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Adoption

(100 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] . Rechtliche Annahme als Kind. Die A. ist nach dt. Recht (§§ 1741–1772 BGB) nur zum Wohl des Kindes zulässig. Durch die A. erhält das minderjährige Kind die gleiche Rechtsstellung wie ein leibliches Kind des Annehmenden, seine bisherigen Verwandtschaftsverhältnisse erlöschen. Die A. Volljähriger hat schwächere Wirkungen. Die Adoption eines ausländischen Kindes durch einen Deutschen oder ein dt. Ehepaar richtet sich grundsätzlich nach dt. Recht. Bes. Probleme bereitet die Anerkenn…

Feuerbestattung

(608 words)

Author(s): Wall, H. de | Hermelink, J.
[English Version] I. Geschichtlich und rechtlich In der Antike war die F. weit verbreitet. Das Christentum bevorzugte indes nach jüd. Vorbild die Erdbestattung (Bestattung: V.). Durch Karl d.Gr. wurde die F. 785 verboten. Erst unter dem Einfluß der Aufklärung kam es zu ihrer Wiedereinführung. In Frankreich wurde sie 1800 offiziell zugelassen. In der 2. Hälfte des 19.Jh. gewann die F. an Anhängern, die sie aus ästhetischen, hygienischen und sozialen Gründen, z.T. auch mit antikirchl. Tendenz, bevorzug…

Cuius regio, eius religio

(188 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] (»wessen Gebiet, dessen Rel.«) ist die schlagwortartige Verkürzung des staatskirchenrechtlichen Systems im Alten Reich, das durch das im Augsburger Religionsfrieden 1555 den Territorialfürsten eingeräumte »Ius reformandi« geprägt ist. Danach waren diese berechtigt, den Bekenntnisstand in ihren Territorien zu bestimmen, allerdings beschränkt auf die röm.-kath. oder die »augsburgische« Konfession. Zudem bestanden zahlreiche Sonderregelungen, etwa für die Reichsstädte. Konfessionsf…

Eichhorn

(116 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] Eichhorn, Karl Friedrich (20.11.1781 Jena – 4.7.1854 Köln). Rechtshistoriker und Kirchenrechtler. 1805 Prof. in Frankfurt/O., 1811 in Berlin, 1816–1829 in Göttingen, 1832–1834 wiederum in Berlin. Daneben Inhaber mehrerer hoher Staatsämter. E. wird zu den Hauptvertretern der von F.C.v.Savigny begründeten hist. Rechtsschule gezählt. Sein rechtshist. Hauptwerk, die »Dt. Staats- und Rechtsgesch.« (4 Teile 1808–1823), verbindet Rechts- und Verfassungsgesch. bei Abgrenzung des dt. vom rö…

Jacobson

(96 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] Jacobson, Heinrich Friedrich (8.6.1804 Marienwerder – 19.3.1868 Königsberg), ev. Kirchenrechtler jüd. Herkunft, seit 1831 Prof. in Königsberg. Neben einer Darstellung des preußischen Staatsrechts (Der Preußische Staat, 1854) hat J. v.a. durch sein Werk »Das ev. Kirchenrecht des preußischen Staates und seiner Provinzen« (2 Bde., 1864, 1866) sowie durch seine unvollendet gebliebene »Gesch. der Quellen des Kirchenrechts des Preußischen Staats« (1837 ff.) Bedeutung erlangt. Seine Werke…

Dove

(84 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] Dove, Richard Wilhelm (17.2.1833 Berlin – 18.9.1907 Göttingen). Prof. des Kirchenrechts und des Dt. Rechts in Tübingen, Kiel und Göttingen. 1871 Mitglied des Reichstags, 1875 des preußischen Herrenhauses. Für das Kirchenrecht von bleibender Bedeutung als Gründer der »Zeitschrift für Kirchenrecht« und als Bearb. des Lehrbuchs des kath. und ev. Kirchenrechts seines Lehrers A.L.Richter, dessen von D. gemeinsam mit W.Kahl bearb. 8. Aufl. (1886) noch heute unentbehrlich ist. Heinrich de Wall Bibliography F.W.Bautz (BBKL 1, 1975, 1373) DBE 2, 1995, 604.

