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Your search for 'dc_creator:( "Richard Potz" ) OR dc_contributor:( "Richard Potz" )' returned 16 results. Modify search

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Bischofsernennung

(1,553 words)

Author(s): Stephan Haering | Richard Potz
Bischofsernennung - Katholisch 1. Geschichte: Die B. erfolgte im Verlauf der Geschichte auf unterschiedliche Weise. In der frühen Kirche wurde ein Bischof durch Klerus u. Volk ausgewählt u. durch benachbarte Bf. bestätigt u. geweiht. Das Konzil von Nicäa (325) betonte die Rolle des Metropoliten u. der übrigen Bf. der Provinz in diesem Vorgang (can. 4). Ab dem frühen MA begannen weltliche Autoritäten verstärkt Einfluss auf die B. zu nehmen. Dagegen wandte sich die gregorianische Reform des hohen MA …

Communio

(2,125 words)

Author(s): Thomas Meckel | Richard Potz
Communio - Katholisch C. (koinonia) ist einer der zentralen Begriffe für die Ekklesiologie des Zweiten Vatikanischen Konzils. In Rückgriff auf biblische u. patristische Quellen sowie theol. Reflexionen im Bereich der Ekklesiologie am Anfang des 20. Jh. stellt das Vat II programmatische Bildbegriffe heraus, die das Wesen der Kirche u. a. als Volk Gottes, Leib Chr., Tempel des Hl. Geistes u. C. qualifizieren u. beschreiben. Das Vat II hat den Bildbegriff der C. für die Kirche, der biblisch begr. u. gerade in der Zeit der Alten Kirche in Form der eucharistischen c. eine große Rolle spielte, wieder hervorgehoben, nachdem er im Zuge der Entwicklung u. Wirkungsgeschichte der Societas-Perfecta-Ekklesiologie aus dem Blick geriet, sodass die Sichtbarkeit der Kirche infolge der Antwort auf die Reformation stärker betont wurde. C. kann nicht nur m. Gemeinschaft, sondern auch m. Teilhabe übers. werden. Zum einen beschreibt C. die Gemeinschaft u. Teilhabe der Gläubigen an Gott u. den Heilsgütern (c. sanctorum) u. zugl. die Gemeinschaft u. Teilhabe innerhalb der Kirche. Der Begriff der C. umfasst daher sowohl die sakramentale als auch die rechtliche sowie die soziale Dimension der Kirche. Dem Begriff der C. ist eine jur. Dimension inhärent. Daher dient er einer genuinen theol. Begründung des KR jenseits der rein naturrechtlichen bzw. sozialphilosophischen Begründung des KR der Societas-Perfecta-Ekklesiologie. Einen zentralen Text des Vat II stellt Lumen Gentium 8 dar, in dem die untrennbare Einheit von sichtbarem u. unsichtbarem Element in der Kirche beschrieben wird, sodass göttliches u. menschliches Element eine „realitas complexa“ bilden, was bedeutet, dass das Wesen der Kirche u. ihre äußere Gestalt untrennbar miteinander verbunden sind. Die NEP zu LG unterstreicht, dass c. „ein Begriff [ist], der in der alten Kirche (so wie auch heute besonders im Osten) in großer Ehre gehalten wird. Sie wird aber nicht verstanden von einem gewissen verschwommenen Gefühl, sondern von einer organischen Wirklichkeit, die eine rechtliche Form erfordert und zugleich durch die L…

Exkommunikation

(2,567 words)

Author(s): Herbert Kalb | Wilhelm Rees | Richard Potz
Exkommunikation - Historisch E. meinte in der alten Kirche die Aufhebung der communio m. …

Autokephalie

(1,036 words)

Author(s): Richard Potz
Autokephalie - Orthodox Der Begriff setzt sich aus den griech. Worten autós u. kephalḕ (Haupt, Kopf) zusammen, bedeutet daher ein eigenes Haupt besitzend, u. ist vom Begriff A., der die Selbstbestimmung im Rahmen einer rechtlich gegebenen höherrangigen Ordnung anspricht, zu unterscheiden. Eine Autokeph. Kirche ist eine gesamtorthodox als selbständig anerkannte Kirche u. einem eigenen Kirchenoberhaupt. Sie ist rechtlich v. a. dadurch charakterisiert, dass sie ihre Bf. (inkl. Ersthierarch) eigenständig bestimmen kann u. dazu befugt ist, alle ihre internen Probleme selbständig zu lösen. Die Östlich-orth. Kirche ist die in Gemeinschaft der miteinander stehenden, durch Glauben, sakramentales Leben u. Kan. Recht geeinten autokeph. Kirchen. Der Begriff A. selbst ist den alten Kanones nicht bekannt. Er wird heute aber m. der bfl. Kollegialität zu den beiden ekklesiologischen Grundprinzipien der Orthodoxie gezählt, d. h. die frühkirchliche episkopale A. u. die episkopale Kollegialität vereinigen sich zu der A. der Ortskirchen, wie sie dann im 34. Apost. Kanon ihren Niederschlag findet: „Die Bischöfe jedes ethnos (i. S. eines in einem Territorium lebenden Volks) sollen den Ersten unter sich anerkennen u. als Haupt ansehen u. nichts oh…

