1. Definition
A. ist im Gegensatz zum Binnenhandel der Teil des Handels, der Güter über die Grenzen eines Landes importiert (Einfuhr) oder exportiert (Ausfuhr) oder Güter einführt, um sie möglichst schnell und bisweilen bearbeitet oder veredelt wieder auszuführen (Reexport). In diesem Sinne betrieb jedes Territorium des frühnzl. Heiligen Röm. Reiches, das mit seinen Nachbarterritorien handelte, A. Wo der A. im Wesentlichen Entrepôt-Handel war (Stapelplatz), d. h. …