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Your search for 'dc_creator:( "Schiemann, Gottfried" ) OR dc_contributor:( "Schiemann, Gottfried" )' returned 176 results. Modify search

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Furtum

(740 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Überblick F. ist das Eigentumsdelikt des röm. Rechts. Der Begriff des f. umfaßt jedenfalls in klass. Zeit (1.-3. Jh. n.Chr.) nicht nur Diebstahl und Unterschlagung, sondern auch den bloßen Gebrauch fremder Sachen ( furti usus), die Wegnahme einer eigenen Sache, z.B. vom Pfandgläubiger ( f. possessionis, Besitzdiebstahl), Betrug, Hehlerei und Begünstigung des Täters eines f. Gegenstand des f. konnten außer res corporales Sklaven und Personen unter väterlicher Gewalt sein. In der klass. Zeit ist der Tatbestand des f. nur erfüllt, wenn der Täter vorsätzli…

Remancipatio

(153 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im röm. Recht der actus contrarius (“Rückgängigmachung”) der mancipatio (der förmlichen Übereignung). Sie dient z. B. der Rückübertragung treuhänderisch überlassener Sachen ( fiducia ). Ferner ist die r. ein Akt der komplizierten Förmlichkeiten bei der emancipatio (Entlassung aus dem Familienverband). Vor allem aber ist die r. bei der alten manus -Ehe (vgl. auch Ehe III.) ein wichtiger Teil des Scheidungsvorganges: Soll eine solche Ehe aufgelöst werden, muß die Frau aus dem bes. Gewaltrecht des Ehemannes entlassen werden. Diese r. besteht aus einer förmlic…

Vindicius

(154 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (auch Vindex: Pomp. Dig. 1,2,2,24). Eine Legendengestalt der röm. Geschichtsschreibung, z. B. Liv. 2,4,5-10. V. soll als Sklave eine Verschwörung der Tarquinii (vgl. Tarquinius [7; 12]) zur Wiederherstellung der Königsherrschaft im J. 509 v. Chr. entdeckt haben. Zur Belohnung soll er freigelassen und in den röm. Bürgerstand aufgenommen worden sein. Möglicherweise diente diese Legende zur “histor.” Erklärung dafür, daß die Freilassung nach röm. Recht zum Erwerb des Bürgerrechts füh…

Imaginarius

(200 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (wörtlich: “bildlich”) war im röm. Recht die Bezeichnung für ein Rechtsgeschäft, das etwas anderes ausdrückte als von den Parteien eigentlich gewünscht war. Das plastischste Beispiel ist die mancipatio nummo uno, eine Übereignung gegen und durch Zahlung mit einer bloß symbolischen Kupfermünze ( aes). In ihrem äußeren Bild war sie ein Barkauf; in der realen Wirkung konnte sie Übereignung zu beliebigen Zwecken, also “abstrakt” sein - dann lag eine imaginaria venditio (Gai. inst. 1,113) vor. Haftung bedeutete im frühen röm. Recht Unterworfenheit unte…

Notar

(79 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ( notarius). In Rechtskulturen, die an der schriftlichen Fixierung von Rechtsakten orientiert sind, bedarf es eines N. als eines amtlich bestellten Schreibers. Diese Funktion hatten z.B. im ptolem. und röm. Ägypten die agoranómoi , in der röm. Kaiserzeit und vor allem in der Spätant. der tabellio (Urkundenschreiber). Der lat. t.t. notarius bezeichnet in der Spätant. einen hohen Beamten oder Offizier mit bes. kaiserlichen Auftrag, auch den Schriftführer des consistorium (als tribunus et notarius). Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Lex, leges

(2,124 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Begriff L. (“Gesetz”, pl. leges) ist im röm. Recht die Festsetzung durch eine Privatperson, durch einen Amtsträger oder durch eine gesetzgebende Körperschaft. Die Etym. ist nicht geklärt. Die Annahme einer Herkunft von legere (“verlesen”) wegen der Festsetzung in Gestalt einer feierlichen Formel (vgl. unten B. zur nuncupatio) bleibt spekulativ. Entscheidendes Merkmal der l. ist ihr Gebotscharakter. Hingegen fehlt urspr. die “abstrakte” (allg. Geltung beanspruchende) und “generelle” (für eine Vielzahl von Personen bestimmte) Gest…

Basilika

(1,755 words)

