(νομοθέται, “Gesetz-Erlasser”). Amtsträger, die für den Entwurf oder den Erlaß von Gesetzen verantwortlich waren. Ein Text aus Korkyra weist womöglich darauf hin, daß dort die n. nach der grundsätzlichen Entscheidung der Volksversammlung die endgültige Fassung zusammenstellten und aufzeichneten (IMagn 44). In Kyme [3] mußte ein Beschluß der Volksversammlung von dem dazu bestimmten Antragsteller des Gesetzes ( eisagōgeús ) vor einen “Nomothetengerichtshof” (nomothetikón dikastḗrion gebracht werden (IK 5,12).
In Athen wurden, falls Thukydides (8,…