Im allg. Sinn ein Sklave in einem Haus (domus) oder eine der Familie bzw. dem Hausherrn verbundene Person (Dig. 48,19,11,1).
Schon in republikanischer Zeit dringt jedoch das urspr. im Kontrast zu publicus stehende Wort in die polit. Sphäre ein, indem es die gesamte cohors eines röm. Provinzstatthalters bezeichnet: freie und unfreie Diener (servi, ministri), Subalternbeamte (apparitores, officiales), sogar gesetzlich beigeordnete Untergebene (adiutores, comites, consiliarii) und den mil. Begleitschutz. Zwar rät Cicero zu einer Trennung zwisch…