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Your search for 'dc_creator:( "Max-Emanuel Geis" ) OR dc_contributor:( "Max-Emanuel Geis" )' returned 14 results. Modify search

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Amtsverzicht

(2,227 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Konrad Breitsching | Rainer Obrock
Amtsverzicht - Staatlich A. ist der Rücktritt von einem öff. Amt, also die Beendigung des Innehabens eines öff. Amts, die auf eine freiwillige, einseitige Erkl. des Amtsinhabers zurückzuführen ist (Hebeler, 2011, 318). Unterschieden werden muss der A. eines Beamten im statusrechtlichen Sinne von dem eines Wahlamtsinhabers. 1. Beamte im statusrechtlichen Sinne: Der A. ist ein dem Beamtenrecht unbekannter Begriff u. deshalb einer expliziten Einordnung unzugänglich. Unter Zugrundelegung der Freiwilligkeit u. Eigeninitiative des A. wird man insoweit von einem sol…

Beamtenrecht

(2,516 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Peter Platen | Rainer Obrock
Beamtenrecht - Staatlich Unter B. versteht man das Recht der Beschäftigungsverhältnisse zwischen Beamten u. deren öff.-rechtlichen Dienstherren (Beamtenverhältnis) (Schmidt, 2017, 5). Hierbei können der Bund, die Länder od. die Kommunen die Rechtsstellung des Dienstherren einnehmen. Bei dem B. handelt es sich daher um bes. Verwaltungsrecht. 1. Rechtsquellen: Dem B. liegt allen voran Art. 33 Abs. 2-5 GG zugrunde. Die Ausgestaltung des Beamtenverhältnisses dagegen wird in Bundesrecht u. Landesrecht geregelt. Das BeamtStG regelt als Rahmenges…

Bologna-Prozess

(2,244 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Heribert Hallermann | Renate Koch
Bologna-Prozess - Staatlich Ausgangspunkt des B. war die Sorbonne-Erkl. 1998 der Bildungsminister von Deutschland, Frankreich, Großbritannien u. Italien, in der die Einf. einer einheitlichen konsekutiven Bachelor-Master-Studienstruktur im europäischen Hochschulraum vereinbart wurde, um durch eine bessere Vergleichbarkeit der Studienabschlüsse die Mobilität der Studierenden zu befödern. Im Berlin-Communiqué 2003 einigten sich die Bildungsminister von 40 Staaten auf die Einf. von Akkr.verf. nach amer…

Amtsverlust

(2,306 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Heribert Hallermann | Rainer Obrock
Amtsverlust - Staatlich M. der Beendigung des Beamtenverhältnisses tritt der A. ein. Dies geschieht durch Entlassung, strafgerichtliche Verurteilung od. Entfernung aus dem Dienst als Disziplinarmaßname (Disziplinarrecht), nicht jedoch bei Eintritt in den Ruhestand, da dabei das Beamtenverhältnis bestehen bleibt (Kunig: Schoch, 2013, Kap. 6, Rn. 118). 1. Entlassung, §§ 21 Nr. 1, 22, 23 BeamtStG: Die Entlassung kraft Gesetzes gem. § 22 BeamtStG ist von der Entlassung durch Verwaltungsakt nach § 23 BeamtStG zu unterscheiden. Kraft Gesetzes …

Amtseinkommen

(581 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Heribert Hallermann
Amtseinkommen - Staatlich Beamte haben Anspruch auf Besoldung (geldmäßige Dienstbezüge), § 1 II BBesG (Peine – Heinlein, 1999, 93), der sich aus dem Grundsatz des Berufsbeamtentums (Art. 33 Abs. 5 GG) ergibt (Schinkel – Seifert, 2017, vor § 1, Rn. 2) (Pfarrbesoldung, Versorgung). Die Besoldung ist für Beamte des Bundes im BBesG u. für Beamte der Länder in den LBesG geregelt; letztere gleichen in der Struktur dem BBesG; die tatsächlichen Beträge differieren jedoch seit der Föderalismusreform 2006 er…

Disziplinarrecht

(2,956 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Peter Platen | Heinrich de Wall
Disziplinarrecht - Staatlich Das D. umfasst die Möglichkeiten des Dienstherrn m. Disziplinarmaßnahmen gegen einen Beamten, der die ihm obliegenden Pflichten verletzt, vorzugehen. Es ist im BDG, sowie in den Landesdisziplinargesetzen geregelt u. enthält neben Bestimmungen über die Arten von Disziplinarmaßnahmen auch Regelungen zum behördlichen u. gerichtlichen Disziplinarverfahren. Letztere stellen Spezialvorschriften zum VwVfG u. zur VwGO dar (Schmidt, 2017, 143). Disziplinarmaßnahmen können sowohl…

Akkreditierung

(765 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis
Akkreditierung - Staatlich M. der Einf. der Bologna-Reform wurde auch die Einf. eines europaweiten Qualitätssicherungsystems beschlossen, um die eine Vergleichbarkeit der Studiengänge herzustellen (Bologna-Prozess); im Bergen-Communique (2005) wurde konkretisierend die Einf. eines europaweiten Akkreditierungswesens vereinbart. Gleichzeitig sollte die Hochschulautonomie stärker berücksichtigt werden. In Deutschland führte dies einerseits zum Wegfall von Rahmenstudienordnungen nach § 9 HochschulRG, a…