Friedhof

(2,458 words)

Author(s): Happe, B. | Wall, H. de | Sörries, R. | Hüttenmeister, F. | Stolz, F.
[English Version] I. Geschichtlich Das Wort F. (ahd. frīthof [friten=hegen und schonen]; mhd. vrīthof, 9.Jh.) bezeichnete urspr. ein eingefriedetes Grundstück, den Vorhof einer Kirche, eines Palastes oder eines fürstlichen Anwesens mit Immunitätsrecht. Die frühen Christen nannten ihre Begräbnisplätze coemeteria (cemetery, cimetière, cimitiero; Bestattung: V.). Für ma. Begräbnisstätten war Kirchhof gebräuchlich; im 16./17.Jh. für außerstädtische Begräbnisplätze auch der Begriff Gottesacker. Ganz all…

Kirche

(17,125 words)

Author(s): Wenz, G. | Wall, H. de | Grünschloß, A. | Grappe, C. | Schäfer, R. | Et al.
[English Version] I. Zum Begriff 1. Theologisch Das Lehnwort K., das umgangssprachlich sowohl den christl. Gottesdienst und das seiner Durchführung gewidmete Gebäude als auch die verfaßte Sozialgestalt christl. Glaubens im Sinne einer Institution und ihrer repräsentativen Organe bedeuten kann, stammt wahrscheinlich von einer Adjektivableitung des griech. Substantivs κυ´ριος/kýrios. Bez. der Kirchenbegriff gemäß dieser Etym. die Zugehörigkeit zum Herrn als rechtmäßigem Eigentümer, so ist fernerhin seine Rückführung auf den Terminus κηρυγει´α/kērygeía oder auf de…

Bischof

(5,027 words)

Author(s): Schöllgen, G. | Hauschild, W. | Rees, W. | Plank, P. | Wall, H. de | Et al.
[English Version] I. Neues Testament Im NT ist zwar das Bf.amt im altkirchl. Sinne (Einzelbf. an der Spitze eines hierarchisch gestuften Klerus als Leiter einer Gemeinde) noch nicht nachzuweisen, wohl aber die Bezeichnung ε᾿πι´σκοπος (epískopos; daraus das dt. Lehnwort Bf.) für gemeindliche Funktions- bzw. Amtsträger (Apg 20,28; Phil 1,1; 1Tim 3,1–7; Tit 1,7–9); deshalb spricht man für die frühe Zeit nicht von Bf.en, sondern von Episkopen. Im nichtchristl. Bereich bezeichnet ε᾿πι´σκοπος eine Vielzahl von aufsichtführenden bzw. verwaltenden Amtsträgern in Städten u…

Eichmann

(81 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] Eichmann, Eduard (14.2.1870 Hagenbach, Pfalz – 26.4.1946 München), röm.-kath. Kirchenrechtler und Rechtshistoriker; 1905 Prof. in Prag, 1913 in Wien, 1918–1937 in München, dort 1929/30 Rektor der Universität. E. ist Begründer des im dt. Sprachraum führenden, zunächst von seinem Schüler K.Mörsdorf, nunmehr in 13. Aufl. von Winfried Aymans fortgeführten Lehrbuchs »Kanonisches Recht«. Unter seinen rechtshist. Schriften ist »Die Kaiserkrönung im Abendland« (2 Bde., 1942) hervorzuheben. Heinrich de Wall Bibliography K.Mörsdorf (AKathKR 139, 1970, 49…

Kirchengewalt

(384 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] . In der neueren ev. Kirchenrechtslehre ist der Begriff der K. wenig gebräuchlich, im Gegensatz zum röm. Katholizismus, wo er mit seinem Begriffsumfeld (sacra potestas, potestas ecclesiastica, potestas ordinis bzw. potestas jurisdictionis) Grundlage der Rechtsgestalt der Kirche ist. Allerdings gehörten gerade die Begründung und Reichweite der K. zu den wichtigsten Streitpunkten der Reformation (CA 28). Begriff und Verständnis der K. im Protestantismus stehen in engem Zusammenhang…

