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Your search for 'dc_creator:( "Rees, W." ) OR dc_contributor:( "Rees, W." )' returned 35 results. Modify search

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Hauptkirchen, kirchenrechtlich.

(443 words)

Author(s): Rees, W. | Hübner, H.
[English Version] I.Katholische Hauptkirchen. Der Begriff H. findet sich nicht im kirchl. Gesetzbuch (CIC/1983); er ist 1. allg. Bez. für eine in bes. Weise aus einer Gruppe von Kirchen herausgehobene Kirche. Diese Vorrangstellung kommt insbes. der Bischofskirche (Kathedrale) zu, ebenso den gleichgestellten Kirchen quasidiözesaner Teilkirchen (vgl. c.368 CIC/1983). In der Kathedrale soll der Bischof sein Amt übernehmen (c.382 § 4 CIC/1983), häufig die Eucharistie feiern (c.389 CIC/1983; SC 41; vgl. c.934 § 1, 10 CIC/1983: Aufbewahrung der Eucharistie), die Weihe…

Generalabsolution

(245 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] ist die sakramentale gemeinsame Lossprechung mehrerer Pönitenten ohne persönliches Schuldbekenntnis in bes. Situationen (Buße; Pönitentiar). Infolge der tridentinischen Betonung (Tridentinum) der Einzelbeichte (Beichte) blieb G. nur in Verbindung mit Ablaßverleihungen (Ablaß) sowie in Todes- und Kriegsgefahr lebendig (vgl. c.468 CIC/1917; AAS 31 [1939] 711 f.; 32 [1940], 571; 36 [1944], 155 f.). Der kirchl. Gesetzgeber gestattet G. als Ausnahme zur Einzelbeichte (vgl. c.960 CIC/…

Klausur

(237 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (clausura; von lat. claudere, »schließen«) bez. im kath. Kirchenrecht denjenigen Bereich eines Klostergebäudes, der ausschließlich den Mitgliedern des Verbandes reserviert ist und nach den jeweiligen Bestimmungen von diesen weder verlassen noch von Außenstehenden betreten werden darf. In nicht kontemplativen Niederlassungen ist eine der Eigenart und der Sendung des Instituts angepaßte K. nach Maßgabe des Eigenrechtes einzuhalten (c.667 § 1 CIC/1983; c.477 CCEO). Kontemplative Kl…

Konstitutionen

(102 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (lat. constituere, »aufstellen, einsetzen«) sind in der kath. Kirche Erlasse eines Papstes oder Konzils (vgl. c.754 CIC/1983) sowie die Statuten eines Ordens. Heute v.a. Bez. für vom Papst als »Constitutiones Apostolicae« im Stil der gewöhnlichen Bulle erlassene Gesetze und von den Leitern röm. Behörden gesetzte Verwaltungsakte. Im Ordensrecht werden die Statuten der Institute des geweihten Lebens, der Säkularinstitute und der Gesellschaften des Apostolischen Lebens als K. bez. Wilhelm Rees Bibliography KanR 1, 1991, 47, 161 f. Anm. 13 L.Wächter, Gesetz i…

Approbation

(62 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (lat. approbatio; approbare) bedeutet im kath.-kirchl. Bereich Zustimmung, Genehmigung, Anerkennung, Bestätigung oder Bevollmächtigung durch die zuständige Autorität. A. ist rechtsbegründend oder -bestätigend sowie Voraussetzung für die Zulassung zu bestimmten Diensten und Ämtern, zum Beichthören und zur Wortverkündigung (Missio canonica; Druckerlaubnis). Wilhelm Rees Bibliography G.May, Verschiedene Arten des Partikularrechtes (AKathKR 152, 1983, 31–45) W.Aymans/K.Mörsdorf, Kanonisches Recht 1, 131991, 375–381.

Indult

(69 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] von lat. indulgere, »Nachsicht haben, bewilligen«, ist im kath. Kirchenrecht die Gewährung einer meist zeitlich begrenzten Ausnahme von einer gesetzlichen Bestimmung (Dispens, Privilegien) durch einen Träger hoheitlicher Leitungsvollmacht (vgl. u.a. cc.306; 320 § 2; 684 § 2; 692; 727f.; 743; 995; 1015 § 2; 1019 § 2; 1021 CIC/1983). Wilhelm Rees Bibliography KanR 1, 1991, 256f.; 505, Anm. 8 I.Riedel-Spangenberger, Grundbegriffe des Kirchenrechts, 1992, 133 A.McCormack, The Term »Privilege«, 1997.

