I. bezeichnet einen auf die Rückseite (ital. in dosso oder in dorso) eines Wechsels geschriebenen Vermerk, der eine am bisherigen Wechselgeschäft noch nicht beteiligte Person ermächtigt, den Wechsel zu präsentieren. Mithilfe des I. wurde folglich die aus dem Wechsel herzuleitende Forderung einem anderen übertragen, was die in dosso geleistete Unterschrift bekräftigte. Unter Verwendung des I. wurde der Wechsel zu einem zirkulatio…