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Your search for 'dc_creator:( "Michael Droege" ) OR dc_contributor:( "Michael Droege" )' returned 20 results. Modify search

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Steuer- und Abgabenrecht, Religionsgemeinschaften

(1,439 words)

Author(s): Michael Droege
Steuer- und Abgabenrecht, Religionsgemeinschaften - Staatlich 1. In der Förderung der Kirchen u. anderen Religionsgemeinschaften m. den Instrumenten des Abgabenrechts erweist sich der Steuerstaat als offen gegenüber den religionsverfassungsrechtlichen Determinanten der auch öff. Rolle von Religion u. Religionsgemeinschaften. Das staatl. S.- u. A. fördert Religion u. Religionsgemeinschaften, indem es ihnen das Recht der Abgabenerhebung verleiht u. indem es Abgabenbefreiungen einräumt. Hierbei nimmt die…

Kirchgeld

(501 words)

Author(s): Michael Droege
Kirchgeld - Staatlich 1. Das K. bez. im staatl. Recht Sonderformen der Kirchensteuer. Die Kirchensteuergesetze der Länder differenzieren zwischen dem allg. u. dem bes. K. Während das allg. K. die Kirchensteuer von der nach Maßgabe des staatl. Steueranspruchs festgestellten Leistungsfähigkeit entkoppelt u. eine – eher symbolische – Mindestbesteuerung sicherstellt, dient das bes. K. der steuerlichen Abschöpfung der Leistungsfähigkeit bei Steuerpflichtigen, deren Ehegatte bzw. Lebenspartner nicht kirc…

Gemeinnützigkeit

(1,126 words)

Author(s): Michael Droege
Gemeinnützigkeit - Staatlich 1. Allg.: Im steuerlichen Gemeinnützigkeitsrecht fördert der Steuerstaat das vom Gemeinsinn getragene, selbstlose Engagement Privater für das Gemeinwohl. Das steuerliche Gemeinnützigkeitsrecht bildet m. seinen Regelungen im Mantelgesetz der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO) dabei einen steuerartübergreifenden organisationsbezogenen Fördertatbestand, der v. a. durch Befreiungsnormen in den Einzelsteuergesetzen durchgeführt wird. Steuerbefreiungen wegen G. finden sich etwa in…

Kultussteuer

(408 words)

Author(s): Michael Droege
Kultussteuer - Staatlich → Sehe Kirchensteuer Kultussteuer - Katholisch → Sehe Kirchensteuer Kultussteuer - Evangelisch → Sehe Kirchensteuer Kultussteuer - Jüdisch Die K. der jüd. Gemeinden u. Gemeindeverbände ist eine Steuer i. S. des staatl. Rechts, die auf Grundlage der Kirchensteuergesetze der Länder u. der Kultussteuerordnungen der jüd. Gde. u. Gemeindeverbände erhoben wird. Verfassungsrechtlich ist den jüd. Gde. u. Gemeindeverbänden, die als Körperschaften des öffentlichen Rechts verfasst sind, nach Maßgabe de…

Gebührenfreiheit

(696 words)

Author(s): Michael Droege
Gebührenfreiheit - Staatlich 1. Allg.: Die abgabenrechtliche Förderung von Religionsgemeinschaften ist nicht auf Steuern beschränkt, sondern erfasst auch sonstige Abgaben, insb. die Gegenleistungsabgaben (Steuer- und Abgabenrecht, Religionsgemeinschaften). Die G. knüpft dabei an den Status der Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts an. Diese sind wie staatl. Verwaltungsträger in vielen Fällen von Gerichts- u. Verwaltungsgebühren befreit. Daneben finden sich Gebührenbefre…

Integration

(557 words)

Author(s): Michael Droege
Integration - Staatlich 1. Allg.: Der Wortstamm des Begriffs I. ist nicht eindeutig: Wird einerseits auf das lat. integer abgestellt, das soviel wie unversehrt, heil, ganz bedeutet, so werden andererseits die Termini integratio, integrare bemüht, was soviel heißt wie Wiederherstellung eines Ganzen od. Einbeziehung. Je nach Betonung zeigt sich der statische, zielbezogene od. der prozesshafte Charakter von I. I. ist danach die Entstehung einer Einheit, eines Ganzen aus einzelnen Elementen od. die Fer…

Abgaben

(1,546 words)

Author(s): Helmuth Pree | Michael Droege
Abgaben - Katholisch 1. Begriff: In der dt. Rechtssprache bez. öff. A. (urspr.: was der Untertan der Obrigkeit abzugeben hat) eine hoheitlich auferlegte Geldleistungspflicht zugunsten jur. Personen des öff. Rechts zur Deckung ihres Finanzbedarfs, insb. Steuern, Gebühren, Beitr. Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine bes. Leistung darstellen u. von einem öff.-rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, auf die der Besteuerungstatbestand zut…

