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Your search for 'dc_creator:( "Stephan Haering" ) OR dc_contributor:( "Stephan Haering" )' returned 36 results. Modify search

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Ordensgemeinschaft

(402 words)

Author(s): Stephan Haering
Ordensgemeinschaft - Katholisch O. (lat.: communitas religiosa) bez. in der Sprache der kirchl. Gesetzbücher jene Gruppe von Ordensleuten (Ordensangehörige), die eine Ordensniederlassung (Kloster) bewohnt. Als rechtlicher Fachbegriff hat O. nur im Zusammenhang der Bestellung von Beichtvätern für eine lokale Kommunität von Ordensleuten eine bes. Bedeutung (cc. 567 § 1, 608, 630 § 3, 633 § 1; cc. 475, 539 § 2 CCEO). Der dt. Ausdruck O. wird aber auch zur Bez. eines ganzen Ordensverbandes, d. h. eines…

Ordensrecht

(1,636 words)

Author(s): Stephan Haering
Ordensrecht - Katholisch 1. Begriff: Unter O. ist die Gesamtheit der kirchl. Rechtsbestimmungen zu verstehen, welche die Existenz, die Strukturen u. die Handlungsweise aller anerkannten Lebensgemeinschaften der evangelischen Räte, nicht nur der Ordensinstitute im strengen Sinne, betreffen u. verbindlich regeln. Es kann sich um Gesetzes- (Gesetz) od. Gewohnheitsrecht handeln. Auch das Eigenrecht der einzelnen Verbände (Ordensregeln, Konst. [Ordenskonstitutionen], Direktorien, Lebensordnungen u. a.) …

Abbé

(106 words)

Author(s): Stephan Haering
Abbé - Katholisch A. (franz.), hergeleitet vom aramäischen abba, bedeutet Abt, Priester, Kleriker. Die urspr. allg. auf (geistl.) Vaterschaft hindeutende Bez. wurde speziell auf den Vorsteher eines Klosters angewendet, kam im französischsprachigen Bereich aber auch für jeglichen Priester od. Geistl. in Gebrauch. Der Begriff A. besitzt als solcher keine bes. rechtliche Signifikanz. Nur aus der speziellen Verwendung kann ein konkreter Bezug auf ein bestimmtes kirchl. Amt od. eine bes. Stellung gegeben sein. Stephan Haering Bibliography Literatur Van den Broeck, G., La fig…

Ordensverbände

(889 words)

Author(s): Stephan Haering
Ordensverbände - Katholisch 1. Begriff u. rechtliche Grundlagen: Der Ausdruck O. ist zwar kein von kirchl. Gesetzestexten verwendeter, jedoch selbst in der Fachliteratur durchaus gängiger Begriff, um heute zumeist zusammenfassend alle kirchl. anerkannten Lebensgemeinschaften der evangelischen Räte (Ordensinstitute, Säkularinstitute, Gesellschaften des apostolischen Lebens) zu bez. Er kann sich aber auch nur auf Ordensinstitute u. Gesellschaften des apost. Lebens beziehen. Während der CIC/1917 unter…

Diözesanabgaben

(351 words)

Author(s): Stephan Haering
Diözesanabgaben - Katholisch D. im Allg. sind durch die Diözese zwangsmäßig eingehobene Beitr. natürlicher u. jur. Personen, die kirchl. Zwecken zugeführt werden. D. im engeren Sinn kommen der Diözese selbst zugute. Gem. c. 1263 (vgl. c. 1012 CCEO) besitzt der Diözesanbischof das Recht, nach Anhörung des diözesanen Vermögensverwaltungsrates (Diözesanvermögensverwaltungsrat) u. des Priesterrates den öff. jur. Personen, die seiner Leitung unterstellt sind, eine maßvolle u. deren Einkünften entspr. St…

Ordenskleidung

(728 words)

Author(s): Stephan Haering
Ordenskleidung - Katholisch 1. Begriff: Ordensgemeinschaften kennen seit alters eine gemeinsame O. ihrer Mitglieder, welche die Zugehörigkeit zum Ordensstand im Allg. u. zu einer bestimmten Gemeinschaft im Bes. deutlich macht. Die O. wird gewöhnlich bei der Aufnahme in die Gemeinschaft in einer liturgischen Feier überreicht (Einkleidung). Sie soll gem. der Weisung des Vat II schlicht gehalten sein (PC 17) u. trägt nicht zuletzt dazu bei, die prinzipielle Gleichheit der Mitglieder zum Ausdruck zu br…