Author(s): Nielsen, Inge (Hamburg) | Schiemann, Gottfried
[English version] Basilika [English version] A. Terminologie und Definition Der Begriff B. geht auf das griech. Wort βασιλική ( basilikḗ) zurück, das soviel wie “majestätisch, königlich, fürstlich, herrlich, großartig” (lat. regalis) bedeutet; bezeichnet dieses Adj. ein Gebäude, muß ein Subst. wie στοά ( stoá) ergänzt werden, denn B. ist in griech. Texten häufig als στοά übersetzt worden. In christl. Zeit ist B. gleichbedeutend mit Kirche. Die spezifische Architektur einer B. bestand aus einer langgestreckten Halle, die nach außen sowohl offen als auch gesch…

Verbera

(122 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] (wörtl. “Schläge”), z. B. mit dem Stock ( ferula) oder Peitschen ( flagella), waren in Rom ein Mittel der Züchtigung ( castigatio). Sie kamen vor als eigenständige (Polizei-)Strafe v. a. gegenüber Sklaven und Angehörigen der Unterschicht ( humiliores, s. honestiores ) im Rahmen der Polizeigewalt der Magistrate ( coercitio ), insbes. der tresviri capitales in republikanischer Zeit, dann des Kaisers und seiner Beauftragten sowie der Provinzgouverneure. V. waren ferner - wie von der Geißelung Jesu bekannt - im röm. Strafrecht eine “Nebenstrafe”,…

Litis contestatio

(569 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Begriff Lis ist in der röm. Rechtssprache der Ausdruck für einen Streit, insbes. wenn er in einem Gerichtsverfahren ausgetragen wird. L.c. bezeichnet daher die “Bezeugung” eines solchen Streites (Fest. p. 34,50 L.): Mit der Erhebung von Behauptung (Klage) und Gegenbehauptung (Klagleugnung) vor Zeugen wurde das Programm eines (Zivil-)Prozesses festgelegt. Bis zur Vorherrschaft des kaiserlichen Kognitionsprozesses ( cognitio ) um 300 n.Chr. ist die l.c. der “Angelpunkt” [1. 77] des gesamten Verfahrens. Schiemann, Gottfried (Tübingen) [English version] B…

Suizid

(449 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Der S., von neulat. suicidium (“Selbsttötung”) als Parallelbildung zu homicidium , war in der griech. und röm. Ant. Gegenstand lebhafter intellektueller Auseinandersetzung: In schematischer Gegenüberstellung kann man sagen, daß die Anhänger und Nachfolger Platons, zumal Aristoteles [6] und der Neuplatonismus den S. verurteilten, während schon einige Sophisten (Sophistik) und erst recht der Kynismus den S. als Ausdruck der individuellen Freiheit hinnahmen, ja sogar ausdrü…

Vindicta

(81 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Im röm. Gerichtsverfahren der legis actio sacramento in rem (“gesetzlichen Klage auf die Sache”) der Stab, der symbolisch an den Sklaven oder die Sache angelegt wurde, um den Anspruch des Klägers und den Gegenanspruch des Beklagten auf die Sache sinnfällig auszudrücken. Die Etym. von v. ist umstritten (dazu neuestens [1. 47 f.12]). Am wahrscheinlichsten erscheint der Zusammenhang mit vim dicere (“behaupten, die - rechtmäßige - Gewalt über die Sache zu haben”). Rei vindicatio Schiemann, Gottfried Bibliography 1 A. Bürge, Röm. Privatrecht, 1999.

Nuptiae

(153 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (von nubere, “sich verhüllen, einen Schleier anlegen”) bezeichnet die Heirat in der röm. Gesellschaft (Ehe III.B.). Ein Titel der Digesten ( Digesta , 23,2: De ritu nuptiarum) mit 68 Fr. ist den Hochzeitsbräuchen (III.)) gewidmet. Dies deutet darauf hin, daß die röm. Juristen sich eingehend mit den Voraussetzungen einer rechtmäßig geschlossenen Ehe ( iustum matrimonium ) befaßten. Da es für die rechtliche Anerkennung der Ehe entscheidend auf die Einhaltung der Ehevoraussetzungen z.Z. der n. ankam, wurde n. schließlich synonym mit matrimonium als Ausdruck für…

Nervus

(54 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Eine Eisenkette, mit der ein Schuldner an den Füßen gefesselt wurde ( ferreum vinculum, quo pedes impediuntur, Fest. 162,1-2). Nach den 12 Tafeln (Lex XII tab. 3,3) durfte der Gläubiger den Schuldner mit Hilfe des n. offenbar in eine Art Beugehaft nehmen, wenn er trotz Verurteilung nicht leistete. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Paelex

(53 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Vom röm. Juristen Paulus (Dig. 50,16,144) wird als Bed. von p. (auch pelex, pellex, ähnlich der griech. pallakḗ ) die Lebensgefährtin, die nicht verheiratet ist (also nicht uxor, Ehe III.C.), angegeben. Die Rechtsstellung der p. wird im röm. Recht meist beim Konkubinat ( concubinatus ) behandelt. Schiemann, Gottfried (Tübingen)

