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Your search for 'dc_creator:( "Wilhelm Rees" ) OR dc_contributor:( "Wilhelm Rees" )' returned 50 results. Modify search

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Schismatiker

(1,466 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Schismatiker - Katholisch Der kirchl. Gesetzgeber gibt keine Definition des S.; vielmehr muss auf die Definition von Schisma in c. 751 (vgl. Nr. 2089 KKK) Bezug genommen werden: S. ist, wer die Unterordnung unter den Papst od. die Gemeinschaft m. den diesem untergebenen Gliedern der Kirche, d. h. den Vorstehern der jeweiligen Teilkirche (Teilkirchenvorsteher) (vgl. LG 23 Abs. 1), i. d. R. den Diözesanbischöfen, verweigert. Näherhin wird die kath. Kirche als eine Gemeinschaft verstanden, die in u. a…

Strafverschärfung

(592 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Strafverschärfung - Katholisch Der kirchl. Gesetzgeber räumt bei der Strafverhängung die Möglichkeit ein, strenger zu bestrafen als ein Strafgesetz od. ein Strafbefehl vorsehen (c. 1326; c. 1416 CCEO; vgl. cann. 2206-2208). Dies ist möglich, wenn der Täter weiterhin in seinem strafbaren Verhalten verharrt, so dass daraus seine Unverbesserlichkeit (pertinacia; contumacia) erschlossen werden kann (c. 1326 § 1, 1°), ferner auch bei einem Täter, der sich in der Stellung eines Vorgesetzten befindet od. …

Klerikerstrafen

(384 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Klerikerstrafen - Katholisch Der kirchl. Gesetzgeber unterscheidet nicht zwischen Strafen u. Diziplinarmaßnahmen (Disziplinarrecht). Wie alle Gläubigen können Kleriker die im Teil II des fünften Buchs des CIC genannten Straftaten gegen die Religion u. die Einheit der Kirche, gegen die kirchl. Autorität u. die Freiheit der Kirche, Fälschungsdelikte sowie Straftaten gegen Leben u. Freiheit des Menschen begehen, im speziellen jedoch Amtsanmaßung u. Amtspflichtverletzungen, wie u. a. die Lossprechung e…

Simonie

(713 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Simonie - Katholisch S. (simonia) bez. das Abhängigmachen der Spendung eines Sakraments (Sakramentenspendung) bzw. der Übertragung eines kirchl. Amtes von einer weltlichen Gegenleistung. Der Begriff leitet sich von Simon dem Magier ab (vgl. Apg 8, 18-24). Frühe Konzilien, das Decretum Gratiani (C. 1, q. 1-7), päpstliche Anordnungen (X 5.3-5; Clem 5.1, Extravagantes commmunes 5.1), das Konzil von Trient (sess. XXI c. 1 De ref.; sess. XXIV c. 19) u. die Konst. Apostolicae Sedis P. Pius IX. ahndeten S. Der CIC/1917 (cann. 727-730) unterschied zwischen S. göttl. Rechts…

Vorsatz

(696 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Vorsatz - Katholisch V. (dolus) erfordert Wissen u. Wollen u. enthält somit ein kognitives u. voluntatives Element. Es besteht eine Zielvorstellung (kognitiv), deren Erreichung angestrebt wird (voluntativ). Wer bewusst eine Handlung vornimmt bzw. ein Gesetz od. einen Verwaltungsbefehl verletzt, handelt vorsätzlich. Wissen u. Wollen, eine Strafnorm zu verletzen, ist nicht erforderlich. V. unterscheidet sich von Fahrlässigkeit, bei der eine Person in rechtswidriger u. vorwerfbarer Weise handelt, nich…

Konzilsappellation

(470 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Konzilsappellation - Katholisch K. ist der Versuch, gegen eine rechtliche Maßnahme bzw. Entscheidung des Papstes an ein Ökumenisches Konzil bzw. das Bischofskollegium Berufung einzulegen, den der kirchl. Gesetzgeber seit der Spätantike über das Hoch- u. Spätmittelalter u. auch später noch in Abwehr konziliaristischer Tenden (Konziliarismus) m. Strafen belegt hat (C. 9 q. 3 c. 10; 13; 16; 17; C. 17 q. 4 c. 30; can. 2332). Bereits von Martin V. verboten, hat Pius II. im Anschluss an Eugen IV. K. ausd…