Akademische Grade

(1,944 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Ulrich Rhode | Viola Vogel
Akademische Grade - Staatlich 1. Allg.: A. sind Nachweise, die von dazu berechtigten Hochschulen aufgrund eines erfolgreich m. einer Hochschulprüfung abgeschlossenen Studiums od. aufgrund einer bes. wiss. Leistung verliehen u. durch eine Urkunde dokumentiert werden, sog. Graduierung (Karpen in: Geis, 2016, § 18 HochschulRG, Rn. 1). Der A. dokumentiert damit den erfolgreichen Abschluss eines Studiums bzw. im Falle des Doktorgrades eine erfolgreich erbrachte wiss. Leistung (Lindner, 2017, Kap. II, Rn.…

Amtsübertragung

(2,172 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Konrad Breitsching | Rainer Obrock
Amtsübertragung - Staatlich 1. Begriff: Bei der A. handelt es sich um die Begründung eines Beamtenverhältnisses (Beamtenrecht) durch die Ernennung (Kunig in: Schoch, 2013, Kap. 6, Rn. 71). Die Ernennung erfolgt durch Aushändigung einer Ernennungsurkunde, § 8 I Nr. 1, II 1 BeamtStG. Hierbei handelt es sich um einen mitwirkungsbedürftigen Verwaltungsakt, der nur wirksam wird, wenn die auszuhändigende Ernennungsurkunde einen gesetzlich geregelten Mindestinhalt aufweist (§ 11 I Nr. 1 BeamtStG), sog. st…

Amtsenthebung

(1,925 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Wilhelm Rees | Christian Heckel
Amtsenthebung - Staatlich Die A. erfolgt entweder kraft Gesetzes durch Verlust der Beamtenrechte od. im Disziplinarverfahren durch Entfernung aus dem Dienst. Beides hat den Amtsverlust zur Folge. Vorstufe der endgültigen A. ist die vorläufige Amts- bzw. Dienstenthebung, die verfügt werden kann, wenn eine Entlassung zu erwarten steht. Während der vorläufigen A. können die Bezüge um bis zu 50 % gekürzt werden. Verlust der Beamtenrechte: Der Beamte verliert seine Beamtenrechte entweder durch strafgerichtliches Urt., durch welches er zu einer Freiheitsstrafe…

Hochschullehrer

(3,471 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Ulrich Rhode | Viola Vogel | Harry Harun Behr
Hochschullehrer - Staatlich Zu den H. zählen die Prof. u. (durch das fünfte Gesetz zur Änderung des HochschulRG 1998 nach dem Vorbild der assistant professors in den USA eingeführten) Juniorprofessuren. Auch die PD, die außerplanmäßigen Prof. sowie die Honorarprofessoren sind H. Merkmal aller dieser Gruppen ist die bes. wiss. Qualifikation über die Promotion hinaus, die früher (fast) ausschließlich durch eine Habil. nachgewiesen wurde u. die dazu (ggf. i. V. m. einer separat erteilten Lehrbefugnis)…

Konkordatsprofessur

(707 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis
Konkordatsprofessur - Staatlich K. sind Lehrstühle außerhalb theol. Fak./Fachbereiche (Theologische Fakultät, Hochschuleinrichtung), die infolge religiöser Bezüge konkordatär einer kirchl. Bindung unterliegen, etwa Lehrstühle für KR in einer Jur. Fak. od. für Philosophie od. Kirchengeschichte in einer Phil. Fak. (vgl. Art. 3 §§ 4, 5 BY.K; Hollerbach, 595 f.), nicht dagegen die Professuren für Weltanschauung (Guardini, Berlin; Rahner/Biser/H. Maier, München) od. Weltethos (Küng, Tübingen). Grund für…

Konfessionsgebundenes Staatsamt

(841 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis
Konfessionsgebundenes Staatsamt - Staatlich Für den Zugang zu öff. Ämtern ist die Konfession nach Art. 33 Abs. 3, Art. 3 Abs. 3 GG, Art. 140 GG i. V. m. Art. 136 Abs. 2 WRV grds. irrelevant. Ausnahmen bestehen für die sog. konfessionsgebundenen Ämter im Bereich der Gemeinsamen Angelegenheiten (res mixtae) wie Anstaltsgeistliche (Anstaltsseelsorge), Militärgeistliche, Polizeiseelsorger (Polizeiseelsorge), Seelsorger an öff.-rechtlich getragenen Krankenhäusern u. Heimen (Eick-Wildgans, 1993, 72 ff.; dies., HbStKR2 Bd. 2, § 70; von Campenhausen – de Wall, 20…

Suspendierung

(810 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Heribert Hallermann
Suspendierung - Staatlich Die S. ist eine vorläufige Maßnahme im Disziplinarrecht, die i. d. R. einer Amtsenthebung nach § 23 Abs. 3 BeamtStG, § 10 BDG vorausgeht; sie ist selbst keine Disziplinarmaßnahme. Zuständig ist die für die Erhebung der Disziplinarklage zuständige Behörde (i. d. R. die Landesanwaltschaft). Voraussetzung ist, dass ein Disziplinarverfahren voraussichtlich (d. h. m. überwiegender Wahrscheinlichkeit, OVG Münster: DVBl 2008; VGH Mannheim: NVwZ-RR 2011, 484) m. einer Entfernung a…