Search

Your search for 'dc_creator:( "Schiemann, Gottfried (Tübingen)" ) OR dc_contributor:( "Schiemann, Gottfried (Tübingen)" )' returned 129 results. Modify search

Sort Results by Relevance | Newest titles first | Oldest titles first

Fides

(1,218 words)

Author(s): Prescendi, Francesca (Genf) | Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] I. Religion F. ist die kultisch verehrte Personifikation der Treue und Wahrhaftigkeit [1]. Nach Varro (ling. 5,74) wurde sie von den Sabinern übernommen; ihr Kult ist noch am Ende des 2. Jh. n.Chr. bezeugt (Tert. apol. 24,5). F. wird als Frau mit Kranz oder Schleier auf dem Kopf und mit chitṓn und péplos bekleidet dargestellt [2]. Sie kommt oft in der Dichtung, selten in der Prosa vor. Sie gilt als uralte Gottheit (Sil. 1,329f.; 2,484ff.) und wird deswegen als cana gekennzeichnet (Verg. Aen. 1,292). Die legendäre Stiftung ihres Tempels auf dem Palatin geht…

Fictio

(360 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die noch in modernen Gesetzen angewendete Technik der Fiktion zur Anordnung von Rechtsfolgen für einen anderen als den urspr. geregelten Sachverhalt durch die Unterstellung, die Sachverhalte seien entgegen der Wirklichkeit identisch, geht auf die röm. Jurisprudenz zurück. Ausgangspunkt der Entwicklung ist die sakrale Regel simulacra pro veris accipiuntur (‘die Bilder werden als Wirklichkeit akzeptiert’): Die Priester als erste Experten des Rechts in der röm. Frühzeit haben die Vorstellung, die sich in der Sakralregel ausspric…

Calumnia

(251 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Im klass. röm. Recht die wissentlich grundlose und schikanöse Erhebung von Klagen und Anklagen. Im Formularverfahren für Streitigkeiten unter Privatleuten gewährt der Prätor ein bes. iudicium calumniae decimae partis, also eine Prozeßstrafe von 1/10 des Wertes der Klageforderung (Gai. inst. 4,175). Für den Freiheitsprozeß betrug die Sanktion gegen den treuhänderischen Kläger ( adsertor in libertatem ) sogar 1/3 des Wertes des Sklaven. Den vierfachen Wert ( quadruplum) konnte der Betroffene innerhalb eines Jahres vom calumniator verlangen, wenn dieser f…

Dispensator

(167 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ( ab aere pendendo, Varr. ling. 5,183). In früherer Zeit hatte der d. wohl für einen Herrn oder die öffentliche Hand ungemünztes Edelmetall “abzuwägen”. Daraus entwickelte sich der d. zum Rechnungsführer, Kassenbeamten und Vermögensverwalter in gleicher Bed. wie griech. oikonómos. D. ist eine in röm. Inschr. sehr häufige Bezeichnung. Viele dispensatores waren Sklaven oder Freigelassene. Bei Gai. inst. 1,122 werden d. geradezu als eine bestimmte Art von Sklaven bezeichnet: servi, quibus permittitur administratio pecuniae, dispensatores appellati sunt (‘Sk…

Discussor

(140 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (griech. logothétēs, etym. von discutere in der Bed. von “prüfen, untersuchen”) war ein Beamter des spätant. röm. Staates, dem der Titel 10,30 des Cod. Iust. gewidmet war. Die Hauptaufgaben der discussores lagen in der Steuerverwaltung. So haben sie offenbar Außenprüfungen der Besteuerungsgrundlagen vorgenommen, die im Verfahren des census durch Selbsteinschätzung ( professio) festgelegt worden waren. Daneben erscheinen die d. als Rechnungsprüfer für Zölle, öffentliche Bauten und öffentlich festgesetzte Preise. Die von den d. erlassenen Verwaltungsak…

Divisor

(139 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (“Verteiler” von Geldspenden). Spätestens seit dem 2. Jh.v.Chr. wurden Kriegsgewinne des röm. Staates gelegentlich an die röm. Stadtbevölkerung verteilt. Da irgendeine “Leistungsverwaltung” dafür nicht bestand, wurden Privatleute - die divisores - mit der Abwicklung solcher Geschenke beauftragt. Am Ende der Republik entwickelte sich daraus ein Weg organisierter Wahlbestechung, die Cic. Planc. 48ff. anschaulich schildert: Die d. versprachen in den einzelnen tribus einer ausreichenden Zahl von Tribulen eine “Belohnung” fü…