Gesetzesverpflichtung

(347 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Gesetzesverpflichtung - Katholisch Im Unterschied zum göttlichen Recht (ius divinum), dem alle Menschen unterliegen, verpflichten kirchl. Gesetze nur noch diejenigen, die in der kath. Kirche getauft od. in diese aufgenommen worden sind, Vernunftgebrauch besitzen u. das siebente Lj. vollendet haben (vgl. cc. 11 i. V. m. 97 § 2 u. 99; cc. 1490 i. V. m. 909 §§ 2 u. 3 CCEO; anders: can. 12). Voraussetzung ist, dass das Gesetz ordnungsgemäß u. promulgiert ist (c. 7; c. 1488 CCEO). Eine ausdrückliche Ann…

Sperre

(1,023 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Sperre - Katholisch S. (obex; vgl. DenzH 1606; ferner auch DenzH 1451) bez. jenen Mangel an Disposition auf Seiten des Empfängers eines Sakraments (Sakramentenempfang), der der Entfaltung der Gnadenwirkungen einen Riegel vorschiebt (obex gratiae) bzw. seit P. Innozenz III. (DenzH 781) das Zustandekommen des Sakraments verhindert (obex sacramenti). Der Begriff, der auf Augustinus zurück geht (Epistula 98, 10) u. m. „fictio“ od. „simulatio“ (De baptismo 1, 12, 18) gleichbedeutend ist, hat durch Thoma…

Strafverhängung

(1,157 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Strafverhängung - Katholisch S. (vgl. cc. 1341-1353; can. 1933) erfolgt i. d. R. durch hoheitlichen Spruch (Spruchstrafe) auf dem Gerichts- (Gerichtsweg, kirchlicher) od. Verwaltungsweg, sofern das Ärgernis weder durch brüderliche Ermahnung noch durch einen Verweis noch durch andere Wege behoben werden kann (c. 1341; vgl. can. 2214 § 2) bzw. nicht eine Tatstrafe angedroht ist. Ordentlicher Weg der S. ist der Strafprozess (vgl. c. 1342 § 1; cc. 1717-1731; ausdrücklich c. 1402 § 1 CCEO; cc. 1468-1482…

Gesetzesfähigkeit

(361 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Gesetzesfähigkeit - Katholisch Kirchl. Gesetze müssen bestimmte inhaltliche Voraussetzungen (Wesenselemente) erfüllen, o. die sie nicht zustande kommen bzw. bei Wegfall erlöschen. Näherhin nennt c. 29 als Wesenselemente eines Gesetzes neben dem zuständigen Gesetzgeber u. der Allgemeinverbindlichkeit auch die passiv gesetzfähige Gemeinschaft, o. dass diese von CIC u. CCEO genauer definiert wird. Gemeint ist jedoch ein beständiger Personenkreis, der fähig ist, ein Gesetz zu einer dauerhaften Regelung…

Unschuldsvermutung

(543 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Unschuldsvermutung - Katholisch Die U. ist ein Grundprinzip eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens (vgl. Art. 11 Abs. 1 Allg. Erkl. der Menschenrechte; Art. 6 Abs. 2 Europäische Menschenrechtskonvention) u. besagt, dass es Sache der Strafverfolgungsbehörde u. nicht der strafverdächtigen od. beschuldigten Person ist, die Schuld zu beweisen (Beweis). U. in diesem Sinn ist der Kirche fremd. Der CIC/1917 stellte sogar die gesetzliche Vermutung auf, dass eine nach Außen in Erscheinung getretene Strafta…

Beugestrafe

(870 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Beugestrafe - Katholisch B., auch als Medizinal- od. Besserungsstrafe bzw. als Zensur bez., ist ein spezifisches Strafmittel der kath. Kirche, das im Unterschied zur Sühnestrafe auf die Besserung des straffällig gewordenen Kirchengliedes u. dessen Rückkehr zur Ordnung u. damit Kirchengemeinschaft (Communio) zielt. Der Begriff B. geht auf die Zensoren des alten Roms zurück, die m. der allg. Bürgerschätzung (censura) auch eine censura morum verbanden, die ggf. den Verlust der bürgerlichen Ehre u. von…

Kasuistik

(340 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Kasuistik - Historisch K. (von lat. casus, Fall) findet sich in der Kanonistik u. Rechtswissenschaft, der phil. Ethik, der Moraltheologie u. der Medizin. Sie ist bzw. war charakteristisch für das Judentum (Halakha), aber auch für andere Kulturen u. Religionen, wie Buddhismus u. Islam. Als Methode zur Lösung einzelner Rechtsfälle geht K. auf das römische Recht zurück. Ausgehend vom Casus wurde eine Norm entwickelt, an der sich die Entscheidung ähnlicher Fälle orientierte. Ansatzpunkte für K. finden …

