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Your search for 'dc_creator:( "Paulus, Christoph Georg (Berlin)" ) OR dc_contributor:( "Paulus, Christoph Georg (Berlin)" )' returned 115 results. Modify search

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Furtum tabularum

(99 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Ein Delikt, das der heutigen Beweisvereitelung entspricht und somit eine mehr oder minder feste Beweislastvereitelung im röm. Zivilprozeß impliziert. Tabulae sind schriftliche Aufzeichnungen, die u.a. der Beweissicherung dienten; als solche gehören sie zu den von Quintilian klassifizierten Beweismitteln ( instrumenta, inst. 5,5,1ff.). Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography G. Klingenberg, Das Beweisproblem beim Urkundendiebstahl, in: ZRG 96, 1979, 229-257 C. Paulus, Die Beweisvereitelung in der Struktur des dt. Zivilprozesses, in:…

Reiectio

(57 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Mit r. civitatis ist die Aufgabe des Bürgerrechts gemeint, mit r. iudicis die Befugnis der Parteien eines Zivil- oder Strafprozesses, eine bestimmte Anzahl von Richtern abzulehnen, die gemäß der Richterliste für die Abhandlung des Falles grundsätzlich in Betracht kommen. Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography M. Kaser, K. Hackl, Das röm. Zivilprozeßrecht, 21996, 195, 198.

Liquet

(116 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Anders als unter dem heute verfassungsrechtlich garantierten Justizgewährungsanspruch durfte der Richter der (klass.) röm. Ant. erklären, daß er sich zu einer Entscheidungsfindung außerstande sehe: rem sibi non liquere (Gell. 14,2,25), wenn er nicht entsprechend der Prozeßformel ( formula ) verurteilen oder freisprechen konnte. Leistete er einen entsprechenden Eid, konnten die Parteien denselben Rechtsstreit vor einem anderen Richter betreiben. Gleiches galt für einen durch private Schiedsvereinbarung eingesetzten arbiter (Di…

Arbiter

(282 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] bedeutete urspr. wohl denjenigen, der hingeht ( ad baetere), und kennzeichnet damit den in Augenschein nehmenden Streitentscheider im Gegensatz zu dem über ein reines Rechtsbegehren urteilenden iudex. Ein solcher tatsachenkundiger Entscheider war wohl bes. bei Teilungsklagen erforderlich, die statt auf eine Verurteilung oder Freisprechung auf eine rechtsgestaltende Zuweisung ( adiudicatio ) gerichtet waren. Dieses Unterscheidungsmerkmal zwischen a. und iudex verschwimmt jedenfalls bereits im Zwölftafelrecht mehr und mehr (Fest. 336). Da…

Abiuratio

(162 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Ein dem Praetor vorgetragener Rechtstreit um kreditiertes Geld oder eine sonstige res certa konnte noch vor der litis contestatio dadurch beendet werden, daß der Kläger dem Beklagten den Eid über den Bestand der Klageforderung zuschob. Der Beklagte hatte daraufhin die Wahl, zu leisten oder die Forderung abzuleugnen; letzteres ist die a. (Isid. orig. 5,26,21). Im Falle dieses Abschwörens wurde die actio des Klägers denegiert; bisweilen wurde statt dessen dem Beklagten eine exceptio iurisiurandi gewährt (Dig. 12,2,9 pr.), wenn etwa Existenz und Inhalt …

Aestimatio litis

(156 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Der mit dem Formularprozeß verbundene Grundsatz der Geldverurteilung (Gai. inst. 4,48) bedingt im Zivilprozeß, daß alle nicht auf eine fixe Summe gerichtete Klagen in Geldeswert auszudrücken waren. Vorgang wie Ergebnis der dazu erforderlichen Schätzung heißt a. l.; sie wurde vom Richter, bisweilen auch vom Kläger ( iusiurandum in litem, eidliche Schätzung des Streitwertes) vorgenommen. Weigerte sich der Beklagte, die Naturalleistungspflicht zu erfüllen, sondern zahlte er statt dessen die Geldcondemnationssumme, verlor der Kläg…

Altercatio

(142 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] ist ein Streit- und Wechselgespräch, das im Senat wie im richterlichen (Straf- oder Zivil-)Prozeß stattfinden kann. Letzterenfalls steht a. im Gegensatz zu dem regelmäßig zu Beginn eines Termins vorgetragenen geschlossenen Vortrag, oratio continua, der beiden Parteibeistände. Die weitere Verhandlung gab durch Beweisaufnahmen oder sonstige Erkenntnisse immer wieder Anlaß zur Erörterung des Streitstandes und der Rechtslage; sie erfolgte in Gestalt einer in Dig. 28,4,3 beispielhaft wiedergegebenen a. Oratio wie a. war das Aktionsfeld für die Rhetori…

