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Mord
(386 words)

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I. Allgemein

M. wird in der Ant. vielfach noch nicht von anderen Tötungsdelikten unterschieden. Die bes. Verwerflichkeit oder Gefährlichkeit eines Verhaltens, das zum Tode eines anderen Menschen geführt hat, wird in vielen ant. Rechten noch nicht zum Anlaß einer gerade darauf abstellenden Sanktion genommen. So wäre es für die altoriental. Rechte sowohl begrifflich als auch sachlich unangemessen, von einem bes. Tatbestand des Mordes innerhalb der Tötungsdelikte zu sprechen.

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Neumann, Hans (Berlin), Thür, Gerhard (Graz) and Schiemann, Gottfried (Tübingen), “Mord”, in: Der Neue Pauly, Herausgegeben von: Hubert Cancik,, Helmuth Schneider (Antike), Manfred Landfester (Rezeptions- und Wissenschaftsgeschichte). Consulted online on 28 March 2024 <http://dx.doi.org/10.1163/1574-9347_dnp_e809860>
First published online: 2006



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