Verwaltungsvollmacht

(670 words)

Author(s): Stephan Haering
Verwaltungsvollmacht - Katholisch 1. Begriff: Unter V. ist im KR v. a. die Fähigkeit u. Berechtigung der hoheitlichen kirchl. Verwaltungsorgane zu verstehen, im Rahmen ihrer Zuständigkeit wirksame Verwaltungsakte zu setzen u. rechtsverbindliche Entscheidungen zu treffen, einschließlich der Dispensgewalt (Dispens) u. der Befugnis zum Erlass von Instruktionen (potestas iurisdictionis exsecutiva). Diese V. ist zu unterscheiden von den anderen Funktionen der Kirchengewalt (Vollmacht), nämlich der Geset…

Degradation

(441 words)

Author(s): Stephan Haering
Degradation - Katholisch 1. Begriff u. Geschichte: M. D. wurde in der Kirche urspr. die Absetzung eines Klerikers von seinem Amt, verbunden m. dem Verbot der Ausübung der Weihen u. dem Verlust der Einkünfte, bez.; synonym zu degradatio wurde auch der Ausdruck depositio verwendet. Durch die kirchl. Gesetzgebung des hohen MA wurde D. als Fachbegriff zur Bez. der Strafe der Entlassung aus dem Klerikerstand, verbunden m. dem Verlust aller Ämter u. Einkünfte, eingeführt (X 5,20,7; X 5,40,27; VI 5,9,2). …

Ordenshaus

(371 words)

Author(s): Stephan Haering
Ordenshaus - Katholisch O. ist die wörtliche Übers. des lat. kirchenrechtlichen Fachterminus domus religiosa, wovon v. a. in cc. 608-616 gehandelt wird; im Dt. spricht man hier auch vom Kloster. Die dt. kirchenrechtliche Fachsprache bez. die domus religiosa gewöhnlich als Ordensniederlassung; die Verwendung des Terminus O. ist dagegen eher unüblich. Im kath. Ostkirchenrecht wird eine Niederlassung von Religiosen monasterium, eine Niederlassung von Orden, Kongr. u. ordensähnlichen Gesellschaften des…

Abtprimas

(421 words)

Author(s): Stephan Haering
Abtprimas - Katholisch 1. Begriff: Der A. ist der Leiter einer Konföderation von (monastischen) Kongr., die sich ihrerseits aus rechtlich selbständigen Klöstern zusammensetzen. Das Amt des A. ist in der Konföderation der Benediktiner (gegr. 1893) u. in der Konföderation der Augustiner-Chorherren (gegr. 1959) eingerichtet. 2. Rechtliche Regelung: Der A. ist höherer Ordensoberer (superior maior), besitzt aber nicht die ganze Vollmacht, die das allg. Recht den höheren Oberen zuteilt (c. 620). I. Ü. überlässt der CIC die Ordnung der Stellun…

Abtei

(601 words)

Author(s): Stephan Haering
Abtei - Katholisch 1. Begriff: A. bez. zunächst das Amt des Abtes bzw. der Äbtissin, dann aber v. a. das unter Leitung von Abt od. Äbtissin stehende Kloster. Der Ausdruck wird bei Benediktinern, Zisterziensern, Trappisten, Prämonstratensern u. z. T. auch bei den Augustiner-Chorherren verwendet. 2. Rechtliche Regelung: Der Terminus A. kommt im Recht des CIC nicht in allg. Form, sondern nur im Zusammenhang m. der Gebietsabtei vor (s. unter 3.). Bei einer A. handelt es sich stets um ein rechtlich selbständiges Kloster (monasterium sui iur…

Generaloberer

(860 words)

Author(s): Stephan Haering
Generaloberer - Katholisch 1. Begriff: Ein G. ist der oberste Leiter (Supremus Moderator) eines zentralistisch organisierten Ordensinstitutes (Jesuiten, Franziskaner, Dominikaner, Redemptoristen u. a.), eines Säkularinstitutes od. einer Gesellschaft des apostolischen Lebens. Die vom Eigenrecht der einzelnen Institute festgelegte Amtsbezeichnung des G. kann abw. sein, z. B. Generalmagister im Dominikaner- od. Generalminister im Franziskanerorden. In abgekürzter Sprechweise bez. man den G. häufig ein…

