I. Alter Orient
In Mesopotamien unterschied man seit der 2. Hälfte des 3. Jt.v.Chr. [1. 63-98; 2. 345-365] zwischen dem im Vertragsrecht angesiedelten promissorischen (zusichernden) und dem im Prozeßrecht zum Tragen kommenden assertorischen (bestätigenden) E. Der promissor. E. diente der unverbrüchlichen Zusicherung eines Verzichts bzw. einer vorzunehmenden Handlung und wurde unter Anrufung des Königs bzw. einer Gottheit oder beider …