Delatio nominis

(366 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] “Den Namen (eines Verdächtigen) anzeigen”, ist zunächst nur der allererste Anlaß für eine öffentliche Strafverfolgung in Rom. So kommt der Ausdruck etwa bei Plaut. Aul. 416 im Zusammenhang mit dem Kampf gegen die Unterschicht-Kriminalität durch die tresviri capitales vor. Bei den Verfahren vor diesen Magistraten, einer Art Polizeijustiz, erschöpft sich die Bedeutung der d. n. - ganz im Sinne einer modernen Anzeige - offensichtlich darin, den kriminellen Vorgang überhaupt bekannt zu machen [1. 60, 78]. Nachdem neben die ältere, auf Privatklage beruhende…

Urkunden

(6,175 words)

Author(s): Hengstl, Joachim | Schiemann, Gottfried | Gröschler, Peter
I. Allgemeines [English version] A. Begriff Rechtlich ist die U. eine rechtsgeschäftliche Erklärung in Schriftform; nach h. Auffassung handelt es sich um eine schriftlich verkörperte Willenserklärung, die geeignet und dazu bestimmt ist, im Rechtsverkehr Beweis zu erbringen, und die den Aussteller erkennen läßt (z. B. [2; 8]). Allg. bezeichnet U. alle nicht-lit. oder halb-lit. Texte (ausgenommen sind z. B. Dichtung bzw. Amulette), also neben Geschäfts-U. z. B. auch Prozeß-, Verwaltungs-U., Briefe und Rechnungen. Als U.-Träger dienten bevorzugt Ton, Papyrus, Ostraka ( óstra…

Mord

(386 words)

Author(s): Neumann, Hans (Berlin) | Thür, Gerhard (Graz) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Allgemein M. wird in der Ant. vielfach noch nicht von anderen Tötungsdelikten unterschieden. Die bes. Verwerflichkeit oder Gefährlichkeit eines Verhaltens, das zum Tode eines anderen Menschen geführt hat, wird in vielen ant. Rechten noch nicht zum Anlaß einer gerade darauf abstellenden Sanktion genommen. So wäre es für die altoriental. Rechte sowohl begrifflich als auch sachlich unangemessen, von einem bes. Tatbestand des Mordes innerhalb der Tötungsdelikte zu sprechen. Neumann, Hans (Berlin) [English version] II. Griechenland Auch in Griechenland gi…

Absolutio

(223 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist im röm. Gerichtsverfahren der Gegenbegriff zur “Verurteilung” ( condemnatio ): Im Zivilprozeß endet die Formel, in der die Prätoren das Programm für den iudex niedergelegt haben, stereotyp mit dem Judikationsbefehl ... condemnato. Si non paret, absolvito. Die a. führte ebenso wie die condemnatio zur Rechtskraft, also dazu, daß die Entscheidung - abgesehen vom Sonderfall der appellatio - unabänderlich war und daß der Streit definitiv beendet war, einer neuen Klage somit die exceptio rei iudicatae (Einrede der Rechtskraft) entgegenstand. Das Sprichwort omni…

Postliminium

(173 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (“Rückkehrrecht”, häufiger in der Verbindung ius postliminii) wird in Inst. Iust. 1,12,5 aus limen (Schwelle) abgeleitet, was bildlich auf die Grenze des röm. Staatsgebietes übertragen worden sei, so daß der Kriegsgefangene, der bei seiner Rückkehr die “Schwelle” des röm. Staates von jenseits ( post) her wieder überschritt, von Rechts wegen in seine frühere Stellung vor der Gefangennahme zurückkehrte. Mit der Gefangenschaft bei den Feinden (Kriegsgefangene) geriet ein röm. Bürger in Sklaverei. Wurde er z. B. freigekauft, stand ihm das ius p. als “Rückkehrrec…

Zitiergesetz

(269 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried
[English version] Das in der mod. Lit. sogenannte Z. ist eine Anordnung des röm. Kaisers darüber, welche Juristen früherer Jh. bei der Rechtsfindung herangezogen und zitiert werden durften. Mit der Krise des röm. Reiches in der Mitte des 3. Jh. n. Chr. verlor auch die röm. Rechtswissenschaft ( iuris prudentia ) die polit., sozialen und wirtschaftlichen Bedingungen für eine produktive Fortsetzung. Die Rechts-Lit. seit dem 1. Jh. v. Chr., dem Beginn ihrer “klass.” Periode, wurde damit aus einem Fundus für den ideellen Diskurs…
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