Sozialversicherungspflicht für Ordensangehörige

(923 words)

Author(s): Stephan Haering
Sozialversicherungspflicht für Ordensangehörige - Katholisch Den Kirchen u. anderen Religionsgemeinschaften ist in Deutschland das Recht der Selbstverwaltung (Selbstbestimmungsrecht) garantiert (Art. 140 GG i. V. m. Art. 137 Abs. 3 WRV), wovon grds. auch das m. dem Ämterrecht zusammenhängende Versorgungsrecht für ihre Kleriker u. Ordensleute (Religiosen u. Mitglieder anderer geistl. Verbände) betroffen ist. Für kath. Ordensangehörige ist das Recht auf soziale Vorsorge durch die eigene Gemeinschaft ka…

Föderation

(704 words)

Author(s): Stephan Haering
Föderation - Katholisch 1. Begriff u. Geschichte: Unter F. (lat. foedus = Bund, Bündnis, Verbindung) ist ein Zusammenschluss von zwei od. mehreren Partnern zur Zusammenarbeit u. zur Verfolgung gemeinsamer Interessen zu verstehen; dabei wird die Eigenständigkeit der Beteiligten grds. nicht beeinträchtigt. Eine F. kann in vielen Bereichen (z. B. staatl.-politische od. wirtschaftliche Zusammenschlüsse) gebildet werden. In der kath. Kirche ist dieses Inst. bes. im Ordenswesen gebräuchlich. Bereits im frühen MA begegnen lose Zusammenschlüsse rechtlich selbständige…

Ius civile

(331 words)

Author(s): Stephan Haering
Ius civile - Katholisch Der Begriff I. bedeutet im römischen Recht das Recht einer Bürgerschaft (civitas) für deren Angehörige (cives), im Unterschied zum ius naturale, welches o. weiteres allg., u. zum ius gentium, welches für alle Völker gilt. Gratian von Bologna definiert das I. als jenes Recht, das jegliches Volk od. Gemeinwesen durch göttliche od. menschliche Ursache als sein eigenes setzt (D 1, 8). Seit dem hohen MA wird m. I. das röm. Recht im Gegensatz zum ius canonicum bez.; zusammen bilden…

Ordensaustritt

(824 words)

Author(s): Stephan Haering
Ordensaustritt - Katholisch 1. Begriff: O. ist die rechtliche Trennung eines Ordensmitglieds (Ordensangehörige) von seiner Gemeinschaft auf die eigene Initiative des Mitglieds hin (cc. 688-693; cc. 492-496, 546-549 CCEO). Andere Formen der Beendigung der Ordensmitgliedschaft sind der Übertritt in eine andere Ordensgemeinschaft u. die Entlassung. Dem O. kann eine Phase der vorläufigen Aussonderung (Exklaustration) vorausgehen. Die rechtlichen Bestimmungen zum Austritt aus Säkularinstituten (cc. 726-…

Abtpräses

(517 words)

Author(s): Stephan Haering
Abtpräses - Katholisch 1. Geschichte u. Begriff: Das Amt des A. hat seine hist. Wurzeln in den hoch-ma. Äbteversammlungen einer Kirchenprovinz, die eines vorsitzenden Abtes bedurften u. eine Vorstufe zu den spät-ma. u. v. a. neuzeitlichen Kongr. monastischer Klöster bildeten. Die monastische Kongr. wurde zur Organisationsform der föderalistisch strukturierten Ordensverbände (Augustiner-Chorherren, Benediktiner, Zisterzienser). Der leitende Abt einer monastischen Kongr. heißt zumeist A., bisweilen a…

Ordensinstitut

(1,552 words)

Author(s): Stephan Haering
Ordensinstitut - Katholisch 1. Begriff: Unter O. wird in der dt. kirchenrechtlichen Fachsprache ein „institutum religiosum“ verstanden (cc. 607-709). Für den Bereich der kath. Ostkirchen kann O., auch wenn dort der Terminus „institutum“ vermieden wird, als Sammelbezeichnung für die Mönchsklöster, die monastischen Konföderationen, die Orden u. die Kongr. verwendet werden (cc. 410-553 CCEO). Nichtfachlich wird O. aber gelegentlich auch als zusammenfassende Bez. für alle Lebensgemeinschaften der evang…