Sanktion

(1,183 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Sanktion - Katholisch Mit S. werden unterschiedliche, teils gegensätzliche Sachverhalte bez., wie Anerkennung, Genehmigung, Bestätigung, Billigung, Verbindlichkeitserklärung, aber auch rechtliche Einschränkungen u. Zwangsmaßnahmen. Als rechtstechnischer Begriff bez. S. im Rahmen der kirchl. Gesetzgebung, ähnlich wie im weltlichen Bereich, die Überleitung eines Gesetzesentwurfs in verbindliches Recht durch die Erteilung des Gesetzesbefehls. Früher wurden kaiserliche Maßnahmegesetze sowie Erlasse bez. kirchl. Angelegenheiten als Pragmatische S. bez. S. dient …

Strafbefehl

(543 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Strafbefehl - Katholisch Die Androhung von Sanktionen ist normalerweise Sache des Gesetzgebers u. erfolgt im Weg der Gesetzgebung. Der CIC beschränkt die Möglichkeit der Strafandrohung jedoch nicht auf die Träger der legislativen Gewalt, sondern spricht auch jenen der exekutiven Gewalt (Verwaltung) im Weg des Verwaltungsbefehls (praeceptum; c. 49; c. 1510 § 2, 2° CCEO) dieses Recht gegenüber Einzelpersonen u. einer Mehrheit von Personen (Diözesanklerus; Domkapitel) zu (vgl. c. 1319 § 1; c. 1406 CCE…

Konkubinat

(513 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Konkubinat - Katholisch K. bez. eine eheähnliche Geschlechtsgemeinschaft zwischen einer Frau u. einem Mann o. Absicht u. Willen zur Ehe. Aus einem offenkundigen od. öffentlichen K. entsteht das Ehehindernis der öffentlichen Ehrbarkeit zwischen einem Partner u. den Blutsverwandten (Blutsverwandtschaft) des anderen Partners im ersten Grad der geraden Linie (c. 1093; c. 810 CCEO), im Fall natürlicher Verpflichtungen gegenüber einem anderen Partner od. Kindern aus einer früheren Verbindung ein Trauungs…

Straftat

(1,862 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Straftat - Katholisch Eine S. ist im Unterschied zur Sünde ein von der Rechtsordnung m. Strafe bedrohtes Verhalten u. damit eine Rechtsverletzung. Der CIC enthält keine Definition der S. (delictum; crimen), vielmehr werden die Elemente einer S. personenbezogen formuliert. In den ersten Jhh. der Kirche bestand kein festumschriebener Kanon kirchl. S. Die Verhängung von Strafen (Strafverhängung) erforderte jedoch ein Verfahren. Erst seit dem 8. Jh. wurden auch Tatstrafen angedroht. Der Begriff S. in Abgrenzung zur Sünde klärte sich erst…

Rechtsverletzung

(482 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Rechtsverletzung - Katholisch R. ist das Zuwiderhandeln gegen den Norminhalt eines bestehenden (Promulgation; Gesetzesverpflichtung), für alle Gläubige od. für eine bestimmte Person, Personengruppe od. -gemeinschaft geltenden göttlichen od. kirchl. Gesetzes (Gesetz; Gewohnheit; Vertrag; Verordnung; Dekret; Statut), sofern nicht ein Rechtszweifel (Gesetzeszweifel) (dubium iuris; c. 14; c. 1496 CCEO) besteht od. Dispens erteilt worden ist (s. auch Unkenntnis; Irrtum). R. erfolgt im Fall eines gebiete…

Realinjurie

(513 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Realinjurie - Katholisch R. ist die vorsätzliche (Vorsatz) Anwendung physischer Gewalt gegen eine kirchl. Person im Unterschied zur Verbalinjurie (vgl. c. 1369; c. 1448 § 1 CCEO; Beleidigung). Es kommen Attentat, Körperverletzung, Tötung, Freiheitsberaubung u. Entführung in den Blick, also Vergehen, die die Amtsführung u. damit die Freiheit der Kirche u. ihrer Amtsträger (Amtsträger, kirchlicher) behindern (vgl. Art. 5 RK; Art. 1 § 3 BY.K). Gebärden u. Drohungen erfüllen den Tatbestand nicht. Der C…