Mayer

(143 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] Mayer, Otto (29.3.1846 Fürth – 8.8.1924 Hilpertsau), Verwaltungs- und (ev.) Kirchenrechtler. 1882 Prof. in Straßburg, ab 1903 in Leipzig. Seine bedeutendste wiss. Leistung ist das »Dt. Verwaltungsrecht«, in dem er – an franz. Vorbild orientiert – Begriff und Dogmatik des Verwaltungsakts entfaltet. Damit hat M. die Grundlagen des dt. Verwaltungsrechts gelegt. M. war in zahlreichen akademischen, staatl. und kirchl. Funktionen tätig. In seinen kirchen- und staatskirchenrechtlichen Sc…

Hübler

(130 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] Hübler, Bernhard (25.5.1835 Cottbus – 19.4.1912 Berlin), ev. Kirchenrechtslehrer, 1865 PD, 1868 a.o.Prof. in Berlin, 1869 o.Prof. in Freiburg; 1880–1908 o.Prof. in Berlin. Von 1870–1880 war H. im preußischen Kultusministerium tätig. Dort hat er als Mitarbeiter des preußischen Kultusministers A.Falk an der Kulturkampfgesetzgebung mitgewirkt. 1879 war er an den preußischen Verhandlungen mit dem Hl. Stuhl um die Beilegung des Kulturkampfes beteiligt. Heinrich de Wall Bibliography Vf. u.a.: Zur Revision der Lehre von der rechtlichen Natur der K…

Amtshilfe

(145 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] ist die Unterstützung, die eine Behörde einer anderen auf deren Ersuchen und zur Erfüllung von deren Aufgaben im Einzelfall leistet, z.B. durch Gewährung von Akteneinsicht, Überlassen von Hilfsmitteln etc. Die durch richterliche Handlung geleistete A. wird Rechtshilfe genannt. Nach Art. 35 I GG sind in Deutschland alle Behörden des Bundes und der Länder zur gegenseitigen Rechts- und A. verpflichtet. Davon werden allerdings die Kirchen nicht erfaßt, es sei denn, sie erfüllen ausn…

Asyl

(1,779 words)

Author(s): Auffarth, C. | Derlien, J. | Schenker, A. | Wall, H. de | Frey, C.
[English Version] I. Religionsgeschichtlich Erst nach dem 2. Weltkrieg, in dessen Schatten ganze Völker ermordet und Oppositionelle verfolgt worden waren, proklamierten 1948 die UN das A. als Menschenrecht; jedoch nicht als Recht jedes Menschen, bei Verfolgungen von anderen Schutz zu erhalten, sondern als Recht der Staaten, A. zu gewähren. Das »Privileg der Politiker« in ein Menschenrecht auszuweiten ist bisher nicht erreicht. So berechtigen rel. Fluchtgründe nicht zum A. Das A. ist aber älter als j…

Judikative

(285 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] . J. bzw. Jurisdiktion oder Rechtsprechung bez. eine der staatlichen Funktionen im Sinne des Grundsatzes der Gewaltenteilung, nämlich die verbindliche Entscheidung von Streitigkeiten anhand von Rechtsnormen in einem rechtlich geordneten Verfahren. Wie die Exekutive ist die Rechtsprechung Rechtsanwendung, nicht Rechtssetzung. Anders als die ausführende Gewalt ist die Rechtsprechung aber nicht gestaltend, sondern reaktiv, weil sie nur auf Antrag einer der streitenden Parteien tätig…

Corpus Evangelicorum

(601 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] . Zusammenschluß der ev. Reichsstände im Alten Reich. Das C.E. wird mit dem Westfälischen Frieden in der Reichsverfassung vorausgesetzt. Hier bestimmt nämlich Art. V § 52 des Instrumentum Pacis Osnabrugense (IPO, Osnabrücker Friedensvertrag), daß der Reichstag in bestimmten Fällen nicht mit Mehrheit entscheidet, sondern nur durch friedliche Einigung (amicabilis compositio) zw. den (kath. und prot.) Reichsständen. Dazu gehören Religionsfragen und die Fälle, in denen die beiden Kon…

Corpus Christianum

(1,088 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] . Mit dem Begriff »C.Ch.« wird die ma. Vorstellung einer Einheit von Kirche und »Staat«, geistl. und weltlicher Herrschaft bez. Danach sind sacerdotium und imperium, Kaisertum und Papsttum zwei Gewalten innerhalb einer einheitlichen, die gesamte Christenheit umfassenden respublica christiana, deren Mitgliedschaft durch die Taufe vermittelt wird. Unsichtbares, Einheit stiftendes Haupt dieses corpus mysticum ist Jesus Christus, regiert wird es von Kaiser und Papst als irdischen Häu…