Autonomie

(2,331 words)

Author(s): Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner | Richard Potz
Autonomie - Katholisch 1. Allg. bez. A. das Recht von Personen u. Körperschaften, best. Angelegenheiten in Selbstverwaltung, z. B. durch eigene Rechtsetzung zu regeln. Im KR wird die A. m. autonomia bzw. autonomus bez. (cc. 115 § 3; 323; 580; 586; 708; 806 § 1; 809; 1303 § 1, 1° u. 2°), bei eigenständigen Rituskirchen m. Ecclesia ritualis sui iuris (cc. 111 u. 112) (Ecclesia sui iuris). Ritus bez. gem. c. 28 § 1 CCEO das eigenständige u. unterschiedliche liturgische, theol., geistl. u. disziplinäre…

Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO)

(1,579 words)

Author(s): Richard Potz
Codex Canonum Ecclesiarum Orientalium (CCEO) - Ostkirchlich 1. Das am 18.10.1990 von P. Johannes Paul II. m. der ApK Sacri Canones promulgierte Gesetzbuch der kath. Ostkirchen trat am 01.10.1991 in Kraft. Es wurde damit erstmals ein einheitliches kirchl. Gesetzbuch für alle den fünf Traditionen angehörenden 21 selbständigen kath. Ostkirchen (Kirchen eigenen Rechts) (Ecclesia sui iuris) geschaffen. Damit reihte sich das kath. …

Abtreibung

(3,834 words)

Author(s): Sabine Demel | Reiner Anselm | Richard Potz | Avraham Yitzhak Radbil | Claudia Preckel
Abtreibung - Katholisch 1. Die Kirche hat die A. von Anfang an als Mord verurteilt u. den Schuldigen für eine bestimmte Zeit aus der Gemeinschaft ausgeschlossen. Die erste gesamtkirchliche Strafregelung erließ 1588 Sixtus V. in der Bulle Effraenatam, nach der jede vorsätzlich u. m. Taterfolg ausgeführte A. einer Leibesfrucht m. der Tatstrafe der Exkommunikation für Kleriker u. Laien, der Tatstrafe der Amtsabsetzung für Kleriker u. dem Weihehindernis wegen A. geahndet wurde (Beugestrafe). Diese Rege…

Bischof

(3,732 words)

Author(s): Burkhard Kämper | Heribert Hallermann | Heinrich de Wall | Richard Potz
Bischof - Staatlich Als B. bzw. Diözesanbischof wird in der kath. Kirche der Leiter eines Bistums bez., der sich bei der Ausübung seines Amtes von einem od. mehreren Wbf. unterstützen lassen kann. Sofern er einem Erzbistum u. damit zugl. einer aus mehreren Bistümern bestehenden Kirchenprovinz vorsteht, handelt es sich um einen Ebf. Unabhängig davon kann ein kath. B. vom P. zum Kard. ernannt werden. In der ev. Kirche ist der B. der leitende Geistliche einer LK. Er nimmt seine Verantwortung im Zusamm…

Gewohnheitsrecht

(2,769 words)

Author(s): Heinrich de Wall | Sabine Konrad | Richard Potz | Tibor Linke
Gewohnheitsrecht - Staatlich Als G. wird in der allg. Rechtslehre Recht bez., das nicht von einem Normgeber (Gesetzgeber) gesetzt wird, sondern das durch Anerkennung einer Norm als Recht durch eine entspr. Übung bzw. Gewohnheit in einer Rechtsgemeinschaft entsteht. Voraussetzung der Entstehung von G. ist also – erstens – die Anwendung bzw. das sich Halten an eine Norm über einen längeren Zeitraum (longa consuetudo) u. – zweitens – die Überzeugung, dass diese Norm rechtlich verbindlich ist (opinio i…

Gesetz

(5,671 words)

Author(s): Hermann Weber | Lothar Wächter | Heinrich de Wall | Richard Potz | Admiel Kosman | Et al.
Gesetz - Staatlich Im Recht wird unter G. in einem allg. (rechtstheoretischen) Sinne die „von einem Organ des Gemeinwesens gesetzte Regel verstanden, die rechtsverbindlich und zukunftsgerichtet das Zusammenleben ordnet“. Normalfall ist „dabei die Allgemeinheit des Gesetzes, d. h. die abstrakte Formulierung der Regel für unbestimmt viele Sachverhalte und Personen“ (so die noch heute treffende Definition der Brockhaus Enzyklopädie). G., die nur einen Einzelfall betreffen (sog. Maßnahmegesetze), sind damit freilich nicht von vorneherein ausgeschlossen. Wer in welchem V…

