(ἑκατοστή). Als H. wurden in der Ant. Steuern in Höhe von 1 % bezeichnet:
1. In Athen gab es zahlreiche Formen der H. (Aristoph. Vesp. 658), so die bei Ps.-Xen. Ath. pol. 1,17 genannte ἑκατοστὴ ἡ ἐν Πειραιεῖ (hekatostḗ hē en Peiraieí) und der in IG I3 182 Z.15 belegte Hafenzoll. Nach Theophrast (F 650 Fortenbaugh; Stob. 44,20 Wachsmuth-Hense) mußte bei Grundstücksverkäufen der Käufer eine einprozentige Verkaufssteuer erlegen. Auch die ant. und byz. Lexika zählen zu den Verkaufssteuern (ἐπώνια) “gewisse H.” (Anecd. Bekk. I 2…