Verwalter der Güter und Vertreter der Interessen des Königs im Langobardenreich, erstmals unter Authari (584-590 n.Chr.) belegt. Seit dem 7. Jh. kontrollierten sie die Herzöge (vgl. Edictus Rothari 23); im 8. Jh. konnten sie Gerichtsversammlungen vorstehen. Sie unterstanden direkt dem König in nicht-erblicher Stellung. In den Dukaten Spoleto und Benevent verwalteten sie die wichtigsten Städte für die Herzöge.
Bibliography
C.G. Mor, Lo stato longobardo nel VII secolo, 1969, 1, 271ff.