Brachium saeculare

(339 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Brachium saeculare - Historisch Der Begriff B., d. h. die Gewährung des weltlichen Arms, bez. seit dem MA den Schutz, den der Staat – jedoch m. immer weitergehenden Einschränkungen – der Kirche zur Durchführung ihrer Anordnungen u. zur Abwehr von Angriffen gewährte. Seit der Anerkennung durch den röm. Staat hielt die Kirche an der Forderung fest, dass der Staat zur Sicherstellung der kirchl. Aufgaben u. zum Schutz der Freiheit der Kirche ihr auf Anforderung hin Unterstützung u. Rückhalt zu geben hab…

Gesetzesvollzug

(299 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Gesetzesvollzug - Katholisch Dem G. dienen im Interesse des einzelnen Katholiken u. der kirchl. Gemeinschaft Verwaltung u. Gerichtsbarkeit (Gerichtsbarkeit, kirchliche bzw. religiöse), die sich von der Gesetzgebung unterscheiden. Die Vollziehung des Rechts erfolgt durch allg. Ausführungsdekrete u. Verwaltungsakte für Einzelfälle, wie Einzeldekret, Reskript, Privileg u. Dispens (cc. 31-93; cc. 1510-1539 CCEO). Allg. Ausführungsdekrete (cc. 31-33) bestimmen näher die Art u. Weise der Anwendung eines Gesetzes od. schärfen des…

Mord

(556 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Mord - Katholisch M. ist im Unterschied zur Körperverletzung u. Abtreibung (c. 1398; c. 1450 § 2 CCEO) im kirchl. Sprachgebrauch generell die vorsätzliche (c. 1321 § 2; c. 1414 § 1 CCEO; Vorsatz) Tötung eines Menschen u. verpflichtend in Form einer Spruchstrafe je nach Schwere der Straftat m. den in c. 1336 § 1 als Sühnestrafen genannten Rechtsentzügen u. Verboten zu bestrafen (c. 1397; c. 1450 § 1 CCEO: excommunicatio maior [Exkommunikation]; Kleriker außerdem andere Strafen bis hin zur Entlassung…

Zwangsaufenthalt

(626 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Zwangsaufenthalt - Katholisch Die Kirche kannte bereits zur germanischen Zeit Z. in Form der Einweisung in ein Kloster. Der CIC/1917 verstand Strafe als Entzug eines Gutes, auch der Freiheit, u. sah für schwere Straftaten von Klerikern (can. 2302; vgl. z. B. can. 1957; Kleriker) ein Aufenthaltsverbot bzw. -gebot (Aufenthalt) als Sühnestrafe vor (can. 2298, 7° u. 8°). Außerhalb der Diözese kam nur ein gemeinschaftliches Haus (domus poenitentiae; Demeritenhaus; Korrektionsanstalt) mehrerer Diözesen o…

Prokurator

(505 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Prokurator - Katholisch P. (procurare: verwalten; Sorge tragen) bez. den Stellvertreter einer geschäftsfähigen Person m. der Befähigung u. Berechtigung, in deren Namen u. Auftrag rechtsgeschäftlich zu handeln (vgl. c. 124; c. 931 CCEO). Dies ist möglich bei einer Wahl, sofern es in den Statuten vorgesehen ist (c. 167 § 1; c. 949 § 1 CCEO), der Besitzergreifung einer Diözese durch den Bischof (c. 382 § 3), der Berichterstattung in Rom durch den Apostolischen Vikar (c. 400 § 3), der Amtsergreifung du…

Straferlass

(1,063 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Straferlass - Katholisch Der S. stellt einen Hoheitsakt dar, durch den eine Kirchenstrafe aufgehoben u. die bestrafte Person von den Rechtswirkungen der Strafe befreit wird (vgl. cc. 1354-1363; cc. 1419-1425 CCEO; cann. 2236-2240). Er ist ein Akt der freiwilligen Verwaltung (potestas regiminis exsecutiva) u. gestaltet sich je nach Strafverhängung durch Urteil bzw. Dekret sowie bei Tatstrafen unterschiedlich (cc. 1354-1357), d. h. im äußeren (cc. 1355 §§ 1 u. 2, 1356; c. 1420 CCEO) bzw. inneren sakr…

Disziplinarkanones

(899 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Disziplinarkanones - Historisch D. sind Bestimmungen disziplinärer Art, die Bischöfe auf Synoden u. Ökumenischen Konzilien erlassen haben, bzw. entspr. Slg. Disziplinäre Weisungen finden sich in den paulinischen Briefen, altchristlichen Kirchenordnungen, seitens einzelner Bf. u. der aufkommenden Synoden, wie z. B. von Elvira (zwischen 295 u. 314), Arlés (314), Ancyra (314), Neo-Caesarea (um 315), Antiochien (324/25) u. a. Sie werden in Slg. zusammengefasst (Corpus canonum; Syntagma canonum; Dionysius Exiguus; Hispana). Die 20 D. des Konzils von Nizäa (325) bet…