Urteilsvermögen

(725 words)

Author(s): Stephan Haering
Urteilsvermögen - Katholisch 1. Begriff: Unter U. ist allg. die Fähigkeit zu verstehen, die Bedeutung u. den Wert einer Sache od. eines Umstands angemessen einzuschätzen u. ggf. daraus Folgerungen für das eigene Verhalten abzuleiten. Die Kanonistik hat sich m. dem U. v. a. bzgl. der Fähigkeit zum Ehekonsens u. damit zum Abschluss einer gültigen Ehe auseinandergesetzt u. entspr. Kriterien herausgearbeitet. Elemente des U. sind die Fähigkeit zur intellektuellen Erfassung des Gegenstandes u. zur Abwäg…

Erzabt

(344 words)

Author(s): Stephan Haering
Erzabt - Katholisch E. heißt der Obere einer Erzabtei, d. h. eines Mutterklosters eines Klösterverbandes od. einer aus anderen Gründen bes. ausgezeichneten Abtei. Es sind drei Formen zu unterscheiden. 1. Handelt es sich bei der Erzabtei rechtlich um das Hauptkloster einer monastischen Kongr. u. ist im Amt des E. auch die Funktion des supremus moderator der Kongr. enthalten, so gilt für den E. im Wesentlichen dass. wie für den Abtpräses. Allerdings wird für die Bestellung des E. ein Zusammenwirken des Konventes der Erzabtei…

Zurechenbarkeit

(440 words)

Author(s): Stephan Haering
Zurechenbarkeit - Katholisch Die Z. ist ein Begriff, der v. a. im kirchl. Strafrecht bedeutsam ist. Die Bestrafung einer äußeren Rechtsverletzung setzt auf der Seite des Täters entweder vorsätzliches (Vorsatz) od. fahrlässiges (Fahrlässigkeit) Verhalten (dolus od. culpa) voraus. Nur unter solchen Umständen ist die Tat schwerwiegend vorwerfbar u. kann dem Täter zugerechnet werden, m. der Folge einer entspr. Strafe (c. 1321 § 1; c. 1414 § 1 CCEO). Die Z. hängt also nicht davon ab, ob das Verhalten de…

Eremit

(880 words)

Author(s): Stephan Haering
Eremit - Katholisch 1. Gesch. Entwicklung: Seit dem 3. Jh. begegnet in der Kirche die eremitische Lebensform, zunächst in Ägypten. Christen zogen sich in die Einsamkeit der Wüste (griech. eremos) zurück, um in strenger Zurückgezogenheit u. Askese allein vor Gott zu leben. Sie zeichneten sich aus durch äußerste Genügsamkeit in menschlichen Bedürfnissen u. geschlechtliche Enthaltsamkeit; den Lebensunterhalt sicherten sie durch eigene Handarbeit. Die Lebensweise der E., die auch Anachoreten genannt we…

Klausur

(899 words)

Author(s): Stephan Haering
Klausur - Katholisch 1. Begriff: Die K. ist ein kirchl. Rechtsinstitut zum Schutz des Ordenslebens vor unnötiger Unruhe, Störung u. für das geistl. Leben schädlicher Zerstreuung. Als aktive K. bedeutet sie die Verpflichtung der Ordensleute, sich im K.-Bereich der Ordensniederlassung aufzuhalten u. diesen nicht o. rechtmäßigen Grund (bzw. nicht o. Erlaubnis des Oberen) zu verlassen; als passive K. verbietet sie das Betreten des K.-Bezirks durch unbefugte Personen. Das Gebiet der K. ist also der i. d…

Lex canonizata

(635 words)

Author(s): Stephan Haering
Lex canonizata - Katholisch 1. Begriff: L. c. ist nicht ein gesetzlicher, sondern ein von der kirchenrechtlichen Doktrin geprägter Begriff. Damit wird eine weltliche Rechtsnorm bez., die vom kirchl. Gesetzgeber kan. gemacht wird, d. h. auch im kirchl. Rechtsbereich als Gesetz entspr. Wirksamkeit erlangt. Diese Kanonisierung der weltlichen Norm kann in statischer od. in dynamischer Weise erfolgen, also in der Übernahme des weltlichen Rechts entweder in jener Fassung, die zum Zeitpunkt des Inkrafttret…

Ordensstand

(373 words)