Glaubensfreiheit/Gewissensfreiheit/Bekenntnisfreiheit

(1,341 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] Die Freiheit des Glaubens und des Gewissens berührt neben juristischen auch philos. und theol. Grundprobleme (Grundrechte). Verfassungsrechtlich gewährleistet Art.4 Abs.1 GG die Unverletzlichkeit der Freiheit des Glaubens, des Gewissens und des rel. und weltanschaulichen Bekenntnisses gegenüber dem Staat. Dabei ist die Freiheit des Glaubens und des Bekenntnisses als Religions- und Weltanschauungsfreiheit von der Gewissensfreiheit zu unterscheiden. I. Geschichte Hist. bilden Glaubens- und Gewissensfreiheit allerdings eine Einheit. Im M…

Beichtgeheimnis

(279 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] . Das Bekenntnis konkreter Sünden in der Beichte setzt das Vertrauen in die Verschwiegenheit des Pfarrers voraus. Daher ist über alles in der Beichte Erfahrene Stillschweigen zu bewahren. Das B. ist Teil des allg. Seelsorgegeheimnisses. Dieses umfaßt alles, was einem Pfarrer in seiner Eigenschaft als Seelsorger – auch außerhalb der Beichte – bekannt geworden ist. Demgegenüber schützt das Amtsgeheimnis alle anderen vertraulichen Angelegenheiten der Dienstausübung. Das B. darf nach…

Erzbischof

(482 words)

Author(s): Geringer, K. | Petzolt, M. | Wall, H. de | Mosig, J.
[English Version] I. Katholisch E. ist in der röm.-kath. Kirche der Amtstitel des Metropoliten (c.435) oder des Bischofs eines keiner Kirchenprovinz angehördenen Erzbistums (z.B. Luxemburg, Vaduz); Titular-E. ist ein Bf., der auf den Titel eines untergegangenen Erzbistums geweiht oder ernannt wurde (z.B. höhere Beamte an der röm. Kurie und in der päpstl. Diplomatie); gelegentlich wird der Titel an verdiente Bf. als bloßer Ehrentitel verliehen. Karl-Theodor Geringer Bibliography W.Aymans/K.Mörsdorf (KanR 2, 1997, 314) H.Mussinghoff (LThK3 3, 1995, 849 f.). II. Orthodox E. …

Kirchenregiment

(873 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] . K. als Bez. für die Leitungsgewalt der Kirche ist nur im Protestantismus gebräuchlich gewesen. Seit dem Ende der Epoche des »landesherrlichen K.« ist auch hier der Begriff K. durch »Kirchenregierung« oder »Kirchenleitung« ersetzt (Kirche und Staat: I., 3., 4.). Das K. in der ev. Kirche ist vor dem Hintergrund des reformatorischen Verständnisses der Kirchengewalt zu verstehen. Es meint dabei nicht die geistl. Kirchenleitung durch Wort und Sakrament, die Aufgabe des geistl. Amtes…

Bredt

(70 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] Bredt, Johann Viktor (2.3.1879 Barmen – 12.12.1940 Marburg), seit 1910 Prof. für Staats-, Verwaltungs-, Völker- und Kirchenrecht in Marburg. Mitglied des preußischen Abgeordnetenhauses und Landtags. 1924–1932 Mitglied des Reichtags. 1930 Reichsjustizminister. Als eine der ersten umfassenden Arbeiten zum Kirchenrecht nach dem Ende des landesherrlichen Summepiskopats hat sein dreibändiges »Neues ev. Kirchenrecht für Preußen« (1921–1927) Bedeutung erlangt. Heinrich de Wall Bibliography K.Goebel, J.V.B. (RhLB 5, 1973, 243–257).