Spruchstrafe

(1,247 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Spruchstrafe - Katholisch Eine Besonderheit u. Eigentümlichkeit des kirchl. Strafrechts der lat. Kirche, die das weltliche Strafrecht u. jenes der kath. Ostkirchen nicht kennt, ist die Unterscheidung hinsichtlich der Form der Strafverhängung in S. u. Tatstrafen (vgl. c. 1314). In der Geschichte der Kirche war eine Strafe grds. S., d. h. die Strafverhängung setzte ein gerichtliches Verfahren voraus. Erst später traten Tatstrafen hinzu, die in immer stärkerem Maß angedroht wurden. Der CIC/1917 kannte Tat- u. Urteilsstrafen (can. 2217)…

Körperverletzung

(389 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Körperverletzung - Katholisch K. bez. eine körperliche Misshandlung od. Schädigung an sich selbst od. einer anderen Person. Der kirchl. Gesetzgeber fasst Tötungsdelikte, Freiheitsberaubung u. K. in Form von Verstümmelung u. schwerer Verletzung, die auch sexueller Missbrauch sein kann (vgl. §§ 206 f. ÖStGB), in c. 1397 zusammen u. reiht diese zusammen m. der Abtreibung (c. 1398) unter die Straftaten gegen Leben u. Freiheit des Menschen, letztlich gegen die Menschenwürde (Art. 27 GS) ein. Der Straftä…

Zensur

(2,314 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Zensur - Katholisch Z. hat zweifache Bedeutung: 1. Z. (von lat. censura, Prüfung, Beurteilung): Z. bedeutet die Qualifizierung eines Lehrsatzes als falsch bzw. häretisch (censura theologica; Häresie) sowie die Prüfung von Schrift-, Ton-, Bildwerken u. anderer Medien im Blick auf die kirchl. Glaubenslehre u. Sittenlehre, ggf. verbunden m. der Aufforderung zur inhaltlichen Abänderung bzw. Untersagung des Werkes im Interesse des Schutzes der kirchl. Lehre u. Gemeinschaft. Ansätze zur Z. gab es m. Erstarken des röm. Bischofssitzes, auf dem Konzil von Trient sowie …

Utilitas

(1,003 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Utilitas - Katholisch U. (lat. u., Nutzen; Nützlichkeit, Vorteil) spielt in der theol. Ethik u. der chr. Sozialethik eine Rolle. Im kirchl. Recht ist U. ein Kriterium zur Entscheidungsfindung in festgelegten Fällen durch Gläubige bzw. die jeweils zuständige kirchl. Autorität (Autorität, religiöse). Mit Blick auf eine künftige Handlung soll eine konkrete Situation bewertet u. über das weitere Vorgehen entschieden werden, also darüber, etwas zu tun bzw. davon Abstand zu nehmen. U. unterscheidet sich …

Infamie

(470 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Infamie - Historisch I. war im kirchl. Recht die Bez. für eine Minderung od. den Verlust der Ehre u. des guten Rufs u. hatte eine Beschränkung der Rechtsstellung eines Kirchengliedes zur Folge. Aus dem römischen Recht übernommen, stand I. u. a. im Zusammenhang m. Vergehen gegen den Glauben, die guten Sitten u. m. Fälschungsdelikten. I. galt als Sühnestrafe u. war oft m. der Exkommunikation bzw. dem persönlichen Interdikt verbunden. Wie Gratian u. die Dekretisten unterschied der CIC/1917 (vgl. cann.…

Fälschungsdelikt

(279 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Fälschungsdelikt - Katholisch Bereits früh hat die Kirche die Fälschung von Maß, Gewicht u. Ware (X.3.17.2) sowie von päpstlichen Reskripten (X.5.20.7) bestraft. Der CIC enthält einen eigenen Titel über F. (IV. De crimine falsi; vgl. cann. 2326; 2360-2363; 2405 u. 2406), näherhin die Falschanzeige eines Beichtvaters wegen angeblicher Verführung (c. 1390 § 1; c. 1454 CCEO; Sollicitatio: c. 1387; c. 1458 CCEO; Absolutio complicis), die verleumderische Anzeige einer Straftat u. die Schädigung des guten Rufs (c. 1390 § 2…

