1. Begriff
H. bezeichnet die gehäufte, systematische Übertragung von Verfügungsrechten bzw. von Eigentum an Gütern, in der Regel unter Nutzung von Geld (Geldwirtschaft). H. kann, muss aber nicht institutionell in einen Markt eingebunden sein. Zwar dominierte vor 1850 in den europ. und außereurop. Wirtschaften die Subsistenzwirtschaft (d. h., dass die Produktion landwirtschaftliche…