Kirchenhoheit

(423 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] . Unter K. wird eine dem Staat in Deutschland bis in das 20.Jh. hinein zugestandene Aufsicht gegenüber den Kirchen verstanden, die auf seiner souveränen Staatsgewalt beruhte. Davon zu unterscheiden ist das Kirchenregiment, das nicht die »äußere« Aufsicht, sondern eine Rechtsstellung des Souveräns in der Kirche selbst bezeichnete. Die Vorstellung eines bes. Aufsichtsrechts der souveränen Staatsgewalt hat ihren Ausgangspunkt in der Lehre des Territorialismus. Hier beruhen freilich …

Dissidenten

(210 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] (von lat. dissidere, »nicht übereinstimmen, widersprechen, getrennt sein«). Urspr. v.a. Bez. für die nicht der herrschenden (Staats-)Rel. Angehörenden – so zuerst in der Warschauer Konföderation 1573 für die polnischen Protestanten, in England seit dem 17.Jh. für prot. Gruppen, die sich nicht den Lehren der anglik. Staatskirche (anglik. Kirche) anschließen wollten (Dissenters). Mit der Anerkennung mehrerer Religionsgemeinschaften nebeneinander in den dt. Territorien seit dem 18.…

Chalybäus

(64 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] Chalybäus, Heinrich Franz (5.5.1840 Kiel – 26.12.1911 ebd.). 1891–1903 Präsident des ev.-luth. Konsistoriums und Kurator der Universität in Kiel, 1903–1911 Präsident des Landeskonsistoriums Hannover und Kurator des Klosters Loccum. Mitglied der Eisenacher Konferenz und des Dt. Ev. Kirchenausschusses. Hg. kirchl. Gesetzessammlungen für Schleswig-Holstein und (gemeinsam mit G.Uhlhorn) Hannover. Vertreter des Staatskirchentums. Heinrich de Wall Bibliography W.Lampe (NDB 3, 1957, 186 f.).

Bauplanung

(122 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] . Während das Bauordnungsrecht die bautechnischen Anforderungen an ein Gebäude betrifft, regelt das Bauplanungs- oder Städtebaurecht Art und Umfang der baulichen Nutzung von Grundstücken. Es ist in Deutschland vor allem im Baugesetzbuch (BauGB) und in der Baunutzungsverordnung geregelt. Insbes. in aus vorbereitenden Flächennutzungsplänen entwickelten Bebauungsplänen wird festgelegt, ob und inwieweit ein Grundstück bebaut werden darf. Dafür wird das Gebiet einer Gemeinde in Bereic…

Bestattung

(4,968 words)

Author(s): Schulz, H. | Wenning, R. | Kuhnen, H. | Hachlili, R. | Köpf, U. | Et al.
[English Version] I. ReligionswissenschaftlichEine B. manifestiert und repräsentiert die Kulturverbundenheit der Persönlichkeit und die die Gemeinschaft prägenden rel. Traditionen; sie ist daher auch ein Schlüssel zur kultur- und zivilrel. Metaphysik.Die Gesch. der religionswiss. Forschung ist vielschichtig mit dem B.problem verknüpft. Man fragt nach Übereinstimmungen und Differenzen im Blick auf die überwältigende Vielzahl und Komplexität der Riten, Zeremonielle, Feste, Vorstellungen, Haltungen, Mythen, emotionalen Reaktio…

Caesaropapismus

(218 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] Caesaropapismus, Bez. für eine enge Verbindung von weltlicher und kirchl. Herrschaft, in der der weltliche Herrscher, dem eine bes. rel. Weihe zugeschrieben wird, die Leitung der Kirche auch in geistl.-innerkirchl. Fragen ausübt. Als C. wird insbes. (seit J.H.Böhmer zu Beginn des 18.Jh.) die Kirchenherrschaft des Kaisers seit Konstantin bis zum Investiturstreit, v.a. aber das System im oström./byz. Reich (Konstantinopel/Byzanz: II., III.) bez., in der die Vorstellung einer Harmon…

Evangelisch

(303 words)

Author(s): Wall, H. de
[English Version] . Im weitesten Sinne bedeutet »ev.« »dem Evangelium gemäß« oder »auf das Evangelium bezogen«. Darüber hinaus wird ev. aber bereits im MA als kirchenkrit. Begriff für einen als bes. evangeliumsgemäß verstandenen Lebensstil verwandt. Diese Wortbedeutung hat sich in der Begriffsprägung »evangelische Räte« erhalten. In der Zeit der Reformation wird ev. zur Kennzeichnung reformatorischer Lehre benutzt und damit in Anspruch genommen, daß diese im Gegensatz zur Lehre der (röm.) Kirche a…
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