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Partus ancillae
(171 words)

[English version]

das Sklavenkind, wird nach röm. Recht - ähnlich wie das Junge eines Haustiers ins Eigentum des Halters des Muttertieres fällt - als Sklave des dominus der Mutter geboren. Dies entspricht dem allg. Prinzip, daß ein Kind den Status seiner Mutter erwirbt (Gai. inst. 1,81f.). Zum Vater entsteht keinerlei rechtliche Beziehung. Erst bei Iustinianus [1] (527-565 n.Chr.) gibt es Ansätze dafür, zw. (freigelassenem oder von Geburt an freiem) Vater und Kind wenigstens erbrechtlich die Rechtsfolgen nichtehelicher Abstammung eintreten zu lassen ( naturales liberi ). Iustin…

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Schiemann, Gottfried (Tübingen), “Partus ancillae”, in: Der Neue Pauly, Herausgegeben von: Hubert Cancik,, Helmuth Schneider (Antike), Manfred Landfester (Rezeptions- und Wissenschaftsgeschichte). Consulted online on 28 March 2024 <http://dx.doi.org/10.1163/1574-9347_dnp_e909190>
First published online: 2006



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