Author(s): Stephan Haering
Ordensstand - Katholisch Der O. (lat.: status religiosus) ist eine eigene Weise der Verwirklichung chr. u. kirchl. Existenz (vgl. LG 13), die durch die öff. Bindung an die evangelischen Räte u. das Leben in einer kirchenamtlich anerkannten bzw. errichteten Gemeinschaft bestimmt ist. Der O. gehört zum Leben u. zur Heiligkeit der Kirche u. ist auf deren Aufbau ausgerichtet (vgl. LG 43, VC 1, c. 574 § 1). Das Vat II unterscheidet einerseits den Weihestand (Klerikerstand), den O. u. den Laienstand (LG …

Ordensniederlassung

(1,051 words)

Author(s): Stephan Haering
Ordensniederlassung - Katholisch 1. Begriff u. Arten: Unter O. (lat.: domus religiosa) (Ordenshaus) ist im strengen Sinne jedwede, als solche förmlich errichtete Niederlassung eines Religioseninstituts (Ordensinstitut) zu verstehen. Die O., im Dt. auch Kloster genannt, dient einer Gemeinschaft von Religiosen als Ort ihres Lebens unter der Leitung eines Oberen; ihr Zentrum ist eine Kapelle od. Kirche (Kirchengebäude) zur Feier u. Aufbewahrung der Eucharistie (Abendmahl, Eucharistie) (vgl. c. 608). D…

Geistliche Kleidung

(720 words)

Author(s): Stephan Haering | Anna Petrova
Geistliche Kleidung - Katholisch Als G. bez. man vornehmlich die im Alltag getragenen Gewänder u. Abzeichen, die ihren Träger als Kleriker od. Ordensmitglied kenntlich machen. In einem weiteren Sinn umfasst G. auch die gottesdienstlichen Kleidungsstücke der kirchl. Amtsträger (Amtskleidung). Die Anfänge einer G. reichen bis in die Spätantike zurück. Die kirchl. Gesetzgebung befasste sich damit im Lauf der Geschichte in unterschiedlichem Ausmaß; vorherrschend war die Tendenz, ein schlichtes Auftreten der Geistlichen in der Öffentlichkeit zu erreichen. Die geltenden Geset…

Bischofsernennung

(1,553 words)

Author(s): Stephan Haering | Richard Potz
Bischofsernennung - Katholisch 1. Geschichte: Die B. erfolgte im Verlauf der Geschichte auf unterschiedliche Weise. In der frühen Kirche wurde ein Bischof durch Klerus u. Volk ausgewählt u. durch benachbarte Bf. bestätigt u. geweiht. Das Konzil von Nicäa (325) betonte die Rolle des Metropoliten u. der übrigen Bf. der Provinz in diesem Vorgang (can. 4). Ab dem frühen MA begannen weltliche Autoritäten verstärkt Einfluss auf die B. zu nehmen. Dagegen wandte sich die gregorianische Reform des hohen MA …

Verwaltungsverfahren

(1,901 words)

Author(s): Stephan Haering | Martin Richter
Verwaltungsverfahren - Katholisch 1. Allg.: V. bedeutet die rechtlich geordnete Vorgehensweise, nach der kirchl. Verwaltungsorgane ihren Aufgaben nachzukommen haben. Für das Verfahren der Gesetzgebung (Gesetzgebungsverfahren) in der Kirche liegen die erforderlichen grundlegenden Bestimmungen vor. Der gerichtliche Prozess (Gerichtsverfahren, kirchliches) ist detailliert normiert, was ein einheitliches Vorgehen der kirchl. Gerichte (Gerichte, kirchliche) weitgehend gewährleistet. Es fehlen jedoch umf…

Stolgebühren

(537 words)

Author(s): Stephan Haering | Michael Droege
Stolgebühren - Katholisch S. (oblationes) sind Gaben, die von den Gläubigen anlässlich der Spendung von Sakramenten (Sakramentenspendung) od. Sakramentalien, v. a. Taufe, Trauung od. Beerdigung (Bestattung), gem. einer partikularen kirchl. Gebührenordnung zu reichen sind. Die Messstipendien (cc. 945-958) gehören nicht zu den eigentlichen S., sind ihnen aber ähnlich. Die Bez. der S. leitet sich davon ab, dass der Kleriker bei der entspr. Feier die Stola anlegt. Sie sind nicht als Bezahlung für eine …

Verwaltungsrecht

(1,164 words)

