A. Römische Republik und Kaiserzeit
C. (von com- und ire, “mitgehen”) ist im weiteren Sinn der Begleiter, Vertraute oder mit Schutz- und Hilfsaufgaben für einen anderen Betraute (Dig. 47,10,1; 47,11,1,2). Im öffentlichen Bereich meint c. schon seit der republikanischen Zeit den zum Gefolge eines reisenden Amtsträgers, vor allem eines Provinzialmagistrats, Gehörenden (griech. ἑπόμενος); dabei kann es sich um Amtspersonen oder persönliche Freunde, Skl…