Iudicium

(1,037 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Ein Zentralbegriff des röm. Prozeßrechts, der allerdings in mehreren Bedeutungsvarianten vorkommt: im weiteren Sinne für den Rechtsstreit insgesamt, im engeren Sinne (inbes. im Kontext des Legisaktionen- und Formularverfahrens mit der Aufteilung in verschiedene Verfahrensabschnitte) für den letzten, vor dem Richter ( iudex ) stattfindenden Abschnitt. Mit dem Übergang zum Kognitionsverfahren ( cognitio ) und der damit verbundenen Beseitigung der Verfahrensabschnitte bezeichnet i. nur noch den Rechtsstreit insgesamt, wofür seit dem MA das Wort processus…

Causidicus

(167 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Ein Gerichtsredner, der als Sachwalter einer Partei vor Gericht auftritt. Während Cic. de or. 1,202 ihn deutlich abschätzig dem wahren Redner entgegenstellt, und eine ähnliche Einschätzung bei Gai. Dig. 1,2,1 ( causas dicentibus) durchscheint, wird c. später in Inschriften (CIL 5,5894) und Constitutionen als neutrale Berufsbezeichnung neben (Cod. Iust. 2,6,6) oder identisch (Cod. Theod. 2,10,5) mit advocatus verwendet. Als solcher war er in die staatlich kontrollierte Standesorganisation (Cod. Iust. 2,7,11, 1) der v…

Adiudicatio

(103 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Nach Gai. inst. 4,42 ist a. derjenige Teil der Prozeßformel, der dem Richter rechtsgestaltende Befugnisse einräumt. Diese waren bei den 3 Teilungsklagen ( familiae erciscundae, communi dividundo, finium regundorum) erforderlich, weil bei ihnen die vorhandenen Vermögensgegenstände, bzw. bei der letztgenannten Klage die Grenzlinie, unter den Parteien verteilt bzw. geklärt werden mußte. Zu diesem Zweck konnte der Richter sowohl sachenrechtliche Rechtspositionen (Eigentum, Hypothek, Nießbrauch, etc.) zuweisen a…

Demonstratio

(155 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Im allgemeinen Zivilrecht die spezifizierende Kennzeichnung einer Sache oder Person (Dig. 6,1,6). Dieser Begriff liegt dem noch heute geltenden, von den Römern vornehmlich bei der Testamentsauslegung verwendeten Auslegungstopos falsa d. non nocet (‘ein falscher Ausdruck schadet der Wirksamkeit des Geschäftes nicht’) zugrunde (Inst. Iust. 2,20,30). Im zivilprozessualen Kontext bedeutet d. die bei einer Vielzahl von Prozeßformeln an den Anfang gestellte knappe Präzisierung des streitgegenständlichen Sachverhalts (Gai. inst. 4,39;…

Antestatio

(80 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] ist der formalisierte, mit einem Zupfen am Ohr verbundene (Plin. nat. 11,103) Zeugenaufruf vor der erlaubten Gewaltanwendung des Klägers gegen den Beklagten, der der in ius vocatio nicht Folge leistet und keinen vindex stellt. Bezeugt ist die a. für die 12 Tafeln (1, 1); sie wurde überflüssig, gleichwohl aber offenbar beibehalten, mit Einführung des formularprozessualen litis denuntiatio . - Antestatus ist ein Mancipationszeuge, CIL 6,10239. Vocatio in ius; Denuntiatio Paulus, Christoph Georg (Berlin) Bibliography Wieacker, RRG, 448.

Accipere

(214 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] in der Bed. “empfangen, bekommen” (vgl. Dig. 50,16,71pr.) kennzeichnet mehrere juristisch relevante Vorgänge: als a. hereditatem etwa (Dig. 28,5,77) den tatsächlichen Empfang der Erbschaft; als a. censum die Entgegennahme der “Steuererklärung”, Deklaration, des Steuerpflichtigen (Dig. 50,4,1,2); als a. iudicem in älterer Zeit die Hinnahme des vom Magistrat ernannten Richters, was alsdann durch die Bedeutung des zwischen den Parteien vereinbarten Richters ersetzt wird. - In der Bed. “annehmen” bezeichnet etwa a. legem die Annahme eines Gesetzes durc…

Iudicatum

(290 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Zum einen der in einem Zivilurteil ausgesprochene Leistungsbefehl (Dig. 2,12,6: i. facere vel solvere), zum anderen das Urteil insgesamt; letzteres vornehmlich in der Wendung res iudicata; etwa Dig. 42,1,1: res iudicata dicitur, quae finem controversiarum pronuntiatione iudicis accipit: quod vel condemnatione vel absolutione contingit (‘ res iudicata heißt das durch Richterspruch erreichte Ende des streitigen Verfahrens, was als Verurteilung oder Freispruch vorkommt’). In der maskulinen Form bezeichnet iudicatus einen Verurteilten, z.B. Dig. 42,2,1: C…

