E. (Import) ist derjenige Teil des Außenhandels, der die Verbringung von Gütern aus einem fremden (ausländischen) Wirtschaftsraum in den eigenen und die damit im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen (Lagerhaltung, Spedition etc.) betrifft und somit das Komplement zur Ausfuhr (Export) bildet.
Unter E.-Verbot versteht man eine obrigkeitliche Anordnung, derzufolge z. B. keine Rohstoffe, Nahrungsmittel, Manufakturwaren oder Luxusgüter eingeführt werde…