(Δήμευσις). Vermögenseinziehung durch den Staat.
1. Im griech. Strafrecht begegnet sie als Nebenstrafe neben der Todesstrafe oder der lebenslänglichen Verbannung sowie neben den Strafen für schwere Verbrechen, wobei allerdings der Terminus D. nicht immer verwendet wurde. Vereinzelt kam D. in Athen auch als selbständige Strafe vor (vgl. Demosth. or. 47,44). Platon (leg. 855a) lehnte die Konfiskation, offenbar wegen der Ungerechtigkeit gegenüber den am Verbrechen unschuldigen Erben, rad…