Kirchenfinanzierung

(1,697 words)

Author(s): Thomas Schüller | Michael Droege
Kirchenfinanzierung - Katholisch Es gehört nach c. 222 § 1 zu den Pflichten aller Christgläubigen, die Kirche m. Finanzen zu unterstützen, die sie für Werke des Apostolats u. der Caritas (Caritas, Diakonie), die Feier des Gottesdienstes sowie den Unterhalt der in ihrem Dienst Stehenden benötigt. Die Gläubigen werden weiterhin aufgefordert, die soziale Gerechtigkeit zu fördern u. die Armen materiell zu unterstützen. Dieser Norm entspricht das der Kirche (c. 1260) angeborene Recht (ius nativum), von …

Stolgebühren

(537 words)

Author(s): Stephan Haering | Michael Droege
Stolgebühren - Katholisch S. (oblationes) sind Gaben, die von den Gläubigen anlässlich der Spendung von Sakramenten (Sakramentenspendung) od. Sakramentalien, v. a. Taufe, Trauung od. Beerdigung (Bestattung), gem. einer partikularen kirchl. Gebührenordnung zu reichen sind. Die Messstipendien (cc. 945-958) gehören nicht zu den eigentlichen S., sind ihnen aber ähnlich. Die Bez. der S. leitet sich davon ab, dass der Kleriker bei der entspr. Feier die Stola anlegt. Sie sind nicht als Bezahlung für eine …

Vermögensverwaltung

(2,201 words)

Author(s): Felix Hammer | Michael Droege
Vermögensverwaltung - Katholisch 1. Geschichte: Seit der Konstantinischen Wende (313) konnte die Kirche überall in Europa v. a. im MA große Vermögenswerte als Grundlage ihres pastoralen, caritativen u. kulturellen Wirkens erwerben. Insb. die Einbindung in das weltliche Herrschaftssystem u. die Ausbildung der Stiftung als wichtiger Grundlage der Kirchenfinanzierung ließen umfangreiches kirchl. Vermögen entstehen. Daher suchten weltliche Herrschaftsträger, verstärkt seit der Ausbildung des frühmodern…

Dotation

(973 words)

Author(s): Rüdiger Althaus | Michael Droege
Dotation - Katholisch Im Vermögensrecht versteht man unter D. (von lat. dos, oftmals synonym verwandt) die finanzielle Grundausstattung (auch Stammvermögen) einer jur. Person (v. a. Kirchenfabrik, Benefizium, Stiftung), aber auch den Akt der Ausstattung selber. Durch Nutzung od. Fruchtbarmachung der D. soll die Rechtsperson die ihr eigenen Ziele langfristig erfüllen können. Rechtsgeschichtlich geht die D. auf das Eigenkirchen- (das Aachener Kapitular von 818/819 verlangte deren ausreichende D.) u. …

Vermögensrecht, kirchliches

(2,639 words)

Author(s): Helmuth Pree | Michael Droege
Vermögensrecht, kirchliches - Katholisch 1. Begriff u. Quellen: Das V. als Regulativ der Vermögensgestion der kirchl. jur. Personen (Juristische Person, kirchliche), näherhin des Erwerbes, der Verwaltung einschließlich der Aufsicht, der Vertretung, der rechtsgeschäftlichen Dispositionen sowie der Behandlung der frommen, d. h. aus religiösen Motiven getroffenen Willensverfügungen der Gläubigen (piae voluntates, insb. Stiftungen) beruht auf dem der Kirche eingestifteten Recht, unabhängig von jeder wel…

Gebührenordnungen

(1,309 words)

Author(s): Michael Benz | Michael Droege
Gebührenordnungen - Katholisch Gebühren sind durch die zuständige Autorität festgesetzte Abgaben für bestimmte Leistungen der öff. Verwaltung od. die Inanspruchnahme öff. Einrichtungen. In einer G. sind die für bestimmte Leistungen (z. B. Erstellung von Urkunden, Rechtsberatung) od. die Nutzung bestimmter Einrichtungen (z. B. Archive [Archive, kirchliche], Friedhof) zu entrichtenden Gebühren festgelegt. Gebühren können nach lat. Recht für bestimmte Verwaltungsakte, für Akte der freiwilligen Rechtspflege des Apostolischen Stuhls sowie für die Aus…

Veräußerungsverbot

(1,336 words)

