Aus der allg. Bedeutung von censere (etym. von centrum) ergeben sich für c. folgende Spezialbedeutungen:
1. Die Bürgerschätzung in republikanischer Zeit. Nach röm. Geschichtstradition (Liv. 1,42,5) üben zunächst die Könige, später die Konsuln die Bürgerschätzung aus, um Heeres-, andere Dienstleistungen und Steuerverpflichtungen festzulegen. Seit dem J. 443 v.Chr. (Liv. 4,8,2) sind zwei Censoren für eine Amtsperiode von fünf Jahren ( lustrum ) dafür zuständig. Sie haben die Grundsätze ihrer Amtsführung in einem Edikt bekanntzumachen und ihr…