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Gelehrter

(826 words)

Author(s): Mark Chalîl Bodenstein
Gelehrter - Islamisch „G. sind die Erben der Propheten, die ihnen Wissen hinterlassen haben“, heißt es in einer Überlieferung, die in zahlreichen sunnitischen (Sunniten) u. schiitischen (Schiiten) Traditionssammlungen zu finden ist. Damit einher geht die Verengung der Bez. ʿālim (Pl. ʿulamāʾ) auf G. religiöser Wissensgebiete wie Recht (fakīh u. muftī) (Mufti), Koranexegese (mufassir) (Interpretation, Auslegung) u. Theologie (mutakallim), aus denen bes. der muḥaddiṯ als G. der Prophetenüberlieferung…

Bestattung

(5,813 words)

Author(s): Renate Penßel | Karl Neimes | Thomas Németh | Klaus Dirschauer | Mark Chalîl Bodenstein
Bestattung - Staatlich Unter B. versteht das staatl. Recht die (meist von religiösen od. anderen Zeremonien begleitete) Übergabe des Leichnams (bei der Erdbestattung) od. seiner Asche (bei der Feuerbestattung m. Beisetzung der Urne in einer Grabstätte u. bei der Seebestattung m. Beisetzung der Urne auf hoher See) an die Elemente. Lange galt die B. als rein kirchl. Angelegenheit. Erst seit Beginn der Neuzeit wurden auch obrigkeitliche Regelungen hierzu erlassen. Diese wurden im Zuge der Aufklärung deutlich ausgeweitet, so dass das Bestattungswes…

Geistlicher

(3,568 words)

Author(s): Stefan Muckel | Heribert Hallermann | Alexander Proksch | Eva Synek | Zsolt Balla | Et al.
Geistlicher - Staatlich Der Begriff des G. ist im staatl. Recht nicht definiert. Das dt. Religionsverfassungsrecht schließt das als Folge der Säkularität u. religiös-weltanschaulichen Neutralität des vom GG geformten Staates aus. Das staatl. Recht verwendet den Begriff des G. daher nicht materiell-institutionell u. stellt keine inhaltlichen Anforderungen an die Qualifikation des von dem Begriff erfassten Personenkreises. Das staatl. Recht versteht den Begriff vielmehr in einem funktional-formalen S…