Absolutio complicis

(360 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Absolutio complicis - Katholisch A. bez. im kath. KR die Lossprechung (Absolution) eines Pönitenten, sei es ein Mann od. eine Frau, durch einen Priester, m. dem dieser eine Sünde gegen das sechste Gebot des Dekalogs begangen hat. Der Versuch der Lossprechung stellt, wie die Verführung selbst (vgl. c. 1387; c. 1458 CCEO; Sollicitatio), einen schweren Amtsmissbrauch u. eine Herabwürdigung des Bußsakraments (Beichte) dar. Der beteiligte Priester hat von Rechts wegen keine Absolutionsvollmacht. Der Loss…

Kirchenstrafe

(1,155 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Kirchenstrafe - Katholisch K. ist seit Beginn der Kirche (Mt 18, 15-18; 1 Kor 5, 1-5) eine Beschränkung von Rechten, rechtl. Befähigungen u. Ansprüchen von Kirchengliedern, die gegen die Ordnung der kirchl. Gemeinschaft (Communio) in wichtiger Angelegenheit schuldhaft u. zurechenbar gefehlt haben (c. 1321 §§ 1 u. 2; c. 1414 §§ 1 u. 2 CCEO; Hierold). Traditionell unterscheidet c. 1312 § 1, 1° u. 2° zwischen Besserungs- od. Beugestrafen, näherhin Exkommunikation (c. 1331 §§ 1 u. 2; c. 1434 §§ 1-3 CCE…

Schuld

(1,399 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Schuld - Katholisch S. ist ein vielfältiger Begriff u. hat unterschiedlichen Bedeutungsgehalt. Aus moralischer Sicht ist S. ein Verstoß gegen das Gewissen, aus rechtlicher Sicht ein Verstoß gegen Recht bzw. Gesetz. Im theol. Sinn u. aus der Sicht des Glaubens ist S. identisch m. dem Begriff Sünde. Für das kirchl. Strafrecht stellt sich die Frage nach S., näherhin nach der Zurechenbarkeit (imputabilitas) einer Handlung. Im Lauf der Zeit hat die Kirche eine umfassende Lehre von der Sünde als Missachtung des Willens Gottes u. damit des Abbruchs der personalen B…

Interdikt

(390 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Interdikt - Katholisch I. zählt neben Exkommunikation u. Suspendierung zu den Beugestrafen. Der CIC hält am persönlichen I., das überwiegend gegen Laien angedroht wird, jedoch nicht mehr am I. über Orte u. Gemeinschaften fest. Ein I. untersagt jedweden Dienst bei der Feier der Eucharistie od. einem anderen Gottesdienst, die Sakramentenspendung u. Spendung der Sakramentalien sowie den Sakramentenempfang (cc. 1332 i. V. m. 1331 § 1, 1° u. 2°; vgl. c. 1431 § 1 CCEO). Nach Verhängung od. Feststellung m…

Verwarnung

(617 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Verwarnung - Katholisch Die Warnung bzw. V. (monitio canonica) zählt m. dem Verweis zu den kirchl. Strafsicherungsmitteln (cc. 1312 § 3 i. V. m. 1339), die sich von Strafen unterscheiden, jedoch in Verbindung zu möglichen Straftaten stehen. Eine V. dient i. S. v. Prävention der Vorbeugung bzw. Vermeidung einer Straftat od. als Strafersatz. Bereits das Konzil von Trient kannte die V. (Conc. Trid., sess. XIII, de ref., cap. 1: CoD3, Vol. 3). Auch konnte gem. CIC/1917 vom zuständigen Ordinarius od. einem Bevollmächtigten gegen ein Mitglied der Kirche, das in unmit…

Nuntiatur

(1,417 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Nuntiatur - Katholisch N. ist Amt u. Sitz eines Nuntius als ständigem Vertreter des Papstes (Apostolischer Stuhl) bei den Ortskirchen u. der Regierung im Land der Akkr. bzw. einer öff. intern. Organisation (EU). Sie gestaltet sich gem. den Normen des intern. Rechts (Völkerrecht). Das kirchl. Gesandtschaftswesen (Gesandter, päpstlicher; Legat) ist seit der Frühzeit wesentlich m. der Sendung der Kirche verbunden. Zunehmend kamen politische u. diplomatische Aufgaben hinzu. So entsandten P. seit dem 4.…

Strafbindung

(424 words)