Divortium

(392 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (von divertere, sich abwenden) ist die Ehescheidung im röm. Recht. Ihre Grundlage ist in einem Reskript des Kaisers Alexander Severus aus dem J. 223 n.Chr. (Cod. Iust. 8,38,2) klar formuliert: libera matrimonia esse antiquitus placuit (daß die Ehen frei sind, ist seit alters anerkannt). Ob dies schon für die mit bes. sakraler Weihe geschlossenen Ehen der Frühzeit galt, mag zweifelhaft sein. Auch für sie war jedenfalls in den überlieferten Quellen eine Scheidung in entsprechender Form zur Eheschließung vorgesehen ( diffarreatio ). Die “Frei…

Iuridicus

(349 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Der Ausdruck i. (“mit Recht Beschäftigter”) taucht in den Quellen der röm. Kaiserzeit mit sehr unterschiedlicher Bed. auf. 1. Seit Hadrian, vielleicht schon seit Vespasian, begegnen in kaiserlichen Provinzen iuridici provinciae, häufiger bezeichnet als legati iuridici. Sie sind Vertreter des Provinzstatthalters bei dessen Rechtsprechungsaufgaben, teils für die ganze Provinz, teils für Unterbezirke. Umstritten ist, ob der i. nur eine vom Statthalter abgeleitete (so u.a. [1. 1149]) oder echte kaiserliche (dafür [2]) Amtsgewalt hatte. 2. Eine eigene Rec…

Adfinitas

(90 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] (Schwägerschaft). Gai. inst. 1,63 spricht von a. im Zusammenhang mit der Aussage: Item (scil. uxorem ducere non licet) eam, quae nobis quondam socrus, aut nurus, aut priuigna, aut nouerca fuit. Mit der Schwiegermutter, der Schwiegertochter, der Stieftochter und der Stiefmutter ist demnach im klass. röm. Recht (vielleicht seit der Ehegesetzgebung des Augustus) die Heirat verboten. Dieses Ehehindernis wurde in der Spätant. auf die Schwägerschaft ersten Grades in der Seitenlinie (Frau des Bruders, Schwester der Frau) erweitert (Cod. Theod. 3,12,2). Schiemann, …

Ius

(4,224 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
A. Historischer Überblick [English version] 1. Das altrömische Ius I., der röm. Ausdruck für das Recht, hat im Laufe der über tausendjährigen Gesch. des röm. Staates erhebliche Wandlungen erlebt. Urspr. war i. wohl das Kriterium, nach dem sich erlaubte Freiheitsbetätigung, insbes. auch legitime Herrschaftsausübung (über Personen und Sachen) von der friedensstörenden Gewaltausübung ( vis) unterschied. I. war also in moderner Terminologie subjektives Recht. Seinen rechtlichen Charakter bezeugte es ‘durch Einhaltung eines allg. gewußten und geübten Rit…

Abolitio

(97 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die a., überliefert im Digestentitel 48,16, ist im röm. Recht die Einstellung eines Strafverfahrens, oft mit der Wirkung einer Begnadigung ( indulgentia ), überwiegend jedoch mit der Möglichkeit, die Anklage zu erneuern, so bei der a. publica, die durch den Senat oder ausnahmsweise durch den Kaiser veranlaßt wird, und bei der a. privata, die der Richter auf Wunsch des privaten Anklägers ausspricht. Z. B. bei Tod des Anklägers tritt die a. ex lege ein. Jedenfalls unter der Bezeichnung a. kommt diese erst in der Kaiserzeit vor (vgl. Sen. contr. 5,8). Schiemann, Gottfrie…

Folter

(757 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] A. Historische Grundlagen Unter F. im rechtshistor. Sinn ist für die Ant. vor allem ein Mittel zur Erhebung von Beweisen zu verstehen. Daneben kommt die F. als (zusätzliche) Strafe vor. Die Ursprünge der rechtlich anerkannten Anwendung der F. liegen im Dunkeln. Im Cod. Hammurapi des babylon. Rechts (Keilschriftrechte) etwa fehlt noch jede Erwähnung der F. [1]. Verbreitet war sie hingegen in Griechenland. Der griech. Ausdruck für die Anwendung des Folterns, βασανίζειν ( basanízein), ist aber wahrscheinlich ein Lehnwort aus dem Orient, so daß auch die …

Lex commissoria

(161 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] eine röm. Verwirkungs- oder Verfallabrede, ist eine meist einseitig (daher: lex ) in einen Kaufvertrag (s. emptio venditio D) oder eine Verpfändung ( fiducia , pignus ) eingefügte Bestimmung. Beim Kauf gewährt die Klausel dem Verkäufer ein Rücktrittsrecht, wenn der Käufer den Kaufpreis - etwa bei einer Ratenvereinbarung oder einem Zahlungsziel - nicht bezahlte. Nach Ausübung des Rücktritts konnte der Verkäufer mit der actio venditi (so die Sabinianer) oder einer actio in factum (so die Proculianer) die verkaufte Sache zurückverlangen. Ohne die Klause…