Delegation

(138 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] ist im kath. Kirchenrecht (: II.,1.) die Übertragung von Leitungsgewalt unabhängig von einem Amt (c.131 CIC; cc.981 § 1; 983 § 1 CCEO) durch Gesetz oder Verwaltungsakt. Ausführende Gewalt kann für eine einzelne Handlung bzw. für die Gesamtheit der Fälle delegiert werden. Gesetzgebende Gewalt ist in der Regel nicht (c.135 § 2 CIC; c.985 § 2 CCEO), richterliche Gewalt nur zur Vorbereitung richterlicher Entscheidungen delegierbar (c.135 § 3 CIC; c.985 § 3 CCEO). Im strengen Sinn is…

Gemeinde

(5,507 words)

Author(s): Kehrer, G. | Rüterswörden, U. | Banks, R.J. | Hauschild, W. | Marquardt, M. | Et al.
[English Version] I. ReligionsgeschichtlichDer Begriff »G.« ist in der dt. Sprache mehrdeutig. Er kann für rel. und für nichtrel. Vergesellschaftungen, für lokal definierte und für nicht lokal begrenzte soziale Gebilde verwendet werden. Während in der engl. Sprache noch heute zw. »community« und »parish« unterschieden wird, ist im Deutschen der Begriff der »Pfarrei« im 20.Jh. zunehmend ungebräuchlich geworden – im folgenden soll unter G. ausschließlich eine rel. motivierte Vergesellschaftung von Individuen verstanden werden.G.bildungen sind religionsgesch. betrach…

Devolutionsrecht

(142 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] ist im kath. Kirchenrecht (: II.,1.) der Übergang des Rechtes zur Verleihung eines Kirchenamtes an den übergeordneten kirchl. Oberen (echtes D.) bzw. das Freiwerden des Verleihers von der Bindung an ein Vorschlagsrecht (unechtes D.). Von Alexander III. (X 1.6.7.; X 3.8.2.; X 3.38.3.) eingeführt, wurde D. seit dem 13.Jh. eingeschränkt. Der CIC kennt die stellvertretende Amtsübertragung im Falle von Nachlässigkeit oder Verhinderung (c.155 CIC; c.945 CCEO) sowie die ersatzweise Bes…

Bischof

(5,027 words)

Author(s): Schöllgen, G. | Hauschild, W. | Rees, W. | Plank, P. | Wall, H. de | Et al.
[English Version] I. Neues Testament Im NT ist zwar das Bf.amt im altkirchl. Sinne (Einzelbf. an der Spitze eines hierarchisch gestuften Klerus als Leiter einer Gemeinde) noch nicht nachzuweisen, wohl aber die Bezeichnung ε᾿πι´σκοπος (epískopos; daraus das dt. Lehnwort Bf.) für gemeindliche Funktions- bzw. Amtsträger (Apg 20,28; Phil 1,1; 1Tim 3,1–7; Tit 1,7–9); deshalb spricht man für die frühe Zeit nicht von Bf.en, sondern von Episkopen. Im nichtchristl. Bereich bezeichnet ε᾿πι´σκοπος eine Vielzahl von aufsichtführenden bzw. verwaltenden Amtsträgern in Städten u…

Konsultorenkollegium

(70 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] ist jenes im kath. Kirchenrecht verbindlich vorgeschriebene Konsultationsorgan, das der Diözesanbischof (Bischof: III., 1.) in seiner Diözese frei aus den Mitgliedern des Priesterrats für die Dauer von fünf Jahren beruft (c.502 CIC/1983; c.271 CCEO; Domkapitel). Das K. besitzt Beispruchsrechte und Aufgaben bei Sedisvakanz. Wilhelm Rees Bibliography KanR 2, 1997, 399–401 O.Stoffel, MKCIC, c.502 (Stand April 1997) H.Schmitz, Die Konsultationsorgane des Diözesanbischofs (HKKR 2, 1999, 457–459).

Antistes

(78 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (lat. anti-/antestare, vorstehen, den Vorzug verdienen) bezeichnet in vor- und nachchristl. Zeit den Vorsteher einer Kultgemeinschaft, später auch Bf., Äbte und den Papst. In den reformatorischen Staatskirchen der Schweiz war A. der Titel des höchsten Stadtgeistlichen. »A. Urbanus« (Päpstl. Hausprälat) wurde durch die Reform des Päpstl. Hauses (28.3.1968) abgeschafft. A. begegnet in der Liturgie und im CIC (c. 667 § 4: antistita). Wilhelm Rees Bibliography M.Gelzer (RGG3 1, 1957, 459) D.v.Huebner (LMA 1, 1980, 725f.).

Kumulation

(209 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (cumulatio; lat. cumulare, »aufhäufen«) findet sich im kath. Kirchenrecht sowohl im Straf- als auch im Ämterrecht. Im kirchl. Strafrecht (Kirchenstrafen) gilt der Grundsatz, so viele Strafen zu verhängen, wie strafbare Handlungen begangen wurden (tot poenae quot delicta). Für den Fall, daß die Häufung aller verwirkten Einzelstrafen ein zu hohes Strafmaß ergibt, kann der Richter die Strafe ermäßigen (cc.1344; 1346 CIC/1983; vgl. c.2224 CIC/1917; c.1409 § 1, 3o CCEO). K. ist anzuwenden im Falle einer erneuten Straffälligkeit während einer zur Be…