Author(s): Wilhelm Rees
Strafbindung - Katholisch Kirchl. Strafgesetze besitzen denselben Geltungs- u. Verpflichtungsbereich wie andere kirchl. Gesetze (Gesetzesverpflichtung). I. d. R. (vgl. aber c. 1336 § 1, 3°: Aufenthaltsgebot/-verbot [Aufenthalt]) bindet eine rechtswirksam verhängte Strafe (Strafverhängung) den Täter überall (ubique), d. h. in der ganzen Kirche, unabhängig von der Amtsgewalt dessen, der die Strafe festgesetzt od. verhängt hat (c. 1351; vgl. c. 1412 § 4 CCEO; can. 2226 § 4), u. solange, bis sie erlass…

Häresie

(1,918 words)

Author(s): Wilhelm Rees | Athanasios Vletsis
Häresie - Katholisch In Kontinuität zur frühen Kirche (1 Kor 11, 19) bez. H. die nach der Taufe erfolgte beharrliche Leugnung einer kraft göttlichen u. kath. Glaubens zu glaubenden Wahrheit od. einen beharrlichen Zweifel an einer solchen Glaubenswahrheit (c. 751) bzw. das Anhangen an eine vom kirchl. Lehramt verurteilte Lehre. Der kirchl. Gesetzgeber verpflichtet die Gläubigen, in ihrer Lebensweise immer Gemeinschaft m. der Kirche zu wahren (c. 209 §§ 1 u. 2; c. 12 §§ 1 u. 2 CCEO) sowie die kirchl.…

Tötungsdelikt

(2,266 words)

Author(s): Jörg Eisele | Wilhelm Rees
Tötungsdelikt - Staatlich Der 16. Abschnitt des StGB, §§ 211-222 StGB, normiert die Straftaten gegen das Leben. Rechtsgut der T. ist damit das von Art. 2 Abs. 2 S. 1 GG geschützte Recht auf Leben. Es enthält nicht nur ein Abwehrrecht gegen staatl. Eingriffe, sondern zugl. auch ein Recht auf staatl. Schutz gegen Eingriffe Dritter, die sich gegen das menschliche Leben anderer richten. Dabei gilt der Grundsatz des absoluten Lebensschutzes. Das menschliche Leben ist damit o. Rücksicht auf die Lebenserwartung, das Alter od. die familiäre bzw. soziale Situation der Person geschützt. Gesc…

Ehre

(1,462 words)

Author(s): Wilhelm Rees | Claudia Preckel
Ehre - Katholisch E. im subjektiven Sinn bez. die sittliche Würde u. moralische Verantwortlichkeit einer Person, im objektiven Sinn die Achtung u. Wertschätzung einer Person auf Grund bestimmter Qualitäten u. Eigenschaften. Kirchenrechtlich gesehen geht es um das Ansehen, das ein Kirchenglied auf Grund seiner sittlichen Lebensführung u. Vorbildfunktion, seines Engagements sowie seiner Bewährung im Glauben u. kirchl. Leben sowohl bei anderen Kirchengliedern als auch bei den Verantwortlichen der Kirc…

Kanon

(1,499 words)

Author(s): Wilhelm Rees | Stefan Ihli
Kanon - Historisch K. (von griech. kanon; dt. Richtschnur, Maßstab, Regel) bez. im Altertum normative literarische Werke bzw. deren Verz., in den neutestamentlichen u. frühpatristischen Schr. die wesentlichen Inhalte des chr. Glaubens (regula fidei) u. Lebens in der Gemeinde (Gal 6, 16; Phil 3, 16). Im engeren Sinn wurde K. seit dem 4. Jh. zur Bez. für den Beschl. eines Konzils bzw. einer Synode, weithin i. S. v. Disziplinargesetzen (Disziplinarkanones), im Unterschied zu kaiserlichen Gesetzen (Nom…

Schisma

(2,388 words)

Author(s): Wilhelm Rees | David Heith-Stade
Schisma - Katholisch S. (Absonderung, Trennung, Spaltung) bez. in der kirchl. Rechtsgeschichte u. dem KR im Unterschied zu Apostasie u. Häresie die Trennung von der Einheit der Kirche in Form der Aufkündigung der kirchl. Gemeinschaft, wenngleich in der frühen Kirche S. u. Häresie eng aufeinander bezogen waren. Der CIC definiert S. als „die Verweigerung der Unterordnung unter den Papst oder der Gemeinschaft mit den diesem untergebenen Gliedern der Kirche“ (c. 751; vgl. Nr. 2089 KKK), d. h. m. den Vorstehern der jeweiligen Teilkirche (Teilkirc…

Exkommunikation

(2,567 words)

