichtlich der Kompetenz:…

Vereinigung von Gläubigen

(312 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Vereinigung von Gläubigen - Katholisch 1. Die V. wurde im CIC/1917 m. dem Gattungsbegriff associatio bez. (vgl. cann. 700 u. 701). Sie war eine Personengesamtheit, unterschied sich aber von anderen Gemeinschaften von Gläubigen wie den Orden u. Kongr., die m. diesem Begriff nicht erfasst wurden (vgl. can. 685). V. konnten als kirchl. V. nur durch Errichtung od. wenigstens durch approbatio seitens der zuständigen kirchl. Autorität entstehen (can. 686 § 1). 2. Seit Mitte des 19. Jh. waren in Deutschland sog. katholische Vereine entstanden, die ihre Rechtsgrundlage i…

Klerikerpflichten

(1,610 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Klerikerpflichten - Katholisch Da die Kleriker christifideles sind u. bleiben, gelten auch für sie grundlegend die Pflichten, die im Gemeinstatut für alle Gläubigen in den cc. 208-223 (Grundrechte und Grundpflichten der Christen) zusammengefasst sind. Zu diesen treten die bes. K. ergänzend hinzu, die nicht i. S. früherer Privilegien des Klerikerstandes zu verstehen sind, sondern auf den geistl. Dienst der Kleriker u. dessen Ausübung ausgerichtet sind. Gem. cc. 273-289 haben die Kleriker die folgend…

Mitarbeitender Priester

(303 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Mitarbeitender Priester - Katholisch Der Begriff M. P. ist kirchenrechtlich nicht definiert. Er taucht auf v. a. in Konzepten zur Neugliederung der pfarrlichen Hirtensorge u. weist auf die Tatsache hin, dass es in den Großpfarreien, Pfarreiengemeinschaften u. ähnlichen Formen neben Pfarrer u. Pfarrvikar, Kirchenrektor u. Cappellanus noch weitere Priester geben kann, die bei der Verwirklichung der Hirtensorge mitarbeiten (c. 519). Häufig handelt es sich bei M. P. um Ruhestandsgeistliche od. um Priest…

Erkrankung

(353 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Erkrankung - Katholisch Die E. (infirmitas) umfasst jede Art physischer od. psychischer Schwäche, die den Betr. zumindest weitgehend unfähig macht, den Amtspflichten zu entsprechen od. Voraussetzungen zu erfüllen, die zum erlaubten od. gültigen Vollzug eines Rechtsaktes gefordert sind. Eine E. kann rechtmäßige Ausnahmetatbestände begründen. 1. Bei den Ämtern des Bf. u. des Pfr. kann eine E. zum vorzeitigen Amtsverzicht od. zur Amtsenthebung führen. Ein Bf., der wegen E. nicht mehr in der Lage ist, seine Amtspflichten zu erfüllen, soll auc…

Personalpfarrei

(643 words)

Author(s): Heribert Hallermann
Personalpfarrei - Katholisch 1. Im Unterschied zu can. 216 § 4 fällt die Errichtung od. Veränderung einer P. nicht mehr in die Kompetenz des Apostolischen Stuhls, sondern ausschließlich in die Zuständigkeit des jeweiligen Teilkirchenvorstehers. Dieser kann nach seinem Ermessen dort, wo es ihm angezeigt od. erforderlich erscheint, auch Pfarreien errichten, aufheben od. verändern, die anstatt nach territorialen nach personalen Gesichtspunkten umschrieben sind. Als mögliche Kriterien der personalen Zu…
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