Im modernen Handelsrecht ist eine offene H. ein Zusammenschluss von zwei oder mehr natürlichen bzw. juristischen Personen zur Betreibung eines Handelsgewerbes unter einer gemeinsamen Firma. H. in diesem Sinn waren seit dem Ausgang des MA verbreitet. Allerdings finden sich Vertragsvarianten dergestalt, dass zwischen reinen Kapitalgebern, die meist nur mit ihrer Einlage hafteten, und voll haftenden Kap…