Author(s): Herbert Kalb | Wilhelm Rees | Richard Potz
Exkommunikation - Historisch E. meinte in der alten Kirche die Aufhebung der communio m. dem Sünder. Ihre rechtliche Ausgestaltung ist eng m. der Entwicklung der kirchl. Bußdisziplin verbunden. Der nur einmaligen Möglichkeit der kan. Buße nach der Taufe in Form von E., Bußhabitus, Büßerstand u. Rekonziliation korrespondierte das urspr. auf Dauer verhängte expellere extra ecclesiam (teilweise auch o. Möglichkeit der Wiederaufnahme). Seit dem 4. Jh. wurde deutlicher, dass die E. die Kirchengliedschaf…

Apostasie

(2,583 words)

Author(s): Wilhelm Rees | Irimie Marga | Jörn Thielmann
Apostasie - Katholisch Glauben, Bekennen, Wahrung der Communio sind seit Beginn Grundvollzüge des Christentums. Daher verpflichten auch der CIC/1983 u. der CCEO die Gläubigen zur Wahrung der Gemeinschaft m. der Kirche (c. 209 § 1; c. 12 § 1 CCEO). Die Kirchenzugehörigkeit kann letzlich nicht verloren gehen, da die gültig gespendete Taufe (c. 96 u. c. 849; vgl. c. 675 § 1 CCEO) nicht rückgängig gemacht werden kann (Character indelebilis), d. h. der Übertritt von der kath. Kirche in eine andere Gemei…

Blasphemie

(1,065 words)

Author(s): Barbara Rox | Wilhelm Rees | Mathias Rohe
Blasphemie - Staatlich Im freiheitlichen Verfassungsstaat der BRD ist Gott „kein Grundrechtsträger und seine Ehre kein Rechtsgut“ (Isensee, 2013, S. 193). Der von grundrechtlichem Individualismus geprägte Staat bescheidet sich m. säkularer Zwecksetzung. Zur staatl. Angelegenheit kann B. nur dadurch werden, dass entweder durch sie Grundrechtsträger betroffen werden, die den Staat um Schutz ersuchen, od. aber ureigene säkulare Interessen des Staates tangiert sind, etwa die Verteidigung des staatl. Ge…

Meineid

(1,434 words)

Author(s): Jacqueline Desiree Debus | Wilhelm Rees | Neri Ariel
Meineid - Staatlich Bedeutung u. Rechtspraxis: Als M. wird die vorsätzliche (fahrlässige Begehung: Falscheid) Verletzung des assertorischen Eides bez., den die dt. Rechtsordnung als Zeugeneid (§ 59 StPO; § 391 ZPO; § 98 VwGO) u. als Sachverständigeneid (§ 79 StPO; § 410 ZPO; § 98 VwGO) kennt. Während im Strafprozessrecht bis 2004 der Grundsatz der Zeugenvereidigung galt, wird ein Zeuge nach dem sog. Justizmodernisierungsgesetz gem. § 59 StPO nur vereidigt, wenn es das Gericht wegen der ausschlaggebenden Bedeutung der Aussage od. zur He…

Amtsenthebung

(1,925 words)

Author(s): Max-Emanuel Geis | Wilhelm Rees | Christian Heckel
Amtsenthebung - Staatlich Die A. erfolgt entweder kraft Gesetzes durch Verlust der Beamtenrechte od. im Disziplinarverfahren durch Entfernung aus dem Dienst. Beides hat den Amtsverlust zur Folge. Vorstufe der endgültigen A. ist die vorläufige Amts- bzw. Dienstenthebung, die verfügt werden kann, wenn eine Entlassung zu erwarten steht. Während der vorläufigen A. können die Bezüge um bis zu 50 % gekürzt werden. Verlust der Beamtenrechte: Der Beamte verliert seine Beamtenrechte entweder durch strafgerichtliches Urt., durch welches er zu einer Freiheitsstrafe…

Selbstmord

(3,401 words)

Author(s): Jörg Eisele | Wilhelm Rees | Eberhard Pausch | Thomas Stompe | Patrick Franke | Et al.
Selbstmord - Staatlich Der Begriff des S. u. des Suizides wird im StGB selbst nicht verwendet. Die Selbsttötung ist von der Fremdtötung zu unterscheiden. Eine freiverantwortliche Selbsttötung ist straflos, da Taten nach §§ 211-222 StGB stets die Tötung eines anderen Menschen voraussetzen. Bedeutung hat dies für Fälle eines gescheiterten Suizids, so dass der Suizident nicht wegen einer versuchten Selbsttötung bestraft werden kann. Weil die Selbsttötung keine Straftat ist u. damit keine vorsätzliche,…
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