Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht

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Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger

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 Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.

Information: Brill.com

Gattenmord

(451 words)

Author(s): Rüdiger Althaus
Gattenmord - Katholisch G. bez. im kan. Recht heute das Ehehindernis des Verbrechens (c. 1090), das in can. 1075, 1° noch den sog. qualifizierten Ehebruch (m. Eheversprechen od. Eheschließungsversuch) umfasste. Es schließt keine gültige Ehe: …

Gattenwohl

(1,376 words)

Author(s): Klaus Lüdicke
Gattenwohl - Katholisch 1. Allg.: Dem G. (bonum coniugum) als Thema des kan. Eherechts liegt der personalistische Ehebegriff zugrunde, den das Vat II in seiner Beschreibung der ehelichen Liebe grundgelegt hat: „Diese Liebe als eminent menschliche, da sie von der Person auf die Person gerichtet wird durch den Affekt des Willens, umgreift das Wohl der ganzen Person und vermag so den Ausdrucksformen des Leibes und der Seele eine besondere Würde zu verleihen und sie als Elemente und besondere Zeichen d…

Gebäude

(5 words)

Gebäude → Kirchengebäude

Gebetsgottesdienst

(7 words)

Gebetsgottesdienst →Andacht, →Gebet, →Gottesdienst, →Wortgottesdienst

Gebetsort

(1,567 words)

Author(s): Andreas Bieringer | Christian Grethlein | Athanasios Vletsis | Daniel Katz | Jörn Thielmann
Gebetsort - Katholisch Als Grundvollzug des Glaubens ist das Gebet an keinen Ort gebunden. Die Tagzeitenliturgie (Stundengebet) gilt seit den liturgischen Reformen des Vat II als gottesdienstliche Versammlung der gesamten Gde. (SC 83; c. 1173), o. dass sie zwingend an einen bestimmten Ort gebunden wäre. Der CIC/1983 kennt jedoch geweihte Stätten (cc. 1205-1213), an denen Gebete öff. wie privat vollzogen werden können. Durch Weihung (Dedikation) od. Segnung (Benediktion) werden Kirchen, Kapellen u. …

Gebetsruf

(566 words)

Author(s): Stefan Muckel | Peter Spiewok
Gebetsruf - Staatlich Der G. des Muezzins gehört zu den bes. Kennzeichen des Islam. Durch ihn werden die Muslime zu den vorgeschriebenen Gebeten – z. T. lautsprecherverstärkt – aufgerufen. Inhaltlich bringt der G. ein kurzes islam. Glaubensbekenntnis zum Ausdruck. Damit unterfällt der G. in Deutschland dem Schutzbereich der Bekenntnisfreiheit nach Art. 4 Abs. 1 GG als auch der Religionsausübungsfreiheit des Art. 4 Abs. 2 GG (Kultusfreiheit, staatl.). Grundrechtsträger sind der Muezzin selbst (wenn der G. nicht vom Tonband abgespielt wird) sowie die jeweilige Moscheegemeinde. Probleme entstehen mitunter im Hinblick auf den Lärmschutz bei Protesten einer nichtislamisch geprägten Nachbarschaft, die sich vom G. (z. T. in ihrem religiösen Empfinden) gestört fühlt. Privatrechtlich kommen Unterlassungs- u. Duldungsansprüche gem. §§ 1004, 906 BGB in Betracht. Geht es um die Einschränkung des G. durch staatl. Behörden, werden in der Praxis v. a. die Immissionsschutzgesetze des Bundes u. der Länder, das Straßenverkehrsrecht sowie die negative Glaubensfreiheit (Glaubensfreiheit, staatl.) der Nachbarn bemüht. Da aber nach der Rspr. des BVerfG die Verbürgungen des Art. 4 GG nicht gem. Art. 140 GG i. V. m. Art. 136 Abs. 1 WRV unter dem Vorbehalt der allg. Gesetze stehen, kann ein Verbot nur gerechtfertigt sein, wenn Grundrechte Dritter (z. B. die körperliche Unversehrtheit aus Art. 2 Abs. 2 GG) od. andere Verfassungsgüter beeinträchtigt sind. Stets kommt es auf die Umstände des Einzelfalls an. Eine pauschale Beurteilung des G. in Parallele zum Glockengeläut von KGde. erscheint angesichts erheblicher Unterschiede…

Gebet- und Gesangbücher, Herausgabe der

(771 words)

Author(s): Alexander Zerfaß
Gebet- und Gesangbücher, Herausgabe der - Katholisch 1. Hist.: Volkssprachiger Gemeindegesang war in der röm. Liturgie bis zur jüngsten Liturgiereform aus systemischen Gründen nicht vorgesehen, u. der lat. Liturgiegesang lag weithin in den Händen ausgebildeter Sängerscholen. Die ältesten dt. Kirchenlieder (sog. Leisen) etablierten sich seit dem Hochmittelalter im Randbereich des gottesdienstlichen Geschehens; so ist etwa „Christ ist erstanden“ seit dem 12. Jh. im Rahmen der visitatio sepulchri, eines liturgischen Spiels am Ostersonntagmorgen, beze…

Gebiet

(5 words)

Gebiet →Territorium, →Zuständigkeitsbereich

Gebietsabtei

(5 words)

Gebietsabtei → Territorialabtei

Gebietskörperschaft

(5 words)

Gebietskörperschaft →Teilkirche, →Pfarrei

Gebot

(5 words)

Gebot → Kirchengebot

Gebührenfreiheit

(696 words)

Author(s): Michael Droege
Gebührenfreiheit - Staatlich 1. Allg.: Die abgabenrechtliche Förderung von Religionsgemeinschaften ist nicht auf Steuern beschränkt, sondern erfasst auch sonstige Abgaben, insb. die Gegenleistungsabgaben (Steuer- und Abgabenrecht, Religionsgemeinschaften). Die G. knüpft dabei an den Status der Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts an. Diese sind wie staatl. Verwaltungsträger in vielen Fällen von Gerichts- u. Verwaltungsgebühren befreit. Daneben finden sich Gebührenbefre…

Gefahr

(5 words)

Gefahr →Necessitas, →Todesgefahr

Gefangenschaft

(249 words)

Author(s): Andrea Michl
Gefangenschaft - Katholisch Der Begriff der G. ist im KR in zweierlei Kontext von bes. Bedeutung. 1. G. ist einer der in c. 412 genannten Gründe der tatsächlichen Amtsbehinderung des bischöflichen Stuhls, neben Ausweisung, Exil od. Unfähigkeit. Dabei ist ein in G. geratener Diözesanbischof erst dann vollständig an der Ausübung seines Hirtenamtes gehindert, wenn zudem dauerhaft bzw. über einen längeren Zeitraum hinweg keine Möglichkeit des Schriftverkehrs m. den Angehörigen seiner Diözese gegeben is…
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