Gesetzgebung

(2,156 words)

Author(s): Lothar Wächter | Heinrich de Wall | Richard Potz
Gesetzgebung - Katholisch Die G. ist wichtigster Bestandteil der im göttlichen Recht (Ius divinum) grundgelegten (vgl. c. 129; c. 979 CCEO) hoheitlichen Hirten- bzw. Leitungsvollmacht (potestas regiminis), die in gesetzgebende, ausführende u. richterliche Gewalt unterschieden wird (c. 135; c. 985 CCEO). Die G. geht ausschließlich von jenen kirchl. Autoritäten aus, die über Gesetzgebungsvollmacht (potestas legislativa) verfügen u. kann – außer vom höchsten Gesetzgeber – nicht delegiert werden (c. 13…

Judentum in Österreich, Verfassung und Rechtsfragen

(672 words)

Author(s): Richard Potz
Judentum in Österreich, Verfassung und Rechtsfragen - Staatlich Die ältesten Niederlassungen von Juden in Österreich gehen auf das 11. Jh., in Wien auf das 12. Jh. zurück. Es bestand ein Judenregal des Landesfürsten, das schließlich zum Privileg Friedrichs II. von 1244 führte. Seit dem 15. Jh. kam es wie überall in Europa zu einer Aufeinanderfolge von Verfolgung u. Duldung, ehe ab 1782 durch Toleranzpatente für Juden die Eingliederung der Jüd. Nation in den Untertanenverband erfolgte. 1797 wurde die Rec…

Positivismus

(2,373 words)

Author(s): Richard Potz | Michael Germann
Positivismus - Katholisch Obwohl der P. als wissenschaftstheoretischer Ansatz, der eine Beschränkung auf empirisch Erfahrbares postuliert, in einem prinzipiellen Gegensatz zu den theol. Begründungen steht, hat er in Form des Rechtspositivismus durchaus bemerkenswerten Einfluss auf das kath. Kirchenrecht ausgeübt. Dies gilt insb. für den in den letzten Jahrzehnten des 19. Jh. aufblühenden Gesetzespositivismus, obwohl dessen Ursprung im Vertrauen in den demokratischen Gesetzgeber zu sehen ist u. in d…

Nomokanon

(310 words)

Author(s): Richard Potz
Nomokanon - Historisch Im 11. Jh. aufkommende Bez. für systematische Slg. byzantinischen KR, die sowohl Synodal- u. Väterkanones als auch Kaiser-Gesetze enthalten. 545 wurde erstmals – offenbar nach dem Vorbild der justinianischen Kodifikation (Codex Justinianus) – das byzantinische Corpus canonum systematisch geordnet. Dieser nicht erhalten gebliebenen Kanones-Slg. in 60 Titeln eines unbekannten Verf. waren (nach 565 durch 4 Novellen ergänzt) 21 Kaiser-Konst. m. kirchenrechtlichem Inhalt als Anhan…

Normen

(5,281 words)

Author(s): Franz Reimer | Norbert Witsch | Ulrich Anke | Richard Potz | Admiel Kosman | Et al.
Normen - Staatlich 1. Rechtsnormen (kurz: N.) sind rechtliche Maßstäbe, d. h. verbindliche Handlungsorientierungen. Sie richten sich an Rechtssubjekte: Private (natürliche Personen u./od. jur. Personen des Privatrechts) od. Hoheitsträger; Tiere od. Pflanzen hält unsere Rechtsordnung nicht für normfähig. N. können prospektiv Bedeutung für das Handeln der Adressaten (Funktionsnormen) u. retrospektiv für die Kontrolle des Handelns (Kontrollnormen) haben. Inhaltlich unterscheidet man Gebote, Verbote, E…

Verfassungsrecht

(5,370 words)

Author(s): Hans Markus Heimann | Heribert Hallermann | Hans-Peter Hübner | Richard Potz | Daniel Botmann | Et al.
Verfassungsrecht - Staatlich V. bez. die in einer Verfassungsurkunde niedergelegten Rechtsnormen. Es ist das positivierte höchstrangige Recht eines Staates. In Deutschland findet sich das V. im Grundgesetz u. in den Verf. der Länder. In einem weiteren Sinn kann auch das Primärrecht der EU als Teil des nationalen V. angesehen werden. Eng verwandt m. dem Begriff des V. ist der des Staatsrechts: Das V. wird üblicherweise als Teilmenge des Staatsrechts verstanden, das seinerseits weitere – außerhalb de…