Author(s): Helmuth Pree | Michael Droege
Veräußerungsverbot - Katholisch 1. Hist.: Das grds. V. kirchl. Vermögens (Kirchenvermögen) ist ältesten Ursprungs u. war darin begr., dass die der Kirche zugewendeten Vermögenswerte als Gott übereignet u. folglich als der Verfügungsmacht der Kirche entzogen angesehen wurden. Gratian nimmt mehrere diesbezügliche Festlegungen von Synoden u. päpstlichen Dokumenten des ersten Jahrtausends in sein Dekr. (Decretum Gratiani) auf (C 10, q. 2 u. C 12 q. 2 passim). Demnach steht der Kirche nur die Befugnis z…

Rechtsschutzgewährung

(1,108 words)

Author(s): Michael Droege | Karl-Hermann Kästner
Rechtsschutzgewährung - Staatlich Der Staat nimmt aus eigenem Recht die Jurisdiktion über alle seiner Hoheit unterliegenden Rechtssubjekte in Anspruch. Die Innehabung der Justizhoheit befähigt die staatl. Gewalt dazu, im Inneren das Recht durchzusetzen, den Rechtsfrieden u. die Rechtssicherheit der Allgemeinheit sowie der einzelnen Inhaber subjektiver Rechte zu gewährleisten u. die eigenmächtige Durchsetzung individueller Ansprüche zu verhindern; die Justizhoheit korrespondiert in dieser Hinsicht m…

Gemeinwohl

(3,486 words)

Author(s): Michael Droege | Norbert Witsch | Martin Honecker
Gemeinwohl - Staatlich 1. Allg.: G. (lat. salus publica, bonum commune) bez. ideengeschichtlich das Wohl, den gemeinen Nutzen od. auch die Wohlfahrt eines Gemeinwesens. Für die Staats- u. Verfassungsgeschichte u. -theorie fungiert in Rezeption der antiken Staatsphilosophie seit der Aufklärung das G. als Kategorie der Finalität u. der Legitimation des Gemeinwesens. Hier wird G. wegen seiner Deutungsvarianz zu einem missbrauchsanfälligen Begriff. Als Widerpart zum Individualinteresse kann G. zur Eins…

Subsidiaritätsprinzip

(3,400 words)

Author(s): Michael Droege | Matthias Pulte | Renate Penßel
Subsidiaritätsprinzip - Staatlich 1. Grundlagen: Der Begriff der Subsidiarität bez. ein rechtstechnisches Prinzip zur Lösung von Normgeltungskonflikten u. ein umgreifendes Prinzip der Aufgabenallokation in Mehrebenensystemen. Subsidiarität beschreibt dabei ein Vorrangverhältnis der jeweils kleineren Einheit im Verhältnis des Einzelnen u. gesellschaftlicher Gruppen zu staatl. Einheiten u. Organisationen und im Verhältnis dieser untereinander. Die Auseinandersetzung um Rang u. verfassungsrechtliche D…

Kirchensteuer

(2,671 words)

Author(s): Michael Droege | Felix Hammer | Jens Petersen
Kirchensteuer - Staatlich Die K. ist die wichtigste Finanzquelle der großen chr. Kirchen in Deutschland. Der Begriff erfasst auch Steuern sonstiger nichtkirchlicher Religionsgemeinschaften u. so auch die Kultussteuer jüd. Gde. Das Besteuerungsrecht verleiht den Steuergläubigern die hoheitliche Befugnis, von ihren Mitgliedern Beitr. zu erheben u. zwangsweise durchzusetzen. Nicht zuletzt der Zugang zu diesem Finanzierungsinstrument setzt einen wesentlichen Anreiz zur Erlangung des Status einer Körper…

Kirchenvermögen

(3,244 words)

Author(s): Michael Droege | Rüdiger Althaus | Hans-Peter Hübner
Kirchenvermögen - Staatlich Das K. ist sowohl in Gestalt des Finanz- als auch des Verwaltungsvermögens durch eine spezifische Finalität gekennzeichnet. Es dient als materielles Substrat der Wahrnehmung des kirchl. Auftrages in der Welt. In dieser Finalität wird es in der staatl. Rechtsordnung geschützt. 1. Wenn Kirchen u. Religionsgemeinschaften ihre Vermögensverantwortung in den Formen des staatl. Rechts wahrnehmen, ist das kirchl. Vermögensrecht (Vermögensrecht, kirchliches) ein Verweisungsrechtsregime: Das K. wird in den Formen der st…

Sonntag

(2,349 words)

Author(s): Michael Droege | Karl-Hermann Kästner | Christoph Ohly | Jens Reisgies
Sonntag - Staatlich Durch Art. 140 GG i. V. m. Art. 139 WRV („Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt.“) wird der Schutz der S. als gesellschaftliches Ordnungsprinzip verfassungsrechtlich gewährleistet. Die Norm enthält als institutionelle Garantie objektives Verfassungsrecht u. ist ein wesentliches Element der Kulturstaatlichkeit. Der S. ist im Grundgesetz ausdrücklich benannt u. insofern i. S. einer Stat…