Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht
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Subject: Law
Herausgeber: Heribert Hallermann, Thomas Meckel, Michael Droege, Heinrich de Wall
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger
Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.
Information: Brill.com
Wiss. Mitarbeiter in der Redaktion: Vincent Jünger
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Aufgrund der kirchlichen und gesellschaftlichen Veränderungen in den letzten Jahren stehen das Kirchen- und das Religionsrecht vor großen Herausforderungen und Modifikationen. Die Herausgeber haben daher ein neues Lexikon für Kirchen- und Religionsrecht erarbeitet, dessen Ziel es ist, den Nutzern fundierte Orientierung und Informationen auf dem neuesten Stand der Forschung zum geschichtlich gewachsenen, geltenden eigenen Recht der Kirchen und Religionsgemeinschaften und zu deren rechtlichen Verhältnissen zum Staat zu liefern.
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Rabbi, Rabbiner
(784 words)
Rabbi, Rabbiner - Jüdisch Verwirklichungsformen u. Funktionen des Rabbineramtes sind einem ständigen Wandel unterworfen. Damit wird auf die sich verändernden Bedingungen jüd. Lebens u. religiöser Praxis reagiert. Die aramäische Anrede Rabbi (mein Meister) wurde erst nach der Zerstörung des Zweiten Tempels i. J. 70 n. Chr. als Titel für ordinierte Gesetzeslehrer gebräuchlich. Sie geht auf das Wort raw (groß) zurück, so wie der Titel Magister auf das entspr. lat. Wort magnus. Die palästinischen Lehrer…
Rahmengeschäftsordnung
(552 words)
Rahmengeschäftsordnung - Katholisch Im Unterschied zu dem in der Rechtsetzungspraxis der dt. Diözesen des Öfteren verwendeten Begriff Geschäftsordnung findet der Begriff R. selten Verwendung. Beide Begriffe sind m. dem in c. 95 umschriebenen Begriff ordines (Ordnungen) mit umfasst, wenn sie auch nicht als Synonym bzw. Oberbegriff für den Begriff ordines verstanden werden können. Die relativ wenigen Erlasse, die in den dt. Diözesen m. R. (teilweise auch als Muster-GO, Gemeinsame GO) bez. sind, haben…
Rahmengesetzgebung
(891 words)
Rahmengesetzgebung - Katholisch Auch wenn der Begriff Rahmengesetz in der kirchl. Gesetzgebung nicht ausdrücklich verwendet wird, kann die kirchl. Gesetzgebung inhaltlich eine R. enthalten, die z. T. in der Rechtsetzung der dt. Diözesen bspw. m. dem Begriff RO bez. sein kann, wobei dieser Begriff jedoch meist Verwendung für Erlasse nicht rechtsverbindlicher Art findet. In einem weiten Sinn werden die gesamtkirchlichen Gesetzbücher CIC u. CCEO, wie auch z. T. außerhalb der Gesetzbücher vom gesamtkirchlichen Gesetzgeber erlassene Gesetze als R. vers…
Rahmenrichtlinie
(382 words)
Rahmenrichtlinie - Katholisch Im Unterschied zu dem in der Rechtsetzungspraxis der dt. Diözesen des öfteren verwendeten Begriffs RL findet der Begriff R. sehr selten Verwendung. Der Begriff RL kann in der Rechtsetzungspraxis inhaltlich nicht nur die in c. 34 umschriebene, im Vgl. zum Gesetz rangniedere Normsetzungsart (instructio [Instruktion]) i. S. v. – an Verwaltungsorgane gerichtete – allg. Verwaltungserlasse umfassen, sondern wird auch für andere Erlasse unterschiedlicher Rechtsqualität (Geset…
Ramadan
(799 words)
Ramadan - Islamisch R. (brennende Hitze) ist der neunte Monat des islam. Mondkalenders u. findet als einziger Monat im Koran namentlich Erwähnung (Q 2:181). Da der islam. Mondkalender ca. elf Tage kürzer ist als der gregorianische Kalender, wandert der R. durch die Jahreszeiten. Der R. beginnt am Tag nach der Sichtung der Neumondsichel in der letzten Nacht des Vormonats Schaaban. Die Praxis der astronomischen Berechnung des R. auf Grundlage der gregorianischen Zeitrechnung führt in der Gegenwart jä…
Rat der EKD
(703 words)
Rat der EKD - Evangelisch 1. Aufgaben u. Kompetenzen: Der R. ist neben den beiden föderal bestimmten Organen der Evangelischen Kirche in Deutschland, Synode u. Kirchenkonferenz, das unitarische Organ der EKD. Gem. Art. 29 GrO-EKD obliegt ihm, die EKD nach außen zu vertreten, sie zu leiten u. zu verwalten. In dieser Verwaltungs-, Leitungs- u. Repräsentationsfunktion ist der R. gem. Art. 29 Abs. 2 GrO-EKD nur durch eine ausdrückliche Aufgabenzuweisung an die anderen Organe begrenzt. Die Bereiche seiner…
Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE)
(839 words)
Rat der Europäischen Bischofskonferenzen (CCEE) - Katholisch 1. Bez.: Urspr. als Cons. Conferentiarum Episcopalium Europae bez., wurde der Name in den Statuten von 1995 entspr. der Terminologie des Vat II u. des CIC/1983 geänd. zu Cons. Conferentiarum Episcoporum Europae. Die Abk. CCEE gilt für beides. 2. Geschichte: Am Ende des Vat II von einigen Präsidenten europäischer Bischofskonferenzen angestoßen, wurde der R. im März 1971 m. Billigung Pauls VI. eingerichtet. Die zunächst ad experimentum erlassenen RL wurden sukzessive ausgebaut u. …
Räte
(1,110 words)
Räte - Katholisch Der Begriff R. (consilia) bez. im kath. KR eine Vielzahl von nach Aufgabe, Rechtsstellung u. Mitgliederstruktur unterschiedlich bestimmten Einrichtungen. In der Existenz u. Wirksamkeit dieser R. findet die Communio-Struktur der Kirche, in der die Gläubigen gemeinsam Verantwortung tragen u. beim Aufbau des Leibes Christi zusammenwirken sollen, einen bestimmten institutionellen Ausdruck. 1. Mit Blick auf die kirchl. Verf. lassen sich im unmittelbaren Rückgriff auf die kirchl. Gesetzbücher insb. folgende als R. bez. Organe benennen: a) Für das ständige G…
Realinjurie
(513 words)
Realinjurie - Katholisch R. ist die vorsätzliche (Vorsatz) Anwendung physischer Gewalt gegen eine kirchl. Person im Unterschied zur Verbalinjurie (vgl. c. 1369; c. 1448 § 1 CCEO; Beleidigung). Es kommen Attentat, Körperverletzung, Tötung, Freiheitsberaubung u. Entführung in den Blick, also Vergehen, die die Amtsführung u. damit die Freiheit der Kirche u. ihrer Amtsträger (Amtsträger, kirchlicher) behindern (vgl. Art. 5 RK; Art. 1 § 3 BY.K). Gebärden u. Drohungen erfüllen den Tatbestand nicht. Der C…
Rechnungslegung
(784 words)
Rechnungslegung - Katholisch 1. Begriff: R. ist die Vorlage einer geordneten Aufstellung der Einnahmen u. Ausgaben, zusammen m. den entspr. Belegen. Davon zu unterscheiden ist die umfassendere, auf die gesamte Amtsführung bezogene Rechenschaftsablage. CIC u. CCEO verwenden „rationem reddere“ überwiegend in der ersteren, bisweilen aber auch in der letzteren Bedeutung, wie z. B. c. 540 § 3 bzw. cc. 131, 231 § 4, 299 § 3 CCEO. Ob das Eine od. Andere gemeint ist, ist dem Wortlaut, Kontext u. Zweck der …
Rechnungsprüfung
(526 words)
Rechnungsprüfung - Katholisch R. besteht in der Überprüfung des Inhalts einer Rechnungslegung (z. B. der Jahresrechnung) auf dessen rechnerische u. sachliche Richtigkeit u. bildet somit das notwendige Gegenstück zur Rechnungslegung. Zu den Prüfungskriterien der sachlichen Richtigkeit zählen insb. die Einhaltung des Hauhaltsplanes, aber auch aller weiteren rechtsverbindlichen Vorgaben, wie etwa die Beachtung der für die getätigten Rechtsgeschäfte vorgeschriebenen Genehmigungserfordernisse, die Beleg…
Recht
(5,445 words)
Recht - Staatlich 1. Eine allg. gültige u. anerkannte Definition des Begriffs R. gibt es nicht, denn das R. unterliegt gesch. Wandel u. sein Verständnis hängt von kulturellen, phil. u. politischen Prämissen ab. Mit dieser Einschränkung kann man R. umschreiben als die Gesamtheit der Normen für das menschliche Verhalten, die aufgrund eines regelhaften Verfahrens u. m. der Möglichkeit legitimen physischen Zwanges durchsetzbar sind. Gegenüber diesem Begriff des R. im objektiven Sinne bez. R. im subjekt…
Rechtgläubigkeit
(1,280 words)
Rechtgläubigkeit - Katholisch 1. Die kath. Theologie verwendet den Begriff der R. als dt. Synonym für das aus dem Griech. übernommene Lehnwort Orthodoxie (orthodoxia): das, was rechter, richtiger (orthós) Meinung (dóxa) ist. Diesem Begriffsgebrauch zufolge ist R. eine Qualifikation des religiösen Bewusstseins u. seiner Äußerungsformen insb. im Bereich der Verkündigung u. Lehre. Genauerhin gilt dasjenige als rechtgläubig bzw. orth., was inhaltlich m. dem Glaubensbewusstsein – der fides bzw. doctrina – der kath. Kirche übereinstimmt. Ausgehend von den Bestimmungen der…