»Der Hausiergewerbebetrieb ist diejenige gewerbliche Betriebsform, wobei der Gewerbetreibende außerhalb seines Wohnsitzes von Ort zu Ort ziehend mitgeführte Waren feilbietet (eigentlicher H.) oder irgendwelche gewerbsmäßige Leistungen anbietet (Scherenschleifer, Kessel- und Pfannenflicker und dergl.), oder Waren aufkauft (Sammeln von Lumpen, Knochen, alt Eisen)« [1]; zitiert nach [11. 101]. Man kann – in der Stadt (Stadthausierer) und auf dem Land – s…