(νομοφύλακες, “Gesetzeswächter”).
I. Klassische Zeit
N. sind in klass. Zeit Amtsträger mit der Aufgabe, den Gehorsam gegenüber den Gesetzen (nómoi) durchzusetzen. In Athen soll der Areopag (Areios Pagos) bis zu den Reformen des Ephialtes [2] (462 v.Chr.) die Funktion der nomophylakía erfüllt haben ([Aristot.] Ath. pol. 3,6; [4,4]; 8,4; 25,2). Nach einer Version in einem Fr. des Philochoros (FGrH 328 F 64) setzte Ephialtes ein Kollegium von sieben n. ein…