Kirchenrektor

(133 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (rector ecclesiae) ist im kath. Kirchenrecht ein Priester, dem die Sorge für eine Kirche übertragen wird, die weder Pfarr- noch Kapitelskirche (Kapitel) und nicht mit einer Niederlassung einer Ordensgemeinschaft oder einer Gesellschaft des Apostolischen Lebens verbunden ist (vgl. cc.556–563 CIC/1983; cc.304–310 CCEO). Der K. wird in der Regel vom Diözesanbf. (Bischof: III., 1.) frei ernannt (c.557 § 1 CIC/1983). Er kann vom Ortsordinarius abberufen werden (c.563 i.V.m. cc.192–19…

Exspektanzen

(131 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] sind im kath. Kirchenrecht (: II.,1.) rechtsverbindliche Zusicherungen der Verleihung eines noch nicht erledigten kirchl. Amtes (Benefizium) durch den Verleihungsberechtigten für den Fall der Amtserledigung. E. entstanden seit dem 12.Jh. Alexander III. (Liber Extra 3.8.2) und Bonifatius VIII. (Liber Sextus 3.7.2) gingen gegen Mißbräuche vor. Das Konzil von Trient (Tridentinum; sess. XXIV c.19 de ref.) hob alle E. auf. Nach geltendem Kirchenrecht sind E. zwar nicht verboten, aber…

Häresie

(6,549 words)

Author(s): Feldtkeller, A. | Mell, U. | Boulluec, A.L. | Jorissen, H. | Schuck, M. | Et al.
[English Version] I. Philosophisch und religionsgeschichtlich Der Begriff H. leitet sich her von griech. αι῞ρεσις/haíresis (Wahl, Entschluß). Als sich in hell. Zeit eine Pluralität von philos. Schulmeinungen herausgebildet hatte, wurde mit ihm die Notwendigkeit einer Entscheidung zw. ihnen ausgedrückt, vor der angehende Philosophen standen. So konnte haíresis sowohl zur Bez. einer Philosophenschule als auch ihrer Lehre verwendet werden (daneben für med. Schulmeinungen). Anders als in der christl. Verwendung …

Abiuratio,

(60 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] bezeichnete im kanonischen Recht die Abschwörung im Falle von Apostasie (Apostat), Häresie und Schisma (c. 2314 CIC/1917) sowie der Konversion eines nichtkath. Christen (Kirchenmitgliedschaft). Heute erfordert die durch Teilkirchenrecht geregelte Rekonziliation bei Glaubensvergehen (cc. 751 und 1364 CIC), Kirchenaustritt und Konversion die Ablegung des Glaubensbekenntnisses. Wilhelm Rees Bibliography W.Rees, Die Strafgewalt der Kirche (KStT 41, 1993, 88 – 96. 228f. 426 – 429).

Audientia episcopalis

(85 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] (Cod. Iust. I, 4) bezeichnet im kath. Kirchenrecht die bfl. Gerichtsbarkeit. Die von Konstantin auch gegen den Widerspruch einer Partei staatlich anerkannte bfl. Schiedsgerichtsbarkeit in weltlichen Dingen (vgl. 1Kor 6,1–7) wurde bald auf den Fall des Kompromisses eingeschränkt. A. blieb für innerkirchl. Angelegenheiten und für Kleriker weiterhin bestehen (Befreiter Gerichtsstand; Strafrecht). Wilhelm Rees Bibliography G.Vismara, Episcopalis audientia, 1937 A.Steinwenter (RAC 1, 1950, 915–917) DDC, 6, 1957, 203–290 W.Waldstein, Zur Stellung der…

Auxiliarbischof

(64 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] ist ein dem Diözesanbf. auf Antrag zur Leitung der Diözese beigegebener Hilfsbf. (Weihbischof, Titularbischof). Rechte, Pflichten und Amtsaufgaben ergeben sich aus den gesetzlichen Bestimmungen (cc. 403–411 CIC) und dem Ernennungsschreiben. A. ist Mitglied der Bischofskonferenz. Im Unterschied zum Koadiutor besitzt A. kein Recht zur Nachfolge. Wilhelm Rees Bibliography J.Listl, Koadjutor- und A. (HKKR, 1983, 348–352) W.Aymans/K.Mörsdorf, Kanonisches Recht 2, 131997, 352–356.

Kirchenstrafen

(409 words)

Author(s): Rees, W.
[English Version] sind rechtliche Beschränkungen, die die kath. Kirche jenen Kirchengliedern auferlegt, die gegen ihre Ordnung in schuldhafter und anrechenbarer Weise gefehlt haben. In Kontinuität zum CIC/1917 unterscheidet c.1312 § 1 CIC/1983 zw. Beugestrafen (cc.1331–1335 CIC/1983; vgl. cc.1431 f., 1434 f. CCEO), nämlich Exkommunikation, Interdikt und Suspension (Kleriker), und Sühnestrafen (cc.1336–1338 CIC/1983; cc.1429 f.; 1433 CCEO). Hierzu zählen Aufenthaltsgebote und -verbote, Entzug von …
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