Confessio

(397 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Wörtlich das Geständnis, im modernen Sinne aber auch ein Anerkenntnis, führte anstelle eines Urteils unmittelbar zum Vollstreckungsverfahren entsprechend dem Grundsatz, daß der Geständige als verurteilt anzusehen sei: confessus pro iudicato habetur (est) (Dig. 42,2,1; 3; 6; Cod. Iust. 7,59,1). Von diesem Grundsatz gab es freilich Ausnahmen: 1) Im Strafprozeß wurde der geständige Angeklagte bestimmter schwerer Verbrechen (z.B. crimen laesae maiestatis: am berühmtesten Jesus vor Pilatus, Mk 15,2ff.) als verurteilt behandelt; ihm blieb ledi…

Comperendinatio

(167 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] bezeichnet nach Gai. inst. 4,15 die bereits in den XII Tafeln vorgesehene, im Anschluß an die Richterbestellung getroffene Vereinbarung der Parteien, am übernächsten Tag vor dem iudex zu erscheinen (Fest. 355,1; Prob. 4,9: in diem tertium sive perendinum; zur röm. Fristberechnung vgl. Gell. 10,24,9). Sie bedurfte nicht der Stipulationsform, weil die Säumnisfolgen bereits hinreichende Sanktion waren. Wie sich der Übergang des Verfahrens in iure zu dem apud iudicem im Formularverfahren im einzelnen gestaltete, ist unklar, weil c. in diesem Zusammenhang nic…

Advocatus

(467 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Der a. als “Herbeigerufener” entwickelt sich vom Beistand zum schließlichen Rechtsbeistand in der Spätklassik (um 200 n. Chr.) Zunächst bezeichnet a. eine meist einflußreiche Person, die jemandem als Freudschaftsdienst im (straf- wie - als langweiliger verschrieenen, Cic. opt. gen. 9 f. - zivilrechtlichen) Gerichtsverfahren beisteht - durch seine bloße Anwesenheit oder durch seine (aufgrund seiner Ausbildung und Erziehung erworbenen allg.) Rechtskenntnisse; vgl. Ps.-Asc. zu Cic. in Caec. 11. Darin unterscheidet er sich (zumindest theoretisch) vom patron…

Postulatio

(194 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] wird im röm. Recht bisweilen synonym mit petitio allg. für ein Fordern oder Verlangen verwendet. Für den röm. Formularprozeß ( formula ) definiert im 3. Jh. n. Chr. Ulpian (im Kontext des Ediktstitels de postulando; vgl. auch Cod. Iust. 2,6) postulare als desiderium suum vel amici sui in iure ... exponere: vel alterius desiderio contradicere (‘sein eigenes oder eines Freundes Begehren vor Gericht darzulegen oder dem Begehren eines anderen zu widersprechen, Dig. 3,1,1,2). Mit der p. actionis erbat der Kläger vom Praetor die Gewährung derjenigen Klage, au…

Editio

(595 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Der von dem Verb edere (“vorlegen, vorzeigen, bekanntmachen”) abgeleitete Begriff e. hat im juristischen Sprachgebrauch mehrere Bedeutungen: (1) Die e. actionis (Dig. 2,13) bezeichnet die für die Rechtshängigkeit eines Prozesses im Formularverfahren erforderliche Bekanntmachung des Klägers gegenüber dem Beklagten, welche Klage(-formel) er gegen ihn anzustrengen gedenkt; sofern der Beklagte diese Formel annimmt ( accipere iudicium), ist damit zugleich die litis contestatio (Streitbezeugung) zustandegekommen. Lange Zeit h…

Iurisdictio

(528 words)

Author(s): Paulus, Christoph Georg (Berlin)
[English version] Wörtlich “Rechtsprechung”. Solange die i. in verschiedene Verfahrensabschnitte (insbes. in iure, apud iudicem) aufgeteilt war, bezeichnet sie die hoheitlichen Machtbefugnisse, die dem röm. Gerichtsmagistrat zur Wahrnehmung der Rechtspflege übertragen sind. Während dieser Terminus urspr. für die Privatrechtspflege gebraucht wurde, wird er im 2. Jh.n.Chr. auch auf die Strafrechtspflege ausgedehnt sowie auf das Kognitionsverfahren ( cognitio ), in dessen Kontext i. die richterlichen Amtsbefugnisse insgesamt umschreibt - also auch die Befug…
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