Confusio

(209 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Bei der c. (dem “Zusammenfließen”) ist dieselbe Person zugleich Gläubiger und Schuldner oder Eigentümer und Inhaber eines beschränkten dinglichen Rechtes, z.B. eines Nießbrauchs geworden. Die c. führt nach röm. Recht zum Erlöschen der Forderung oder des Rechtes. Für die dingliche c. verwenden die Spätklassiker (3. Jh.n.Chr.) gelegentlich auch den Begriff consolidatio, ohne daß sachliche Unterschiede begründet werden. Die Wirkung der c. konnte nicht durch den Willen der Parteien verhindert werden. Die röm. Juristen nehmen freilich gelegent…

Accusatio

(170 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] ist nach dem Digestentitel 48,2 die Anklage im röm. Strafprozeß. Träger der a. ist dort ein Privatmann. Zunächst erstattete dieser eine Anzeige ( delatio nominis ). In der späteren Kaiserzeit bei der gerichtlichen Strafverfolgung extra ordinem kam es wohl vor, daß sich der private Anteil am Verfahrensgang hierin erschöpfte. Im republikanischen Verfahren ( quaestio ) hingegen immer und auch später noch regelmäßig war der delator nach Zulassung der a. durch den Gerichtsmagistrat ( receptio nominis) Partei - vergleichbar dem Ankläger im heutigen amerikani…

Leihe

(319 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die unentgeltliche Überlassung einer Sache zum Gebrauch kommt wohl in allen Gesellschaften alltäglich vor. Rechtliche Konflikte ergeben sich daraus kaum. Daher kommen viele Rechtsordnungen ohne eine bes. Regelung dieses Verhältnisses aus. Ebenso dürfte es im allg. in der Ant. gewesen sein. Das röm. Recht hingegen enthält gleich zwei Institute für das soziale Phänomen der L.: das precarium (L. auf Bitten) und das commodatum, einen bindenden Vertrag, durch den der Verleiher zur Überlassung der Sache bis zur Beendigung des Gebrauchs oder zum A…

Contumacia

(264 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Abgeleitet von contemnere (mißachten; diese Wortbed. lebt bis heute fort im contempt of court des engl. Rechts). Im röm. Recht bedeutete c. vor allem den Ungehorsam des Beklagten gegenüber einer gerichtlichen Ladung im Amtsprozeß der extraordinaria cognitio . Vor Einführung dieser Verfahrensart im Prinzipat und der c. wohl unter Claudius ist keine ähnliche Verwendung des Wortes c. zu erkennen. Eine vergleichbare Funktion hatte freilich schon im älteren Zivilprozeß seit den XII Tafeln (5. Jh.v.Chr.) die Entscheidung des Richters zuguns…

Kriegsrecht

(403 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Die Anfänge des ant. K. sind wie diejenigen des Völkerrechts insgesamt kaum auf bestimmte Ereignisse oder Verträge zu fixieren. Schon vor der griech. und röm. Zeit gab es jedoch Vorstellungen und Gewohnheiten, die man im nachhinein als Teil eines K. verstehen kann. So galt es wohl schon im alten Mesopotamien wie auch im homer. Griechenland als legitim, im Kriege Beute zu machen, und bes. wichtiger Teil der Beute war von jeher die Versklavung von Kriegsgefangenen und unterworfenen…

Ampliatio

(122 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] Zur a. (Fortsetzung der Verhandlung an einem neuen Termin) kam es im röm. Strafverfahren, wenn ein Teil der Geschworenen (z. B. nach der l. Acilia schon ein Drittel) durch bes. Erklärung oder Stimmenthaltung bei der Schuldfrage zum Ausdruck brachte, daß er die Sache noch nicht für entscheidungsreif ( non liquet) halte. Die a. ist zu unterscheiden von der in bestimmten Fällen gesetzlich vorgeschriebenen comperendinatio . Schon die republikanische Gesetzgebung versuchte wohl, dem ausufernden Gebrauch der a. durch Androhung von Geldbußen gegen die Richter …

Conubium

(377 words)

Author(s): Schiemann, Gottfried (Tübingen)
[English version] In Rom ist die Ehefähigkeit ( c.) eine Voraussetzung der rechtsgültigen Eheschließung. Beide Partner mußten das c. besitzen: C. est uxoris iure ducendae facultas. C. habent cives Romani cum civibus Romanis: cum Latinis autem et peregrinis ita, si concessum sit. Cum servis nullum est c. (‘ C. ist die rechtliche Fähigkeit eine Frau zu ehelichen. Das c. haben röm. Bürger untereinander, mit Latinern und Fremden hingegen nur aufgrund bes. Verleihung. Mit Sklaven gibt es kein c.’; Ulp. 5,3-5). Ausgespart werden in dieser Umschreibung gewisse Ehehindernisse, d…
▲   Back to top   ▲