bezeichnet das (kreisende) Herumgehen, die Krümmung, Ausdehnung, den Umriß, übertragen auch eine weitschweifige Rede oder eitles Verhalten, seit dem XII-Tafel-Gesetz (tab. VII, 1) auch den Bauabstand (Varro ling. 5,22; Dig. 47,12,15; Cod. Iust. 8,10,12,2).
1. Im Bereich des Polit. ist a. das “Herumgehen und Bittstellen” (Fest. 12: circumeundo supplicandoque) zum Zwecke der Wahlwerbung, meist in negativer Bed., wie die spätestens seit dem 4. Jh. v. Chr. bezeugte Gesetzgebung gegen unerlaubte Methoden des a. zeigt: Sie entsteht zunächst im Zusammenhang…