Author(s): Stephan Haering | Martin Richter
Verwaltungsrecht - Katholisch 1. Allg. Bedeutung: V. ist im kan. Recht, anders als im weltlichen Recht, weder ein allg. eingeführter noch ein vergleichsweise klar bestimmter Terminus. Auf jeden Fall sind vom V. die spezifischen Bestimmungen zu den beiden anderen Funktionen kirchl. Gewalt, nämlich der Gesetzgebung u. der Rechtsprechung (vgl. c. 135 § 1; c. 985 § 1 CCEO), zu unterscheiden. Positiv kann man V. in der Kirche als Inbegriff jener Rechtsnormen verstehen, die das kirchl. Verwaltungshandeln…

Dritter Orden

(1,057 words)

Author(s): Stephan Haering | Christoph Joest
Dritter Orden - Katholisch 1. Begriff: D. O. sind Vereinigungen von Gläubigen, die in enger Verbindung m. einem kan. Ordensinstitut leben u. religiöse Ziele verfolgen. Solche Vereinigungen sind seit dem hohen MA entstanden. Bes. Bedeutung haben die D. O. der Franziskaner u. der Dominikaner (seit 1974 Dominikanische Laiengemeinschaft) erlangt. Bei anderen Orden (z. B. Benediktiner) entspr. den D. O. die Weltoblaten. Zu unterscheiden sind weltliche D. O. u. klösterliche D. O. Letztere sind zumeist aus…

Äbtissin

(1,919 words)

Author(s): Stephan Haering | Inge Mager
Äbtissin - Katholisch 1. Begriff u. Geschichte: Die Ä. ist die Vorsteherin einer geistl. Frauengemeinschaft, bes. eines Nonnenklosters. Bereits in der Antike bildeten sich solche Gemeinschaften, deren Leiterinnen zunächst amma od. magistra genannt werden. Ab dem 6. Jh. wird für sie der Titel Ä. gebräuchlich, auch unter dem Einfluss der Klosterregel des hl. Benedikt von Nursia (gest. 547). Diese Regel wird im Lauf des MA sukzessive für die meisten Nonnenklöster leitend. Das Amt der Ä. entspricht dan…

Ordensregeln

(1,663 words)

Author(s): Stephan Haering | Christoph Joest
Ordensregeln - Katholisch 1. Begriff u. Geschichte: O. sind die schriftlich niedergelegten u. nachfolgend von der kirchl. Autorität auch formell anerkannten Lebensordnungen geistl. Gemeinschaften (Ordensgemeinschaft). Die Bez. für O., die in der Geschichte begegnen, sind sehr vielfältig: Regula, Constitutiones, Consuetudines, Statuta, Formula vitae u. a. Die Verf. der grundlegenden O. waren zumeist die Ordens- bzw. Klostergründer. Frühe Formen von O. sind die von Mönchsvätern (z. B. Pachomius, Basi…

Abt

(2,445 words)

Author(s): Stephan Haering | Inge Mager
Abt - Katholisch 1. Begriff u. Geschichte. In der Geschichte des chr. Mönchtums wurde die Bez. A. zunächst dem im geistl. Leben erfahrenen Mönch beigelegt, der durch sein Vorbild u. seine Unterweisung zum spirituellen Vater seiner Schüler im Mönchsleben wurde. Im zönobitischen Mönchtum des Westens wurde A. der Titel des Oberen eines Klosters. Nach der Regel Benedikts (6. Jh.), die für das abendländische Mönchtum prägend wurde, vertritt der A. als dominus et abbas die Stelle Chr. im Kloster. In der …

Amtskleidung, Amtstracht

(1,024 words)

Author(s): Stephan Haering | Alexander Proksch | Anna Petrova
Amtskleidung, Amtstracht - Katholisch Eine bes., auch von außerkirchlichen Vorbildern mitgeprägte A. für bestimmte Amtsträger ist in der kath. Kirche seit der Antike gebräuchlich. Sie dient der Kenntlichmachung dieser Personen in ihrer jeweiligen amtl. Funktion. Beim öff. Auftreten, insb. in der Feier der Liturgie, werden die bes. Akteure durch spezielle Kleidung u. Amtszeichen in ihrer Stellung u. aktiven Rolle deutlich erkennbar. Zugl. verhüllt die A. die Privatperson des Trägers u. lässt diese be…
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